Es geht aber auch darum, dass der einmalige Besuch einer derartigen Veranstaltung nicht dazu führt, dass man auf Dauer fit ist in erster Hilfe, sondern dass man dieses Thema immer wieder penetriert, um fit zu sein für den Fall, wenn es denn letzten Endes so weit ist. Wenn wir uns an den Führerscheinerwerb erinnern und seitdem keine Auffrischung gemacht haben und uns fragen, was wir denn heute oder morgen tun würden, dann ist das spätestens der richtige Zeitpunkt, um mal wieder einen Erste-HilfeKurs zu belegen. Aber für schulische Ersthelfer gilt, dass zum Beispiel für Sportlehrer, aber auch für das nichtpädagogische Personal regelmäßige Fortbildungen vorgeschrieben sind. Auch hier ist es überhaupt nicht erforderlich, daran etwas zu ändern, denn die Gesetzeslage ist eindeutig und hat sich seit dem Regierungswechsel nicht geändert.
Meine Damen und Herren! Allerdings ist eine Ausweitung dieser Fortbildung auf alle Lehrkräfte mit Sicherheit nicht erforderlich. Es müssen Regelungen getroffen werden, um bei Ausflügen oder Klassenreisen eine ärztliche Versorgung sicherzustellen. Da müssten wir in der Tat zu neuen Überlegungen kommen.
Zu dem Punkt Gesundheitsförderung für sozial Benachteiligte, den Sie angesprochen haben. Auch hier ist es insofern ein obsoleter Schaufensterantrag, weil es gelebte Praxis ist, meine Damen und Herren. Frau Brinkmann, es ist nicht so, dass der Senat bis heute nicht in den entsprechenden Stadtteilen sozial schwache Menschen verstärkt fördern würde. Es ist natürlich die Aufgabe des Senates, sozial Schwache zu stärken.
Lassen Sie mich nur das Kooperationsprojekt „Gesunde soziale Stadt Hamburg“ nennen. Sie wissen ganz genau, dass es in Stadtteilen wie Horn oder Jenfeld entsprechende Startprojekte gegeben hat. Dies sind konkrete Beispiele, wo der Senat durch Aktivität bereits gezeigt hat, dass er etwas tut.
Wenn Sie sagen, das sei viel zu wenig, dann kann ich das aus der Sicht der Opposition verstehen, aber ich frage Sie, wo war Ihre Stimme in den letzten Jahren, ein derartiges Projekt anzuschieben. Das ist genau die Scheinheiligkeit, meine Damen und Herren von der SPD, mit der wir es zu tun haben, und das ist unredlich.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Petra Brinkmann SPD: Zehn Seiten haben wir angeschoben!)
Meine Damen und Herren, diese vier von Ihnen sehr liebevoll zusammengefassten Anträge, um nach außen zu erklären, dass die SPD-Opposition mit neuen Ideen um das gesundheitliche Wohl der Schülerinnen und Schüler besorgt ist, sind nichts weiter als eine Show-Initiative. Es ist bereits gelebte Praxis in unserer Stadt und Sie sind herzlich eingeladen, das Gesundheitssystem und die schulische Gesundheitsvorsorge in den Schulen mit wirklich neuen Vorschlägen zu verbessern. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Da sich dieser Debattenpunkt aus drei Anträgen und einer Großen Anfrage zusammensetzt, werde ich mich auf die ersten zwei Anträge, nämlich den Erste-Hilfe-Unterricht an Schulen und die schulärztliche Versorgung, eingehen und Herr Barth-Völkel übernimmt dann den Rest.
Ich fange mit der ersten Hilfe an Hamburger Schulen an, wo Sie leider bei einigen Punkten in Ihren Ausführungen Recht haben, nämlich dass immer weniger erste Hilfe durch Dritte geleistet wird und dass viele Mitbürger unsicher sind, da sie nur mangelnde Kenntnisse oder Erinnerungen an ihren einst abgehaltenen Erste-Hilfe-Kurs haben. Ich weiß, wovon ich spreche, da ich in den letzten Jahren viele Samstage in Schulen und privaten Versorgungsstätten damit verbracht habe, die lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort abzuhalten.
Daher dürfte es Sie doch ganz besonders freuen, dass in den neuen Rahmenplänen, die zurzeit an den Schulen eingeführt werden, in dieser Richtung sehr viel getan wird, was leider vorher versäumt wurde. So sind zum Beispiel das Thema „Unfallverhütung und Maßnahmen bei Verletzungen“ sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen als verbindlicher Unterrichtsinhalt im Rahmen des Themas „Ich und mein Körper“ in der Grundschule, Klassen 3 und 4, eingeführt worden.
Des Weiteren ist das Thema „Sicherheitserziehung“ in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 und 9 und 10 in den neuen Rahmenplänen des Aufgabengebiets Gesundheitsförderung vorgesehen und verbindlich für alle Schulformen vorgeschrieben. Außerdem haben die Schulen privat noch die Möglichkeit, sich das Deutsche Rote Kreuz oder den Arbeiter-Samariter-Bund oder die Johanniter-Unfallhilfe und so weiter für Kurse an die Schulen zu holen oder ihre Schüler dort hinzuschicken. Sie sehen, es wurde hier vieles erkannt und auch verbessert.
Aber die Kurse alle zwei Jahre als verbindlichen Bestandteil des Unterrichts aufzunehmen, das halte ich für unmöglich, denn wo wollen Sie anfangen? Stellen Sie sich einmal vor, ein kräftiger Mann, wie zum Beispiel unser Vizepräsident Peter Paul Müller,
erleidet einen Herzanfall und ein Viert-, Sechst- oder ein Achtklässler findet ihn und soll nun Wiederbelebungsmaß
nahmen durchführen. Glauben Sie, dass ein Kind von 40 bis 50 Kilogramm und einem entsprechenden Lungenvolumen auch nur die Chance hätte, hier etwas auszurichten? Diese geringe Beatmungsmenge wäre es nicht einmal wert, durch eine Herzdruckmassage, die wahrscheinlich bestenfalls in Form von rhythmisch gezielten Sprüngen auf das Herz zustande kommen könnte, in die Blutbahn gebracht zu werden.
Die Kinder wären mit einem solchen Unterricht völlig überfordert, denn aus der Praxis weiß ich, dass sich selbst Achtzehnjährige scheuen, eine Mund-zu-Mund-Beatmung an einer Plastikpuppe durchzuführen.
Meine Damen, meine Herren! Die Beispiele regen sicher zu Gesprächen an, aber ich bitte Sie, der Rednerin zuzuhören. Vielleicht kommen ja noch mehr nette Beispiele.
Des Weiteren wäre sicherlich auch mit einer erhöhten Fehleinschätzung bei Kindern zu rechnen, denn ich denke, dass es zu einer Vielzahl unnötig abgebundener Arme und Beine kommen könnte, denn geringe Mengen Blut sind schon oft erschreckend und nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Es gibt oft andere Methoden, als ein Kind da heranzuführen, weil es das psychisch einfach nicht schafft.
Der zweite Punkt, um ein wenig von den Beispielen abzulassen, Ihres Antrages, nämlich die regelmäßige Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern in der ersten Hilfe, ist damit zu beantworten, dass an Schulen Ersthelferinnen und Ersthelfer vorhanden sind, und für alle Referendarinnen und Referendare gilt ohnehin, dass in der Grundausbildung ein Erste-Hilfe-Seminar verpflichtend ist. Hierbei sind feste Stunden vorgesehen und erst dann wird das Zertifikat erteilt. Meistens haben die Sportlehrer, die Hausmeister und auch die Sekretärinnen in den Sekretariaten dieses Ersthelferversorgungstraining. Sie werden das auch alle zwei Jahre wiederholen, weil sie sonst dieses Zertifikat nicht wieder ausgestellt bekommen.
Der dritte Punkt ist auch im Sinne Ihres Antrages, nämlich die Kompetenz der Schulen in erster Hilfe zu stärken. Seit längerem steht ein Gesprächstermin zwischen Vertretern des Amtes für Schule und der Landesunfallkasse noch in diesem Monat fest. Es wird also etwas getan und dafür brauchen wir diesen Antrag nicht.
Da ich davon ausgehe, dass jeder verantwortungsbewusste Mitbürger von Zeit zu Zeit freiwillig solch einen Erste
Hilfe-Kurs wiederholt, können Sie, Herr Mahr, mir sicherlich sagen, wie Sie jetzt unseren Peter Paul Müller in der Beatmungs- und Herzdruckfrequenz wiederbelebt hätten? Nun sagen Sie das mal. Ich gebe Ihnen gerne eine Nachhilfestunde.
Aber da nicht alle Mitbürger von sich aus so verantwortungsbewusst sind, sollten wir vielleicht darüber nachdenken, ob man nicht ein zeitlich...
Meine Damen, meine Herren! Ich habe versucht, meine Mahnungen in freundliche Worte zu packen, aber ich meine es trotzdem ernst. Diejenigen, die sich unterhalten möchten, mögen bitte rausgehen und die anderen mögen der Rednerin zuhören.
Man sollte vielleicht darüber nachdenken, ob man nicht, wie in anderen Ländern auch, zum Beispiel einen Führerschein auf Zeit begrenzt und bei der Wiederausstellung jedes Mal ein Zertifikat über einen erneut belegten Erste-Hilfe-Kurs einführt. Das wäre doch mal eine Maßnahme, über die man nachdenken könnte.
Was aber noch viel wichtiger ist, ist etwas, was immer wieder erwähnt und woran noch viel mehr appelliert werden sollte, das ist die Zivilcourage und das Verantwortungsbewusstsein der Mitbürger, dass die Werte des Füreinander und Miteinander wieder nach vorn gebracht werden, denn diese Mängel sind doch die Hauptursache dafür, dass die Menschen nicht helfen, sondern vorbeigehen. Hier sind wir alle gefragt und das sollten wir nicht aus den Augen verlieren.
Sie schreiben in Ihrem Antrag bezüglich der schulärztlichen Untersuchungen, dass der Paragraph 34 des Hamburger Schulgesetzes von 1997 vorsieht, dass Hamburgs Schülerinnen und Schüler schulärztlich und schulzahnärztlich betreut werden und dass dieser Senat mit seiner Sparpolitik diesen Auftrag gefährdet.
Dazu muss ich Sie aufklären. Herr Drews erwähnte bereits, dass dies mitnichten der Fall ist, sondern dass wir viel mehr tun.
Wenn Sie die auch Ihnen zur Verfügung gestellte Schulgesetznovelle gelesen hätten – ich wiederhole nicht, was ich über das Thema Lesen schon einmal gesagt habe –, dann hätten Sie festgestellt, dass wir diese Schuleingangsuntersuchung noch zusätzlich eingeführt haben.