Protocol of the Session on November 14, 2002

(Beifall bei allen Fraktionen)

Diesen Geschäftsführer haben wir im Konsens mit allen Beteiligten aus der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Handelskammer gefunden. Auch wir waren uns einig, dass er unser Mann ist.

Es ist uns auch nach einem Jahr gelungen, die von der staatlichen Seite notwendigen zusätzlichen Mittel im Haushalt einzustellen, um zu sagen: Die Basis existiert, hierauf kann man bauen und die anderen 50 Prozent im Rahmen unseres Public-private-partnership-Konzeptes einwerben. Nach einem Jahr laufen die Vorbereitungen – ambitioniert für einen Start im Herbst 2003 – auf Hochtouren.

Lassen Sie mich darauf eingehen, warum wir jetzt so viel weiter sind als vor einem Jahr. Der Grund ist, dass wir einen realistischen Ansatz gewählt haben. Wir machen nicht alles auf einmal, wir haben erkannt, dass wir Schwerpunkte setzen, uns fokussieren und auf Bewährtem aufbauen müssen. Danach werden wir die Hamburg Media School kontinuierlich in eine Richtung weiterentwickeln, die heute noch Raum für Gestaltung lässt.

Zu der gelegentlichen Kritik, warum wir uns nur auf das Fernsehen fokussieren, und der Frage, was mit der IT sei und ob es nicht noch andere wichtige Medien gebe, kann die Antwort nur lauten: Wir fangen mit dem an, was wir heute verstehen. Das werden wir weiterentwickeln und daraus Entwicklungschancen für andere aufzeigen. Jede Branche ist willkommen. Dass wir gestern verkünden konnten, dass der Verband der Deutschen Zeitungsverleger dem Gesellschafterkreis beigetreten ist, ist noch einmal ein Signal, dass wir ein attraktives Konzept haben. Dieses Konzept wird auch von anderen anerkannt.

Ich weiß auch, Herr Dobritz, dass der Plan und das Zeitziel ambitioniert sind. Deswegen haben wir uns auch einen ambitionierten Geschäftsführer gesucht, der ein Anpackertyp, ein Macher ist. Wir hätten auch einen Präsidententyp nehmen können, der zunächst einmal einen großen Stab braucht und residiert. Wir haben uns aber für jemanden entschieden, der jung ist und noch keinen großen Namen in der Medienbranche hat, sondern der aufgrund seiner Erfahrungen im Medienbereich bewiesen hat, dass er anpacken, aufbauen und auch schwierige Zeiten überstehen kann.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Eines wird er jetzt auch anpacken müssen: die Standortfrage. Aber auch das sehe ich eher positiv. Der Abgeordnete Beuß hat schon ein mögliches Standortkonzept vorgestellt; es gibt auch andere. Viele bemühen sich. Das zeigt, dass das Grundkonzept der Hamburg Media School ein gutes ist.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Ja!)

Es gibt viele Interessenten, die eine solche Media School an ihren Standort ziehen möchten. Insofern unterstütze ich ganz nachdrücklich den Wettbewerb der Konzepte und der Standorte.

Das Gleiche gilt für mich auch bei der Frage der Beteiligung der Hochschulen an der Gesellschaft. Weil es ein gutes Konzept ist, möchten sich mehr als nur eine Hochschule

(Dr. Wieland Schinnenburg FDP)

daran gern beteiligen. Das ist ein positives Zeichen, das wir nutzen sollten.

Insofern würde ich gern – um auf den Anfang zurückzukommen – noch einmal auf den übergreifenden Konsens eingehen, den wir bei der Hamburg Media School haben.

Der Abgeordnete Beuß hat auch einen Appell an die Wirtschaft gerichtet. Er hat aufgezeigt, dass es hier eine gemeinsame Plattform und ein gemeinsames Interesse gibt, dass eine Beteiligung an der Media School sich lohnt. Diesen Appell sollten wir auch in Richtung Politik äußern und noch einmal betonen: Das Konzept liegt im Rahmen unserer Standortentwicklung und ist vernünftig. Ich würde mich freuen, wenn es uns weiterhin gelingt, bei schwierigen Strukturentscheidungen im Hochschulbereich, die uns vielleicht noch im Mediensektor bevorstehen, auch die Unterstützung von der Opposition und insbesondere von den Regierungsfraktionen zu erhalten. – Ich danke Ihnen ganz herzlich.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Werner Dobritz SPD: Das hängt vom Ergebnis ab!)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft Kenntnis genommen hat.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 48 auf, Drucksache 17/1572, Antrag der GAL-Fraktion: Anpassung des Landesrechtes aufgrund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft.

[Antrag der Fraktion der GAL: Anpassung des Landesrechts aufgrund der Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft – Drucksache 17/1572 –]

Die SPD-Fraktion hat beantragt, diese Drucksache an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Der Abgeordnete Farid Müller hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag behandelt das Thema gleichgeschlechtliche Partnerschaften und deren Angleichung an das Hamburger Landesrecht.

Das ist inhaltlich an sich ein selbstverständliches Anliegen. Dennoch ist es in heutiger Zeit in Hamburg eine Ausnahme. Hamburg war einmal Vorreiter bei der Gleichstellung von lesbisch-schwulen Paaren in Deutschland. Ich erinnere an die Hamburger Ehe und an den wenig erquicklichen Streit in der Bürgerschaft darüber, wo sich diese Paare eintragen dürfen. Hätten wir hier damals nicht die Mehrheit gehabt, wären sie heute irgendwo in den Fluren des Senatsamts für die Gleichstellung gelandet.

Seit dem 1. August 2001 haben sich etliche hundert Paare in Hamburg eintragen lassen. Wenn man in diesem Fall den Statistiken des Senats glauben darf, ist diese Zahl nach Berlin die zweithöchste in der Bundesrepublik. Das ist beachtenswert und zeigt, dass das Gesetz ankommt, obwohl es inhaltlich noch Schwächen hat, denn davon ist die Hälfte – wie Sie vielleicht wissen – gescheitert. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung – so steht es jedenfalls im Koalitionsvertrag – das Ergänzungsgesetz erneut einbringen wird und vor allen Dingen eine Aufwertung der Lebenspartnerschaft im Bundesrecht weiter vorantreibt.

Eine weitere Wegmarke bei diesem Thema war das Karlsruher Urteil in diesem Sommer. Es hat für alle Gesetzgeber in diesem Land deutlich gemacht, dass die Gleichstellung einer lesbisch-schwulen Partnerschaft dem Grundgesetz nicht entgegensteht. Im Gegenteil. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass in diesem Fall die Rechtslage in puncto Ehe für weitere Angleichungen völlig freie Hand lässt. Es hat auch deutlich gemacht, dass Ehe und Familie in Artikel 6 Grundgesetz durch ein solches Gesetzesverfahren nicht tangiert sind, weil Lesben und Schwule eben nicht die Ehe eingehen können. Deswegen besteht durchaus die Möglichkeit, für sie ein eigenes Institut zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass der jetzt gültige Gesetzentwurf möglicherweise in einigen Punkten verfassungswidrig ist: Auf der einen Seite bestehen Unterhaltspflichten, auf der anderen Seite können diese Unterhaltspflichten im Steuerrecht noch nicht geltend gemacht werden. Das ist ein Einfallstor für die Gerichte. Ich wünsche mir, dass der Bundesrat die Gerichte möglichst nicht wieder damit belastet, sondern dass der Gesetzgeber seinen Pflichten nachkommt.

Der Senat in Berlin hat, was das Landesrecht betrifft, schon gehandelt. Offenbar hat der Berliner Kollege Wowereit mit dem Thema weniger Probleme und hat lobenswerterweise schon Anfang des Jahres die Landesgesetze und -verordnungen für Berlin entsprechend geändert und umgesetzt.

Ich erinnere in dem Zusammenhang noch einmal an die Regierungserklärung von Herrn von Beust von vor einem Jahr, die mir durchaus noch im Ohr ist. Zu diesem Punkt sagte er, dass sich der Senat für die Toleranz von Minderheiten einsetzen würde. Toleranz gibt es nicht umsonst, dafür muss man etwas tun.

(Beifall bei der GAL und der SPD und bei Burkhardt Müller-Sönksen FDP)

Ein Weg dahin ist, dass den Bürgerinnen und Bürgern vom Gesetzgeber nicht auch noch gesagt wird, dass diese Partnerschaften minderwertig seien und sie deswegen weniger Rechte hätten.

Ich möchte einige Beispiele aus dem Antrag nennen, die deutlich machen, dass in diesem Fall auch heterosexuelle Partnerschaften – also Eheleute – von Ungleichheit betroffen sind.

Der Antrag ist, was das Hamburger Landesrecht betrifft, von unserer Seite ausgewogen. Wir haben erkannt, dass es durchaus auch einige Pflichten für die lesbisch-schwulen Partnerschaften gibt, die in Hamburg geändert werden müssen. Zurzeit ist es etwas kurios, da lesbisch-schwule Paare im Hamburger Verwaltungsverfahrensgesetz und im Sicherheitsüberprüfungsgesetz bevorzugt werden, weil nämlich nicht sie, sondern nur Ehegatten dort erwähnt werden. Das ist gegenüber Eheleuten eine Bevorzugung von Eingetragenen lesbisch-schwulen Partnerschaften. Das ist ein Beispiel für ein Gesetzesverfahren über Einzelgesetze. Wir wollen, dass das in Hamburg geändert wird.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch einige wichtige Rechte, die bisher in Hamburg noch nicht umgesetzt wurden. Das sind die Hinterbliebenenversorgung der Angestellten und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg und – sehr wichtig für die Betroffenen – die Beihilfeverordnung, die noch nicht einmal durch das Parlament geändert werden muss, sondern vom Senat beschlossen werden kann.

(Senator Dr. Jörg Dräger)

Bei der Beihilfeverordnung ergeben sich jetzt schon juristische Probleme, weil die Krankenversicherung für schwule und lesbische Partnerschaften bei den privaten Trägern schon umgesetzt wurde. Die Angestellten und auch die Beamten wurden in der Krankenversicherung bisher nicht gleichgestellt. Das ergibt bei entsprechender Paarung kuriose Situationen, so dass der eine dem anderen nicht beitreten kann. Hier besteht aus meiner Sicht ein dringender Handlungsbedarf.

Wir sehen, dass die Akzeptanz von Lesben und Schwulen und deren Partnerschaften sehr wohl davon abhängt, wie weit auch der Gesetzgeber deutlich macht, dass er keine wertigen Unterschiede in diesen Partnerschaften sieht. Der Gesetzgeber sollte zu erkennen geben, dass diese gleichgestellt sind und dass er in einer Zeit, wo immer mehr Menschen vereinsamen und das gegenseitige Füreinander-Einstehen zurückgeht, diese sich bindenden Menschen unterstützt und nicht dafür bestraft, weil sie auf das gleichgeschlechtliche Geschlecht fixiert sind. Sie sollten genauso viel wert sein, als wenn es sich um heterosexuellen Partnerschaften handelt.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Ich hoffe, dass wir darüber in der Ausschussberatung noch entsprechend diskutieren können und dass die Regierungskoalition auch in diesem Fall keine Berührungsängste zeigt, sondern dass wir diese Ungleichheit, die in diesem Fall nicht nur die Lesbisch-Schwulen, sondern auch die Eheleute trifft, möglichst schnell beenden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Dr. Stöckl.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Versuche vonseiten der CDU/CSU, das Lebenspartnerschaftsgesetz auf Bundesebene zu blockieren, sind fehlgeschlagen. Zunächst wurde ihr Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen und dann hat das oberste Gericht auch noch bescheinigt, dass dieses Gesetz verfassungsmäßig ist. Das war, wie Sie wahrscheinlich alle wissen, im Juli dieses Jahres. Aber – und darauf hat Herr Müller schon hingewiesen und das ist mir besonders wichtig – das Gesetz machte auch deutlich, und zwar ohne Wenn und Aber, dass mit der Reform dieses Lebenspartnerschaftsgesetzes und der bescheinigten Verfassungsmäßigkeit deutlich wird, dass es nicht darum geht, Ehe oder Familie zu beeinträchtigen, sondern dass es genau darum geht, die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften endlich aufzuheben.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Sommer diesen Jahres die Verfassungsmäßigkeit bestätigt hat, geht es nun darum, das Gesetz auf Landesebene mit Leben zu füllen. Das bedeutet aber auch, dem vorgeschlagenen und zustimmungspflichtigen Ergänzungsgesetz im Bundesrat endlich freie Bahn zu verschaffen. Deshalb, Herr Bürgermeister von Beust, möchte ich Sie auffordern, hier die notwendigen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Anpassungen für diese eingetragenen Lebenspartnerschaften nicht länger zu blockieren.

(Petra Brinkmann SPD: Der hört gar nicht hin!)

Sie hören mir leider nicht zu. Ich finde es sehr bedauerlich, aber es ist Ihr Part, im Bundesrat hier tätig zu werden.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

So geht es auch darum, die notwendigen Anpassungen des Landesrechtes, die sich aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz ergeben, hier zu erfüllen. An dieser Stelle ist es mir nicht möglich, auf die einzelnen Gesetzes- und Verordnungsanpassungen, wie sie beispielsweise im GALAntrag angeführt wurden, einzugehen. Ich möchte aber doch ein Beispiel hervorheben, um Ihnen die Notwendigkeit einer solchen Anpassung zu verdeutlichen, beispielsweise das Gesetz über die zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Angestellte und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg, also das Erste Ruhegeldgesetz.

(Vizepräsidentin Rose-Felicitas Pauly übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Ersten Ruhegeldgesetz wird in Paragraph 19 bestimmt, dass auch die frühere Ehefrau eines verstorbenen Ruhegeldempfängers oder Arbeitnehmers, deren Ehe mit dem Ruhegeldempfänger vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, Witwenrente bezieht, wenn ihr der Verstorbene zurzeit seines Todes oder auch ein Jahr vor seinem Ableben Unterhalt gezahlt hat. Danach kann es also sein, dass eine geschiedene Ehefrau – ich möchte das gar nicht werten, ich möchte nur den Sachverhalt darstellen –, die über Jahrzehnte keine Beziehungen mehr mit diesem Mann hat, dennoch Witwengeld bezieht. Hingegen ist bislang die Frau aus einer langjährigen, über jahrzehntelang dauernden beispielsweise lesbischen Beziehung, die sich liebevoll bis zum Tod ihres Partners, ihrer Partnerin kümmert, leer ausgegangen. Diese Ungleichheiten, denke ich, gilt es nun zu bereinigen. Hierfür ist es notwendig, die einzelnen Gesetze entsprechend zu überprüfen, und deshalb beantragen wir die Überweisung an den Rechtsausschuss. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD und der GAL)