dass von Ihnen mehr schlecht als recht unter der politischen Gürtellinie gearbeitet wird – und das werden wir nicht tun.
Sie können sich jetzt schon darauf gefasst machen, dass dieses nach dem Alarmanlagenskandal in Anstalt IX in Vierlande die zweite öffentliche Darlegung von haushaltspolitischen Fehlern war, aber garantiert nicht die letzte.
Meine Damen und Herren! Ich möchte bei dieser Gelegenheit für die neuen Abgeordneten noch einmal Folgendes erklären: Wenn die beiden Signale am Rednerpult aufleuchten, heißt es, Sie haben noch zehn Sekunden Redezeit. Erst wenn fünf Minuten um sind, klingele ich. Das ist auch das, was die Geschäftsordnung vorsieht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Brandes, Sie sind durch diese neue Anlage zwar besser zu verstehen, aber inhaltlich wird das, was Sie sagen, nicht besser.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Michael Neu- mann SPD: Hören kann man ihn, aber nicht ver- stehen!)
Ich darf an die geänderte Tagesordnung bezüglich der Fehlkalkulation von 3 Millionen Euro beim Neubau der Justizvollzugsanstalt erinnern.
In der Debatte hier scheint mir zu viel politische Interpretation des Rechnungshofsprüfungsberichts zu sein und keine fachliche und sachliche Auseinandersetzung. Drei Punkte will ich benennen.
Erstens: Auch wir teilen die Einschätzung des Rechnungshofs, dass die Baubehörde diesen Vergleich so nicht hätte schließen dürfen. Die notwendige Entscheidungsbasis dafür war nicht hergestellt.
Es hat mit Rotgrün nichts zu tun, um das noch einmal deutlich zu sagen. Hier geht es um Rot-Grau, falls Sie sich daran noch erinnern. Einige von Ihnen sind lange genug hier, um das zu wissen.
Zweitens: Die Baubehörde hat das Budgetrecht verletzt. Interessant ist dazu allerdings die Stellungnahme der
Finanzbehörde, und zwar durchaus der jetzigen. Sie hat eine andere Interpretation und widerspricht dem Rechnungshof. Das muss im Ausschuss diskutiert und nicht hier in fünf Minuten mit Schlagwörtern und kurzer Argumentation in den Raum geworfen werden. Setzen wir uns damit auseinander, warum Herr Peiner der Meinung ist, das Budgetrecht sei nicht verletzt worden.
Drittens: Die Baubehörde hat für Leistungen gezahlt, die keine Planungsleistungen waren. Das ist wahrscheinlich richtig. Das war wohl ein Fehler der Baubehörde. Auch das sollte man sich im Ausschuss angucken. Wir wollen die Details sehen, wir wollen Einblick in die Verträge, in die vertraulichen Unterlagen. Wir wollen Vertrauen in das Parlament setzen. Wir bewahren die Vertraulichkeit, aber man muss die Vorgänge nachvollziehen können.
Ich glaube, es geht um etwas anderes. Es geht darum, Politik als Sündenbock darzustellen. Für eine sachliche Auseinandersetzung sind Ihnen die Themen ausgegangen. Jetzt muss man wieder etwas hochpushen; ein billiger Trick kurz vor der Wahl.
Die Stellungnahme der Behörde für Bau und Verkehr ist interessant. Die offizielle Begründung, die die jetzige Baubehörde dem Rechnungshof gibt, ist kontrovers zur Einschätzung des Rechnungshofs. Wir haben noch nicht über die unterschiedliche Bewertung der WK-Entscheidung gesprochen. Der Rechnungshof widerspricht der jetzigen Behörde für Bau und Verkehr. Das ist politisch eine hoch spannende Konstellation, gehört aber nicht in eine Aktuelle Stunde, sondern in einen Ausschuss, damit man inhaltlich darüber reden kann.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Stephan Müller Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Das Geld ist doch weg!)
Die jetzige Behörde für Bau und Verkehr sagt, die damalige Baubehörde habe lediglich die Ergebnisse der Rechtsprüfung nicht umfassend dokumentiert. Der Rechnungshof sagt, es gab überhaupt keine Rechtsprüfung. Das ist eine spannende Auslegung von Behördenhandeln, gehört aber ebenfalls nicht in die Aktuelle Stunde. Es muss inhaltlich, sachlich, fachlich im Ausschuss diskutiert werden. Dann kann man auch über politische Einschätzungen reden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Möller, was Sie eben gesagt haben, ist auch richtig. Selbstverständlich müssen wir das später auch im Ausschuss sachlich und fachlich behandeln.
Lieber Herr Kahlbohm, als ob ich es gewusst hätte, habe ich in fast prosaischer Form eine Idylle gezeichnet. Sie versuchen, eine Aktuelle Stunde damit einzuleiten, dass Sie sagen, es sei alles gar nicht so schlimm und wir wollen das, was passiert ist, nach der Wahl besprechen. Das ist ein kleines Märchen. Dazu passt auch das, was ich Ihnen dazu sagen möchte.
Die U-Bahn-Haltestelle Legienstraße zählt wirklich zu den schönen Hamburger U-Bahn-Haltestellen. In der Mitte wachsen Bäume, es gibt Grün und man kann zwischen den Bäumen kleine Hasen beobachten.
Insoweit ist das eine niedliche Szene, die zu dem Bild passt, das Sie eben gezeichnet haben. Diese kleinen Hasen wissen nur nicht, dass ihr Zuhause, in dem sie friedlich herummümmeln, ein Millionen-Euro-Grab ist. In diesem Punkt gibt es leider zwischen uns und den kleinen Hasen auf der Wiese überhaupt keinen Unterschied. Wie viel Geld dort vom Hamburger Steuerzahler versenkt wurde, wissen weder die Parlamentarier hier noch die Hasen dort.
Diese Unterlagen sind dem Bürgermeister und der Präsidentin der Bürgerschaft insgesamt übergeben worden. Dass die Hasen – von mir aus auch Kaninchen, wenn Sie es lieber haben – in der Legienstraße unwissend sind, kann ich verkraften, denn sie haben auch nicht die Aufgabe, das Handeln der Exekutive verantwortlich zu kontrollieren. Wir als Bürgerschaft haben das Budgetrecht und die -pflicht und wir sollten uns nicht wie die Hoppelhasen behandeln lassen.
(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive – Ingo Egloff SPD: Das vergessen Sie man nicht bei der Kontrolle Ihres Senats!)
Der hier in Rede stehende Rechnungshofsbericht stuft die wirklich interessanten Anlagen 1 und 3 als „vertraulich“ ein. Das kann der Rechnungshof und das soll er auch tun. Aber, warum bekommen wir als Parlamentarier von unserer Präsidentin keine Einsicht in diese vertraulichen Dokumente? Schriftlich habe ich vor 13 Tagen Akteneinsicht gefordert. Ich habe danach sogar vorsorglich eine Verschwiegenheitserklärung abgegeben – ohne Erfolg. Der juristische Streit um unser gutes parlamentarisches Recht, zu wissen, wie viel Euro oder D-Mark dort vom rotgrünen Senat bezahlt wurden – verzeihen Sie, rotgrauer Senat –, ließe sich hier mit guten Argumenten führen. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn eine Abgeordnete im Hause es weiß und die anderen nicht.
Verschwiegenheit ist kein Argument, weil alle Abgeordneten nach Artikel 7 Absatz 2 Ziffer 3 der Hamburger Verfassung bei einem Verstoß gegen die Verschwiegenheit ihr Mandat verlieren können. Das heißt, es liegt in unserer eigenen Verantwortung, ob wir eine angenommene Verschwiegenheit für uns wahrnehmen oder nicht.
Lassen Sie mich vorwegschicken, dass wir als Liberale nicht in dem Ruf stehen, wirtschaftsfeindlich zu sein. Ein Investorenschutz – das ist ja die Zielgruppe der Vertrau