Protocol of the Session on June 27, 2002

Im ersten Halbjahr sind Lehrer, wie das üblich ist, erstens ausgeschieden – ich paraphrasiere jetzt ausschließlich die zweite Antwort, die

(Dr. Willfried Maier GAL)

A C

B D

ich gegeben habe – aufgrund von Krankheit und Pensionierungen, ob dieses bekannt war oder aufgrund plötzlicher gesundheitlicher Probleme unvoraussehbar. Zweitens zeigt die so genannte große Herbststatistik des 15. September auf, dass die Versorgung der einzelnen Schulen, Schulformen, Schulkapitel im Verhältnis zu den Prognosen zum Schuljahresanfang, die in der Regel Mai und Juni erfolgen, unterschiedlich ist. Insofern habe ich nicht, Herr Abgeordneter, von einem Defizit gesprochen, sondern von einer Notwendigkeit der Nachsteuerung zum Halbjahrestermin aufgrund der Vorplanung, wie sie zum 1. August 2001 erfolgt ist. Ich habe den Begriff „Defizit“ nicht benutzt.

Herr Maaß.

Dann zur Notwendigkeit der Nachsteuerung, um Ihren Begriff aufzugreifen. Hängt diese Notwendigkeit der Nachsteuerung möglicherweise auch mit der allseits gewünschten Einführung von Altersteilzeit oder mit der Wiederverbeamtung zusammen?

Herr Staatsrat.

Nach meinem augenblicklichen Kenntnisstand, den ich gerne rückkoppeln will: Nein.

Gibt es weitere Fragen aus dem Plenum? – Das ist nicht der Fall.

Der nächste Fragesteller ist Herr Neumann.

Plant der Senat eine Initiative zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters?

Für den Senat antwortet Herr Senator Dr. Kusch.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Senat hat sich mit dieser Frage noch nicht befasst.

(Lachen bei der SPD – Manfred Mahr GAL: Der Senat befasst sich mit gar nichts!)

Gibt es weitere Fragen? – Herr Neumann.

Gibt es in einzelnen Behörden oder bei einzelnen Senatoren dazu Überlegungen?

Herr Senator, bitte.

Herr Abgeordneter! Dass Senatoren sich auch über ihre Zuständigkeiten hinaus Gedanken machen, kann ich nicht ganz ausschließen. Auch ich habe mich bereits mit der Frage der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters befasst, aber in einer Form, die sehr weit von meiner derzeitigen Amtstätigkeit entfernt ist. Ihre Frage, ob ich mich in meiner Funktion als Justizsenator damit befasst habe, muss ich verneinen.

Gibt es weitere Fragen? – Herr Neumann.

Zu welchem Ergebnis sind die Überlegungen des „Menschen Kusch“ bei der Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters gediehen?

Herr Abgeordneter! Gefragt wird der Senat.

Herr Abgeordneter! Ich mache gerade einen Schnellkurs im hamburgischen Parlamentarismus, aber möchte zugunsten eines umfassenden Fragerechts der Abgeordneten auch diese Seite hier zum Besten geben. Ich vermute, dass von der Justizbehörde, die nicht ohne menschliche Komponente zu beleuchten ist, in dieser Legislaturperiode keine Initiativen ausgehen, die in Richtung Änderung des Strafmündigkeitsalters zielen. Es ist aber durchaus denkbar – das wissen Sie besser als ich –, wenn durch parlamentarische Initiativen, durch andere Initiativen Fragen an Behörden herangetragen werden, dass sie dann gründlich durchdacht werden.

(Uwe Grund SPD: Das war eine wortgewaltige Kurve ins Niemandsland!)

Weitere Fragen sehe ich nicht.

Der nächste Fragesteller ist Herr Vahldieck.

Wie viel Geld erhält die Polizei im Haushaltsjahr 2002 und 2003 zusätzlich und wie werden diese Mittel – aufgeteilt in Personal- und Sachausgaben – eingesetzt?

Für den Senat antwortet der Zweite Bürgermeister Schill.

Im Jahre 2002 werden 10 599 000 Euro für Personalausgaben aufgewendet und 3 770 000 Euro für Sachausgaben. Die Personalausgaben sind besonders interessant, weil sie es ermöglichen, dass im Jahre 2002 insgesamt 838 Polizisten eingestellt werden können. Es handelt sich um 308 reguläre Einstellungen und zusätzlich von uns veranlasste 280 Einstellungen, das heißt 588, sowie die Einstellung von 250 Polizeiangestellten, gleich 838. Zuzüglich werden im Jahre 2002 3 426 000 Euro für den Ausgleich von Überstunden eingesetzt.

Die Sachkosten dienten der Ausrüstung und der Einkleidung neu eingestellter Kräfte sowie der Ausstattung der Ausbildungsstätten mit entsprechenden Lehr- und Lernmitteln.

Zum Jahre 2003 ist vorgesehen – die Haushaltsberatungen im Senat sind erst kürzlich abgeschlossen worden –, insgesamt für Personalausgaben 9 490 000 Euro und für Sachausgaben 348 000 Euro zusätzlich aufzuwenden.

Es wird möglich sein, im Jahre 2003 durch diese Personalausgaben zusätzlich noch einmal 448 Polizeibeamte einzustellen, das heißt, zunächst vier zusätzliche Klassen mit insgesamt 112 Vollzugsbeamten einzurichten. Der verbleibende Anteil bis zu den 448 entfällt auf die regulären Einstellungen.

Der Betrag von 7 988 000 Euro dient der Ausfinanzierung der Stellen, die dann im Jahre 2002 geschaffen worden sind.

Herr Vahldieck, bitte.

Welche Möglichkeiten hat die Behörde für Inneres, Einsparungen vorzunehmen?

(Staatsrat Dr. Reinhard Behrens)

Herr Zweiter Bürgermeister.

Auf der Klausurtagung in Jesteburg sind 5 Prozent Verringerung der so genannten Intendanzkosten beschlossen worden, das heißt, im besonderen Bereich Polizei. Das bringt 943 000 Euro Ersparnis. Die Schließung einer Werkstatt in Harburg bringt 250 000 Euro Ersparnis, die Privatisierung von Abschleppmaßnahmen 350 000 Euro und die Überstunden der Polizei, die durch die Arbeitszeitverlängerung von 38,5 auf 40 Stunden kompensiert werden, bringen noch einmal 1,6 Millionen Euro Ersparnis. Es gibt darüber hinaus weitere Überlegungen, wie zusätzlich finanzielle Mittel eingespart werden können: Privatisierung von Bewachungsaufgaben, Gefangenentransporte, Zusammenlegung von Dienststellen zum Beispiel der Polizeidirektion, gemeinsame Beschaffung von Dienstkleidung mit anderen norddeutschen Bundesländern und dergleichen mehr. Die letztgenannten Maßnahmen sind allerdings noch im Prüfungsstadium.

Herr Vahldieck.

Welche Bereiche werden von Sparmaßnahmen ausgenommen? Ich denke da in diesem Zusammenhang insbesondere an das Thema Benzin für Polizeieinsatzfahrzeuge.

Herr Zweiter Bürgermeister.

Die Vollzugsdienste der Polizei und der Feuerwehr sind von Sparmaßnahmen vollständig ausgenommen. Dass Streifenwagen nicht in Betrieb genommen oder gehalten werden können, weil Benzin fehlt, ist ein Ammenmärchen. Tatsächlich ist es so, dass zwecks Einsparung im Betriebshaushalt beabsichtigt ist, die Dienstfahrten in vermeidbaren Fällen auf das notwendige Maß zu beschränken. Das heißt, wenn es um Dienstfahrten zwecks Tausches von Dienstkleidung oder des Transports von Asservaten geht, ist geplant, das besser zu koordinieren. Es ist jedenfalls nicht zutreffend, dass Streifenwagenfahrten in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt werden. Es wäre auch völlig unsinnig, auf der einen Seite mehr Polizei auf die Straße zu bringen durch enorme Personalerhöhungen von insgesamt im Jahre 2002/2003 fast 1300 Polizisten und auf der anderen Seite die Streifenwagen nicht einsatzbereit zu halten.

Herr Porschke.

Nachdem Sie also auch die Antwort auf die Nachfrage vorlesen konnten, möchte ich fragen, welchem Senator ist eigentlich der Verfassungsschutz zugeordnet?

Ich betrachte diese Frage als rhetorisch und frage, ob die überhaupt zugelassen wird.

Dann erübrigt sich alles Weitere, schade.

Herr Maaß.

Herr Senator! Sie haben von der gemeinsamen Anschaffung von Dienstbekleidung als Sparmaßnahme gesprochen. Gehe ich davon aus, dass in Schleswig-Holstein und Niedersachsen demnächst die Polizisten auch Blau werden tragen dürfen?

Herr Zweiter Bürgermeister.

Ich kann mich nur auf Antworten beschränken, die Hamburg betreffen. Möglicherweise wird es aber zur Erhellung beitragen, dass es eine Beschaffungsstelle in Niedersachsen gibt. Dort hat man sich bereit erklärt, für den Fall, dass Hamburg blaue Uniformen einführt, auch für Ersatz bei blauen Uniformen zu sorgen. Die sind also wesentlich flexibler in den Gedankengängen als manch einer hier.