Protocol of the Session on May 29, 2002

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat Herr Franz.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in meiner Tasche zwei Fassungen: eine kurze und eine lange.

(Zuruf: Dann die kurze!)

Ihre Rede veranlasst mich aber, keine davon zu benutzen, denn bisher habe ich gedacht, die Sache wäre ganz einfach. Sie vermischen bedauerlicherweise Dinge miteinander. Ich will Ihnen das auch erläutern.

Die Bürgerschaft hat im Zuge der Verfassungsreform zum Artikel 50 das von Ihnen genannte Gesetz geändert. Wir haben aber nicht nur rechtssystematisch im Gesetz die Punkte angepasst, die sich aus der veränderten Verfassung ergeben, sondern wir haben natürlich auch Punkte aufgenommen, die sich aus den Erfahrungen und aus der öffentlichen Diskussion ergeben haben. So haben wir den sehr wichtigen Punkt aufgenommen, dass diejenigen, die in ihrer Eigenschaft als Initiatoren Geld bekommen – sowohl vom Spender als auch vom Staat –, zweimal im Verfahren rechenschaftspflichtig sind. Bis dahin ist alles in Ordnung. Dieses war keine Notwendigkeit aus der Verfassungsreform, sondern eine Änderung, geboren aus der öffentlichen Diskussion und auch aufgrund einer Diskussion in der Bürgerschaft.

Sie haben das schon angesprochen. Wir haben einen Paragraphen 31 des von Ihnen genannten Gesetzes eingeführt und dort gibt es den Satz 2 Nummer 6. Da steht, dass der Senat ermächtigt wird, Verfahren über die Rechenschaftslegung herbeizuführen. Dieses sollte die Ermächtigung dafür sein, dass der Senat eine Rechtsverordnung erlässt. Nun haben Sie in einem Punkt Recht. Dieses ist methodisch im Rahmen einer Wortauslegung für das, was dann der Senat mit seiner Volksabstimmungsverordnung in Paragraph 60a geregelt hat, sicherlich noch nicht ausreichend formuliert. Dort hat der Senat unter anderem festgelegt, dass in dem Bericht der Initiatoren dargelegt wird, wer spendet, wo er wohnt, für welchen Personenkreis und wer im Kalenderjahr mehr als 2500 Euro gespendet hat.

Jetzt kann man sich, wie gesagt, die Frage stellen, ob die entsprechende Ermächtigung des Paragraphen 31 Satz 2 Nummer 6 ausreicht, um eine solche Rechtsverordnung mit dem Inhalt, wie ich ihn gerade dargestellt habe, zu erlassen. Es mag an der Bestimmtheit dieser Ermächtigung gewisse Zweifel geben. Die Folge könnte sein – darum geht es –, dass diejenigen, die vielleicht die Rechnungslegung unterlaufen wollen, sich beim Gericht darauf berufen und sagen, Artikel 80 Grundgesetz und auch Artikel 53 der Hamburgischen Verfassung verlangen, dass Inhalt und Zweck näher ausgeführt werden. Das ist der eine Punkt.

Damit wird aber nicht dem Rechtskonflikt zwischen informationeller Selbstbestimmung und Transparenzpflicht Rechnung getragen, Kollege Schrader, den Sie ausgeführt haben. Dem wird auf diese Weise nicht abgeholfen. Dieser Punkt ist aus meiner Sicht ausreichend berücksichtigt worden, weil der Senat in seiner Rechtsverordnung im von mir genannten Paragraphen 60a nur den Personenkreis erfasst, der eine Spende über 2500 Euro abgibt – also nicht jede Person. Damit erfolgt aus meiner Sicht eine ausreichende Abwägung zweier Rechtsgüter, nämlich einerseits das Recht auf Transparenz – woher die Spenden kommen – und andererseits die informationelle Selbstbestimmung des Spenders.

Da haben Sie, verehrter Kollege Schrader, zwei Dinge leider miteinander vermischt, aber inhaltlich, politisch und rechtssystematisch stimmen wir mit Ihnen überein und stimmen diesem Antrag natürlich zu.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Herr Lüdemann, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Franz, ich bewundere Sie, wie man aus einer so einfachen Sache eine zehnminütige juristische Vorlesung machen kann. Wir sind uns in der Sache doch darüber einig, dass wir genau das wollen, was im Moment in der Verordnung vorgeschrieben ist. Es geht mit dieser klitzekleinen Gesetzesänderung nur darum, noch einmal sicherzugehen, dass das eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bietet. Darum bitte ich Sie, jeder möge nur sein Gewissen fragen. Und wenn Sie das genauso sehen, stimmen Sie dem Antrag zu und verkomplizieren Sie das nicht zusätzlich.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Herr Schaube, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte natürlich nach dem großartigen Vortrag von Herrn Franz auch meine Stellungnahme abgeben. Wir stimmen diesem Antrag zu.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Herr Farid Müller hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Um den spannenden Part gleich vorweg zu nehmen: Auch wir stimmen dem Antrag zu,

(Rolf Kruse CDU: Das reicht!)

weil wir natürlich für Transparenz sind. Ich bin aber ein bisschen enttäuscht über die Debatte.

(Dietrich Rusche CDU: Macht nichts!)

Es ist ein gutes Thema für Hamburg und die Volksgesetzgebung ist eine Erfolgsgeschichte für Hamburg. Ich finde es schade, dass wir uns als Parlamentarier nur in solchen rechtsspezifischen Erörterungen ergehen. Das wird auch den Bürgern draußen nicht gerecht.

(Carsten Lüdemann CDU: Das ist der Inhalt des An- trags!)

Sie können hier ja gleich noch sprechen. Wenn Sie Ihre Redezeit für andere Themen vergeben, ist das nicht unsere Schuld.

Es gibt einen Punkt, den ich ansprechen wollte. Er liegt uns allen sehr am Herzen. Es ist die traurige Geschichte, wie mit einem erfolgreichen Bürgerbegehren in Altona umgegangen wird.

(Carsten Lüdemann CDU: Das ist nicht Gegen- stand des Antrags!)

Dort wurde in der Bezirksversammlung zugestimmt, obwohl die Mehrheit dort nicht über den Inhalt einer Meinung war.

(Rolf Kruse CDU: Zur Sache! – Karen Koop CDU: Sie haben vorhin selbst zur Sache gerufen!)

(Wolfgang Franz SPD)

Ja, ich komme zur Sache. Wir sprechen hier über die Volksgesetzgebung.

Ich möchte gern erläutern, wie dieses Verhalten das Gesetz aushöhlt. Ich bin überhaupt nicht neben dem Thema, Sie wollen es nur nicht hören. Hören Sie erst einmal zu und nutzen Sie Ihre Redezeit, um dann zu erwidern.

Jürgen Töpfer, CDU-Abgeordneter in Altona, sagte, der Bürgerbescheid würde 165 000 Euro kosten. Diese Summe ist für eine Entscheidung zu hoch, weil sie nichts wert ist. Das ist eine Verhohnepiepelung des Bürgerwillens in dieser Stadt, wenn das nichts wert ist.

(Beifall bei der GAL)

Es höhlt das Vertrauen der Bürger in dieses Gesetz aus. Das finden wir nicht gut.

(Glocke)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Lüdemann.

(Zuruf von der CDU: Haben Sie Angst davor?)

Nein, ich habe keine Angst. Ich höre Ihre Argumente gerne gleich.

(Dr. Michael Freytag CDU: Nun kommen Sie doch mal zur Sache!)

In Wahrheit haben Sie Angst vor der politischen Auseinandersetzung über das Thema Stresemannstraße. Deswegen wollen Sie es abwürgen und Sie respektieren es nicht.

(Zuruf von Rolf Kruse CDU)

Ich gebe Ihnen ein anderes Beispiel: Es gibt ein erfolgreiches Bürgerbegehren in Bergedorf, welches zum Bürgerentscheid geführt hat. Der rotgrüne Senat hatte es akzeptiert, obwohl der Senat damals eine andere Meinung hatte. Hier wird es gar nicht erst so weit kommen, weil der jetzige Senat sich mit dem Thema gar nicht mehr auseinandersetzen will, er will es wegdrücken. Sie machen einen großen Fehler mit den Bürgern in Altona. Die Bürger in Altona haben das Recht, dass man ihre Argumente anhört und über dieses Gesetz auch weiter die Stufen zu gehen. Sie haben es ausgehöhlt. Ich möchte das hier nur anbringen. Wenn wir in der Bürgerschaft über dieses Gesetz diskutieren, müssen wir auch sagen, wie es zurzeit in dieser Stadt angewandt wird. Das wollen Sie offensichtlich nicht. Wir haben es hier zum Thema gemacht. Herr Lüdemann, ich höre gern Ihre Argumente. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort hat der Abgeordnete Rumpf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es tut mir Leid, dass ich das immer wieder tun muss. Aber es scheint so zu sein, dass es angesichts des Lärmpotenzials notwendig ist. Noch einmal zur Verdeutlichung, auch wenn das am Thema vorbeiging, was Herr Müller erzählt hat:

(Rolf Kruse CDU: Das kann man wohl sagen!)

In Altona hat es ein Bürgerbegehren über eine nicht bezirkliche Angelegenheit gegeben, über das überhaupt nicht entschieden werden konnte. Ich hatte überhaupt keine Angst vor dem Ergebnis dieses Begehrens, weil die Menschen aus Nienstedten, Othmarschen und Blankenese, die ständig im Stau stehen, mit abgestimmt hätten. Das wäre natürlich ein Fanal geworden.