Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Opposition, Sie werfen uns hier ernsthaft Konzeptlosigkeit im Strafvollzug vor; sorry, aber Frau Peschel-Gutzeit ist jetzt nicht mehr im Amt.
Sie können gerne sagen, dass es auch einmal ein Ende damit haben muss, die Senatorin a.D. Lore Maria PeschelGutzeit verantwortlich zu machen. Das hört auch auf, aber erst dann, wenn wir ihre Versäumnisse abgebaut haben.
Es ist auch Ihr gutes Recht als Opposition, uns hier zu hinterfragen. Aber wir haben eine ganze Legislaturperiode vor uns und den Mut, Ihnen nicht mit der heißen Nadel schnell etwas vorzustellen. Wir erarbeiten ein umfassendes und tragendes Konzept. Eine erste Umsteuerung, auch in Verantwortung der Steuergelder, ist schon mit der Haftanstalt Billwerder erfolgt. Das können Sie der Antwort auf die Große Anfrage entnehmen; meine Vorredner aus den Koalitionsparteien haben darauf schon verwiesen.
Im Übrigen, Herr Mahr, schickt nicht diese Koalitionsregierung, auch nicht dieses Parlament, die Legislative, sondern die Judikative, die Gerichte, die dritte Gewalt, Leute in Gefängnisse. Es ist Aufgabe der Regierung und der sie tragenden Parteien, so viele Haftplätze für Verurteilte vorzuhalten, dass sie nicht vor das Bundesverfassungsgericht wegen Doppel- und Überbelegung gehen können und hinterher Recht bekommen; das hat unter Ihrer Regierung stattgefunden. Wir wollen so viele Haftplätze haben, wie sie der Menschenrechtskonvention entsprechen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Stadt dieses verweigert und deswegen müssen wir Haftplätze nachbauen. Das ist eine Pflichtaufgabe und nicht ins Belieben dieses Senators oder dieser Regierung gestellt.
Mich hat an Ihrer Großen Anfrage eines gestört: Sie nutzen das Instrument einer Großen Anfrage, um dem Senat angebliche Konzeptlosigkeit vorzuwerfen, stellen aber selber nur Fragen zu Haftplätzen.
Was hinter den Mauern der Justizvollzugsanstalten geschieht, scheint Sie nach wie vor nicht zu interessieren.
Für uns ist aber auch Teil des Konzepts, was ich zum Beispiel in der „Welt am Sonntag“ – es wurde freundlicherweise schon zitiert – geäußert habe. Wir wollen Strafgefangenen unter anderem das so genannte E-Learning anbieten und ermöglichen. Das wollen wir zunächst einmal – das bietet sich auch aus Sicherheitsgründen an – im offenen Strafvollzug ausprobieren und später im geschlossenen fortsetzen. Nur zur Klarstellung, Herr Klooß: Nicht das Internet soll dafür herhalten, sondern das Intranet, das ist nämlich wesentlich sicherer.
Ein ähnliches Projekt wird derzeit in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel in Zusammenarbeit mit der Fernuniversität Hagen durchgeführt. Dieses ist zurzeit europaweit einmalig und sollte unseres Erachtens auch nach Hamburg kommen.
Von mir wissen Sie bereits, dass ich kein Resozialisierungsromantiker bin. Aber wenn wir die Gefangenen auf etwas vorbereiten müssen, dann ist es die Freiheit. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen, meine Herren! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann ist die Große Anfrage, Drucksache 17/536, besprochen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 24 auf: Bericht des Wissenschaftsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf.
[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 17/452: Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf (UKEStrG) (Senatsantrag) – Drucksache 17/681 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach fast einem Jahrzehnt kommen wir jetzt langsam an den Punkt, wo über das Strukturgesetz des UKE in seiner hoffentlich endgültigen Fassung abgestimmt wird.
Wir hatten im vergangenen Sommer aufgrund des Skandals in der Herzchirurgie eine problematische Situation und hatten an dem vom rotgrünen Senat vorgelegten Gesetz einige Punkte massiv kritisiert, auf die ich gleich noch zu sprechen komme.
Jetzt ist die Situation so, dass wir dieses Gesetz fast interfraktionell – worüber ich mich sehr freue – auf den Weg bringen wollen. Ich fände es schön, wenn sich die GAL vielleicht auch noch einen kleinen Ruck gibt, damit wir einstimmig im Interesse des UKE einen guten Weg finden, um dieses Krankenhaus durch diese Gesetzgebung auf den Zukunftspfad zu bringen.
Ziel des Gesetzes soll es sein, die Rahmenbedingungen für das UKE im Hinblick auf die Schaffung einer Medizinmetropole des Nordens zu ermöglichen. Die heutigen Nachbesserungen, die wir vorgelegt haben, betreffen Punkte, die wir von Anfang an an dem Gesetzentwurf kritisiert haben. Ich möchte die für uns wesentlichen Punkte zusammenfassen.
Erstens: Ihr altes Gesetz sah vor, dass der wissenschaftliche Personalrat entfallen sollte. Dieses hätte zur Folge gehabt, dass der wissenschaftliche Bereich und die Ärzte im UKE durch einen Personalrat nicht mehr regulär und vernünftig vertreten gewesen wären. Ärzte und Mittelbau wären gegenüber den Klinikdirektoren in einer schwachen Position gewesen. Die Abhängigkeit dieses Mittelbaus – beispielsweise bei C3-Professoren, die über einen Zeitvertrag verfügen – haben oftmals zu schwierigen Abhängigkeiten geführt. Ihre alte Vorlage, die eine gemeinsame Personalvertretung vorgesehen hat, hätte die Ärzte und vereinzelt auch die Professoren aus dem mittleren Bereich ausgegrenzt, weil die Personalratsarbeit in einem so großen Klinikum sehr zeitraubend ist. Wer sich im UKE gleichzeitig in Richtung Patientenversorgung, Lehre und Forschung betätigt, hätte überhaupt keine Zeit gehabt, sich dort einzusetzen. Aus unserer Sicht wäre dies eine Steilvorlage für weiteres Duckmäusertum innerhalb des UKE gewesen, weil eine ganz bestimmte Gruppe von vornherein ausgegrenzt gewesen wäre. Das wollten wir damals schon nicht mitmachen und deswegen haben wir es jetzt geändert.
Zweitens, die Zusammensetzung des Kuratoriums des UKE: Bei der Anhörung haben selbst die Sachverständigen dieses Kuratorium in seiner Zusammensetzung kritisiert, weil es ihnen zu staats- oder senatslastig gewesen ist. Wir haben diese alte Regelung jetzt umgedreht. Statt sechs Senatsvertretern sind zwei Senatsvertreter und vier Externe vorgesehen. Es ist gut, zum Beispiel diesen externen Sachverstand zu erhöhen. Wenn man ein Universitätsklinikum an die Spitze im Norden Europas bringen will, dann muss man über den Hamburger Tellerrand hinweggucken. Dann ist es gut, wenn man von erfahrenen Leuten, die man in ein solches Kuratorium beruft, entsprechend gute Beratung erhält.
Was Sie vorhatten, war ein Lenkungsdurchgriff durch den Staat. Das wollten wir nicht, auch wenn wir jetzt den Senat selbst stellen. Es ist wichtiger, dass wir in das Kuratorium externen Sachverstand hineinholen, um das UKE auf einen guten Weg zu bringen.
Noch eine kleine Geschichte am Rande, die der Gewerkschaft ver.di sicherlich wehtun wird. Dass man in dem Gesetz durch Rotgrün a priori vorgesehen hatte, einen Gewerkschaftsvertreter automatisch als Mitglied im Kuratorium zu installieren, halten wir für undemokratisch. Selbstverständlich können sich Gewerkschafter bei den
Wahlen um eine Position in diesem Gremium bewerben, aber sie sind nicht von vornherein gesetzt. Wir haben hier eine andere Auffassung von Demokratie. Wir wollen, dass Leute in das Kuratorium kommen, die von den Mitarbeitern regulär gewählt werden.
Ein dritter Punkt, den ich hier gerne noch anführen möchte und der mir sehr wichtig ist: Wir haben die Regulierung im Strahlenskandal aus dem UKE heraus wieder in die Behörde hinein geholt. Das wird durch eine Verwaltungsvereinbarung garantiert werden, denn die geschädigten Patienten sind gut beraten, wenn sie ihre Ansprüche, wie in der Vergangenheit, weiterhin bei der Behörde anmelden können und entsprechend eine Entschädigung erhalten. Bisher sind in diesem Bereich über 65 Millionen Euro geflossen. Ich hoffe, dass wir diesen Komplex der Schadensregulierung in absehbarer Zeit im Interesse der Patienten abarbeiten können. Letztlich ist das eine sehr patientenfreundliche und selbstverständliche Regelung, dass dies weiterhin in der Federführung der Behörde bleibt.
Ausblick: Auf einen guten Weg bringen wir dieses UKE. Wir sind dabei zu versuchen, durch dieses Gesetz einen zweiten Schritt nachzuvollziehen, und zwar den Masterplan für das UKE, der die baulichen und organisatorischen und strukturellen Neuerungen auf den Weg bringen soll, vernünftig anzuschieben. Das Gesetz, das wir heute verabschieden, ist aus einem Guss und es ist wasserdicht. Wir können jetzt auf den Weg gehen und sich das Kuratorium konstituieren lassen. Eine der ersten wichtigen Aufgaben dieses Kuratoriums wird sein, einen Ärztlichen Direktor zu wählen, der uns im UKE abhanden gekommen ist. Dann erfolgen der Vollzug und die Ausführung des Masterplans als ein nächster gewichtiger Schritt.
Das UKE und seine Mitarbeiter haben die volle Unterstützung dieses Parlaments verdient und wir vom Bürgersenat werden uns für eine Unterstützung des UKE für die Zukunft einsetzen. Dafür werden wir alles erdenklich Mögliche auf den Weg bringen, damit das UKE zu einem Universitätsklinikum des Nordens wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novellierung des UKEGesetzes ist für das UKE ein richtiger Innovationsschub. Im Einzelnen:
In Paragraph 7 hieß es in der alten Fassung unter „Dem Kuratorium gehören an...“, der Präses der Aufsichtsbehörde ist der Vorsitzende.
Es ist nicht ganz nachzuvollziehen, warum der Senat hier auf die Möglichkeit der Abberufung verzichtet hat. Auch im Übrigen gibt es keinen wirklichen Unterschied.