Protocol of the Session on March 27, 2002

„sind unter Achtung ihrer ethnischen und kulturellen Identität so zu fördern, dass ihre Zweisprachigkeit sich entwickeln kann.“

Es geht also um die Erschließung von Qualifikationspotenzialen im Hinblick auf sprachliche Bildung.

Darüber hinaus wurde die interkulturelle Erziehung als eine von mehreren fächerübergreifenden Aufgaben der Schule bestimmt und gesetzlich verankert, ob Sie es wollen oder nicht. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass auch der Landesschulbeirat die Erhöhung der Professionalität der Lehrer in Fragen der interkulturellen Erziehung gefordert hat.

Ein letzter Satz. Jenseits aller denkbaren Unterschiede in den Auffassungen kann sich niemand dagegen aussprechen und ich erst recht nicht, dass die Schule alle hier Lebenden so gut wie möglich zur Partizipation am öffentlichen Leben und am Arbeitsmarkt befähigt. Dafür ist die weitreichendste Beherrschung des Deutschen als hiesige Lingua franca eine unabdingbare Voraussetzung. Darüber hinaus sollen aber die lebensweltlichen Sprachen ihren eigenen Wert erhalten und das ist auch aus wissenschaftlicher Sicht eine positiv zu bewertende Entwicklung, denn es ist unstreitig, dass es der schulischen Mitwirkung bedarf, um das Beste aus den mitgebrachten Sprachen zu machen. Dass die Schulen den Zugang zu beiden Sprachen ermöglichen, ist umso wichtiger für Kinder, die nicht in bildungsnahen und wohlhabenden Familien aufwach

sen, für die die Eltern nicht ohne weiteres ausgleichen oder ersetzen, was die Schule versäumt.

Qualifizierung ist in diesem Zusammenhang wichtig, das heißt, die bilingualen Schulen sind ein Schritt in die richtige Richtung, sollen aber nicht unbedingt eine kleine Insel der Glückseligen und Ausgewählten bleiben. Insbesondere unterstütze ich die Intensivierung der Standortsuche für Grundschulen mit bilingualem Angebot in Türkisch/ Deutsch und in Russisch/Deutsch. Das ist eine erforderliche Entwicklung in dieser Richtung. – Vielen Dank für Ihr Verständnis.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort hat der Abgeordnete Drews.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ein Schwerpunkt des Bürgersenats ist generell die Verbesserung der Sprachförderung und die Ausweitung der Angebote im bilingualen Bereich. Aus diesem Grunde haben wir Ihnen heute zwei Anträge vorgelegt, die zum einen die Ausweitung auf den Bereich der deutsch-französischen Sprache legen, auf der anderen Seite aber auch aufarbeiten, was notwendig war und was bei der Übernahme der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung im September letzten Jahres vom rotgrünen Senat noch nicht bearbeitet und vorbereitet war, nämlich die Einführung eines bilingualen Schulangebots in der Sekundarstufe I.

Bereits im Zuge der Beratungen des Haushalts 2002 wurde von der Behörde für Bildung und Sport eine alte Forderung der CDU-Fraktion aufgegriffen und bereits die Förderung der sprachlichen Qualifizierung junger Mütter mit der zusätzlichen Bereitstellung von 125 000 Euro im Haushalt verbessert. Auch dies ist ein Bereich, der die Politik der CDU belegt und deutlich macht, dass dieser Bürgersenat in dem Bereich handelt.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Mit den beiden vorgelegten Anträgen ist es aber nicht getan. Wir möchten darüber hinaus ein Screening-Verfahren entwickeln, mit dem eine generelle Überprüfung des Sprachstands von Kindern im Vorschulalter erstmalig möglich sein wird. Uns geht es also darum, das Sprachverhalten und die Sprachförderung auch im Bereich der bilingualen Grundschulen zu untersuchen und zu fördern.

Einer dieser Bausteine zur Verbesserung der Sprachförderung ist die Fortführung und Erweiterung von bilingualen Grundschulen in Hamburg. An diesen Schulen – Sie wissen das aus den Diskussionen der Vorjahre – gelten grundsätzlich die Stundentafeln und Lehrpläne für die Grundschule. Zusätzlich wird Sprachunterricht erteilt und die Unterrichtssprache im Sachunterricht der 4. Klasse ist dann die Sprache des jeweiligen Partnerlandes, wobei – das begrüßen wir und das ist interessant, es gibt auch in Hessen und anderen Ländern damit Erfahrungen – generell die Lehrpläne in Zusammenarbeit und in Federführung des entsprechenden Partnerlandes erarbeitet werden, so dass durchaus das – das macht auch die Vielfalt aus –, was an der deutsch-italienischen, der deutsch-portugiesischen und an den deutsch-spanischen Schulen gelehrt wird, auch entsprechende nationale unterschiedliche Facetten hat, was die Eigenheiten der Länder und der Sprachen ausmachen.

(Luisa Fiedler SPD)

Die Konzeption der bilingualen Grundschulen sieht vor, dass diese Schulen neben den deutschsprachigen Kindern auch von fremd- und zweisprachigen Kindern besucht werden können und auch sollen. Dieses ist für uns ein Teil gelebten partnerschaftlichen Zusammenlernens und Miteinanders in einer Stadt, was Hamburg sehr gut zu Gesicht steht.

Gerade für die fremd- und zweisprachigen Kinder bieten diese bilingualen Schulen die Möglichkeit, ihre bereits erworbenen Kompetenzen einerseits in beiden Sprachen näher zu bringen, andererseits auch zueinander zu finden, Gemeinsamkeiten festzustellen, und dieses belegen die Studien zum Erwerb der Sprachkompetenzen an bilingualen Schulen in Deutschland eindeutig.

Als erste der vier in Hamburg eingerichteten bilingualen Grundschulen wurde im Schuljahr 1999/2000 die deutschitalienische Grundschule eingerichtet; sie hat ihre Arbeit aufgenommen. Es folgten die deutsch-portugiesische und die deutsch-spanische Grundschule. Diese Schulen arbeiten erfolgreich, die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2002/2003 belegen das. Insgesamt liegen 164 Anmeldungen vor. Machen wir uns allerdings auch nichts vor, diese eine deutsch-portugiesische bilinguale Grundschule erfüllt sicherlich eine wertvolle Aufgabe, aber wir als Parlament und auch die Behörde für Bildung und Sport sind mit Sicherheit noch nicht da angekommen, wo wir alle hinkommen wollen. Ich darf daran erinnern, dass der Bedarf gerade bei den portugiesischen Kindern sehr hoch ist. Sie alle wissen, dass die Portugiesen die größte nichtdeutsche Unionsbürgergemeinschaft in Hamburg darstellen. Hier ist für mich wirklich die Arbeit – das soll an dieser Stelle auch erwähnt werden – von Padre Azevedo vorbildlich, der seit fast 30 Jahren eine portugiesische Privatschule betreibt, die, Frau Goetsch, Sie wissen das und haben sich da auch sehr engagiert, ihre Arbeit nun in Teilen fortsetzen kann und eine Mischung aus lebendiger portugiesischer Gemeindearbeit der römisch-katholischen Mariengemeinde, aber auch eines sehr starken persönlichen Engagements des Padre und vieler, vieler privater Spender ist.

Gerade wenn man einmal die Gruppe der Portugiesen nimmt, macht dies deutlich, dass nicht nur der Bedarf sehr hoch ist, sondern auch die staatliche Einrichtung und Reglementierung so einer deutsch-portugiesischen bilingualen Schule noch immer vom Volumen her nicht da angekommen ist, wo wir eigentlich hinkommen könnten, denn alleine diese private Schule erreicht bis zu 80 Prozent der Kinder der Eltern der portugiesischen Gemeinde in Hamburg. Gerade dieses Beispiel macht deutlich, wie gut eine funktionierende Gemeinde-, Kinder- und Jugendarbeit sowie eine Integration in den Familien auch dazu führt, dass das, was wir mit einer bilingualen Grundschule erreichen wollen, erreicht wird, dass nämlich in den Familien deutsch und auch portugiesisch gesprochen wird, dass die Kinder beide Sprachen im Unterricht erlernen, vertiefen, aber auch in den Familien beides anwenden. Dies ist ein Beispiel dafür, wo wir auch mit Deutsch/Italienisch, mit Deutsch/Französisch und Deutsch/Spanisch hinkommen wollen und hinkommen müssen. Ich bin sehr froh über dieses private Beispiel, wie bilinguale Grundschulen oder überhaupt bilinguale Schulen laufen können.

Zurück zu den beiden Anträgen. Die Entscheidungen über die Fortführung der ersten bilingualen Grundschule, nämlich der deutsch-italienischen, müssen aufgrund der schulorganisatorischen Maßnahmen in der ersten Hälfte dieses Jahres erfolgen, denn der alte Bürgerschaftsbeschluss

sieht vor, spätestens nach dem dritten Schuljahr eine Entscheidung hierüber zu treffen. Bereits jetzt gibt es in Hamburg sieben Gymnasien, die einen deutsch-englischen Zug führen, und ein Gymnasium mit einem deutsch-französischen Zug. Wir möchten selbstverständlich generell bei der Konzeption der deutsch-französischen Schule auf die Erfahrungen, die an den Gymnasien gemacht wurden, zurückgreifen, weil alle Erfahrungen, die wir hier mit den Schulen machen können, auch für die Grundschulen wichtig sind.

Zum Zweiten wollen und müssen wir prüfen, wie wir das Angebot an bilingualen Grundschulen in Hamburg ausweiten können. Hier ist für uns Vielfalt wichtig. Frau Freund hat zu Recht gesagt, und nach unserer Auffassung ist das ein gutes Beispiel, dass die deutsch-französische bilinguale Grundschule gerade im Süderelberaum eine Symbiose darstellt aus Bedarf vor Ort aus wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Gründen, aber auch – das darf man an dieser Stelle ruhig einmal sagen, denn vielfach kommt aus dem Parlament der Ansatz, wo leben wir eigentlich – unsere Städtepartnerschaft mit Marseille leistet mit Sicherheit einen kleinen Beitrag dazu. Dies ist in dem Zusammenhang sicherlich sehr förderlich und wir haben schon gute Gespräche mit dem französischen Generalkonsul in dieser Hinsicht geführt.

Meine Damen und Herren! Dieses ist sicherlich ein Anfang, mit Sicherheit aber nicht das, wo wir am Ende sein wollen. Es steht uns gut zu Gesicht, dass Hamburg seine Weltoffenheit und seine Europafreundlichkeit, ob im Europa-Ausschuss oder im Bildungsausschuss, spielt keine Rolle, unter Beweis stellen kann und wir trotz der generellen Sparzwänge – wir wissen, dass die Mehrkosten generell die Partnerländer tragen, aber es ist auch mit einem Aufwand verbunden – dieses heute vorlegen können. Dieses macht, Frau Fiedler, vom Grundsatz her keine parteipolitisch verschiedenen Interessen notwendig und ich glaube, wir sind uns wie nur in wenigen Bereichen sehr einig. Darüber bin ich sehr glücklich und wir freuen uns auf Anregungen auch aus anderen Fraktionen, wie wir es verbessern können.

Einen letzten Satz möchte ich allerdings zu Ihrem Antrag sagen, den wir heute auf Ihren Wunsch an den Ausschuss überweisen wollen. Vergessen wir alle bitte nicht, dass der Grundgedanke der Einführung der bilingualen Grundschule, der seinerzeit durch die BSJB begründet und politisch auch unumstritten so gesehen wurde, Frau Fiedler, auch ein Ansatz war, der die Europakomponente von EU-Ländern im Fokus hatte. Von daher müssen wir uns bei dem, was wir fordern können, überlegen, welche Sprachen in Hamburg alle gesprochen werden und was wir an Modellschulen neu einführen können. Es ist also auch eine Frage der Kapazitäten, weniger eine Frage des Herzens, was ich gerne möchte und will.

Ich wollte das nur zu bedenken geben und bitte Sie um Ihre Zustimmung zu unseren beiden Anträgen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat die Abgeordnete Goetsch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das sind heute ja spannende Themen, das macht richtig Spaß.

(Wolfgang Drews CDU)

Ich bin Ihnen sehr dankbar, Herr Drews, dass Sie noch einmal die Pendelkinder angesprochen haben, nämlich die Kinder und Jugendlichen, die eben nicht von der Grundschule bis zu ihrem Bildungsabschluss hier sind, sondern aufgrund der EU-Situation die Länder wechseln. Für die ist es wahnsinnig wichtig, wenn sie wieder aufgrund der beruflichen Situation der Eltern in Hamburg sind – gerade bei den jungen portugiesischen Familien ist das sehr häufig der Fall –, die Möglichkeit zu haben, weiter in beiden Sprachen unterrichtet zu werden. Man kann natürlich nicht in ein bilinguales Modell hineinspringen, das schon läuft. Deshalb ist die Arbeit des Padre und der Schule an der Danziger Straße zum muttersprachlichen Unterricht ausgesprochen wichtig und das wird demnächst noch auf weitere „Füße“ gestellt.

Ich bin vor allem froh, weil es lange nicht selbstverständlich war, dass diese Regierungsfraktionen und der Senator die Zweisprachigkeit fördern wollen. Ihre Anträge zeigen eindeutig, dass die rotgrüne Politik, die wir 1997 zu diesem Thema begonnen haben, nun fortgesetzt wird, und es bestätigt uns darin, dass wir in den damaligen Koalitionsverhandlungen eindeutig diese bilingualen Schulen zum positiven Ergebnis verhandelt haben.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Hört, hört!)

Ich habe schon betont, Herr Drews, dass meine Freude nicht immer so groß war. Ich erinnere Debatten in diesem Hause, wo Begriffe wie „monolingual“ beschimpft und belächelt wurden und das Scheitern der bilingualen Grundschulen prophezeit wurde. Insofern kommen Sie wieder auf die gute Tradition von Frau Knipper 1991 zurück, die sich in dem Kontext auch mit diesem Thema fachlich beschäftigt hat. Ich freue mich, dass wir diese Hängepartie der CDU in der letzten Legislatur überwunden haben. Diese Hängepartie musste ich mir vier Jahre anhören. Ich will jetzt gar nicht zitieren, aber ich wurde beschimpft als eine Achtundsechzigerin, weil ich mich für Zweisprachigkeit einsetzte; solche Geschichten haben wir hier in den letzten vier Jahren gehört. Aber anscheinend hat auch die CDU gelernt, das ist toll.

Ich komme jetzt zu den Anträgen: Die Fortführung in der Sekundarstufe I ist eine Selbstverständlichkeit und war auch so angelegt. In der Presseerklärung vom 5. Januar 1999 steht eindeutig, dass eine Fortsetzung der bilingualen Grundschulen in der Sekundarstufe I geplant sei, und die Verhandlungen sind auch schon längst mit den Konsulaten gelaufen. Insofern freue ich mich, dass sich Herr Senator Lange da ins gemachte Nest setzen kann und das weiterführt.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Nun zu Ihrem Antrag für eine deutsch-französische Grundschule: Selbstverständlich stimmen wir diesem Antrag zu, denn es ist ja ein Prüfauftrag. Natürlich muss man das prüfen – in unserem Zusatzantrag hat die GAL-Fraktion auch einen Prüfauftrag gestellt –, denn wenn wir im Süderelberaum gerade einmal sieben oder zehn Schüler haben, dann kann man das natürlich nicht machen beziehungsweise man muss schauen, ob man vielleicht mit dem Lycée Française zusammenarbeiten kann und, und, und. In Baden-Württemberg besteht nämlich die Problematik, dass die Französisch-Klassen gar nicht voll werden; da muss man also schon schauen, dass das vernünftig geplant wird.

Frau Freund, jetzt komme ich auf Sie zurück. Ich bin der Meinung, dass die afrikanische Community in Hamburg –

eine nicht kleine – ein großes Interesse an Französisch hat, auch wenn es die Kolonialsprache war.

Wir haben hier einen hohen Anteil auch von akademischen Familien afrikanischer Herkunft, die ein hohes Interesse haben. Noch schöner wäre es, wenn zum Beispiel Twi – diese Sprache ist übrigens genauso gleichwertig wie jede andere europäische Sprache – auch gesprochen wird. Im Augenblick wird sie auf Honorarbasis unterrichtet. Anke Kuhbier hat derzeit dazu beigetragen, dass die kleinen Muttersprachen auch unterrichtet werden.

Jetzt zu meinem Zusatzantrag. Sie haben wahrscheinlich bemerkt, dass Polnisch nicht mehr erwähnt wird. Die polnisch-deutsche Schule ist schon längst auf dem Weg. Hierzu laufen die Verhandlungen, sodass der Unterricht im übernächsten Jahr beginnen kann. Das ist also kein Thema. Ich halte es für ausgesprochen notwendig – auch im Kontext mit Baltic Sea, der Ostseeerweiterung und aufgrund des Beitritts Polens zur EU –, dass sowohl für die jugendlichen Aussiedler als auch die polnische Gemeinde, die in Hamburg nicht gerade klein ist, Sprachressourcen ausgeschöpft werden.

Zu Türkisch-Deutsch. Es ist höchst problematisch, Frau Freund, wenn bei Ihnen Europa am Bosporus aufhört. Wenn Sie von gleichen Kulturen und Werten sprechen, dann fahren Sie den christlich-abendländischen Kreuzzug. Ich glaube, dass dieser gerade bei der in aller Munde befindlichen Globalisierung hier nichts zu suchen hat. Es geht auch gar nicht darum, einen türkisch-deutschen Zug zu machen, in dem nur türkische Kinder und Jugendliche sitzen, sondern es geht darum, dass denen das gleiche Recht zusteht wie allen anderen auch, denen wir hier bilinguale Schulen einrichten wollen. Die türkisch-deutsche Grundschule ist auch schon längst geplant.

Ich habe keinen neuen Prüfauftrag gestellt, sondern deutlich gemacht, dass wir – ähnlich wie die türkisch-deutsche Europaschule in Berlin, die sehr gut akzeptiert ist –, hier etwas tun müssen, damit eine Akzeptanz bei den Kolleginnen entsteht. Diese Kolleginnen müssen aber erst gefunden werden. Insofern muss man sich Instrumente überlegen.

(Vizepräsident Rose-Felicitas Pauly übernimmt den Vorsitz.)

Das Gleiche gilt für die russische Sprache. Russland ist nicht in der EU und nicht christlich-abendländisch, aber trotzdem hat die russische Sprache eine hohe Relevanz. Das gilt genauso für die chinesische Sprache. Es ist sicherlich aus ökonomischen Gründen in Ihrem Interesse, auch für diese Sprache eine bilinguale Grundschule zu eröffnen.

Ich höre schon die Klingel, denn wir haben leider nicht so viel Redezeit wie die großen Fraktionen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass wir in Hamburg eine Gemeinschaft der türkischen Unternehmen haben, in der 3500 Unternehmen registriert sind. Davon gibt es eine ganze Reihe von Betrieben, die ein großes Interesse und einen Anspruch darauf haben, dass die Ressource Zweisprachigkeit genutzt wird.

Frau Freund, am Schluss Ihrer Rede gab es einen kleinen Widerspruch. Sie haben sich entschieden, Herrn Professor Dr. Hans Reich aus Landau als Experten zu berufen, um diesen Sprachkompetenztest durchzuführen; Sie sind ja Gott sei Dank davon abgerückt, dass es Sprachtests gibt. Professor Dr. Hans Reich sagt eindeutig – ich möchte zitieren –:

(Christa Goetsch GAL)

„Eine zeitlich hinreichende und systematisch didaktische Einbeziehung der Herkunftssprache begünstigt den Schulerfolg. Eine Kombination von systematischer Förderung beim Erwerb der Zielsprache und Einbeziehung der Herkunftssprache führt bei im Übrigen gleichen Bedingungen zu deutlich besseren Ergebnissen als eine ausschließliche Förderung des Erwerbs der Zielsprache.“