Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Herr Reinert hat zurückgezogen, dann Frau Möller.
Ich möchte gern wissen, ob dem Senat bekannt ist, dass die bis jetzt laufenden Baumaßnahmen zur A 26 jeweils immer nur Ortsumgehungen waren, aber noch keine Teilstücke der Autobahn selber. Und wenn ja, warum folgt für ihn immer noch daraus, dass es tatsächlich eine Zustimmung des Bundes und eine Bereitschaft zur Finanzierung für diese Autobahnplanung gibt?
Zunächst ist mir nicht bekannt, dass sie als Ortsumgehungen gedacht sind, sondern die A 26 ist zumindest zweistreifig im Bundesverkehrswegeplan als Autobahn und nicht als Ortsumgehung eingestellt. Zweitens gehe ich nach Aussage des Bundesverkehrsministeriums, am Rande eines Gesprächs mit Frau Knorre in Niedersachsen, davon aus, dass die A 26 auch tatsächlich als Autobahn vierstreifig realisiert wird. Andere Erkenntnisse liegen mir derzeit nicht vor.
Frau Möller sagt, das sei ein Missverständnis. Sie haben die Möglichkeit zu einer Nachfrage. Bitte schön.
Das ist vielleicht ein Missverständnis. Die jetzigen Baumaßnahmen sind jeweils lediglich Ortsumgehungen und nicht Teile der Autobahnstrecke. Darauf bezog sich meine Frage.
Frau Möller, das Gesamtkonzept ist eine Autobahn. Der erste Bauabschnitt ist fast fertig, der zweite Bauabschnitt ist derzeit in der Endplanung und der dritte, der an der Landesgrenze Hamburgs endet, geht jetzt in die Planung.
Herr Senator, will oder wird der Senat dem Eindruck entgegentreten, hier würde das Alte Land am Ende durch zwei Trassen zunehmend zerstört?
Ich werde dem nicht entgegentreten, werde aber auch nichts in diese Richtung befördern, sondern wir werden eine sachgerechte Entscheidung treffen müssen.
abschnitts der A26, die gegenwärtig, wie Sie sagten, in Niedersachsen im Bau ist, aus dem so genannten Ortsumgehungsprogramm der Bundesregierung finanziert wird, aber mit der Bezeichnung A 26?
Bevor ich hier etwas Falsches sage: Das ist mir nicht bekannt. Aber ich unterstelle einmal, dass dies den Tatsachen entspricht.
Gibt es weitere Fragen? – Die sehe ich nicht. Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Ernst. Bitte schön.
Der Deutsche Behindertenrat befürchtet, dass im Bundesrat keine Mehrheit für das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen zustande kommt. Auch Hamburgs Stimme ist hier vonnöten.
Wird der Senat dem „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze – Bundesgleichstellungsgesetz – BBG“ im Bundesrat zustimmen und, wenn nein, aus welchen Gründen wird er nicht zustimmen?
Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Der Bundesrat hat sich am 20. Dezember 2001 auf der Grundlage der Empfehlungen seiner Ausschüsse mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze befasst und mit der Bundesratsdrucksache 928/01 – Beschluss – zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung hierzu mit der Drucksache 14/8043 in den Bundestag eingebracht. Die Vorlage wurde vom Bundestag am 31. Januar dieses Jahres an die Ausschüsse überwiesen. Die genannten Drucksachen liegen der Bürgerschaft vor. Der Senat wird sein endgültiges Stimmverhalten erst nach Vorliegen des Gesetzesbeschlusses des Bundestages zum zweiten Durchgang im Bundesrat festlegen. Dieses entspricht im Übrigen den Informationen zum Verfahren, die der Senat bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage, Drucksache 17/339, des Abgeordneten Kienscherf mitgeteilt hat.
Herr Staatsrat, unterstützen Sie die Auffassung der SPD-Fraktion, dass die Verbandsklage ein unverzichtbares Element einer wirksamen und notwendigen Interessenwahrnehmung behinderter Menschen darstellt?
Ich sagte eben bereits, dass der Senat das endgültige Stimmverhalten erst nach Vorliegen des Gesetzesbeschlusses des Bundestags zum zweiten Durchgang im Bundesrat festlegen wird.
Dann möchte ich ganz gerne wissen – Sie haben ja auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage verwiesen –, wie hat Hamburg sich konkret bei der Bundesratsbefassung zum Thema Verbandsklage gestellt beziehungsweise hat Hamburg der von der Bundesregierung und der SPD vorgesehenen Verbandsklage zugestimmt?
Herr Abgeordneter, es mag Sie vielleicht nicht sonderlich befriedigen, wenn ich noch einmal darauf verweise, dass der Senat endgültig zur zweiten Lesung festlegen wird, wie er abstimmen wird.
Meine Damen und Herren! Fragestunden sind keine Debatten, sondern es gibt die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Ich frage den Senat, ob erkennbar ist, von welchen Punkten abhängt, ob der Senat in Hamburg diesem Gesetz zustimmt.
Frau Abgeordnete, das hängt, wie das in der Praxis immer der Fall ist, vom Gesetzgebungsverfahren bis hin zur zweiten Lesung ab.
Frau Präsidentin, meine Frage bezieht sich auf die in der Vergangenheit häufigen Klagen kleinerer, meist mittelständischer Unternehmen über zu komplizierte Genehmigungsverfahren und lange Wege in Hamburg. Der Senat hat einen Mittelstandslotsen eingesetzt und meine erste Frage lautet: Welche Aufgaben wird der Mittelstandslotse genau haben?
Herr Abgeordneter, die Sorgen und die Unterstützung der mittelständischen und kleinen Betriebe in Hamburg sind ein besonderes Anliegen des neu gewählten Senats. Dieses haben wir durch eine Reihe von Maßnahmen bereits unterstrichen. Eine besondere
Maßnahme ist die Einrichtung der Position eines Mittelstandslotsen. Wir haben zum 1. März eine Dame gewinnen können, die bei der HWF diese Aufgabe ausüben wird. Wichtigste Funktion ist die Übernahme der Position einer zentralen Ansprechpartnerin für Handwerk und Mittelstand. Zweitens soll sie Servicestelle mit einer Mittlerfunktion zwischen den Unternehmen und der Verwaltung sein. Und schließlich soll sie dafür sorgen, dass diese Schnittstelle so reibungslos wie irgend möglich gestaltet wird.