Protocol of the Session on February 21, 2002

[Große Anfrage der Fraktion der SPD: Maßnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Verbraucherinsolvenzverfahrens – Drucksache 17/258 –]

Wird hierzu eine Besprechung beantragt? – Ja. Wer unterstützt das? – Das ist ausreichend. Dann wird die Besprechung für die nächste Sitzung vorgesehen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6a, Drucksache 17/371: Dringlicher Senatsantrag: Haushaltsplan-Entwurf 2002: Ergänzung und Erweiterung der Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung, der Bepackung.

[Dringlicher Senatsantrag: Haushaltsplan-Entwurf 2002 Ergänzung und Erweiterung der Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung („Bepackung“) – Drucksache 17/371 –]

Im Hinblick auf den einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Februar 2002 zur Drucksache 17/312 ergänzt der Senat durch den vorliegenden Antrag den Haushaltsplan-Entwurf 2002 in dem von der Bürgerschaft gewünschten Umfang und beantragt gleichzeitig eine entsprechende Erweiterung der Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung 2002.

Wer den Dringlichen Senatsantrag beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Bürgerschaft hat diesen Antrag einstimmig beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf, Drucksache 17/264: Bericht des Haushaltsausschusses zur Gesetzesänderung zur Anpassung an die Euro-Einführung.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 17/175: Gesetzesänderung zur Anpassung an die EURO-Einführung – Drucksache 17/264 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und möchte das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes

Siehe Anlage Seite 424.

(Antje Möller GAL)

über Entschädigungsleistungen anlässlich ehrenamtlicher Tätigkeit in der Verwaltung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Bürgerschaft hat dies einstimmig beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig und endgültig beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf, Drucksache 17/289: Bericht des Haushaltsausschusses zum Haushalt 2001. Erstens: Unterrichtung der Bürgerschaft über das Ergebnis der November-Steuerschätzung 2001 und zweitens: Änderung des Haushaltsplans 2001.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 17/127: Haushalt 2001 1. Unterrichtung der Bürgerschaft über das Ergebnis der November-Steuerschätzung 2001 und 2. Änderung des Haushaltsplans 2001 – Drucksache 17/289 –]

Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und stimmt den vom Senat beantragten Ansatzänderungen

und der Änderung des Haushaltsbeschlusses zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erkennen.)

Das tut er. Gibt es Widerspruch aus dem Haus? – Nein.

Wer will dem soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit auch in zweiter Lesung mit Mehrheit und somit endgültig beschlossen worden. Im Übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Meine Damen und Herren! Das war der letzte Tagesordnungspunkt für heute. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg. Die Sitzung ist geschlossen.