Protocol of the Session on May 10, 2001

Frau Senatorin.

Das neue Infektionsschutzgesetz gibt die Möglichkeit, sehr viel stärker Einfluß auf das Impfen, aber auch auf die Umsetzung zu nehmen. Dafür haben wir im Hygiene-Institut eigens eine Zentrale eingerichtet, und wir sind daher in der Lage, zu impfen und auch zu registrieren.

Auf die Frage, ob wir als Behörde Einfluß nehmen können, kann ich sagen, daß wir die Möglichkeit haben, gemeinsam mit den niedergelassenen Ärzten Aktivitäten zu koordinieren. Insofern ist aus meiner Sicht in Hamburg alles getan. Wir haben gestern über das neue Infektionsschutzgesetz geredet, das gerade mit der Durchführung eine Verbesserung bringen soll.

Sie hatten schon zwei Fragen, Herr Zamory. Gibt es weitere Zusatzfragen zu diesem Thema? – Die sehe ich nicht. Dann ist die nächste Fragestellerin Frau Sudmann.

Zur Messeerweiterung und Messeverlagerung. Warum läßt der Senat mit der Entscheidung auf sich warten?

Obwohl der Senat immer auf eine schnelle Realisierung der Messeerweiterung und -verlagerung gedrängt hat, liegt bis heute das schon für Ende 2000 angekündigte entscheidungsfähige Konzept des Sentes – siehe auch die Drucksache – nicht vor.

(Staatsrätin Barbara Maier-Reimer)

A C

B D

Meine erste Frage lautet: Welche Problemfelder und Themen, wie beispielsweise Finanzierung, Grundstücksankäufe, Verhandlungen mit dem Fleischgroßmarkt, Verlagerung der Lagerstraße, Tiefgaragen et cetera, müssen noch geklärt werden?

Zweite Frage: Welche Untersuchungen und Gutachtenaufträge wurden neben den in der Drucksache genannten bis heute in Auftrag gegeben?

Herr Staatsrat Professor Giszas.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Zu Ihrer ersten Frage möchte ich bemerken, daß es sich bei der geplanten Messeerweiterung um eine komplexe und vielschichtige Aufgabe handelt. Hierüber ist mit allen Beteiligten, den Interessenvertretern, den einzubeziehenden Stellen und Ämtern und natürlich auch den Betroffenen in einem umfangreichen Verfahren gesprochen und verhandelt worden.

Dieses hat sich bis zum Februar dieses Jahres hingezogen. Danach hat sich die Senatskommission für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr ausführlich mit dem planerisch-baulichen Entwicklungskonzept befaßt. Die Bürgerschaft wird mit einer entsprechenden Mitteilung des Senats noch in dieser Legislaturperiode befaßt werden.

Zum zweiten Punkt möchte ich bemerken, daß zusätzlich in Auftrag gegeben worden sind: ein Gutachten über die Gesamtkoordination des Vorhabens sowie ein weiteres Gutachten für den Fleischgroßmarkt, und zwar eine Bestandsaufnahme und die Untersuchung von Entwicklungspotentialen des Fleischgroßmarktes.

Frau Sudmann.

Wenn es bereits in der Senatskommission war, weshalb kann es dann der Bürgerschaft nicht jetzt schon vorgelegt werden, falls alle Fragen geklärt sind?

Herr Staatsrat.

Die Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage, die Abstimmung mit den zuständigen Behörden, die entsprechende Einbeziehung auch der Aspekte der Messe dauern schlicht ihre Zeit, Frau Abgeordnete. Insofern sind wir dabei, dieses vorzubereiten, um die Bürgerschaft zu befassen.

Frau Sudmann, eine letzte Frage?

Ja, zur Untersuchung des Fleischgroßmarktes: Wird untersucht, daß der Fleischgroßmarkt nun doch andere Flächen bekommt beziehungsweise bestimmte Flächen, wie beispielsweise nördlich der Lagerstraße, wo jetzt eine Waschanlage steht, und daß die Lkw-Stellplätze nicht mehr zur vollen Verfügung erhalten bleiben sollen?

Herr Staatsrat.

Das Konzept, das der Senat vorstellen wird, beinhaltet die Berücksichtigung der Entwicklungspotentiale, aber auch die Entwicklungsmöglichkeit des Fleischgroßmarktes. Da der Fleischgroßmarkt

diesem Konzept zugestimmt hat, gehe ich davon aus, daß auch die Interessen dieses Wirtschaftsbereiches gewahrt sind.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Das war eine klare Nicht-Antwort!)

Gibt es weitere Fragen aus dem Hause zu diesem Komplex? – Die sehe ich nicht. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Lüdemann.

Frau Präsidentin! Nach Aussage des Richters Beyer, der in der letzten Woche nach 35 Dienstjahren in den Ruhestand gegangen ist, werde die Qualität der Urteile aufgrund der hohen Verfahrensbelastung immer schlechter, die Fehlerquote immer größer und der Einzelfallgerechtigkeit oftmals nicht entsprochen.

Nach Aussage des Richters Beyer würden aufgrund der hohen Verfahrensbelastung oftmals Strafen verhängt, die zu hoch oder zu niedrig seien. Ich frage den Senat: Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu ergreifen, um den aufgrund der hohen Arbeitsbelastung ergehenden Fehlurteilen entgegenzuwirken?

Für den Senat Herr Staatsrat Strenge.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Natürlich habe ich auch das Interview mit Herrn Beyer im „Hamburger Abendblatt“ gelesen, und es steht mir nicht an, die Abschiedsworte eines richterlichen Kollegen zu kommentieren, der im übrigen für sich in Anspruch nimmt, Zitat:

„... kein milder Richter gewesen zu sein“,

und der bereits Ende der sechziger Jahre das Jugendgericht – Zitat –

„frustriert verlassen habe (...) da mir dort die Ansichten über Konsequenzen und Strenge nicht gefallen haben“.

Davon gibt es auch noch andere in der Stadt, wie man so hört.

Herr Lüdemann, sie fragten, was der Senat dagegen unternehmen will, daß jemand sagt, die Urteile seien im Strafmaß entweder zu niedrig oder zu hoch ausgefallen. Das ist im Mittel am Ende des Strafprozesses immer so. Einer Seite ist es zu wenig und der anderen Seite ist es zuviel. Daher fürchte ich, daß der Senat dagegen nichts unternehmen kann und will.

Sie haben den Begriff Fehlurteil verwendet. Wenn es tatsächlich ein Fehlurteil sein sollte, dann entscheiden darüber im Rechtsmittelweg Berufungs- und Revisionsinstanzen in der dritten Gewalt, nicht der Senat in der zweiten Gewalt. Ob die erste Gewalt die richtige ist, dazu hatten wir gestern eine Debatte, die man heute möglicherweise wiederholen kann. Alles in allem nun auch noch zum Amtsgericht, Herr Abgeordneter Lüdemann. Die Belastung des Amtsgerichts, in dem Herr Beyer in Strafsachen tätig war, ist mit Höhen und Tiefen in den letzten Jahren im wesentlichen stabil; die Quote der mit den Rechtsmitteln der Berufung angegriffenen Entscheidungen mit deutlich unter 10 Prozent ebenfalls.

Wir haben beim Amtsgericht in Strafsachen 1995 23 855 – um eine Zahl zu nennen – und 1996 26 267 und dann immer in dem Korridor 26 000, 25 000, 24 000 Fälle gehabt.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Bei der Kleinen Strafkammer im Landgericht haben wir immer in der Größenordnung 2150 bis etwa 2200 Berufungen gehabt. Das alles zeigt, daß das Amtsgericht eine hervorragende Arbeit leistet. Der Gradmesser dafür ist nicht das Strafmaß.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. de Lorent.

Herr Staatsrat, Richter Beyer hat festgestellt, daß die Qualität der Urteile immer schlechter geworden sei. Mich interessiert, wie der Senat die Qualität der Urteile des Richters Beyer bewertet und ob es in den 35 Jahren bei Richter Beyer zu dieser Frage eine Entwicklung gegeben hat.

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter de Lorent! Der Senat wird die Qualität der Urteile von Herrn Beyer aus den Gründen, die ich genannt habe, nicht bewerten. Zur Quantität wird Ihnen im Artikel des „Hamburger Abendblattes“ aufgefallen sein, daß Herr Beyer von 1984 bis 1996 Präsident des Weltschwimmverbandes gewesen ist. Er hat nicht immer nur in der Freien und Hansestadt Hamburg getagt und auch nicht immer nur am Sievekingplatz, sondern auch an anderen Orten. Daher sollte man sich aus dem Artikel einen Gesamteindruck verschaffen, aber einen qualitativen möchte ich hier nicht anmerken wollen.

(Beifall bei der SPD)

Frau Spethmann.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Halten Sie es nicht für bedenklich, daß anscheinend nicht nur in der Öffentlichkeit eine gewisse Unruhe über das Maß der Urteile besteht, sondern daß in den letzten Jahren sogar vermehrt verschiedene Strafrichter – nicht nur Herr Beyer – auf die Äußerungen in der Öffentlichkeit gekommen sind, die ungewöhnlich sind? Halten Sie das nicht für ein bedrohliches Zeichen?

Herr Staatsrat, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Spethmann! Wenn ich mich an die letzten Zeiten erinnere, hat es drei Strafrichter gegeben, die – in Anführungszeichen – Alarm gerufen haben. Das war Herr Beyer – das war aber gar nicht so ein Alarm, denn er hat gesagt, er habe die Richterei gern gemacht –, Herr Temke, wenn ich es richtig sehe, und dann ein Richter, den wir inzwischen alle kennen, der diese Tätigkeit inzwischen nicht mehr ausübt. Das ist bei etwa 5000 Mitgliedern der Justiz insgesamt und bei einer Richterzahl von etwa 800 bis 850 für den Senat noch nicht alarmierend.

Gibt es weitere Fragen aus dem Haus dazu? – Herr Dr. Freytag.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Können Sie auch schwimmen?)