Protocol of the Session on April 25, 2001

Dieses Gesetz hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 5. April 2001 bereits in erster Lesung angenommen. Die CDU-Fraktion beantragt eine Überweisung der Drucksache 16/5664 an den Gesundheitsausschuß. Wer stimmt zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieser Überweisungsantrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Die CDU-Fraktion hat angekündigt, daß es jetzt zu einem Fünf-Minuten-Beitrag nach Paragraph 26 Absatz 6 der Geschäftsordnung kommen soll. Herr Wersich, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Koalition will offenbar die Änderung des LBK-Gesetzes heute um jeden Preis durchziehen. Das hat sie auch schon am 5. April getan, als sie unsere Überweisung abgelehnt hat.

Ich denke, es wäre eine parlamentarische Selbstverständlichkeit gewesen, daß eine derart weitreichende Gesetzesänderung zur Beratung an den Fachausschuß überwie

Siehe Anlage Seite 4910.

sen wird. Der Senat selbst hat gesagt, daß es hier um eine Änderung für zukünftige Entwicklungen geht, die einen Zeitdruck dieser Art nicht rechtfertigen. Ich frage mich, meine Damen und Herren, ob Sie Angst vor einer öffentlichen Diskussion oder vor kritischen Rückfragen haben.

Dazu gibt es drei wesentliche Punkte. Der eine ist das Inhaltliche. Die vorgesehene Öffnungsklausel, nämlich, „... sonstige mit dem Unternehmenszweck zusammenhängende Maßnahmen als Erweiterung des Geschäftsfeldes“, ist viel zu unbestimmt. Damit wird dieses Unternehmen aus der Kontrolle durch die Stadt entlassen, denn bisher kann der Senat durch Rechtsverordnungen und ähnliches der Anstalt hinreichend Aufgaben übertragen. Dieses wird aufgegeben.

Die beiden gravierenden Punkte sind aber andere. Es gibt in dem gesamten Entwurf keine überzeugende Begründung, warum die Geschäftsfelder eines öffentlichen Unternehmens in dem Maße ausgeweitet werden sollen. Wir haben es bei dem LBK in Hamburg bereits mit einem Unternehmen mit der Tendenz zu einer marktbeherrschenden Stellung zu tun. Die Frage, ob ein solcher Bereich tatsächlich vom Staat wahrgenommen werden muß, wird überhaupt nicht beantwortet. Auch hierfür gibt es keine Begründung.

Schließlich gibt es einen dritten Punkt. Im PUA „Filz“ haben wir eine gute gemeinsame Diskussion über die mangelhafte parlamentarische Kontrolle von teilprivatisierten Unternehmen wie beispielsweise LBK, pflegen & wohnen und andere geführt. Bei diesen Unternehmen behält die Exekutive, der Senat, den bestimmenden Einfluß, aber die Kontrollinstanz, das Parlament, hat mit Hinweis auf den Unternehmenscharakter kein Kontrollrecht mehr. Dieses ist ein von allen Fraktionen gesehenes Problem gewesen.

Ich befürchte, daß dieses wieder nur eine Koalitionsrhetorik war, denn die Chance ist nicht genutzt worden, anhand dieser Gesetzesänderung die Frage zu diskutieren, wie wir die Kontrollfunktion des Parlaments auch für solche Unternehmen wieder stärken können.

Meine Damen und Herren, ich befürchte oder ich sehe, daß Sie dieses Gesetz hier durchpeitschen wollen, um vor dem Herbst vollendete Tatsachen zu schaffen. Eine parlamentarische Beratung hat für Sie offenbar keinen Wert.

(Beifall bei der CDU und bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Das Wort hat Herr Dr. Petersen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur späten Stunden haben Sie, Herr Wersich, dargestellt, wie die CDU dieses Problem sieht, und ich möchte Ihnen ganz kurz antworten.

Die eine Problematik ist die, daß der Senat durchaus die Aufgabe hat, die im Besitz der Hamburger und Hamburgerinnen stehenden Unternehmen konkurrenzfähig zu halten. Das tut der Senat mit dieser Gesetzesänderung.

Es ist weiß Gott nicht so, daß der LBK eine marktbeherrschende Stellung hat, wenn wir dieses denn nicht tun. Der LBK braucht diese Änderung, um im Markt bleiben zu können. Deswegen ist es eine ureigene Aufgabe des Senats, dieses Gesetz in dieser Art und Weise zu ändern. Das muß jedem Hamburger klar sein. Daß Sie meinen, daß ein Unternehmen, das im Besitz der Hamburgerinnen und Ham

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

burger ist, nicht marktbeherrschend sein darf, zeigt doch nur eines, nämlich daß Sie nicht patriotisch denken können.

(Heiterkeit im Hause – Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für den Redner. Dr. Petersen, Sie haben das Wort.

Ihre Reaktion auf diese Bemerkung zeigt doch nur, daß sie richtig war. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Herr Zamory.

Um ehrlich zu sein, bezweifele ich, ob sich der Patriotismus eines Hamburgers in Marktbeherrschung zeigt. Das halte ich nicht für das entscheidende Kriterium.

(Dr. Holger Christier SPD: Der Patriot Zamory!)

Aber inhaltlich geht es darum, den LBK in die Lage zu versetzen, ambulant und stationär zum Beispiel auf seinen Krankenhausgeländen zu verzahnen und aus Krankenhäusern Gesundheitszentren zu machen.

(Dietrich Wersich CDU: Es geht darum, warum Sie keiner Überweisung zustimmen!)

Das ist durch dieses Gesetz möglich geworden. Niemand hindert andere Krankenhäuser daran, ähnliches zu tun. Mehr ist dazu nicht zu sagen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Herr Hackbusch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde, Herr Dr. Petersen hat ein deutliches Plädoyer dafür gehalten, warum die Überweisung fehlt. Eine solch existentielle Angelegenheit, wie Sie sie genannt haben, sowohl im Zusammenhang mit der Krise des LBK, der nicht weiterleben kann, wenn er diese Veränderung nicht bekommt, wie die Krise des Patriotismus in Hamburg, zeigt doch deutlich, daß die Überweisung hätte sein müssen.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke und bei der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen dann zur zweiten Lesung. Wer das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Anstalt Landesbetrieb Krankenhäuser in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann auch in zweiter Lesung mit Mehrheit und somit endgültig beschlossen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf, Drucksache 16/5677: Senatsantrag zur Grundinstandsetzung der Brücke des 17. Juni. Es geht hier um eine Nachforderung von 2,5 Millionen DM zur Finanzierung unabweisbarer Mehrkosten während der Bauausführung.

[Senatsmitteilung: Haushaltsplan 2001 Einzelplan 6: Baubehörde Kapitel 6300 „Tiefbau“ Titel 6300.785.01 „Grundinstandsetzung Brücke des 17. Juni“ hier: Nachforderung von 2 500 000 DM zur Finanzierung unabweisbarer Mehrkosten während der Bauausführung – Drucksache 16/5677 –]

Diesen Antrag hat die Bürgerschaft ebenfalls bereits in ihrer Sitzung am 5. April in erster Lesung angenommen. Die CDU-Fraktion beantragt eine Überweisung der Drucksache 16/5677 an den Haushaltsausschuß.

Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist mit Mehrheit abgelehnt.

Auch hier gibt es den Wunsch nach einem Fünf-MinutenBeitrag der CDU-Fraktion. Herr Dr. Freytag, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Verfahrensweise von SPD und GAL, hier ohne Beratungen im parlamentarisch zuständigen Haushaltsausschuß einen Nachtrag von 2,5 Millionen DM durchzupeitschen, ist einmal mehr ein trauriges Dokument, daß sich die Mehrheit dieser Bürgerschaft auch dann dem Senat beugt, wenn er Rechte dieses Parlaments eklatant mißachtet.

(Beifall bei der CDU und bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Das mit Abstand wichtigste Recht des Parlaments ist das Etatrecht, und der Senat hat nach Verfassung und Landeshaushaltsordnung zu akzeptieren, daß wir hier im Parlament die Haushaltsregelungen bestimmen und den Haushalt festsetzen; der Senat führt ihn aus – und nicht umgekehrt.

(Dr. Roland Salchow CDU: So ist es!)

Nur in engen Ausnahmetatbeständen darf die Exekutive von dem sogenannten Notausgaberecht Gebrauch machen. Das steht in der Landeshaushaltsordnung. Es muß eine unvorhergesehene Maßnahme sein und ein unabweisbares Bedürfnis für diese Ausgaben bestehen, und vor allen Dingen bestehen diese Voraussetzungen nur dann, wenn die ordnungsgemäßen parlamentarischen Gremien nicht mehr rechtzeitig eingeschaltet werden können.

Die hier zugrunde liegenden Mehrbedarfe, die wir in der Sache gar nicht bestreiten, weil sich Mängel offenbart haben, sind bereits seit Mitte 2000 bekannt. Die Haushaltsberatungen waren bis Ende 2000. Das heißt, der Senat hätte unverzüglich bei dem erkennbar werdenden Bedarf den Haushaltsausschuß einschalten müssen und uns um eine parlamentarische Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2001 bitten müssen. Hier ist der Senator sogar Wiederholungstäter, denn dies ist jetzt schon die zweite Nachforderung. Wir hatten bereits vor einem Jahr eine ähnliche Nachforderung über 2 Millionen DM, wobei der Senator im Haushaltsausschuß von allen Fraktionen verwarnt worden war, nicht rechtzeitig berichtet zu haben, und wir auch damals noch die Chance gehabt hätten, in die parlamentarischen Beratungen einzutreten.

Wiederholungstäter werden normalerweise bestraft. Von SPD und GAL offenbar nicht.

(Dr. Mathias Petersen SPD)

(Dr. Roland Salchow CDU: Doch, im September!)

Das finde ich schlimm genug. Noch schlimmer ist es, wenn Sie die Minderheitenrechte der Opposition mit Füßen treten und uns sogar verwehren, daß wir überhaupt im Ausschuß darüber sprechen können. Das ist, meine Damen und Herren, eine Art und Weise, wie das Parlament nicht mit Minderheiten umgehen sollte.