Protocol of the Session on November 30, 2000

Geändert wurde eine Vielzahl von Dingen. Erstens sind offensichtliche Verletzungen bereits bei der Anzeigenaufnahme durch Lichtbilder zu dokumentieren. Es ist zu prüfen, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß eine Wiederholungstat vorliegt, daß Kinder Zeugen der Tat waren. In Fällen der Körperverletzung gegen Frauen und Kinder oder behinderte Personen soll geschaut werden, wie offensichtlich die Verletzungen sind. Es

soll gleich geprüft werden, ob die Gefahr von Wiederholungstaten besteht und so weiter; ich könnte dieses hier weiter ausführen.

Frau Ernst.

Eine Zusatzfrage noch. Es steht die Beantwortung eines Ersuchens zu diesem Thema durch den Senat aus, wo auf diese Fragen eingegangen werden sollte. Wann ist denn mit der Beantwortung zu rechnen?

Wir sind im Behördenabstimmungsverfahren, Frau Abgeordnete, und ich gehe davon aus, daß die Beantwortung den Senat in den nächsten Wochen erreichen wird.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich als nächste Fragestellerin Frau Steffen auf.

Die Haltung eines sogenannten gefährlichen Hundes ist durch die Neuregelungen der Hundeverordnung bis zum heutigen Stichtag 30. November zu beantragen.

Erstens: Welches weitere Verfahren ist für den Fall vorgesehen, daß Hundehalter für ihren Hund bis zum Ablauf der heutigen Frist noch keine Haltung beantragt haben a) für den betroffenen Halter und b) für die betroffenen Hunde?

Zweitens: Ist es vorgesehen, Hunde, deren Halter bis zum 30. November 2000 noch keine Haltung beantragt haben, in Gewahrsam zu nehmen? Wenn ja, wann, wie und durch wen soll das geschehen, welche Unterbringungsmöglichkeiten sind für diese in Gewahrsam genommenen Hunde vorgesehen und wie wird danach mit den Hunden weiter verfahren?

Für den Senat Frau Senatorin Roth.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete! Die Halterinnen und Halter, die keinen Antrag auf Erlaubnis gestellt haben und mit einem Hund, der an der Leine geführt wird und einen Maulkorb trägt, angetroffen werden, haben die Möglichkeit, weiter ihren Hund zu behalten. Aber wenn sie ihren Hund weiter behalten wollen, dann muß sichergestellt werden, daß sie diesen Hund umgehend anmelden.

Für die Hundehalter, deren Hund ohne Maulkorb und ohne Leine angetroffen wird, gilt, daß der Hund sofort sichergestellt wird und gegenüber dem Hundehalter ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Hunde der Kategorie eins werden in hierfür geschaffene Einrichtungen in Hamburg-Harburg gebracht, Hunde der Kategorie zwei werden im Bereich des Hamburger Tierschutzvereins untergebracht. Sie werden anschließend in einem Wesenstest auf ihre Gefährlichkeit getestet. Ist die Vermittlung nicht erfolgreich und ist absehbar, daß für den Hund unter den gegebenen Umständen eine Vermittlung auf Dauer nicht möglich ist, dann gibt es ein entsprechendes Verfahren nach Paragraph 16 a Nummer 2 des Tierschutzgesetzes. Das bedeutet, daß nach einer bestimmten Vermittlungsfrist dieser Paragraph angewandt wird.

Frau Mandel, bitte.

Frau Senatorin, darf man Ihren Ausführungen entnehmen, daß Sie davon ausgehen, daß Hunde, die die Wesenstests und alle übrigen Voraussetzungen erfolgreich erfüllt haben und dennoch wegen der Unzuverlässigkeit der Halter in diese Unterbringung in Harburg verbracht worden sind, auch wieder eine Chance haben müssen, vermittelt werden zu können?

Frau Senatorin.

Das ist richtig. Sofern die Möglichkeit besteht, eine Vermittlung außerhalb Hamburgs zu organisieren, wird das zur Zeit schon getan.

Frau Franken, bitte.

Frau Senatorin, ist es richtig, daß bei der Polizei ein Großeinsatz geplant wird, Hunde zu beschlagnahmen? Wenn ja, würde ich gerne wissen, ab wann beschlagnahmt wird

(Heiterkeit im ganzen Hause)

und, falls es zu so einem Großeinsatz kommt, an welche Zielgruppe er sich richtet.

Frau Senatorin.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Franken! Ob die Polizei einen Großeinsatz plant, weiß ich nicht. Aber ich weiß – und damit muß jeder rechnen, der Hundehalter mit einem Hund der Kategorie eins oder zwei ist –, daß die Polizei angewiesen ist, jederzeit einzugreifen, vor allen Dingen dann einzugreifen, wenn die Hunde nicht an der Leine geführt werden und keinen Maulkorb haben. Dann werden diese Hunde sofort sichergestellt. Darüber hinaus ist ganz klar, daß auch die Eingreifgruppe, die wir gebildet haben, Tag und Nacht unterwegs ist, um zu sehen, ob es noch Hundehalter gibt, die sich zum Beispiel nicht an die Vorschriften der Hundeverordnung halten, denn in Hamburg gilt die Hundeverordnung. Sie ist rechtskräftig, und daran haben sich alle Menschen in Hamburg zu halten.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Fragen, Frau Uhl?

Nun ist auch die Innenbehörde heute vertreten, und man kann ja Herrn Prill fragen, der sonst immer alles über die Polizei weiß, ob er die Frage von Frau Franken beantworten kann.

Moment, wir stellen noch einmal die Spielregeln klar. Die Abgeordneten fragen den Senat. Jetzt muß der Senat entscheiden, wer für den Senat antwortet.

Der Senat antwortet, daß ein Einsatz, bezogen auf die Frage von Frau Franken, nicht bekannt ist, und es wäre auch ziemlich unsinnig, solches hier dann bekanntzugeben.

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD und der GAL)

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Hackbusch auf.

Frau Präsidentin, am 19. November kam es am Kriegsklotz am Dammtor zu einer Kranzniederlegung aus neonazistischen Kreisen.

Obwohl die Kranzniederlegung am Kriegsklotz für den 19. November 2000 von einer Person angemeldet wurde, die unter anderem auch schon in Bergedorf eine neonazistische Demonstration angemeldet hatte, teilte die Pressestelle der Polizei noch am 16. November auf Rückfragen von Journalisten mit, daß ihnen die angemeldete Person für die Kranzniederlegung am 19. November nicht bekannt sei und sie daher nicht bestätigen könne, daß diese Demonstration von neonazistischen Kreisen geplant sei.

Meine erste Frage: Welche Informationen hat die Pressestelle der Polizei zu dieser geplanten Kundgebung zu welchem Zeitpunkt gehabt?

Meine zweite Frage: Welche Informationen hat die Pressestelle der Polizei an nachfragende Journalisten wie weitergegeben?

Es antwortet für den Senat Staatsrat Prill.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Zur Frage Nummer 1: Im Laufe des Vormittags des 16. Novembers lag der Pressestelle der Polizei das Ergebnis eines Abstimmungsgespräches zwischen der Anmelderin und der Versammlungsbehörde vor. Die Anmeldung enthielt Angaben zur Person, gleichzeitig Veranstalterin und Leiterin, zum Tag, zum Ort und zum Tenor des sogenannten Aufzuges, zur Teilnehmerzahl, zum Aufstellungsort, zur Aufstellungszeit, zur Dauer der Veranstaltung und zur Anzahl der Ordner. Darüber hinaus war der Pressestelle über die Versammlungsbehörde bekannt, daß die Anmelderin dem neonazistischen Spektrum zugerechnet wird.

Zur zweiten Frage: Die Pressestelle der Polizei führt keine Statistik oder handschriftliche Aufzeichnungen, wem sie zu welchem Zeitpunkt welche genauen Auskünfte gibt. Ich habe heute noch einmal mit der Staatlichen Pressestelle über diesen Punkt gesprochen. Die Mitarbeiter der Staatlichen Pressestelle erinnern etwa fünf Nachfragen im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 19. November. Diese fünf Anfragen wurden auch im Rahmen der von mir soeben genannten Informationen beantwortet.

Soweit ausdrücklich nachgefragt wurde, ob es am Wochenende in der Hamburger Innenstadt eine Demonstration von sogenannten Rechten gebe, wurde die Antwort erteilt, daß am Sonntag gegen 14 Uhr eine Versammlung in Form einer Kranzniederlegung am sogenannten 76er Ehrenmal stattfinden soll. Auf eine ausdrückliche Nachfrage, welche Organisation sich hinter diesem Anmelder verbirgt, ist in dem Einzelfall geantwortet worden, daß es sich um keine Organisation, sondern um eine Einzelperson handele. Der stellvertretende Leiter der Polizeipressestelle erinnert sich an eine Frage eines Journalisten zu der Anmelderin. Den Namen hat er auf Nachfrage bestätigt.

A C

B D

Gibt es weitere Fragen? – Herr Hackbusch, bitte.

Meine erste Nachfrage dazu: Sie haben einmal Staatliche Pressestelle und dann Polizeipressestelle gesagt. Ist das das gleiche?

Herr Staatsrat.

Das war ein Versprecher. Ich habe mich auch gleich korrigiert. Es ist die Pressestelle der Polizei.

Herr Hackbusch, haben Sie eine weitere Frage? Dann wäre das Ihre letzte.

Nur, weil er falsch geantwortet hat.

Nein, also Sie haben keine weitere Frage. Dann ist Herr Professor Karpen dran.

Es hat sich, wie Sie dargestellt haben, Herr Staatsrat, wohl um eine Versammlung gehandelt. Hätte Anlaß bestanden, diese Versammlung zu verbieten?

Herr Staatsrat.

Herr Abgeordneter, ich könnte jetzt einen langen Vortrag halten zum Thema Versammlungsrecht. Die Antwort ist nein.