Protocol of the Session on October 12, 2000

Das hat damals 14 bis 15 Prozent der Kindertageseltern ausgemacht.Heute ist es so, daß die Sozialhilfeempfänger erst einmal 50 DM bezahlen. Das ist der Regelsatz. Dann können sie einen Antrag auf Ermäßigung stellen, das heißt, man hat die erste Hürde eingebaut. Dann kommt die nächste Hürde. Die Sozialhilfeempfänger können einen Antrag auf so etwas ähnliches wie den alten Null-Schein stellen. Die Behörde hat aber in den Drucksachen, die auch Sie, Frau Deuter, ordentlich lesen und dies nicht nur mir vorwerfen sollten, geschrieben, daß die neue Zielvorgabe für die Null-Schein-Regelung irgendwo bei 2 Prozent liegt.

(Sonja Deuter GAL: Es gibt keinen Null-Schein!)

Noch schlimmer, es gibt keinen Null-Schein, das heißt, die Vorgabe der Eltern, die gar nichts mehr bezahlen sollen, liegt bei unter 2 Prozent.Wie Sie mir da vorwerfen können, ich würde mich für die begüterten Leute dieser Stadt einsetzen, ist einfach unlogisch und nicht nachvollziehbar.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Auch dem zweiten Problem sind Sie teilweise ausgewichen. Sie reden immer von den Barunterhaltszahlungen. Ich habe dezidiert von den Familien gesprochen, die einerseits Unterhalt für Kinder zahlen, die nicht bei ihnen leben, die selbst aber auch Kinder in der Kindertagesbetreuung haben, und wo das Geld dort zweimal angerechnet wird. Ich frage mich ernsthaft, wie Sie dort verhindern wollen, daß vielleicht die Kinder darunter leiden müssen, daß die Eltern sagen, wir können nicht einmal Unterhalt zahlen und einmal Kinder in die Kindertagesbetreuung geben.

(Sonja Deuter GAL: Ich habe gesagt, Sie können gern die Bundesgesetzgebung verändern! Da ma- che ich sofort mit!)

Wenn Sie uns jetzt vorwerfen, wir würden mit unserem Antrag komische Sachen fordern, so steht unter Punkt 1.3, den Sie lieber nicht zitiert haben, daß wir für all die anderen Dinge, die seit 1. Januar eingetreten sind, sagen, daß diese gültig bleiben sollen, soweit sie nicht Familien, die Sozialhilfe beziehen, oder solche mit geringem Einkommen betreffen. Das ist genau der Ansatz, und es gehört schon viel Frechheit dazu zu sagen, wir würden uns hier für die Gutverdienenden einsetzen. Dummerweise, Frau Deuter, habe ich auch nicht das Baukindergeld erwähnt, weil ich da durchaus die Meinung des Senats teile. Nichtsdestotrotz sollten Sie sagen, wie Sie damit umgehen wollen, daß Menschen mit wenig Einkommen jetzt auf einmal 30 DM in der Regel mehr bezahlen sollen.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Das Wort hat jetzt Herr Böwer.

Damit hier Klarheit herrscht:In Hamburg muß kein Kind auf Kindertagesbetreuung verzichten, weil es kein Geld gibt.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Wer das behauptet, versucht, sich irgendwelche Bruchstücke von Prozenten zusammenzusammeln, und spricht nicht von der sozialen Realität.

(Sonja Deuter GAL: Richtig!)

Wenn man von der sozialen Gerechtigkeit in dieser Stadt spricht, dann muß man auch das Nettoeinkommen einer alleinerziehenden Mutter aus dem Einzelhandel kennen.

(Sonja Deuter GAL: Richtig!)

Dort kommt netto etwa das gleiche heraus wie nach Leistung des BSHG.An dieser Stelle verlangen wir von diesen Eltern 50 DM und haben aus dem Gleichheitsprinzip heraus gesagt, 50 DM ist die Regel, 30 DM auf Antrag und bei Bedarf null.

(Sonja Deuter GAL: Und zwar auch für die geringer Verdienenden!)

Das ist die Realität, Frau Sudmann.Wenn Sie Ihren Antrag noch einmal durchgehen, dann sprechen Sie in der Begründung noch einmal von den Häuslebauern.Das meinen Sie ja gar nicht, was Sie sagen, weil die Häuslebauer im Petitum fehlen.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Habe ich doch gerade gesagt, oder?)

Nein, nein. In Ihrem Antrag nennen Sie die drei Gruppen, werfen sich davor und sagen: Insbesondere Sozialhilfeempfänger, Patchworkfamilien – dazu hat Frau Deuter entsprechende Aussagen gemacht – und dann – gucken wir weiter rein – diejenigen, die Wohnungseigentum erworben haben.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Sind betroffen!)

(Zurufe von REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Dann nennen Sie an anderer Stelle diesen Personenkreis nicht.Wer weiterhin behauptet, in dieser Stadt müßten Kinder aufgrund des finanziellen Hintergrundes ihrer Eltern auf Kindertagesbetreuung verzichten, der weiß entweder nicht, wovon er redet, oder er sagt etwas, was man hier parlamentarisch nicht sagen darf. – Danke.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse dann über den Antrag aus der Drucksache 16/4839 abstimmen.

Wer möchte ihn annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Enthaltungen sehe ich nicht.Dann ist der Antrag mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den nächsten Tagesordnungspunkt auf. Das ist der Tagesordnungspunkt 31: Senatsmitteilung über die Ausrüstung der Vollzugspolizei mit Unterziehschutzwesten, Drucksache 16/4808.

[Senatsantrag: Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 13./14. Oktober 1999 (Drucksachen 16/3146 und 16/3147) – Ausrüstung der Vollzugspolizei mit Unterziehschutzwesten – – Drucksache 16/4808 –]

Von wem wird das Wort begehrt? – Herr Kleist, Sie haben das Wort.

(Dr. Roland Salchow CDU: Sind das jetzt andere Westen als die, die Sie neulich beantragt haben? – Gegenruf von Ingo Kleist SPD: Ich trage normaler- weise bunte Westen!)

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Tod eines Beamten und die schwere Verletzung eines Beamten heute nacht in Erlangen aufgrund einer Verfolgung im Straßenverkehr zeigen sehr deutlich auf, daß es keinen absoluten Schutz für Polizeibeamte gibt. Die SPD-Fraktion und, ich glaube, alle hier im Hause haben davon Kenntnis genommen und sind erschüttert und haben volles Verständnis dafür, wenn die Polizeibeamten heute fordern, daß mehr Schutzwesten ausgegeben werden müssen.

Die Bürgerschaft hat vor genau einem Jahr den Senat aufgefordert, die bereits an den örtlichen Polizeirevierwachen und -kommissariaten bestehenden Pools mit ballistischen Unterziehschutzwesten so aufzustocken, daß die dort tätigen Beamtinnen und Beamten des Streifendienstes im Dienst jederzeit eine Weste ihrer Größe zur Verfügung haben. Dieses Ziel wird mit der Drucksache nicht nur erreicht, sondern durch das Ausstattungskonzept der Polizei noch übertroffen. Im einzelnen stellt sich die Ausstattung wie folgt dar:

Der Senat hat den Gesamtbestand an ballistischen Unterziehschutzwesten für die Polizei auf insgesamt 5000 Stück erhöht, jedenfalls zur Zeit erst einmal finanziell.

Mit dieser Entscheidung wird dem Sicherheitsbedürfnis vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Hamburg Rechnung getragen.Bisher standen an den Hamburger Polizeirevieren rund 300 Unterziehschutzwesten sowie 166 Überziehschutzwesten bei Bedarf zur Verfügung.

(Vizepräsidentin Sonja Deuter übernimmt den Vor- sitz.)

Mit der finanziellen Unterstützung der Innenbehörde haben sich überdies rund 1300 Beamtinnen und Beamte in dem vergangenen Jahr privat eine Schutzweste beschafft. Um dem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis vieler Beamter, insbesondere auch nach den spektakulären Gewalttaten gegen Beamte im Frühjahr 2000, Rechnung zu tragen, hat der Senat bereits das laufende Beschaffungsprogramm für zusätzliche Dienstschutzwesten aufgestockt. Künftig stehen den Beamtinnen und Beamten der Hamburger Polizei sowie den im Wach- und Polizeidienst eingesetzten Angestellten damit insgesamt rund 5000 ballistische Unterziehschutzwesten zur Verfügung. Davon rund 300 Schutzwesten, die bisher schon an den Wachen zur Verfügung standen, und die 1300 privat beschafften Unterziehwesten sowie aus dem laufenden Beschaffungsprogramm mit einem Beschluß des Senates insgesamt zu beschaffenden 3400 Schutzwesten, von denen bereits 800 beschafft worden sind.

Die dienstlich beschafften Westen werden vorrangig Beamtinnen und Beamten, sofern sie lange genug ständig im Streifendienst eingesetzt sind, und Angestellten im Wachund Polizeidienst auf Wunsch als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt sowie Beamtinnen und Beamten, die zur Zeit bei der Bereitschaftspolizei zur Unterstützung der Polizeireviere nur gelegentlich im Streifendienst eingesetzt werden, in Pools an ihrer Dienststelle zur Verfügung gestellt. Die Hamburger Polizei hat inzwischen 1400 ballistische Unterziehschutzwesten bestellt, die zum 8. September bereits verteilt wurden. Die noch ausstehende Lieferung wird im Laufe dieses Jahres gebracht.

Die deutliche Erweiterung der jeweiligen Dienststellenpools wird in Zukunft ermöglichen, daß alle im Streifendienst eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die An

gestellten im Wachdienst auf Wunsch auf diese Westen zurückgreifen können.

(Beifall bei der SPD)

Über die Umsetzung der von der Bürgerschaft speziell für die Polizeikommissariate und -reviere geforderten Aufstockung des Dienststellenpools hinaus werden zusätzlich die Dienststellen, deren Mitarbeiter vergleichbaren Streifendienst verrichten und aus anderen Gründen ähnlich betroffen sein könnten wie diese, wie zum Beispiel die WSR und WSPKs, zentrale Dienste der Direktion, Landesbereitschaftspolizei, Landeskriminalamt sowie die KKs in den Polizeidirektionen, ausgerüstet.

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt übernimmt den Vorsitz.)

Jedem Bediensteten steht es frei, auf Wunsch eine Schutzweste in Form einer Dauerausleihe zu beziehen. Im Einzelfall bleibt wie bisher die Möglichkeit, auf anlaßbezogenen Anordnungen des Tragens zu bestehen. Für die Pflege und den Zustand der Westen sind die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst verantwortlich.

Im Bund/Länder-Vergleich gibt es für die Ausstattung der Polizeien mit Unterziehschutzwesten nach einer Länderumfrage des Freistaates Thüringen keine konkreten Aussagen. So äußert sich das Land Berlin dahin gehend, daß es keine Mannausstattung gibt, also nicht pro Mann oder Frau eine Weste. Das Bundesministerium des Innern erklärt, daß es seine Bediensteten mit einer dienstlich bereitgestellten Unterziehschutzweste ausstattet, soweit das dienstliche Erfordernis besteht.Die Hamburger Polizei geht mit ihrem Konzept weiter, indem sie nicht nur die dienstliche Erforderlichkeit als Maßstab nimmt, sondern auch die subjektive Gefährdungseinschätzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt.

(Beifall bei der SPD)

Das Tragen einer Unterziehschutzweste hilft, Verletzungen und nicht nur Schußverletzungen zu vermeiden.Es gibt das persönliche Gefühl erhöhter Sicherheit, auch wenn nicht volle Sicherheit geboten werden kann. Ein Schutz gegen Stichwaffen bietet die Weste nicht. Der Senat hat in der Ziffer 5 der Drucksache die Beschlüsse der IMK zu einer Nachbesserungskonzeption dargelegt, die wir inhaltlich unterstützen.

Es bleibt dabei, bei allen polizeilichen Einsätzen, die erlernten Verhaltungsmaßnahmen der Eigensicherung müssen eingehalten werden, wie jetzt auch der tragische Fall heute nacht zeigt. Eine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer Unterziehschutzweste wird es auch weiterhin nicht geben, denn dieses hätte in der Konsequenz beamtenrechtliche Folgen, auch zum Beispiel für die beiden heute verletzten beziehungsweise getöteten Beamten in beamtenrechtlicher Hinsicht. – Vielen Dank.