Herr Vahldieck, Sie haben in Ihrer Einleitung ein wenig suggeriert – so habe ich es verstanden –, daß der kleine Volkan vielleicht noch leben könnte, wenn in Hamburg eine andere Politik gemacht würde. Wenn Sie es nicht so gemeint haben, ist es okay; wenn Sie es so gemeint haben, wäre es schade. Denn im Gesundheits- und Innenausschuß haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen durch die Mitarbeit und die konstruktive Kritik gezeigt, daß das Thema im gesellschaftlichen Miteinander bewegt und gelöst werden muß.
Die neue Hundeverordnung soll Menschen und Tiere vor gemeingefährlichen Hunden schützen. Das heißt, daß die Oma mit ihrem kleinen Rauhhaardackel beruhigt auf die Straße gehen kann, ohne daß sie Probleme bekommt. Leider – Frau Möller hat dies angesprochen – ist für manche Oma oder manchen Opa – das sage ich einmal so salopp – der Hund der einzige Begleiter oder die Katze die einzige Begleiterin im Leben. Darauf müssen wir auch achten.
Die neue Hundeverordnung wird nicht dazu führen, daß nach Ablauf der Anmeldefrist in fünf Monaten massenweise Hunde eingeschläfert werden. Ich möchte Ihnen drei Beispiele nennen.
Erstens: Der Pitbull – ich nenne ihn Holix –, der seit Jahren unauffällig als Familienhund gelebt hat, kann – als gefährlicher Hund – weiterleben, wenn die diversen Auflagen der Verordnung erfüllt sind, ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen wird und die zuständige Behörde eine Erlaubnis erteilt hat. Außerhalb der eigenen vier Wände darf er natürlich dann nur mit Maulkorb und Leine herumlaufen.
Zweitens: Die Bordeauxdogge „Klara“ kann in ihrer Familie bleiben, wenn ein Gutachten einer geeigneten Tierärztin oder eines Tierarztes nachweist, daß sie keine gefährliche Hündin ist. Auf Antrag kann auch auf einen Maulkorb verzichtet werden.
Drittens: Aber der Schäferhund „Rex“, der ein ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Mensch und Tier zeigt, ist ein „gefährlicher Hund“. Er muß draußen einen Maulkorb tragen und an der Leine gehen. Gegebenenfalls kann er eingezogen oder muß sogar eingeschläfert werden.
Die Hundeverordnung ist konsequent, und trotzdem wird sie in dem einen oder anderen Fall die Gerichte beschäftigen. Aber schon kurz nach der Veröffentlichung durch die Medien hat sich das Stadtbild – darauf hat der Bürgermeister hingewiesen – deutlich verändert. Das muß es auch; keiner von uns darf die schrecklichen Bilder des zerfleischten Kindes vergessen. Wir werden genau darauf achten, daß es in allen Bezirken zu einer konsequenten Umsetzung kommt. Gegebenenfalls werden wir eine weitere Verschärfung fordern. Gefährliche Hunde dürfen für unsere Kinder keine Bedrohung mehr darstellen. Natürlich wird diese Verordnung nicht die Gesellschaft verändern, denn meistens besteht die Verhaltensstörung nicht nur beim Hund, sondern auch beim Halter.
Kaum ein Züchter kümmert sich so vorbildlich um seine Zöglinge wie der Hamburger Tierschutzverein, wenn er Hunde an neue Besitzer weitervermittelt. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Tierheims Süderstraße gilt unser besonderer Dank.
Sie haben in den letzten Wochen durch ihren vorbildlichen Einsatz und leider häufig auch durch die Gefährdung der eigenen Gesundheit dafür gesorgt, daß diese gefährlichen Bestien aus dem Verkehr gezogen wurden.Um so mehr bedauern wir es, daß der Tierschutzverein zunächst die weitere Mitarbeit aufgekündigt hat.
Abschließend möchte ich noch einmal wiederholen: Tierschutz ist ein wichtiges Anliegen.Aber im Vordergrund steht immer das Wohl der Menschen, vor allem das unserer Kinder. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn es schon erwähnt wurde, sollte man es sich immer wieder vor Augen halten:Nach Ar
tikel 2 Absatz 2 Grundgesetz hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Davon leitet sich fast alles ab.
Der Bürgermeister hat für mich – das macht die Debatte hier so schwierig – einen Eingeständnissatz gesagt, den ich sinngemäß wiederholen möchte: „Wir haben gewußt, welche Gefahr es in unserer Stadt gab.“ Das ist eigentlich das Hauptproblem, über das wir heute reden. Es ist selbstverständlich ein Defizit auf Handlungsebene, aber es ist vielleicht auch ein Defizit beim Parlament.
(Antje Möller GAL: Das ist ein gesellschaftliches Defizit! – Gegenruf von Karl-Heinz Ehlers CDU: Das ist ein männliches Defizit!)
Der Bürgermeister hat auf die vielen Gerichtsentscheidungen gegen die Verordnung der frühen neunziger Jahre hingewiesen. Ich habe mir einige davon angesehen. Es ging dabei hauptsächlich um Eigentumsrechte und teilweise um den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Es könnte ebenso heißen: Alle Hundehalter vor dem Gesetz gleich sind. Dort steht aber nicht: Hunde sind vor dem Gesetz gleich.Diese Logik unserer Verfassung, auf die wir an anderer Stelle immer so stolz sind, müssen wir bei der Unversehrtheit von Menschen anwenden.Es ist hier auf die schwachen Menschen hingewiesen worden, aber auch andere als Kinder und alte Menschen sind gefährdet. Ich gebe Ihnen recht, diese neue Chance zu nutzen.
Gestatten Sie mir, als Abgeordneter ein Problem anzusprechen. Der Bürgermeister hat zu Recht darum gebeten, daß das Parlament heute zwei Gesetze beschließen möge. Dazu ist die Bürgerschaft da; sie wird es heute auch tun. Aber eine Kommission, die wir selbst eingesetzt haben, hat uns darauf aufmerksam gemacht, wie devot das Parlament gegenüber dem Senat ist. Das heißt, es nimmt sich in Wahrheit keine Prüfungszeit für die angebotenen Gesetze.
Aber die Gefährdung ist nicht vorhanden.Der Senat hat gesagt – diese Auffassung teile ich –, daß seit dem 28. des letzten Monats die Hundeverordnung gilt. Er sagt außerdem wohl zu Recht, daß aufgrund der Erfahrungen mit den Gerichten eine gesetzliche Stütze erforderlich ist, auf die nach meiner Meinung aber wohl noch vierzehn Tage oder sechs Wochen hätte gewartet werden können.
Es geht hier, Herr Dr. Schmidt – deswegen bin ich an das Rednerpult gegangen –, um die Frage, wie sich die Bürgerschaft in einer Notlage verhält. Klar ist, daß ich nicht nachtrete und nicht fordere, daß der Senat die Hundeverordnung ändern soll, denn diese stellt einen Mindestansatz dar, die Unversehrtheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Von dieser Verordnung des Senats sollen wir nur Kenntnis nehmen.
Wir sollen aber parallel einem neuen Gesetz und – wie Herr Petersen sagte – eventuell später möglichen Verschärfungen zustimmen. Die Beratungen im Senat gingen sehr schnell; selbst von seiten einiger Regierungsvertreter wurde eingestanden, daß diese Gesetze „mit heißer Nadel genäht“ wurden.
Auf diesen Umstand wollte ich nur hinweisen, denn wir sind immer mal wieder dabei, die Reihenfolge in unserem
Grundgesetz und unsere Möglichkeiten, die wir als Parlament haben, nicht ganz ernst zu nehmen. Dennoch stimmen wir den Gesetzen zu. Doch unsere eigenen Nachlässigkeiten, aber auch die des Senats, dürfen wir mit einer solchen Zustimmung nicht vertuschen. – Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich zunächst über den Überweisungsantrag der Gruppe REGENBOGEN abstimmen.Wer möchte demselben seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse sodann über den Antrag aus der Drucksache 16/4531 abstimmen. Wer möchte dem Antrag seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.
Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung mit der soeben beschlossenen Änderung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz mit großer Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen so beschlossen.
Wer möchte sodann das in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung mit großer Mehrheit bei einigen Stimmenthaltungen so beschlossen.
Wer möchte das Sechste Gesetz zur Änderung des Hundesteuergesetzes mit der beschlossenen Änderung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses Gesetz mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wer will das in erster Lesung beschlossene Gesetz sodann in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung mit großer Mehrheit und somit endgültig so beschlossen worden.
Dann lasse ich über Ziffer 4 des Dringlichen Senatsantrages abstimmen. Wer stimmt den darin beantragten Änderungen des Haushaltsplanes zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.
Wer will sodann der in erster Lesung beschlossenen Änderung des Haushaltsplans auch in zweiter Lesung zustimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.