Protocol of the Session on April 5, 2000

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Berlin gelingt es gerade, Stück für Stück die Probleme in der Energiewirtschaft aufzuräumen, die die CDU hinterlassen hat. Auch das, Herr Engels, ist wohl eine Tatsache.Ihre Beschwerden darüber, daß Endverbraucher mit Gebühren belastet werden, beläuft sich – wenn ich das richtig gerechnet habe – bei dem Durchschnittshaushalt auf 4 DM im Jahr, was das Gesetz für erneuerbare Energien angeht.

(Zuruf von Hartmut Engels CDU)

4 DM im Jahr für den privaten Haushaltskunden, das verrauchen Sie vielleicht an einem Abend.

Herr Engels, behalten Sie einmal die Maßstäbe und die Zahlen auf der Reihe. Es gibt in Hamburg keinen besseren Anlaß, Förderprogramme anzupassen, als den, daß es in Berlin ein richtig gutes Förderprogramm für erneuerbare Energien gibt.

(Rolf Kruse CDU: Sorgen Sie mal für Sonne!)

Daran arbeiten wir gern im Umweltausschuß. Ansonsten habe ich der SPD nicht viel hinzufügen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Jobs.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Frage, das Gesetz zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – EEG – ist für 80 Prozent der erneuerbaren Energien ein großer Vorteil. Was Wind, was Bio, was Gas und Wasser angeht, wird es eine kostengerechte Vergütung geben.Das ist gut für Solarenergie, für Photovoltaik hinkt das hinterher. 99 Pfennig, Frau Vogel, sind keine kostengerechte Vergütung. Deshalb macht es nach wie vor

Sinn, Landesförderprogramme aufrechtzuerhalten, denn es ist in der Tat noch nicht klar, wie das Ganze mit dem 100 000-Dächer-Programm verkoppelt wird. Deshalb ist es viel zu früh, sich in diesem Falle vom Kooperationsvertrag zu verabschieden.

Wir hatten beim interfraktionellen Antrag zwei Aspekte zugrunde gelegt. Es sollten eine kostenorientierte Vergütung für Solarstrom in Hamburg und eine Ausweitung des Kooperationsvertrages erreicht werden.Wenn ich mir jetzt das Ergebnis ansehe, das der Senat abgeliefert hat, sind diese beiden Aspekte nicht erfüllt. Es wird in Hamburg keine kostenorientierte Vergütung für Photovoltaik-Strom geben, wenn es nicht eine weitere Unterstützung durch den Kooperationsvertrag gibt.

Der zweite Aspekt, der gewollt worden ist – endlich zu erreichen, daß der Kooperationsvertrag mit der HEW ausgeweitet wird –, ist auch nicht erfüllt worden.Dieses Anliegen, das im Koalitionsvertrag angeführt und angeschoben werden sollte, ist nicht abgearbeitet. Insofern kann ich an dieser Stelle nicht über das, was der Senat abgeliefert hat, zufrieden sein. Ich bin darauf gespannt, wie Sie uns im Umweltausschuß vorrechnen werden, daß dieses Gesetz alleine ausreichen wird, den Solarstrom in Hamburg tatsächlich weitreichend voranzubringen.Ich glaube, daß in diesem einen Aspekt das EEG nicht ausreichen wird. Das ist bedauerlich, und deshalb muß es weiter eine Förderung aus Hamburg geben.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Das Wort bekommt Senator Dr. Maier.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Herr Engels hat bedauert, daß auf Bundesebene nicht alle Angelegenheiten richtig abgestimmt seien. Um dieses Problem entschlossener anzupacken, sitzt im Moment Kollege Porschke im Zug und fährt nach Berlin, weil die Umweltministerkonferenz tagt, an der er teilnehmen muß. Er hat mich gebeten, einige Worte zu sagen.

(Heino Vahldieck CDU: Ist genehmigt!)

Herr Engels, ich habe mich gewundert, Sie sehen die deutsche Industrie in Gefahr, den Konkurrenzen auf dem Strommarkt zu erliegen, wenn diese Einspeisevergütung erlassen wird. Wissen Sie, wer die Einspeisevergütung zahlen muß? Die Netzbetreiber. Die Stromproduzenten werden also nicht unmittelbar belastet.Wenn aber die ausländische Konkurrenz an deutsche Kunden heran will, kommt auch sie an den Netzkosten nicht vorbei. Sonst müßten Sie annehmen, daß die ausländischen Konkurrenten ohne Netz zum Verbraucher kommen könnten. Sie bringen also sozusagen die virtuelle Stromleitung als konkurrierende Gefahr ins Gespräch.

(Hartmut Engels CDU: Wer ist denn der Netzbe- treiber?)

Netzbetreiber sind alle, die uns erreichen. Und keiner hat einen Vorteil davon, wenn alle Netzbetreiber zahlen müssen. Das ist eine Sache, die zwar mit Sicherheit beim Verbraucher ankommt, aber nicht die Stromproduzenten unterschiedlich belastet.

Herr Jobs hat gesagt, 99 Pfennig reichen nicht für Photovoltaik.Das ist auch nie behauptet worden, sondern es läuft das gleichzeitige 100000-Dächer-Programm. Beide Pro

(Hartmut Engels CDU)

gramme zusammengekoppelt geben mehr, als das Hamburger Programm bisher alleine gebracht hat.Trotzdem soll es nicht für Photovoltaik langen? Wo ist da die Logik? Wir erreichen endlich, daß wir ein Programm, das wir bisher immer als Sonderregelung in Hamburg hatten, auf Bundesebene geregelt bekommen, und dann fangen Links wie Rechts das Tränen an. Ich finde es sehr geglückt, daß uns dieses Gesetz auf Bundesebene gelungen ist und daß wir das, was die HEW an uns zahlt, für andere vernünftige und gute Umweltprogramme verwenden können.Wir brauchen Photovoltaik nicht überzufinanzieren, wir wollen sie marktgängig machen. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich über die beiden Überweisungsanträge getrennt abstimmen.

Ich rufe zunächst die Überweisung an den Umweltausschuß auf.Wer möchte so beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe nunmehr den zweiten Überweisungsantrag auf, und zwar eine Überweisung an den Bau- und Verkehrsausschuß. Wer möchte so befinden? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: Drucksachen 16/3929, 16/4009 und 16/4040: Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 16/3929 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 16/4009 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 16/4040 –]

Wir stimmen zunächst über die Berichte des Eingabenausschusses aus dem Bericht 16/3929 ab.

Wer unterstützt hier zu den Eingaben 66/00, 100/00, 115/00, 124/00 und 125/00 die Ausschußempfehlungen? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wer will die Empfehlungen zur Eingabe 691/99 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Wer schließt sich der Empfehlung zur Eingabe 834/99 an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einigen Enthaltungen einstimmig so beschlossen.

Wer stimmt den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/3929 zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig der Fall.

Ich rufe den Bericht 16/4009 auf. Wer will zur Eingabe 790/99 der Ausschußempfehlung folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.

Wer schließt sich den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/4009 an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mit sehr großer Mehrheit so beschlossen. Im übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Beim Bericht 16/4040 lasse ich zunächst über die Empfehlung zu den Eingaben 135/00, 136/00, 180/00, 182/00,

183/00, 191/00 und 231/00 abstimmen.Wer unterstützt die Ausschußempfehlungen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mit sehr großer Mehrheit so beschlossen.

Wer will die Empfehlung zur Eingabe 129/00 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich so beschlossen.

Wer stimmt den Empfehlungen zu den Eingaben 57/00 und 199/00 zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.

Wer möchte den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/4040 folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Die in der Geschäftsordnung für bestimmte Punkte der Tagesordnung vorgesehene Sammelübersicht* ist Ihnen zugegangen.

Ich stelle zunächst fest, daß die Bürgerschaft die darin unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.

Zu B ist eine Abstimmung nicht erforderlich.

Wer will den unter C aufgeführten Überweisungen seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Drucksache 16/3996: Änderung des Wassergesetzes.

[Senatsantrag: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wassergesetzes – Drucksache 16/3996 –]

Für die Vorlage beantragt die CDU-Fraktion eine Überweisung an den Umweltausschuß. Wer stimmt einer Überweisung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich abgelehnt.