Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Damit werfen Sie eine Frage nach der Zukunft auf. Viele bemühen sich ja, die Zukunft vorhersehen zu können; manche machen es in den Sternen, manche nach der Realität. Der Senat ist beim besten Willen, bei aller Vorsorge, nicht in der Lage, insofern eine Angabe nach Stunden oder Tagen zu machen.
Gibt es weitere Fragen zu dem Thema? – Das ist nicht der Fall. Der nächste Fragesteller ist Herr Jobs.
Frau Präsidentin! In den letzten Monaten wurden von der Stadt verschiedene Neuenfelder Häuser in Rosengarten und der Hasselwerder Straße aufgekauft.
Herr Abgeordneter! Zu Ihrer ersten Frage möchte ich bemerken, daß der zuständigen Fachbehörde der Bericht der Kommission für Bodenordnung für das Jahr 2000 vorliegt. Danach sind im Jahr 2000 im fraglichen Gebiet drei Objekte erworben worden. Für das Jahr 2001 muß ich darauf hinweisen, daß nach Paragraph 3 des Gesetzes über die Kommission für Bodenordnung die Kommission über den Erwerb von Grundvermögen gegen Entgelt entscheidet. Gemäß Paragraph 2 erstattet die Kommission über den Senat jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit an die Bürgerschaft. Ein solcher Bericht kann insofern für 2001 noch nicht vorliegen.
Eine unterjährige Berichterstattung, auch über Teilbereiche, seitens des Senats, sieht das Gesetz nicht vor.
Herr Staatsrat! Sie können uns doch sicherlich sagen, wieviel weitere Hausaufkäufe in Neuenfelde durch die Stadt geplant sind.
Die Frage der Planung von Verkäufen hängt davon ab, inwiefern und inwieweit Besitzer an die Stadt herantreten und ihre Überzeugung deutlich machen, dieses auch tatsächlich tun zu wollen, so daß daraus Anträge an die Kommission für Bodenordnung resultieren. Ihnen darüber im einzelnen Auskunft zu geben, sehe ich mich nicht in der Lage.
Verzeihen Sie, Frau Präsidentin, ich glaube, ich habe einen Fehler begangen und die Frage 2 des Abgeordneten nicht beantwortet.
Herr Abgeordneter, wenn Sie einverstanden sind, würde ich die Beantwortung der Frage 2 nachholen. Darf ich das?
Zur Frage 2 möchte ich Ihnen antworten: Soweit die Stadt Eigentum von zu Wohnzwecken dienenden Liegenschaften besitzt, soll eine Vermietung nach Markt- und Bedarfsgesichtspunkten erfolgen.
Ist dem Senat bekannt, daß die Kommission für Bodenordnung nicht selbst tätig wird und Häuser nicht selbst aufkauft? Das ist meine erste Frage.
Da die jeweilige Verwaltungsabteilung, also das Bezirksamt oder die Finanzbehörde, die Verkäufe vorlegt, warum kann uns der Senat dann hier in der Bürgerschaft, losgelöst von dem Bericht der Kommission für Bodenordnung, nicht sagen, wie viele Häuser verkauft werden? Es geht nicht um die Summe, sondern um wieviel Häuser; es handelt sich nicht um geschützte Daten.
Ich mache darauf aufmerksam, Frau Abgeordnete, daß der Senat grundsätzlich keine Auskunft über laufende Verhandlungen gibt.
Frau Uhl, ich erteile Ihnen hiermit auch einen Ordnungsruf. Ich bitte, jetzt zum parlamentarischen Sprachgebrauch zurückzukehren. Es geht uns allen wohl darum, daß Fragen beantwortet werden. Oder nicht? – Dann kommen Sie bitte zu der Frage.
Herr Giszas, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie dem Parlament gesagt haben, daß die Stadt, die Finanzbehörde, die eingeschlossen ist – also die Liegenschaft –, in keinem Fall an Leute in Neuenfelde herangetreten ist, um in Verhandlungen über deren Häuser zu treten?
Frau Abgeordnete, die Liegenschaftsverwaltung, die Finanzbehörde beziehungsweise auch der Senat haben in verschiedenen Dingen deutlich gemacht, daß sie bereit sind, mit Eigentümern in Verkaufsgespräche einzutreten, wenn diese denn bereit sind, ihr Eigentum aufzugeben.
Dann frage ich vielleicht einmal anders herum. In wie vielen Fällen sind denn Eigentümer an die Stadt herangetreten? Das ist ja keine geheime Größe.
Es hat eine große Anzahl von Anfragen gegeben, und es gibt immer wieder noch Anfragen, wie solche Situationen in anderen Gebieten in dieser
Herr Abgeordneter, der Senat hat in seinen Vorlagen deutlich gemacht, daß es sich hier auch um eine vorsorgliche Flächenbevorratung handelt. Insofern steht der Gedanke dahinter, daß Menschen, die nicht bereit sind, die durch die Erweiterung des EADSGeländes auftretenden Beeinträchtigungen in Kauf zu nehmen, die Möglichkeit haben, sich an anderer Stelle anzusiedeln.
Gibt es weitere Fragen zu dem Thema? – Für diejenigen, die noch nicht zwei Fragen hatten, sehe ich das nicht.
Frau Präsidentin! In der Hamburger Presse war in der letzten Woche zu lesen, daß es gängige Praxis ist, unter anderem abgeschleppte Autos in die „düstersten Ecken“ der Stadt umzusetzen. Diese abgeschleppten Autos werden aufgebrochen und ausgeräumt, und sie wurden sogar von Fixern als „Fixerstuben“ mißbraucht. Wird der Senat veranlassen, daß abgeschleppte Autos zukünftig woanders hin umgesetzt werden?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Nein. Verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend geparkte Fahrzeuge läßt die Polizei durch private Abschleppunternehmen auf möglichst nahegelegene freie Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum umsetzen. Im Innenstadtbereich stehen freie Parkplätze jedoch nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Hier liegen die genutzten Parkflächen daher eher in Randbereichen, etwa südlich des Hauptbahnhofs oder auch im Bereich Sternschanze, wo weniger Anwohner- oder Publikumsverkehr herrscht.