Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, mit Äußerungen zu blühenden Landschaften haben andere Leute schon so ihre Erfahrungen gemacht; ich wäre da ganz vorsichtig.
Blühende Landschaften wollen gepflegt werden, und ich sehe zur Zeit nicht, daß dieses Gesetz dazu geeignet ist.
Sie betreiben das Spiel linke Tasche, rechte Tasche. Sie nehmen auf der einen Seite etwas weg und satteln es auf der anderen Seite wieder drauf. Die Ansage Ihrer Verwaltung war doch ganz klar, daß dies kostenneutral passieren solle, und genau das kritisieren wir. Die Schulen in freier Trägerschaft leben am Existenzminimum, sie erhalten nicht genug Mittel, und Sie zementieren das jetzt für die Zukunft fest.
Wenn Sie davon ausgehen, daß die Eltern damit zufrieden sind, dann ist das ein großer Irrtum. Sie reden das hier schön. Wir haben doch in der Anhörung erlebt, daß bei Ihnen offensichtlich eine völlig andere Wahrnehmung existiert; das ist merkwürdig. Sie haben nur polemisiert und sind nicht auf die Inhalte eingegangen. Sie können noch so viel Schönes in dieses Gesetz hineinschreiben, aber ohne Moos ist nichts los. Hier geht es um das Geld, das Sie denen nicht geben, damit sie eine gute Schule machen können.
Frau Goetsch, ich hatte mich schon auf einiges eingestellt, aber bei Ihnen müssen die Nerven wirklich bloß liegen. Außer Dreck zu schleudern können Sie momentan nichts; das ist unglaublich.
Wo sind Sie, Frau Goetsch, nach der Sachverständigenanhörung gewesen? Sie haben geschlafen, Sie haben das Gesetz überhaupt nicht begriffen. Dann sind Sie auf
gewacht, und wir haben diese ganze Sache nur deshalb Ihnen zu verdanken, weil Sie nicht kapiert haben, was dieses Gesetz bedeutet, und jetzt laufen Sie als Florence Nightingale durch die Gegend und verteilen irgendwelche schönen Sachen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Beuß, nach Ihrem ersten Beitrag wollte ich Ihnen doch noch etwas sagen. Nach dem zweiten sind mir schon Zweifel gekommen, ob es sich noch lohnt.
Warten Sie doch einmal ab, wir haben uns das doch auch in Ruhe angehört. Ich weiß gar nicht, wer hier die Nerven verliert.
Im ersten Teil Ihres Beitrags waren Sie erstaunlich sachlich, da habe ich mich schon gewundert. Dann sind Sie wieder auf die Woge von Betroffenheit, Mitleid, Wehleidigkeit verfallen und auf dieser Welle durch die ganze Debatte ein Jahr lang geritten.
(Ingo Kleist SPD: Jammerlappen! – Heino Vahldieck CDU: Ich dachte, wir haben ein Jahr lang geschla- fen!)
Eben habe ich mir wirklich schon Sorgen um Ihre Gesundheit gemacht. Wenn uns in der Sache etwas trennt, ist das vollkommen in Ordnung, das kann man auch austragen, das ist hier auch deutlich geworden, nicht durchgehen lassen kann ich aber Ihre Form von Legendenbildung. Sie versuchen, uns so hinzustellen, als würden wir mit undemokratischen Mitteln arbeiten, als hätten wir Verfahrenstricks angewandt. Von Durchpeitschen war die Rede, von Brechstange, wir seien getrieben, als Steigerungsform war dann noch von Durchknallen die Rede. Das sind Ihre Vokabeln, und das ist alles Unsinn.
Herr Frank hat die Chronologie noch einmal dargestellt. Wir haben uns ein Jahr Beratungszeit genommen und in der Zeit von Ihnen nichts gehört. Die letzte Expertenanhörung war im Januar. Im März wurde der Senat gehört, im April habe ich zum ersten Mal, nicht auf parlamentarischer Ebene, sondern in Ihren Veröffentlichungen, von Ihnen etwas gefunden. In Ihrem sogenannten Schulbrief schrieben Sie, der Entwurf sei nicht besonders innovativ. Sie haben die Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt. Sie haben gesagt, es fehle an klaren Begriffsbestimmungen. Sie fanden es nicht so gut, daß Koedukation verbindlich festgeschrieben wird.
Und zum Schluß: Sie wollen natürlich mehr Geld geben. Der letzte Punkt hat mich nicht besonders beeindruckt. Man hat ihn letztendlich auch gar nicht mehr so zur Kenntnis genommen,
weil Sie das immer und überall fordern; ohne Verantwortung läßt sich vieles versprechen und ausgeben.
Nach einer langen Zeit ist Ihnen am 26. Juni plötzlich eingefallen, obwohl Sie es ständig hätten beantragen können, das ist ja ein Minderheitenrecht, daß Sie noch einen unglaublichen Beratungsbedarf haben, also sei eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Dies ist völlig durchsichtig, das hat jeder gemerkt, selbst die betroffenen Eltern haben gemerkt, daß sie für diese Anhörung von Ihnen benutzt wurden.
mit den Teilnehmenden und auch anderen geführt. Ihr Ziel war, das war deutlich erkennbar, die Sache auf der Zeitschiene auszuhebeln, so daß es in dieser Legislaturperiode zu keiner zweiten Lesung mehr kommen kann. Das Verfahren ist ganz legitim gelaufen und hat einen langen Zeitlauf gehabt. Übrigens hat die Anhörung – Sie haben das hier nicht benannt, es waren 45 Wortbeiträge, Frau Goetsch hat auch gesagt, daß einiges für sie neu war – für mich keine neuen Erkenntnisse gebracht. Im wesentlichen sind die vielen schriftlich zugesandten Stellungnahmen noch einmal mündlich vorgetragen worden. Aufschlußreich, das muß ich noch einmal einflechten, war für mich, und das hat mich zum Teil auch wirklich erschreckt, daß sich eine gewaltige Kluft zwischen privatem und staatlichem Schulwesen auftut, jedenfalls in den Äußerungen der Funktionsträger und Eltern. Da war viel Schwarzweiß, wie wir es auch heute gehört haben: Privat ist toll, ganz gut, engagiert, staatlich taugt nichts. Da ist viel Elitäres, auch Arroganz und Mißachtung gegenüber den Leistungen, die das staatliche Schulwesen erbringt, gesagt worden; das fand ich schon erschreckend.
Das sollte schon nachdenklich machen und war etwas, das ich aus dieser Versammlung deutlich mitgenommen habe.
Herr Beuß, Sie arbeiten im staatlichen Schulwesen. Ich hätte mir heute von Ihnen dazu ein deutliches Wort gewünscht.
Aber es kommt nichts, genauso wie nichts von Ihnen in den langen und gründlichen Beratungen gekommen ist. Herr Frank hat es schon gesagt, Sie haben nicht einen Satz dazu vorgelegt
und gesagt, was Sie eigentlich wollen. Es geht immer nur ums Geld, und sonst haben Sie zu dem Gesetz nichts gesagt, das Gesetz enthält aber noch viel mehr. Es trägt der Weiterentwicklung der Privatschulen und des staatlichen Schulwesens Rechnung und entspricht auch den Erfordernissen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Für uns ist auch wichtig, daß die Schulen in freier Trägerschaft zum Beispiel zur Evaluierung ihrer Arbeit verpflichtet werden und die Beteiligungsrechte von Eltern, Schülerinnen und Schülern gestärkt werden.
Wir finden es gut, daß manche Ungereimtheit abgeschafft wird und die Schülerkostensätze vereinheitlicht werden. Es gibt auch eine Sozialklausel, das hat die Senatorin hier schon ausgeführt. Wir finden es gut, darauf hat Frau Goetsch abgehoben, daß kostenintensive Fördermaßnahmen, wenn sie denn gemacht werden, auch mit zusätzlichen Zuschlägen unterstützt werden. Dies alles sind wichtige Punkte im Gesetz, hier geht es im Streit aber nur ums Geld. Wir sind der Meinung, daß das Existenzminimum gewährleistet ist, die Finanzhilfe also insgesamt ausreicht.