Protocol of the Session on July 11, 2001

Auch die Hauptarbeit für die Kommission ist im wesentlichen von den Vertretern der Behindertenverbände geleistet worden, und das ist keine Kritik von uns als CDU, sondern das ist die Kritik der Behindertenverbände, aber wir unterstützen diese Kritik.

Zum Schluß möchte ich zum Gesetzesantrag der REGENBOGEN-Gruppe etwas sagen. Auch bei vielen deckungsgleichen Ansatzpunkten, finde ich, überfordern Sie heute nach unserer Meinung das Parlament, wenn Sie erwarten, daß wir heute endgültig zustimmen sollen. Das kann man

(Uwe Grund SPD)

nicht über das Knie brechen. Es ist schon wichtig zu sehen, ob die Bundesregierung in Berlin ihre Hausaufgaben erledigt und ob es eine entsprechend bundesweite Regelung geben wird. Wenn Sie heute auf eine sofortige Abstimmung ohne Ausschußberatung bestehen sollten, müßten wir Ihren Antrag leider ablehnen und werden den Zusatzantrag der SPD/Grünen mit annehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Frau Dr. Freudenberg.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So klipp und klar und knapp steht es seit 1994 im Grundgesetz, so ist das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen formuliert. Die Umsetzung dieses Verfassungsgebotes stellt einen gewaltigen Auftrag für die Gesellschaft dar, vor allem auch für uns Abgeordnete.

Die Regierungskoalition hatte vereinbart, die Ausgestaltung wichtiger hamburgischer Gesetze und Vorschriften unter Einbeziehung von behinderten Menschen und ihrer Verbände im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot zu überprüfen. Unter Federführung der BAGS wurde dazu eine Kommission eingesetzt, die jetzt ihren Bericht vorgelegt hat.

Als wichtigstes Ergebnis wird vom Senat dargestellt, daß es in den hamburgischen Gesetzen keine Regelungen gibt, die behinderte Menschen diskriminieren. Das ist aber eigentlich selbstverständlich, denn unsere Landesgesetze müssen mit dem Grundgesetz in Einklang stehen.

Die Kommission hat darüber hinaus gute Arbeit geleistet und wertvolle Anregungen gegeben, wie die Belange behinderter Menschen besser berücksichtigt werden können. Das Wichtigste war dabei, denke ich, daß in der Kommission Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände direkt mit den Vertreterinnen und Vertretern der Behörden über die Ausgestaltung der hamburgischen Gesetze ins Gespräch gekommen sind. Sie haben zusammen diskutiert, und in die Behörde konnte so die Sichtweise der behinderten Menschen transportiert werden, und das ist ganz wesentlich.

Das Benachteiligungsverbot behinderter Menschen läßt sich meiner Meinung nach nur umsetzen, wenn behinderte Menschen in allen Bereichen mehr beteiligt werden. Ich denke, es kann nur so funktionieren, wie wir es ja auch bei der Frauenbewegung versuchen, bei der Gleichstellung von uns Frauen, nämlich durch eine Analogie zum Gender mainstreaming. Das heißt, daß man immer die Belange und die Sicht der behinderten Menschen bedenken muß, in allen politischen Bereichen. Ich denke, nur, wenn wir das im Kopf haben, kommen wir weiter.

In den letzten Jahren wurden in Hamburg die behinderten Menschen an Gremien immer besser beteiligt, was wir natürlich sehr begrüßen. Aber um diese Mitarbeit leisten zu können – Herr Schira hat es auch schon erwähnt –, müssen Voraussetzungen bestehen, damit eine gleichberechtigte Mitarbeit überhaupt möglich ist. Das ist leider in Hamburg oft nicht der Fall. Auch die Arbeitsbedingungen der Vertreterinnen und Vertreter in der Kommission waren teilweise diskriminierend. So mußten Kommissionsmitglieder immer wieder einen Kampf führen um die notwendige Assistenz, wie zum Beispiel das für blinde Menschen not

wendige Vorlesen von Akten, die oft auch verspätet kamen, um sich vorbereiten zu können, oder auch um ausreichende Mittel für Gebärdensprachdolmetscherinnen. Dabei werden und wurden sie in der Regel auf die staatlichen Zuwendungen für ihre Verbände verwiesen, und diese sind trotz steigender Aktivitäten und Beteiligungen in den letzten Jahren nicht gestiegen.

Ich denke, meine Damen und Herren, wenn wir das ernst meinen mit dem Benachteiligungsverbot behinderter Menschen und das in Hamburg umsetzen wollen, brauchen wir einen Landesbehindertenrat, der ähnlich ausgestattet sein sollte wie der Landesseniorenrat. Ich denke, das ist sinnvoll, um hier weiterzukommen.

Nun zurück zum Bericht der Kommission, bei dem als einzig bedauernswerter Punkt auffällt, daß er die besonderen Belange und Benachteiligungen behinderter Frauen und Mädchen nicht berücksichtigt. Während der Tätigkeit der Kommission sind in Hamburg entscheidende Dinge erreicht worden. Ich möchte hier vor allem die Hamburgische Bauordnung erwähnen. Es ist jetzt so, daß in Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden und mehr als zwei Wohnungen haben, immer eine Wohnung barrierefrei zugänglich und auch für Rollstuhlfahrerinnen benutzbar sein muß. Ich denke, das ist ein großer Fortschritt, um es behinderten Menschen zu ermöglichen, im normalen Wohnquartier zu bleiben und nicht in Spezialeinrichtungen oder spezielle Wohnanlagen umziehen zu müssen oder von vornherein dort zu wohnen. Wichtig ist auch der weitere barrierefreie Ausbau im öffentlichen Nahverkehr, in Bahnhöfen und Bussen. Wichtig ist auch – das ist vorhin schon kurz erwähnt worden – die deutliche Verbesserung und Berücksichtigung der Situation von behinderten Studierenden an der Universität.

Die Kommission hat darüber hinaus auch für das Verwaltungshandeln Anregungen gegeben, die, denke ich, sehr wichtig sind, nämlich daß für sehbehinderte und blinde Menschen Informationen auch in für sie lesbarer Form bereitgestellt werden müssen und daß gehörlose Menschen kostenlos Gebärdendolmetscher zur Verfügung gestellt bekommen, wenn sie mit Behördenvertretern sprechen oder sich beraten lassen wollen.

Der barrierefreie Medienzugang wurde auch sonst diskutiert und zum Beispiel an der Info-Line der BAGS festgemacht, die für Blinde und Sehbehinderte nicht lesbar ist. Ich finde, das ist eine echte Panne, daß man diese große Gruppe bei der Bereitstellung besserer Sozialberatung vergessen hat. Die GAL hat kürzlich ihren Internet-Zugang umgestellt. Es ist jetzt so, daß sehbehinderte und blinde Menschen endlich auch unsere Homepage einsehen können. Es geht, man muß es nur wollen, man muß es anfangen.

(Beifall bei der GAL)

Über all dieses hinaus brauchen wir natürlich mehr, um das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes umsetzen zu können. Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen, um endlich diese sehr abstrakte Norm des Grundgesetzes in konkretes und einklagbares Recht umsetzen zu können. Dieses Gleichstellungsgesetz ist ein zentrales Vorhaben der rotgrünen Koalition auf Bundesebene. Ich habe gehört, daß die erste Lesung des Gesetzes spätestens am 3. Dezember, dem Welttag der Behinderten, in Berlin stattfinden soll. Herr Grund meint, schon im Herbst soll dies stattfinden. Aber ich bin auch ganz zuversichtlich, daß in dieser Legislatur auf Bundesebene das Gleichstellungsgesetz kommt. Dieser Entwurf des Gleich

(Uwe Grund SPD)

stellungsgesetzes ist wirklich ein sehr guter Entwurf, auch deshalb, weil er unter maßgeblicher Beteiligung behinderter Menschen, nämlich des Forums behinderter Juristinnen und Juristen, zustande kam, deren Entwurf diesem Gesetz zugrunde liegt. Wiederum ist dieses Bundesgesetz sehr ähnlich mit dem vorgelegten Entwurf für ein Landesgleichstellungsgesetz. Es unterscheidet sich aber doch immer wieder in wesentlichen Teilen, zum Beispiel sind die Definitionen in ganz wichtigen Bereichen, zum Beispiel, was ist eine Behinderung, eine Benachteiligung, nicht übereinstimmend, so daß es auch aus dem Grunde keinen Zweck hat, jetzt dieses Gesetz hier anzunehmen oder sich damit intensiver zu beschäftigen, bevor endlich das Bundesgesetz vorliegt. Aber – ganz klar – sobald das Bundesgleichstellungsgesetz vorliegt, werden wir uns an die Arbeit machen und schauen, was wir auf Landesebene durch ein weiteres Landesgesetz tun können, um die Umsetzbarkeit auch hier zu garantieren. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, unseren Zusatzantrag anzunehmen. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat Herr Jobs.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich geht auch unser Dank an die Mitglieder der Kommission. Im Gegensatz zu den hauptamtlichen Kommissionsmitgliedern geht unser Dank auch an die Ehrenamtlichen, weil diese – im Gegensatz zu den anderen – viel Freizeit und auch Geld geopfert haben, um diese Arbeit machen zu können. Das haben wir gerade von Frau Dr. Freudenberg gehört. Das Ergebnis der Kommission liegt vor. Das ist eigentlich keine Überraschung. Es gibt keine diskriminierenden Gesetze. Dennoch ist der Alltag von Menschen mit Behinderung auch in Hamburg viel zu oft von Ausgrenzung, von Barrieren, Benachteiligungen und Vorurteilen geprägt. Wir meinen, ein wichtiges Mittel, um dieser Situation zu begegnen, ist ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Natürlich kann es einen Sinn machen, ein Landesgesetz auch vor einem Bundesgesetz zu erlassen. Genaues haben wir gerade beim Naturschutz gemacht. Da war es die gleiche Debatte. Es muß aber auch beim Thema Benachteiligung durch Behinderung möglich sein, denn erst ein derartiges Gesetz, das festlegt, was eine Benachteiligung ist, gibt behinderten Menschen und auch ihren Verbänden das Recht zu klagen.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Wir haben deshalb einen derartigen Gesetzentwurf von der LAG für behinderte Menschen erarbeiten lassen und eingebracht. Dieses Gesetz führt unter anderem das Klagerecht gegen konkrete Benachteiligung ein, auch im Zivilverfahren. Es gibt Akteneinsicht, um konkrete Benachteiligung aufzuklären, sowie ein umfassendes Auskunfts- und Beratungsrecht. Dazu die Anerkennung der deutschen Gebärdensprache als offizielle Sprache. Das sind alles keine revolutionären Forderungen. In anderen Bundesländern sind sie zum Teil auch schon umgesetzt. Aus unserer Sicht ist deshalb die Arbeit der Kommission eine notwendige Vorarbeit für ein Gleichstellungsgesetz. Wir hätten diesen Entwurf auch gerne vor drei, vier Monaten einbringen können, nur dann wären Sie natürlich mit dem Argument gekommen, die Kommission arbeitet noch, wir müssen erst einmal die Stellungnahme des Senats abwarten. Deshalb

dieser Zeitpunkt. Wir hätten ihn gerne eher eingebracht, wenn der Senat eher den Kommissionsbericht abgearbeitet hätte. Deshalb haben Sie erst heute die Chance, diesen Gesetzentwurf auch in Hamburg voranzubringen. Ich denke, es ist unser Job, die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß behinderte Menschen die Benachteiligung nicht so sehr zu spüren bekommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Das Wort hat Frau Senatorin Roth.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage des Abschlußberichtes der Kommission zur Überprüfung nach Artikel 3 Grundgesetz auf Landesebene und der bewertenden Stellungnahme des Senats, meine ich, haben wir für Hamburg einen wichtigen Schritt getan, nämlich die Bestandsaufnahme, die in der Koalitionsvereinbarung verabredet worden ist.

An erster Stelle möchte ich vor allen Dingen den Kommissionsmitgliedern danken, denn sie haben in wichtigen Diskussionen, aber vor allen Dingen über einen langen Zeitraum, nämlich von August 1999 bis Januar 2001, ihre Arbeit getan. Ich denke, sie haben sie sehr ausführlich gemacht. Sie haben sich alle Bereiche der Behindertenpolitik angeschaut. Sie haben versucht, die Gesetze zu interpretieren, haben gesehen, wo es Notwendigkeiten bei der Umsetzung gibt, aber eines haben sie zuallererst gesagt, sie haben nämlich festgestellt, daß es keine Beanstandungen der landesgesetzlichen Regelungen gibt. Das ist eine ganz wichtige Botschaft. Das heißt natürlich noch lange nicht, daß alles, was in diesen Gesetzen als Gesetzesauftrag vorhanden ist, dann auch in die Praxis umgesetzt wurde. Das gilt insbesondere auch für das Thema Barrierefreiheit. Hier hat die Kommission festgestellt, daß es Mängel gibt, deren Behebung auch dazu beitragen soll, daß die Integration der Menschen in die Gesellschaft möglich ist. Frau Freudenberg, Sie haben das Thema öffentlicher Nahverkehr angeführt, andere haben hier noch andere Beispiele gesagt. Aber wichtig ist, glaube ich, daß in Hamburg schon sehr viel getan worden ist, um diese Barrierefreiheit zu erreichen, aber auch gleichzeitig noch einiges getan werden muß, um diese Barrierefreiheit für die behinderten Menschen tatsächlich in vollem Umfang zu erreichen. Zum Beispiel gibt es einen Kooperationsvertrag zwischen HVV und dem Verbund der Verkehrsunternehmen, der auch eine behindertengerechte Ausgestaltung des ÖPNV umfaßt. Wichtig ist natürlich auch die Investitionstätigkeit in den zukünftigen Jahren. Hier geht es darum, bei Investitionen, wenn man sie tätigt, insbesondere darauf zu achten, gleichzeitig auch die behindertengerechten Maßnahmen durchzuführen.

Die Kommission hat während ihrer Arbeit auch Stellungnahmen zu laufenden Gesetzgebungsverfahren erarbeitet. Das war eine sehr wichtige innovative Arbeit, und insbesondere hat sich Frau Professor Rath, die auch an der Hochschule arbeitet, um das laufende Hochschulgesetz gekümmert und dort mit der Kommission insgesamt mehrere Vorschläge eingebracht, daß auch hier die Diskriminierung von Behinderten nicht erfolgt.

Insbesondere wurde das Thema der Prüfungsdurchführung deutlich besser formuliert, was vielleicht selbst

(Dr. Dorothee Freudenberg GAL)

verständlich ist, aber in der Tat für viele Studenten auch heute noch ein Nachteil ist.

Im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation gibt es Verbesserungen im Bereich der Verfahrensbeteiligung, hier insbesondere das Thema der Information, aber auch der Interessenvertretung.

Die Kommission hat empfohlen, die in den Tageseinrichtungen gewährte Eingliederungshilfe für mindestens drei Jahre alte und noch nicht eingeschulte behinderte Kinder bei der neugeplanten gesetzlichen Regelung mit aufzunehmen, das heißt, sie macht auch bei dem Thema Regelung von Kindertagesbetreuung konkrete Vorschläge. Die Kommission hat sich also nicht darauf beschränkt, nur die Gesetze anzuschauen, sondern sie hat im Prozeß ihrer Arbeit auch sehr viele konkrete Vorschläge gemacht.

Herr Grund, Sie haben gesagt, es werde in der nächsten Legislatur darauf ankommen, diese konkreten Vorschläge in der Umsetzung auch hier im Parlament zu begleiten. Es wurde zum Beispiel auch angeregt, daß Menschen, für die ein Betreuer bestellt wird, ein ausdrückliches Recht auf Beratung eingeräumt wird und deshalb zum Beispiel auch das Landesbetreuungsgesetz geändert werden sollte. Auch hier ein wichtiger Hinweis für die nächste Legislaturperiode. Bei dem Thema psychisch kranker Menschen haben Sie darauf hingewiesen, welche Kommunikationsbeschränkung vorhanden ist und was wir tun müssen, um diese zu beseitigen.

Ich nehme gerne den Hinweis von Ihnen, Frau Freudenberg, das Thema soziale Hilfe, Info-Line, auf. Auch hier ist ganz klar, daß wir das noch weiter perfektionieren und natürlich auch behindertengerecht gestalten werden.

Bezogen auf die Frage, ob Hamburg ein Landesgesetz zur Gleichstellung braucht, glaube ich, daß es sehr gut ist, daß die neue Bundesregierung mit dem angekündigten neuen Gleichstellungsgesetz hier einen Weg nach vorne geht. Ich möchte der Diskussion nicht vorweggreifen und sagen, daß wir deshalb kein Hamburger Gleichstellungsgesetz brauchen. Ich denke, wir müssen prüfen, was auf Bundesebene geregelt wird, welche Notwendigkeiten dann auf Landesebene noch bestehen. Wir sind jedenfalls offen für solche Diskussionen, weil wir wissen, daß im Rahmen des SGB IX schon eine Vielzahl von Regelungen auf Bundesebene erfolgt sind, die auch auf Landesebene umzusetzen sind, und auf der anderen Seite dieses neue Gleichstellungsgesetz der Bundesregierung sicher auch noch Landesregelungen bedarf. In welcher Weise, das müssen wir anschließend gemeinsam bewerten. Kurzum, Hamburg hat eine gute Wegstrecke in der Behindertenpolitik gemacht. Wir haben sehr viel im Bereich der Arbeit, im Bereich der Wohnungen, im Bereich des ÖPNV erreicht. Wir haben vieles organisiert. Die Behindertenverbände haben uns bei dieser Arbeit unterstützt. Auch der Senatsbeauftragte für Behindertenfragen hat hier seine Arbeit geleistet. Diesen gemeinsamen Erfolg sollten wir jetzt entsprechend mit aufnehmen und die Vorschläge dann in der nächsten Legislatur weiterentwickeln, wie es die Kommission auch vorgeschlagen hat. In diesem Sinne danke ich nochmals der Kommission für ihre gute Arbeit.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Meine Damen und Herren! Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse zunächst über den Zusatzantrag der GAL-Fraktion und der SPD-Fraktion aus der Drucksache 16/6398 abstimmen.

Wer möchte diesen Zusatzantrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wer stimmt einer Überweisung des Antrages der Gruppe REGENBOGEN, das ist die Drucksache 16/6350, an den Sozialausschuß zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Überweisung ist mit Mehrheit abgelehnt.

Dann stimmen wir in der Sache ab. Wer möchte den Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt. Im übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 84, Drucksache 16/6327: Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Mehr finanzielle Mittel für eine rechtsstaatlich einwandfreie Justizgewährung in Hamburg“.

[Antrag der Fraktion der CDU: Mehr finanzielle Mittel für eine rechtsstaatlich einwandfreie Justizgewährung in Hamburg – Drucksache 16/6327 –]

Von wem wird das Wort gewünscht? – Herr Professor Karpen, Sie haben es.