Protocol of the Session on July 11, 2001

(Dr. Roland Salchow CDU: Ab wann machen Sie wieder den Lehrerjob?)

Mit diesem novellierten Gesetz werden Ziel- und Leistungsvereinbarungen als zentrales Steuerungsinstrument gesetzlich abgesichert. Schon das bemerkenswerte, dialogorientierte Beteiligungsverfahren bei der Entstehung dieses Gesetzes ist beispielhaft gewesen. Im Januar und Februar 2000 hat ein moderiertes Gesetzgebungsverfahren mit einem externen Moderator stattgefunden. Es gab intensive Workshops zu den Themen Demokratie und/oder Management, Verhältnisstaat, Hochschulen, zeitgemäßes Studium, an dem circa 250 Personen teilgenommen haben. Abseits von Gremien, Bürokratie und Hierarchien fand ein intensiver Gedankenaustausch statt, und es gab erstaunlich viele Übereinstimmung in den Zielen.

(Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vor- sitz.)

Wenn man sich die Teilnehmerliste ansieht, liest es sich wie das „Who is who“ der hochschulpolitischen Kompetenz Hamburgs. Vergeblich sucht man dabei allerdings nach CDU-Vertretern, aber ich sprach ja von hochschulpolitischer Kompetenz.

(Barbara Duden SPD: Kompetenz. Genau!)

Die CDU hat unter Beweis gestellt, daß sie an der Diskussion um dieses wichtige Gesetz, das uns die nächsten Jahre bringen wird, überhaupt nicht teilgenommen hat. Es wäre gut, Herr Salchow, wenn wenigstens ein Vertreter der CDU bei diesen Workshops dabei gewesen wäre, dann hätten wir mit Ihnen nicht so viele Fortbildungsveranstaltungen im Wissenschaftsausschuß durchführen müssen.

Schon dieses intensive Beteiligungsverfahren ergab eine deutliche Bestätigung der von Krista Sager formulierten Eckpunkte. Das will ich an einigen wesentlichen Punkten verdeutlichen.

Erstens: Die Regelungsdichte des Gesetzes sollte deutlich verringert werden. Wenn man sich das Gesetz ansieht, stellt man fest, daß ein Drittel der Paragraphen weggefallen ist und vieles auf Wesentliches reduziert wurde.

Zweitens: Aufgrund einer gewachsenen Verantwortung wird es in Zukunft eine kollegiale Hochschulleitung mit stärkeren Kompetenzen geben. Es wird klare Zuständigkeiten im Präsidium geben. Das Amt des Kanzlers als Wahlamt wird neu eingerichtet. Wer vorhin die Diskussion über das UKE-Gesetz verfolgt hat, weiß, wie wichtig es bei der Dezentralisierung von Kompetenzen von der Politik in Bereiche hinein ist, daß es eine starke verantwortliche Leitung gibt.

Drittens: Hamburger Hochschulen erhalten in bezug auf die Gestaltung ihrer inneren Gliederung, ihrer internen Organisationsstrukturen, soviel Gestaltungsspielraum wie in keinem anderen Bundesland.

Viertens: Über die Grundordnung berät und beschließt ein sogenannter Großer Senat, der paritätisch zusammengesetzt ist. Professoren haben nicht mehr die Mehrheit, sondern ein Drittel, genau wie studierende wissenschaftliche Mitarbeiter und wie das technische Personal und das Verwaltungspersonal. In dem Großen Senat werden die Präsidentinnen und Präsidenten und die Vizepräsidenten gewählt. Es kann nach dem neuen Gesetz in begründeten Fällen auch zur Abwahl des Präsidenten durch den Großen Senat kommen.

Fünftens: Die Qualitätssicherung wird als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben. Im Bereich der Lehre, aber auch in der Forschung wie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Frauenförderung wird es Evaluationen geben.

Sechstens: Es gibt erhebliche Verbesserungen und Klärungen für Studierende. Liebe Kolleginnen und Kollegen vom REGENBOGEN, das Studium in Hamburg wird gesetzlich gebührenfrei sein. Es gibt einen festgeschriebenen Anspruch auf Studienberatung. Bei Ungereimtheiten in Prüfungen werden sogenannte Ombudspersonen eingesetzt. Die Rechte von behinderten Studierenden werden gestärkt. Sie erhalten einen umfassenden Nachteilsausgleich im Studium. Der Zugang für Berufserfahrene ohne Abitur wird erweitert. Das ist ein ganzes Spektrum an Verbesserungen für Studierende in Hamburg, das sich sehen lassen kann.

Meine Damen und Herren, die Aufzählung positiver neuer Regelungen könnte fortgesetzt werden. Sicherlich gibt es weitere Wünsche und partikulare Interessen. Das Gesetz ist insgesamt, wie alle Gesetze, auf das pragmatisch Machbare begrenzt. Wenn Sie sich ansehen, was die CDU dazu beantragt hat, sind das Marginalien; ernsthafte qualitative Verbesserungen und Veränderungen haben sie nicht anzubieten.

(Dr. Roland Salchow CDU: Das war dummes Zeug, Herr de Lorent, Herr Oberlehrer!)

Lassen Sie mich abschließend drei Stellungnahmen zu diesem Gesetz zitieren. Frau Professor Dr. Anke Hanft von der Universität Oldenburg hat im Wissenschaftsausschuß gesagt –

(Dr. Roland Salchow CDU: Mitglied der Grünen!)

ich zitiere –:

„Insgesamt halte ich diesen Gesetzentwurf für sehr zukunftsweisend, im Interesse der Hochschulen sehr viel Reformpotential enthaltend. Das heißt, die Hochschulen werden in die Lage versetzt, an ihren Strukturen zu arbeiten mit ganz anderen Freiräumen, als das bislang möglich war. Das finde ich einen ganz wichtigen Schritt nach vorn, einen Schritt, der uns bislang bei den inneren Reformprozessen immer gefehlt hat.“

(Dr. Ulrich Karpen CDU: Das sind weitgehend Leer- formeln!)

Eine zweite unverdächtige Person, die ich zitieren möchte,

(Dr. Roland Salchow CDU: Was heißt unverdäch- tig?)

ist Herr Lüthge,

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

(Dr. Roland Salchow CDU: Das glaube ich!)

der auch im Namen aller Präsidenten der Hamburger Hochschulen gesagt hat:

„Der von der Senatorin vorgelegte Entwurf ist aus meiner Sicht – da spreche ich durchaus auch für die anderen Präsidentinnen und Präsidenten der Hamburger Hochschulen – ein durchaus mutiger und zukunftsweisender Entwurf. Er zeichnet sich aus durch Reformwillen und durch die Bereitschaft, die Eigenverantwortung der Hochschulen zu stärken.“

(Dr. Roland Salchow CDU: Na, traumhaft!)

„Der Entwurf berücksichtigt gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Entwurf eine durchaus beachtliche Zahl von Vorschlägen sowohl der Hochschulen als auch der Landeshochschulkonferenz.“

(Dr. Ulrich Karpen CDU: Danke, danke, danke!)

Das ist eine ganze Menge und zeigt den demokratischen Gehalt des Gesetzgebungsverfahrens

(Dr. Roland Salchow CDU: Lüthge lobt sein eigenes Gesetz!)

und daß von allen Seiten noch während des Prozesses eine ganze Reihe von Vorschlägen eingebracht wurden.

Als letztes möchte ich den stellvertretenden Generalsekretär der Hochschulkonferenz zitieren, der aus überregionaler Sicht gesagt hat, daß dieses Gesetz, wenn er es mit den anderen Novellierungen der Landesgesetze vergleiche, sicherlich im oberen Drittel liege.

(Dr. Ulrich Karpen CDU: Wie heißt der denn?)

Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie nur einmal zum oberen Drittel gehören wollen, sollten Sie diesem Gesetz heute zustimmen.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Marx.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer etwas schwierig, nach meinem geschätzten Kollegen, Herrn de Lorent, das hochschulpolitische Rad neu zu erfinden. Ich will trotzdem versuchen, ein paar neue Gedanken in diese Debatte einzubringen.

Das neue Hochschulgesetz ist für Hamburg eins der zentralen Reformvorhaben der rotgrünen Regierungskoalition. Mit diesem neuen Hochschulgesetz machen Hamburgs Hochschulen einen deutlichen Sprung nach vorn; wie weit, hat Herr de Lorent schon gesagt.

Ich möchte aber beispielhaft noch mal einige wenige Punkte erwähnen. Hamburgs Hochschulen werden so selbständig wie noch nie. Sie entscheiden künftig selbständig über Studien- und Prüfungsordnung, sie können und müssen aber auch viele Probleme selber lösen. Das „Schwarze-Peter-Spiel“ Richtung Wissenschaftsbehörde hat so künftig aber keine Chance mehr.

(Dr. Ulrich Karpen CDU: Bei den Staatsprüfungen bleibt das „Schwarze-Peter-Spiel“!)

Darum heißt es ja auch Staatsprüfungen, verehrter Herr Kollege Karpen.

(Jan Peter Riecken SPD: Das ist der schwarze Kar- pen!)

Zweitens: Es gibt künftig weniger Gremien an den Hochschulen, die dann aber klare Verantwortlichkeiten haben.

(Dr. Ulrich Karpen CDU: Das ist auch vernünftig!)

Daß Sie neuerdings Anhänger dieser Verantwortlichkeit der Gremien und der klaren Strukturen sind, Herr Karpen, überrascht mich besonders.

Drittens: Die Rolle der Studierenden wird gestärkt. An der Evaluation der Lehre, der Bewertung der Lehre, müssen künftig auch die Studierenden immer beteiligt werden. Das halte ich für einen sehr wichtigen Punkt bei der Reform des Hochschulgesetzes.

Viertens: Entgegen ersten Befürchtungen werden die Hochschulen nicht zur Allmacht der Präsidentinnen und Präsidenten führen. Auch der Hochschulsenat wird ein eigenes Vorschlagsrecht für die Vizepräsidenten erhalten. In ersten Entwürfen hatte man fast noch den Verdacht, daß Hochschulpräsidenten künftig mehr Macht als der Senatspräsident haben sollten. So wird es nicht sein.