Art. 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, das betrifft die Frage der Existenzsicherung. Alle Menschen, nicht nur Deutsche.
Insofern schließe ich meine Rede. Ich bedanke mich bei der AfD, dass Sie weitere Argumente dafür gebracht haben, dass sie verfassungsfeindlich ist.
Herr Lambrou, Sie haben weitere Argumente gebracht, dass Sie verfassungsfeindlich sind. Sie haben ein weiteres Argument gebracht, warum man sie eigentlich verbieten muss. – Herzlichen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD – Dr. Frank Grobe (AfD): Heulen Sie nur rum, das Ergebnis vom Wochenende zeigt doch alles! – Weitere Zurufe AfD)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe Ihnen zur Kenntnis, dass die AfD beantragt hat, den Auszug aus der Rede von Herrn Bocklet im Ältestenrat zu besprechen.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Oh! Für einen Eintrag in das Mimimi-Buch? – Gegenruf Dr. Frank Grobe (AfD): Heulen Sie weiter! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Mimimi-Fraktion! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen)
Jetzt fahren wir in der Rednerreihe fort. Für die Landesregierung spricht Staatsministerin Heike Hofmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Einen Moment, Frau Staatsministerin. – Ich bitte Sie jetzt, der Frau Ministerin zu folgen und zuzuhören.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich zunächst klarstellen: Die Einführung der Bezahlkarte in Hessen ist gut angelaufen. Die Bezahlkarte ist rechtssicher. Die Anforderungen sind klar formuliert, und die Karte wird flächendeckend eingeführt.
(Robert Lambrou (AfD): Wir werden Sie an diese Phantomdebatte noch erinnern! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen)
Das haben wir jetzt, glaube ich, schon sehr gut herausgearbeitet. Das werde ich jetzt noch einmal unterstreichen.
Ich sage Ihnen, was mittlerweile alles geschehen ist: Die entsprechenden Anpassungen des Asylbewerberleistungsgesetzes wurden vorgenommen. Ein umfangreiches Vergabeverfahren wurde erfolgreich abgeschlossen, und die Einführung in Hessen ist passgenau gestartet.
Übrigens war das im Dezember letzten Jahres plangemäß, beginnend mit den Erstaufnahmeeinrichtungen, jetzt sukzessive in den hessischen Gebietskörperschaften. Das heißt, der Roll-out findet plangemäß statt.
Als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt, ob Sie überhaupt verstanden haben, wie die Bezahlkarte eingeführt wird. Wahrscheinlich haben Sie die Weisung auch nicht genau gelesen.
(Robert Lambrou (AfD), ein Schriftstück hochhaltend: Ich habe sie hier, alle Anlagen, alle Merkblätter! – Gegenruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Das heißt nicht, dass Sie sie auch gelesen haben! – Robert Lambrou (AfD): Ja, immer wieder! – Gegenruf Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auch sinnerfassend? – Robert Lambrou (AfD): Ja, Sinn erfasst!)
Ich erläutere Ihnen an dieser Stelle, was die Weisung im rechtstechnischen Sinne ist. Sie ist eine behördliche Anordnung einer nachgeordneten Behörde/Stelle gegenüber. Sie ist bindend. Sie stellt sicher, dass Behörden einheitlich und gesetzeskonform handeln. Aus genau diesem Grund ist diese Weisung erfolgt, damit nämlich die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte in Hessen gewährleistet wird.
Der Erlass ist selbstverständlich auch bezüglich der Bargeldobergrenze eindeutig formuliert. Das Land hat eine klare Orientierung von 50 Euro vorgegeben. Ich darf entsprechend zitieren:
„Der Betrag von 50 Euro dient als Orientierung für eine einheitliche Handhabe und gilt, soweit im Übrigen die notwendigen Ausgaben zur Bedarfsdeckung durch die unbare Abrechnungsform gedeckt werden können.“
Im Konkreten muss die Leistungsbehörde aufgrund der Rechtsprechung, die wir durch einige Gerichte haben, im Einzelfall Ermessen ausüben, damit im Einzelfall gegenüber den Leistungsberechtigten entsprechend rechtssicher und gesetzeskonform entschieden wird. Auch das haben wir immer deutlich gemacht, meine Damen und Herren.
Die flächendeckende und rechtssichere Einführung der Bezahlkarte folgt damit den gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung; auch das ist sicher. Die rechtssichere Einführung der Bezahlkarte ist gesichert.
Ich komme zum Reporting, das Sie angesprochen haben. Seitens des Dienstleisters werden relevante Informationen und statistische Auswertungen zur Nutzung der Bezahlkarte für die Leistungsbehörden in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich monatlich bereitgestellt. Meine Damen und Herren, es gibt selbstverständlich ein Reporting. Was denn sonst?
Wir als schwarz-rote Koalition sind der festen Überzeugung, dass der Zweck der Bezahlkarte eingehalten und erfüllt wird, nämlich den Verwaltungsaufwand auch für die kommunale Ebene zu reduzieren. Dieses Ziel und diesen Zweck werden wir selbstverständlich erreichen. Deswegen haben wir die Bezahlkarte im Wesentlichen eingeführt.
Ein Weiteres – das haben Sie eben auch falsch dargestellt –: Die Bezahlkarte ist nach Zuweisung der Leistungsberechtigten bundesweit, nicht aber im Ausland einsetzbar.
(Robert Lambrou (AfD): Das habe ich auch nicht behauptet! Ich habe klar gesagt, dass das im Ausland nicht möglich ist!)
Ein Weiteres: Der Landesregierung war es von Beginn an sehr wichtig, sehr engmaschig mit den Kommunen Hand in Hand die Bezahlkarte einzuführen, und zwar in regelmäßigen Zusammenkünften, eng Seit’ an Seit’. Das trägt auch
zur Antwort auf die Frage bei, warum die Bezahlkarte am Ende erfolgreich flächendeckend eingeführt werden kann.
Im Sinne der Verwaltungsökonomie stehen wir von Beginn an eng an der Seite der Kommunen. Das ist von ganz zentraler Bedeutung, meine Damen und Herren.
Nun zu dem Vorgang in Wiesbaden, der auch Gegenstand Ihres Antrags war: Ich kann Ihnen an dieser Stelle deutlich sagen, der Erlass des Landes Hessen ist klar. Die Weisung ist deutlich: Für Alleingänge in diesem Land ist kein Platz.
Das habe ich deutlich in der Pressemitteilung formuliert. Das ist Gegenstand der Weisung. Fakt ist, dass der Sozialausschuss der Stadt Wiesbaden eine entsprechende Prüfbitte an die Koordinierungsstelle des RP Gießen herangetragen hat, wie es die Abläufe vorsehen. Die Auskunft war nach der Weiterleitung an unser Ministerium, dass dieses Ansinnen nicht der Weisung entspricht.
Ich sage Ihnen noch eines: Nachdem wir unverzüglich Klarheit geschaffen haben, wurde unser Ministerium durch den Magistrat der Landeshauptstadt sogar gelobt, und uns wurde für diese klare Aussage und Ansage auch Dank ausgesprochen.