Dennoch sind viele Familien mit diesem Verlust allein. Viele Familien trauern im Stillen, auch wenn jede dritte Frau ein frühzeitiges Ende einer Schwangerschaft erlebt.
In Hessen sind im Jahr 2022 9.425 verstorbene Kinder registriert worden. Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche tot geboren werden oder unter 500 Gramm wiegen, werden in der Statistik allerdings gar nicht erfasst. Seriöse
Schätzungen sprechen von über 10.000 Fehlgeburten im Jahr 2022 in Hessen, also weit mehr als doppelt so viele Betroffene wie in der Statistik aufgeführt. Hier zeigt sich eine Lücke, die wir wenigstens wahrnehmen müssen.
Alle Eltern von Sternenkindern brauchen mehr strukturelle Unterstützung und spezifische Angebote, egal, in welcher Schwangerschaftswoche sie einen Verlust erfahren.
Krankenkassen sollten auch die psychosoziale Beratung während eines Rückbildungskurses zahlen. Diesen Anteil tragen Frauen nämlich zurzeit selbst. Kurse, die ausschließlich die körperliche Regeneration in den Blick nehmen, werden aber den Bedürfnissen der Betroffenen nicht gerecht.
Viele Eltern beklagen auch, dass sie eben nicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung aufgeklärt werden, besonders dann, wenn das Kind unter 500 Gramm wiegt. Hierfür sollte es endlich einheitliche Standards geben. Außerdem muss, wie Frau Knell mehrfach angesprochen hat, das Thema stille Geburten bereits im Studium der Medizinerinnen und Mediziner thematisiert werden.
Die Hochschule Fulda möchte ich ausdrücklich hervorheben; denn dort gibt es bereits Seminare für Hebammen. Genau dieses Fachwissen und diese Empathie, die dort die jungen Hebammen vermittelt bekommen, brauchen auch die verantwortlichen Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken.
Um den Verlust und die besonderen Herausforderungen anzugehen, sollten wir auch darüber nachdenken, inwieweit wir Zuschüsse zur Bestattung gewähren können. Junge Familien trifft dieser Schicksalsschlag meist unvermittelt und meist auch in prekären Lagen. Die Bestattungskosten sind für einige eine echte Belastung.
Ich bin froh, dass wir endlich einen offenen Diskurs über dieses Thema haben und dass dieses Thema eben kein Tabuthema mehr ist. Deswegen gilt mein herzlicher Dank der FDP-Fraktion, die das Thema mit der Einbringung des Antrags in die öffentliche Debatte rückt.
Mein Dank gilt aber vor allem den vielen ehrenamtlichen Initiativen in Hessen, die betroffenen Eltern nach dem Verlust eine wichtige Stütze sind. Auch sie brauchen mehr Anerkennung und Ressourcen, damit es eben nicht vom Wohnort abhängig ist, ob Familien Unterstützung erfahren.
Ich bin froh, dass wir einen Konsens darüber haben, dass wir uns damit konstruktiv und intensiv im Ausschuss befassen wollen, und freue mich auf die Ergebnisse im Sinne der vielen betroffenen Frauen und Familien hier in Hessen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Anders. – Für die SPDFraktion erteile ich der Abgeordneten Dr. Sommer das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht jedes früh geborene oder krank geborene Kind gewinnt den Kampf ums Überleben. Danke an die Freien Demokraten für diesen Antrag. Auch der Koalition aus CDU und SPD ist es ein ganz wichtiges Anliegen. Es gibt bereits Planungen, um Familien von Sternenkindern besser zu unterstützen und die Bedürfnisse von trauernden Eltern in den Mittelpunkt zu rücken.
Erst seit 2013 dürfen Sternenkinder unabhängig von ihrem Gewicht beim Standesamt als Mensch erfasst werden und offiziell einen Vornamen tragen. Eltern können eine offizielle Geburtsurkunde ausstellen lassen. Das ermöglicht ihnen, ihrem Kind eine offizielle Existenz und eine Würde zuzusprechen.
Bislang konnten durch diese Gesetzesänderung nur Sternenkinder bestattet werden, wenn sie mehr als 500 Gramm wiegen oder nach Ablauf der 24. Schwangerschaftswoche geboren sind; es sei denn, man stellt einen formalistischen Antrag. Dieser Zustand ist nicht haltbar, meine Damen und Herren.
Ich denke, viele von Ihnen kennen das in der eigenen Familie, aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Freunde von uns haben ihre tot geborene Tochter als „Niere der Mutter“ beerdigt, weil die Gemeinde so kulant war. Daher ist es gut, dass wir das ändern wollen.
Eltern von Sternenkindern haben einen unermesslichen Verlust erlitten. Die Trauer um ein Sternenkind ist eine der schwersten Erfahrungen, die Eltern, aber auch Geschwisterkinder durchleben; denn auch wenn die kleinen Füße die Erde nie berührten, sind die Spuren der Sternenkinder trotzdem da.
In dieser ohnehin seelisch stark belastenden Zeit sind Eltern oft gezwungen, sich mit komplizierten bürokratischen Abläufen auseinanderzusetzen, die zusätzlich belasten. Anträge, Formulare, Fristen, all das kann überwältigend sein und den Trauerprozess noch schwieriger machen.
Die Stimmen der betroffenen Eltern müssen Gehör finden. Ihre Bedürfnisse sind vielfältig und individuell, und es ist unsere Verantwortung, sicherzustellen, dass sie die Unterstützung erhalten, die auf sie zugeschnitten ist. Deshalb ist es entscheidend, dass wir die Bedürfnisse trauernder Eltern in den Mittelpunkt stellen und dass sie nicht nur unser Mitgefühl verdienen, sondern auch praktische Unterstützung finden, die ihnen wirklich hilft.
Wir müssen sicherstellen, dass bürokratische Prozesse vereinfacht werden und dass die Familien den Zugang zu notwendigen Ressourcen und Informationen erhalten, die sie benötigen, um ihren Verlust zu verarbeiten.
Das Ministerium ist hier schon auf dem Weg. Wir wollen ja auch die Resilienz stärken; auch das gehört dazu. Ich bin der Frau Ministerin dankbar. Ihr ist das Thema so wichtig, dass sie trotz ihres Unfalls heute da ist. Herzlichen Dank dafür.
Zudem braucht es natürlich auch Räume, in denen sich die Betroffenen sicher fühlen, ihre Trauer ausdrücken können, aber auch Hilfe und Unterstützung finden.
Deswegen ist es gut, dass wir diese Herausforderungen erkannt haben und aktiv daran arbeiten, sie zu überwinden; und wir werden auch das Friedhofs- und Bestattungsgesetz entsprechend anpassen.
Glücklicherweise hat sich, wir haben es schon mehrfach gehört, Punkt 4 a bereits erledigt. Das Mutterschutzgesetz ermöglicht nun diese Auszeit. Gut, dass das im Bund noch gemeinsam fraktionsübergreifend funktioniert hat. Danke, dass wir heute hier in Hessen an diesem Punkt einig sind für mehr Anerkennung, für weniger bürokratische Hürden und für eine stärkere Fokussierung auf die Bedürfnisse der trauernden Eltern bzw. Familien.
Ich glaube, gemeinsam können wir eine Gesellschaft schaffen, die nicht nur Mitgefühl zeigt, sondern auch aktiv handelt, um Familien von Sternenkindern die Unterstützung zu bieten, die sie verdienen.
Deswegen hoffe ich sehr, dass wir im Ausschuss zu einem gemeinsamen Weg dieser Unterstützung finden. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute sprechen wir über ein Thema, das viele Menschen in unserem Land betrifft, aber noch immer viel zu oft im Verborgenen bleibt: den Verlust eines Kindes durch eine Fehl- oder Totgeburt. Egal, in welchem Stadium der Schwangerschaft – der Verlust eines Kindes ist eine Tragödie, die Eltern oft ein Leben lang begleitet.
Doch noch immer stoßen betroffene Familien von Sternenkindern auf gesellschaftliche Tabus, bürokratische Hürden und mangelnde Unterstützung in dieser schweren Zeit. Auch mir als Familien- und Gesundheitsministerin liegt es am Herzen, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen und den Betroffenen Gehör und Sichtbarkeit zu verschaffen.
Wir dürfen die Familien nicht alleine lassen. Sie brauchen Raum für ihre Trauer und vor allem Unterstützung – emotional, rechtlich und medizinisch.
Viel zu oft werden beim Thema Familien Schicksale wie ungewollte Kinderlosigkeit oder das heutige Thema der Sternenkinder ausgeblendet. Aber all das ist auch Familie.
Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden. Eltern von Sternenkindern benötigen das Angebot, eine berufliche Auszeit nehmen zu können. Dies gibt die Zeit, um zu trauern und das Erlebte zu verarbeiten.
Deshalb haben wir uns auf Bundesebene für eine Erweiterung des Mutterschutzgesetzes eingesetzt. Ab dem 1. Juni dieses Jahres gilt der Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Ein weiteres Thema, das Familien von Sternenkindern belastet, haben Sie in Ihrem Antrag angedeutet. Familien möchten Abschied nehmen und ihr Kind möglicherweise bestatten. Die Bestattungspflicht greift erst ab der Grenze von 500 Gramm bzw. dem Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche. Die Möglichkeit zur Bestattung eines Sternenkindes, das unter dieser Grenze geboren wurde, besteht bereits heute. Allerdings sind viele Familien darüber nicht hinreichend informiert. Mein Kollege, Herr Staatsminister Prof. Poseck, hat deshalb bereits einen Gesetzentwurf vorbereitet, der sich derzeit in der Regierungsanhörung befindet. Die Möglichkeit der Bestattung soll klargestellt werden. Auf dieses Recht muss das Krankenhaus die Familien dann auch hinweisen, damit eine informierte Entscheidung möglich ist.
Ich glaube, dass das für Familien ein ganz wichtiger Schritt ist, um das Erlebte besser zu verarbeiten und um einen Ort für ihre Trauer zu schaffen.
Der Antrag fordert auch eine Verbesserung der Information zur Beurkundung der Geburt von Sternenkindern. Für viele Eltern ist die bürokratische Seite eines solchen tragischen Verlustes eine zusätzliche Belastung. Für Familien muss es einfach möglich sein, einen Namen eintragen zu lassen, damit ihr Kind auch gesehen wird.
Der Antrag fordert weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Begleitung oder zu Fortbildungsprogrammen. Den Gedanken dahinter teile ich, dass betroffene Eltern mehr Orientierung und Unterstützung brauchen. Daher haben wir auch bereits auf der Homepage des Ministeriums einige Informationen aufgenommen, die betroffenen Familien helfen können. Die Fachkräfte, die Eltern in solchen Situationen begleiten, müssen ebenfalls gut informiert sein und mit der emotional aufwühlenden Situation sensibel umgehen können.
Wir werden uns als Landesregierung auch weiterhin dafür einsetzen, dass Familien von Sternenkindern unterstützt werden. Wir reden über Familien, die ihr Kind verloren haben, die wir sehen. Betroffene Familien müssen spüren, dass sie nicht allein sind. Dazu gehört auch, ihnen eine Sichtbarkeit zu geben. Daher bin ich für die heutige Debatte im Hessischen Landtag sehr dankbar. Auch sie trägt zur Sichtbarkeit der Familien mit Sternenkindern bei.