Vielen Dank, Herr Holschuh. – Für die Landesregierung erteile ich jetzt Herrn Staatsminister Prof. Poseck das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute findet die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Beamtenbesoldung statt, und aller Voraussicht nach wird das Hohe Haus gleich die Verschiebung der Besoldungserhöhung von August auf Dezember beschließen.
Lassen Sie uns doch bei den Fakten bleiben und eine angemessene Einordnung dieser Maßnahme vornehmen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Verschiebung schmerzvoll, aber notwendig ist. Sie ist schmerzvoll, weil die Beamten die Leistungsträger in unserem Staat sind, weil sie wichtige Aufgaben bei der Polizei, in der Verwaltung, in der Finanzverwaltung, in den Schulen, in der Justiz und an vielen anderen Orten wahrnehmen. Die Stabilität unseres Landes und unseres Staates hängt entscheidend von den Leistungen der Beamten ab.
Deshalb ist es auch folgerichtig, dass wir alles dafür tun, unsere Beamten angemessen zu besolden. In diesem Jahr kommt es zu einer in der Geschichte des Landes Hessen beispiellosen Erhöhung der Beamtenbesoldung, nämlich in Höhe von insgesamt 10,3 %. Dabei wird es auch trotz der angespannten Haushaltslage bleiben. Die erste Besoldungserhöhung in Höhe von 4,8 % ist bereits zum 1. Februar wirksam geworden; das ist auch nicht angetastet worden.
Jetzt gehen wir einen schwierigen Schritt, nämlich dass wir die zweite Erhöhung von August auf Dezember verschie
ben. Das tut weh, das trifft die Beamten auch; das räume ich ein. Aber noch einmal: Das ist eine Maßnahme, die notwendig ist und die ich im Gesamtgefüge auch für gut verantwortbar halte. Denn auch die Beamtenbesoldung und insbesondere ihre Erhöhung können sich nicht völlig von der Gesamtentwicklung abkoppeln.
Wir haben nun einmal eine ausgesprochen schwierige Haushaltslage mit einem außergewöhnlichen Konsolidierungsbedarf von mehr als 2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dann ist doch klar, dass eine Landesregierung alle Ausgaben auf den Prüfstand stellt, und dabei können auch die Personalausgaben nicht gänzlich außer Betracht bleiben.
Entscheidend ist aber: Es kommt zu dieser Erhöhung in Höhe von 10,3 % in diesem Jahr, insoweit behalten wir das bei, was wir immer wieder in Aussicht gestellt haben.
Dass wir die Besoldungserhöhung für August tatsächlich noch im Respekt-Paket haben, ist letztlich auch Respekt vor dem Parlament; denn dies gilt noch heute, aber wir werden es selbstverständlich umgehend korrigieren. Ich lasse mir den Respekt für unseren Beamten nicht von Ihnen absprechen.
Wir stehen auch weiter hinter unseren Beamten, wir bringen unseren Beamten Respekt, Wertschätzung und Rückendeckung entgegen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch nicht wirklich davon abhängen, ob eine Besoldungserhöhung im August oder im Dezember stattfindet. Das ist doch nun wahrlich viel zu kleinlich. Selbstverständlich müssen wir auch den Blick auf die gesamte Gesellschaft werfen.
Nein. – Wenn man sich anschaut, was im Moment in der Wirtschaft los ist, wie viele Beschäftigte um ihre Arbeitsplätze bangen, dass dort gegenwärtig auch relativ geringe Gehaltserhöhungen stattfinden, dann ist das, was wir in Hessen für unsere Beamten tun, weiterhin ein außergewöhnlicher Schritt bei der Verbesserung der Besoldung und damit auch der Wertschätzung.
Die Opposition kann es sich einfach machen, keine Frage. Sie können beliebig Forderungen in den Raum stellen, Sie müssen es am Ende nicht finanzieren. Sie haben auch hier deutlich gemacht, dass Sie keinen wirklichen Finanzierungsvorschlag haben,
dass Sie keinen relevanten Einsparvorschlag unterbreiten. Ich will es Ihnen einmal mit Zahlen verdeutlichen: Die Personalausgaben des Landes Hessen lagen im Jahre 2022 bei 11,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2025 liegen sie bei 13,7 Milliarden Euro, und das nicht wegen der Ministerien,
Das heißt, es ist ein Plus in Höhe von 2,4 Milliarden Euro. In dieser Zeit sind die Steuereinnahmen um 1,4 Milliarden Euro gestiegen, nämlich von 26,4 Milliarden Euro im Jahre 2022 auf 27,8 Milliarden Euro im laufenden Jahr. Das heißt, hier gibt es eine Diskrepanz in Höhe von 1 Milliarde Euro: Ausgabensteigerung beim Personal in Höhe von 2,4 Milliarden Euro, Steuereinnahmensteigerung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro. Wenn man dieses Delta betrachtet, dann dürfte doch naheliegen, dass eine Landesregierung und ein Parlament auch die Personalausgaben auf den Prüfstand stellen und es an dieser Stelle zu einem relativ geringen Eingriff gekommen ist, nämlich der Verschiebung einer zweiten Stufe einer außergewöhnlichen Besoldungserhöhung um vier Monate.
Ich habe sehr viele Gespräche mit den Gewerkschaften geführt. Daher, Herr Promny: Was Sie als Stellungnahmen überreicht haben, kenne ich aus den Gesprächen. Dass die Beamtenverbände das vertreten, ist auch ganz legitim; das ist ihr gutes Recht, vielleicht auch ihre Pflicht. Aber ich bin bei den zahlreichen Gesprächen auch auf viel Verständnis gestoßen; denn auch die Beamten koppeln sich nicht völlig von den Rahmenbedingungen ab. Wenn man erläutert, welche die Beweggründe für diesen Schritt waren – vor allen Dingen die deutliche Verschlechterung der Haushaltslage in den letzten Monaten –, dann kann man auch auf viel Verständnis stoßen.
Ich frage mich nach wie vor, was eine Anhörung eigentlich für einen Ertrag gebracht hätte. Wie gesagt, die Stellungnahmen der Beamtenverbände liegen auf der Hand, dazu muss ich keine Anhörung durchführen. Am Ende ist es die Aufgabe der Politik, zu entscheiden, wie ein Haushalt zustande kommt und welche politischen Prioritäten gesetzt werden. Das ist eine Frage der politischen Dezision, und das ist nichts, was man in einer Anhörung klärt. Wir entscheiden hier selbst, wir brauchen dafür keine teuer bezahlten Experten, sondern wir nehmen eine klare Schwerpunktsetzung in der Politik vor, die unser Ministerpräsident Boris Rhein auch am Dienstag ausführlich erläutert hat.
Leider sind wir dabei nicht um diese Verschiebung der Erhöhung der Beamtenbesoldung umhingekommen. Die Verschiebung bleibt aber moderat, sie ist notwendig, und ich würde mich freuen, wenn das Hohe Haus heute auch diesen Beschluss treffen kann. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD für ein Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025, Drucks. 21/1681 zu Drucks. 21/1562 zu Drucks. 21/1469. Wir stimmen ab in der Fassung der Beschlussempfehlung und des zweiten Berichts. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Müger. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Lesung zum Gesetz erhoben.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jede von uns, die einmal schwanger war, kann sich erinnern, mit welchen Hoffnungen, mit welchen Glücksgefühlen, aber natürlich auch mit welchen Ängsten diese besondere Zeit verbunden ist. Natürlich gilt das auch für den Partner. Das ist eine Zeit voll großer Gefühle, von Vorfreude, von Unsicherheit und von Aufregung. All das gehört zu einer Schwangerschaft dazu.
Aber was passiert, wenn all diese Gefühle in einem Augenblick zerstört werden? Da wird der größte Albtraum wahr. Auf die Freude auf das Leben folgt ein unvorstellbarer Schmerz.
Der Verlust eines Kindes durch Fehl- oder Totgeburt ist nicht nur eine traurige Tatsache. Es ist eine der tiefgreifendsten Erfahrungen, die Eltern durchleben können. Das tut immer weh, unabhängig vom Zeitpunkt. Es tut weh, wenn ein Kind in den ersten Schwangerschaftswochen stirbt, auch wenn es nach außen hin noch unsichtbar ist. Es tut weh, wenn der Bauch schon gewachsen ist und das Kind stirbt. Es tut natürlich unfassbar weh, wenn ein Kind tot geboren wird, wenn es bei der Geburt oder kurz danach stirbt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Verlust eines Kindes ist eine Wunde, die oft nicht heilt. Der Schmerz kann viele Jahre nachwirken. Dieser Schmerz bleibt oft verborgen. Denn der Verlust eines Kindes durch Fehl- oder Totgeburt ist leider nach wie vor ein Tabuthema, über das nur selten gesprochen wird.
Auch die Trauer wird nicht immer anerkannt. Sie bleibt häufig unsichtbar, obwohl sie sehr real und schmerzhaft ist. Sätze wie: „Du kannst noch einmal schwanger werden“, sind vielleicht gut gemeint, aber den Betroffenen helfen sie überhaupt nicht.
Dieser Verlust betrifft nicht nur die Eltern. Vielmehr verändert es das Leben der ganzen Familie. Es ist eben nicht nur
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Verlust ist eine Lücke, die nicht gefüllt werden kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass diese Eltern mit ihrem Schmerz und ihrer Trauer allein bleiben.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jedes Jahr sind auch zahlreiche Familien in Hessen von diesem Schicksal betroffen. Auch wenn wir bereits positive Beispiele für Orte des Gedenkens und der Trauer in unserem Land haben, wie zum Beispiel den Gedenkort auf dem Wiesbadener Südfriedhof, den Garten der Sternenkinder in Frankfurt oder ein extra Gräberfeld für die Sternenkinder bei uns in Schwalmstadt, gibt es wirklich noch immer viel zu tun, um den betroffenen Eltern den Raum, die Unterstützung, aber auch die Anerkennung zu geben, die sie verdienen. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir uns einmal mit den bestehenden bürokratischen Hürden im Friedhofs- und Bestattungsrecht auseinandersetzen.
Diese müssen dringend überwunden werden, damit die Eltern eben nicht noch zusätzlich mit Belastungen konfrontiert werden, die in dieser schwierigen Zeit ohnehin nicht zu bewältigen sind.
Wir dürfen auch nicht zulassen, dass es davon abhängig ist, wo es zu einer Fehlgeburt oder einer stillen Geburt kommt. Welche Informationen die Eltern in dieser Ausnahmesituation bekommen und wie einfühlsam und professionell sie begleitet werden, ist dann abhängig davon, welche Ärzte und Hebammen gerade Dienst haben. Da gibt es leider sehr große Unterschiede.
Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir wichtige Impulse setzen, um den betroffenen Familien die Unterstützung zu bieten, die sie so dringend benötigen. Ich bin froh, dass ein Aspekt, den wir aufgelistet haben, schon seit Einbringung unseres Antrags umgesetzt wurde. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sollen ein Recht auf gestaffelten Mutterschutz haben. Das war uns als FDP schon lange ein Anliegen. Jetzt wurde das über Parteigrenzen hinweg umgesetzt. Das hat vor zwei Wochen den Bundesrat passiert. Das ist eine wirklich gute Entscheidung.