Protocol of the Session on September 12, 2024

Das, was eigentlich ganz schlimm bei Ihrem Antrag ist: Sie tun so, als ob die Polizei bewusst bestimmte Informationen zurückhalten würde. Das ist nicht nur falsch, sondern das ist ein Schlag in das Gesicht unserer Beamtinnen und Beamten.

(Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten)

Wir wollen einmal zur Sachdebatte zurückkommen, und das tun Sie leider nicht. Es gibt in Hessen keinen Erlass, der vorsieht, dass bestimmte Informationen per se zurückzuhalten sind. Das gibt es schlichtweg nicht. Das ist schlichtweg gelogen, wenn Sie so etwas behaupten.

Die Erlasse, die wir, verbunden mit dem Pressekodex, in Hessen haben, wägen ordentlich zwischen den Grundrechten ab, die es in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen gilt. Es ist immer zum einen das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen zu berücksichtigen und zum anderen das Interesse der Allgemeinheit nach Informationen.

(Robert Lambrou (AfD): In Nordrhein-Westfalen geht das alles!)

Wir sollten einmal abwarten, was in Nordrhein-Westfalen tatsächlich beschlossen wird. – Es ist so, dass gerade diese Abwägung in den Erlassen ordentlich zum Ausdruck kommt.

Ich will einmal auf Folgendes hinweisen. Es ist nicht so, dass für jede Straftat eine Presseerklärung gemacht wird. Wollen Sie, dass das jetzt immer passiert? Ist es das, was Sie möchten?

Ich will auch darauf hinweisen, dass die Polizei in den eigenen Veröffentlichungen für die Presse heute schon proaktiv die Nationalität der Tatverdächtigen nennt, wenn ein überwiegendes Interesse an dieser Information besteht. Sie tut das nicht, wenn dieses Interesse nicht vorgefunden wird.

Wir haben wieder diese Abwägung. Das ist auch richtig so. Bei öffentlichen Fahndungen wird regelmäßig das äußere Erscheinungsbild des Gesuchten genannt. Wenn notwendig, kommt eine Beschreibung des Phänotyps dazu. Das ist

also all das, was Sie sich da wünschen. Das geschieht aber immer im Rahmen der notwendigen Abwägung. Das, was wir in Hessen machen, ist richtig. Deswegen wird so weiter fortgefahren.

(Beifall CDU und SPD)

Ich darf an eines erinnern: Für die Berichterstattung ist im Wesentlichen die öffentliche Presse zuständig. Wie Ihnen vielleicht bekannt ist – –

Herr Kollege, gestatten Sie Zwischenfragen? – Danke.

In dem Pressegesetz ist eindeutig festgelegt, dass die Behörden grundsätzlich verpflichtet sind, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Es liegt auch keine Beschwerde der Presse vor, dass die Behörden in Hessen, insbesondere die Polizeibehörden, das nicht machen würden. Es ist also schlicht und ergreifend falsch, was Sie hier versuchen in den Mittelpunkt zu stellen.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Ich bin sehr dafür, in der Sache zu diskutieren. Wir sind hier im Hessischen Landtag, nicht im Bundestag und auch nicht im Europäischen Parlament oder sonst irgendwo. Das, was wir in Hessen machen, ist gut. Das wird gemäß der Verfassung abgewogen. Die Pressearbeit der hessischen Polizei hat sich bewährt. Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Herr Kollege Bouffier, vielen Dank. – Das Wort erhält nun Frau Kollegin Vanessa Gronemann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor allem gestern eine sehr ausführliche und auch intensive Debatte über die Sicherheitspolitik geführt. Angesichts des Antrags der AfD-Fraktion möchte ich für diese Plenarsitzungen insgesamt festhalten: Die demokratischen Fraktionen des Hauses beschäftigen sich mit der Frage, wie die Sicherheit in Hessen verbessert werden kann. Die Mitglieder der Fraktion der AfD beschäftigen sich mit der Nennung der Nationalitäten und der Vornamen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie De- mokraten – Robert Lambrou (AfD): Wir haben eine Vielzahl von Anträgen in dieser Plenarwoche eingebracht!)

Keinen einzigen haben Sie eingebracht. –Wir können von mir aus für einen Moment einmal so tun, als würden Sie hier tatsächlich eine ähnliche Debatte wie in NordrheinWestfalen anstoßen wollen. Dort hat Ihnen Minister Reul angekündigt, dass die Polizei zukünftig die Nationalität der

Tatverdächtigen immer dann nennen soll, wenn diese zweifelsfrei identifiziert wurden und das aus Sicht der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht negativ beeinflusst.

Darauf hat Herr Kollege Bouffier hingewiesen. Es ist derzeit so, dass die Nationalität der Tatverdächtigen genannt wird, wenn sie für den Tathergang relevant ist und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit existiert.

Wir halten diese Abwägung für richtig. Wir haben vollstes Vertrauen in die Polizei, dass sie sie mit höchster Sorgfalt vornimmt. Von daher sehen wir für Hessen keine Notwendigkeit einer Änderung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten)

Ich nehme den Mitgliedern der AfD nicht ab, dass sie tatsächlich über dieses Thema reden wollen. Ich habe Herrn Reul so verstanden, dass das Ziel der Änderung in Nordrhein-Westfalen sein soll, Spekulationen vorzubeugen. Man möchte Verschwörungsmythen, die Polizei würde der Öffentlichkeit bewusst Informationen vorenthalten, etwas entgegensetzen.

Ich schaue mir einmal den Antrag von Ihnen an. Dann höre ich mir an, was Sie hier erzählen. Ich komme nicht umhin, festzustellen, dass es genau das Bild ist, das Sie zu stellen versuchen, nämlich, dass die Polizei und der Staat versuchen, den Menschen etwas zu verheimlichen. Damit zerstören Sie das Vertrauen in die Polizei. Sie zerstören das Vertrauen in unseren Staat. Genau das ist das Ziel Ihres Antrags.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demo- kraten, vereinzelt CDU und SPD)

Es ist nicht so, dass Sie es bei der Nennung der Nationalitäten belassen wollen. Schaut man sich Ihren Antrag an, sieht man, dass Sie auch die Information über den Aufenthaltsstatus und die Vornamen der Tatverdächtigen genannt haben wollen. Wahrscheinlich wollen Sie dann noch einmal schauen, ob er irgendwie nicht deutsch klingt. Das ist irgendwie Ihr Ding. Denn alle Menschen, die nicht biodeutsch sind, sind eh Menschen zweiter Klasse – das ist Ihr Blick auf unsere Gesellschaft. Das ist Ihr Menschenbild.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt SPD – Zuruf AfD: Unterstellungen!)

Wenn Sie Vornamen wollen, können Sie Vornamen kriegen: Kai B., Stephan P., Peter J., Sebastian M. Daniel H., Matthias H., Jochen R., Peter B., Maximilian K., Björn H., Maximilian M. – Das ist nur ein Bruchteil der AfDler oder Ex-AfDler, gegen die entweder ermittelt wird oder die bereits verurteilte Straftäter sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD – Zurufe AfD)

Teilweise haben sie immer noch ihr Bundestags- oder Landtagsmandat. Ich finde, das zeigt sehr deutlich, dass wirklich niemand die AfD bei der Bekämpfung von Kriminalität ernst nehmen kann – das bekommen Sie ja noch nicht einmal in Ihrem eigenen Laden hin.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt SPD)

Was in dieser Debatte auch deutlich geworden ist – das hat sich auch in den anderen Debatten immer wieder ge

zeigt –: Dieser Antrag will nicht weniger bezwecken als den Versuch, einen Zusammenhang zwischen der Herkunft von Personen und ihren Eigenschaften herzustellen. Das aber ist die Definition von Rassismus.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Robert Lambrou (AfD): Oh!)

Die Tatsache, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, macht mich nicht mehr und nicht weniger kriminell als Menschen mit einer anderen Staatsangehörigkeit oder Herkunft. Wie eben aufgezeigt, könnte die AfD das wissen; denn in keiner Partei ist die Kriminalitätsdichte so hoch wie in der AfD.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU – Zurufe AfD)

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Moritz Promny, FDP-Fraktion. Bitte sehr, Moritz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich haben die Bürgerinnen und Bürger Hessens das Recht und ein berechtigtes Interesse daran, über die Kriminalität in diesem Land informiert zu werden. Die Forderung der AfD, die Nationalitäten von Tatverdächtigen stets und ausnahmslos zu benennen, mag vielleicht sogar auf den ersten Blick als Schritt zu mehr Transparenz erscheinen. Wenn man aber genauer hinschaut, zeigt sich, dass der vorliegende Antrag viel zu kurz greift und am Ende des Tages sogar mehr Schaden produziert als Nutzen bringt.

Die Pressefreiheit ist in Art. 5 des Grundgesetzes niedergeschrieben. Sie ist ein zentrales Grundrecht unserer Demokratie. Wir Freie Demokraten treten immer für die Pressefreiheit ein, und damit natürlich auch für Transparenz und eine sachliche Berichterstattung.

Es ist unbestritten, dass die Kriminalität ein vielschichtiges Phänomen ist, das alle Bevölkerungsgruppen in diesem Land betrifft. Diese Fakten zu benennen ist wichtig, um Ursachen und Probleme erkennen zu können, um dann geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Genau da müssen wir uns dann aber fragen, ob die pauschale obligatorische Nennung der Nationalität aller Tatverdächtigen – wohlgemerkt: Verdächtigen –, wie es die AfD fordert, tatsächlich der richtige Weg ist. Wir sind der Ansicht, dass da differenziert werden muss; denn es sollte nicht darum gehen, eine bestimmte Gruppe unter Generalverdacht zu stellen, sondern gezielt auf der Basis fundierter Daten zu handeln.

Transparenz bedeutet für uns, die Öffentlichkeit durch aussagekräftige Kriminalstatistiken zu informieren, die eine Gesamtschau der Gesellschaft bieten und nicht nur auf den einzelnen Menschen abstellen. Nur durch eine umfassende Betrachtung lassen sich auch die wirklichen Ursachen und Zusammenhänge von Kriminalität verstehen und dann politische Schlüsse daraus ziehen. Die bloße Nennung der Nationalität einzelner Tatverdächtiger in Pressemeldungen leistet diesem Ziel überhaupt keinen Dienst.

(Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)

Ein weiteres Problem des AfD-Antrags ist die Forderung, die Nationalität und weitere Merkmale wie Vorname, Nachname und den Aufenthaltsstatus von Tatverdächtigen in der Berichterstattung stets zu nennen. Solche Maßnahmen können Diskriminierung und Stigmatisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen befördern.

Unsere Gesellschaft lebt von ihrem pluralistischen und freiheitlichen Charakter, und es ist unsere Verantwortung, das auch weiterhin zu schützen.

(Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf AfD)

Ja, da kann man ruhig applaudieren. – Die öffentliche Berichterstattung über Kriminalität sollte sich immer an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und der Verhältnismäßigkeit orientieren. Der Kollege Bouffier und die Kollegin Gronemann haben entsprechend darauf hingewiesen: Es ist nicht Aufgabe der Politik, durch eine Art der Berichterstattung Ängste zu schüren oder Vorurteile zu verstärken. Die von der AfD vorgeschlagene Praxis der pauschalen Nennung von Nationalitäten schafft kein Mehr an Sicherheit, sondern ganz im Gegenteil wird dadurch die soziale Kohäsion gefährdet.

(Beifall Freie Demokraten und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Zuruf AfD)

Wissen Sie, es deutet sich natürlich auch an, dass Sie ein gewisses Misstrauen gegenüber unseren Sicherheitsbehörden haben;