Protocol of the Session on June 19, 2024

(Beifall CDU und SPD)

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs im Mai haben die Landesbeamten die erste Sonderzahlung – steuerfreie 1.000 Euro – schon erhalten. In diesem Monat kommen die nächsten 1.000 Euro Inflationsausgleich, und im November gibt es noch einmal 1.000 Euro.

Wir haben über den vorliegenden Gesetzentwurf im Ausschuss beraten, und er hat zu einem ganz überwiegenden Teil Zustimmung gefunden. Für uns ist das ein Zeichen, es ist anerkannt worden, dass der von uns vorgeschlagene Weg der systemgerechten und auch der schnellen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und die Versorgungsempfänger der richtige ist. Klar ist, es ist keine 1:1-Übertragung. Die kann es nicht geben; das passt nicht in das Besoldungssystem. Dazu habe ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs schon Ausführungen gemacht. Deswegen will ich darauf nicht weiter eingehen.

Selbstverständlich haben wir zwischenzeitlich auch noch einmal mit den Gewerkschaften gesprochen. Ich möchte mich an dieser Stelle für das offene Wort herzlich bedanken. Aber ich danke auch herzlich für die positiven Rückmeldungen, die wir mehrheitlich zu dem Weg, den der Gesetzentwurf genommen hat, aber auch zu der Höhe des Abschlusses bekommen haben. So, wie wir es vorgeschlagen haben, ist es verfassungskonform. Das ist anerkannt worden, und dafür danke ich auch herzlich.

Da ich mich meinen ehemaligen Kollegen aus dem Landesdienst natürlich besonders verbunden fühle, war das Feedback, das ich von da bekommen habe, für mich sehr wichtig. Zahllose Menschen haben uns als Fraktion, aber auch mich persönlich angeschrieben. Es waren viele neue Kontakte, aber es waren darunter auch viele meiner früheren Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungspräsidien in Gießen und in Kassel. Ohne zu sehr ins Detail gehen zu wollen, möchte ich sagen: Die Gespräche haben Zustimmung und vor allen Dingen auch eine Zufriedenheit über die Besoldungserhöhung widergespiegelt.

Meine Damen und Herren, Wertschätzung, Anerkennung und Sichtbarkeit, diese Ziele habe ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs postuliert, und das ist uns auch so weit gelungen. Einen dienstälteren früheren Kollegen, den ich zufällig auf dem Hessentag traf und der mich auf meine Rede ansprach, habe ich gefragt: „Bist du denn mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs zufrieden?“, und er sagte zu mir: Stefan, ich kann mich an keine so deutliche Besoldungserhöhung in meiner aktiven Dienstzeit erinnern. – Ich finde, das hat er ganz prima zusammengefasst. Man könnte es auch so formulieren: Diese Regierung redet nicht nur, sondern sie handelt,

(Beifall CDU und SPD)

und zwar handelt sie im Sinne der Menschen, die sie jeden Tag tragen und unser Staatswesen am Laufen halten, in den Ministerien, in den nachgeordneten Behörden, in den Schulen, im Rechts- und im Justizwesen.

Ich will noch einen Satz zu dem Änderungsantrag der AfD verlieren, den der Innenausschuss dankenswerterweise mit einer ganz großen Mehrheit abgelehnt hat. Unter dem Vorwand, etwas für die Gruppen mit niedrigem Einkommen tun zu wollen, haben Sie etwas formuliert, was besonders den Gruppen mit hohem Einkommen im Übermaß genutzt hätte.

Vor allem bedeutete der Inhalt dieses Antrags das Gegenteil von dem, was wir mit den Gewerkschaften vereinbart

haben, nämlich die Übertragung des Tarifergebnisses der Angestellten auf die Beamten. Rein hypothetisch: Wäre man Ihrem Änderungsantrag gefolgt, würden die Beamten gegenüber den Angestellten weitaus bessergestellt, und Sie hätten es geschafft, den öffentlichen Dienst in Hessen zu spalten. Dazu, woher die zusätzlichen x Millionen Euro für die Gegenfinanzierung kommen sollten, haben Sie auch geschwiegen. Das bleibt Ihr Geheimnis.

(Zuruf AfD: Wir haben das aufgeschrieben!)

Letzter Punkt. Auch zur verfassungsgemäßen Besoldung habe ich bei der Einbringung des Gesetzentwurfs schon viel gesagt. Ich möchte aber noch einmal klarstellen, worüber wir heute reden, nämlich über die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger. Wir wollten das systemgerecht machen, so, wie es vereinbart war, und wir wollten gemeinsam eine schnelle Umsetzung. Deswegen haben wir auf eine Anhörung verzichtet. Das Feedback hat es uns auch gezeigt: Die Beamten wollten die Sonderzahlung möglichst schnell haben, um damit den Tarifkollegen gleichgestellt zu werden.

Die verfassungsgemäße Besoldung gehört nach unserer Auffassung nicht zu dieser Aufgabe, aber wir haben sie selbstverständlich im Blick. Auch das habe ich im Mai schon gesagt: Das ist alles im Koa-Vertrag niedergelegt, und wir sind schon die ersten Schritte gegangen.

Meine Damen und Herren, selbstverständlich leisten auch dieser Tarifabschluss und seine Übertragung auf die Beamten und die Richterschaft einen Beitrag auf dem Weg zu einer verfassungsgemäßen Alimentation. Das gehört zur Wahrheit dazu: Wie das Verfassungsgericht die verfassungsgemäße Alimentation dann formuliert, was es uns ins Buch schreiben wird, dazu kann man sich austauschen, und dazu kann auch jeder seine Meinung haben; aber wie das exakt aussehen wird, wissen wir erst, wenn wir ein Urteil und auch eine Urteilsbegründung vorliegen haben. Das ist ein Faktum. Ich sage das einfach der Klarheit wegen noch einmal. Das ist auch ein Punkt, den wir mit allen anderen Bundesländern und dem Bund teilen.

Um in dem Bild von vorhin zu bleiben: Heute spielt die deutsche Nationalmannschaft gegen Ungarn. Das erste Spiel hat unsere Mannschaft mit 5 : 1 souverän gewonnen. Genauso, wie wir auf dem Spielfeld eine starke Leistung gezeigt haben, beweisen wir mit diesem Gesetzentwurf, dass der öffentliche Dienst in Hessen attraktiv ist. Das Land ist ein fairer Arbeitgeber, der gute Bedingungen für seine Beamtinnen und Beamten und seine Richterinnen und Richter schafft. Wir beweisen das mit diesem Gesetzentwurf. Deshalb werbe ich für eine breite Unterstützung in diesem Haus. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Kollege Schneider. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Weegels, AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Schauen wir uns noch einmal kurz den hier vorgelegten und seitens der Landesregierung nicht nachgebesserten Gesetzentwurf an. Da ist zunächst die Inflationsausgleichsprämie zu nennen. Es bleibt an dieser Stelle die Frage offen:

Warum eigentlich erst jetzt? Sie haben nämlich unterschlagen, dass bereits der Tarifabschluss Inflationsausgleichszahlungen enthalten hat.

(Beifall AfD)

Es ist längst überfällig, dass diese Zahlung auch für die hessischen Beamten kommt; denn gerade die Beamten in den unteren Besoldungsstufen haben hart mit der auch von der Ampel in Berlin verursachten rasant steigenden Inflation zu kämpfen. Dieser Teil des Gesetzentwurfs findet auch die Zustimmung der AfD.

Aber jede Medaille hat zwei Seiten. Auf der Rückseite dieser Medaille steht zunächst einmal die fulminante Besoldungserhöhung des Chefs der Staatskanzlei um rund 2.300 Euro pro Monat.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, auf der Webseite der Staatskanzlei findet man den Lebenslauf Ihres Staatssekretärs bzw. Chefs der Staatskanzlei. Dort steht, dass er zuletzt, 2023, der Wahlkampfmanager der CDU war. Heute ist er Staatssekretär und soll zukünftig 2.300 Euro pro Monat mehr verdienen.

(Dr. Frank Grobe (AfD): Aha! Hört, hört!)

Eine gedankliche Schlussfolgerung aus dieser Situation überlasse ich gern der Fantasie des geneigten Zuhörers.

(Beifall AfD)

Die Begründung des Innenministers, es handele sich hier lediglich um die Wiederherstellung eines vorherigen Rechtszustandes, kann in Zeiten knapper Kassen nicht anders gedeutet werden als eine völlige Verkennung der Realität, die für viele Beamten gerade der unteren Gehaltsklassen nichts anderes bereithält als einen kaum noch zu finanzierenden Lebensunterhalt. Für diese Beamten bleiben jedoch nur Brotkrumen. Sehr geehrter Herr Staatsminister, was ist das für ein Zeichen? Selbstverständlich lehnt die AfD diesen Teil des Gesetzentwurfs ab.

(Beifall AfD)

Weiterhin findet man auf der Rückseite der angesprochenen Medaille das gebrochene Versprechen des Innenministers. Hatte er vorher noch vollmundig verkündet, dass er den Tarifabschluss 1 : 1 übernehmen wolle, so stellt man fest, dass mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf 50 % der hessischen Beamten gar nicht richtig bedacht werden. Kurz zur Erinnerung: Der Innenminister legt zum Februar eine Erhöhung um 4,8 % vor. Um aber sein Versprechen zu halten, den Tarifvertrag 1 : 1 umzusetzen, wäre hier eine Erhöhung um 7,9 % nötig.

(Beifall AfD)

Herr Staatsminister, so kurz im Amt und schon das erste Versprechen gebrochen, das verheißt nichts Gutes für die kommenden Jahre.

(Beifall AfD)

Die AfD hat einen Änderungsantrag vorgelegt: Wir forderten genau diese 7,9 % unverzüglich zum Februar. Selbst verständlich haben wir im Innenausschuss den Innenminister und die einbringenden Fraktionen gefragt, warum sie nicht von vornherein auch auf diese Höhe gegangen sind. Eine Antwort ist der Innenminister uns als Opposition,

aber vor allem auch den hessischen Beamten bis heute schuldig geblieben.

Herr Staatsminister, Wertschätzung für Ihre Beamten durch ehrliche Kommunikation und Transparenz sieht jedenfalls anders aus. Erlauben Sie mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung: Sie erinnern mich dabei sehr an Ihre Vorgänger; aber gut. Wie man nach nur fünf Monaten und mit dem ersten Gesetzesentwurf in gleich so viele Fettnäpfchen treten kann, bleibt wohl zunächst einmal Ihr Geheimnis.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das machen wir nur für Sie!)

Aber vielleicht erklären Sie das gleich im Anschluss und dabei auch, warum Sie unsere Frage nicht beantwortet haben.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, eine verspätete Inflationsausgleichsprämie, eine völlig aus dem Ruder laufende Erhöhung der Besoldung des ehemaligen CDU-Wahlkampfmanagers und jetzigen Chefs der Staatskanzlei und, als Häubchen saurer Sahne obendrauf, noch ein gebrochenes Versprechen in Bezug auf die Übernahme des Tarifvertrags: Mit diesem Vorgehen hat sich der Innenminister jedenfalls keinen Gefallen getan, wie man aus den Beamtenkreisen aller hessischen Behörden vernehmen kann. Das widerspricht genau dem, was uns eben als persönliche Erzählung zum Besten gegeben wurde. Im Übrigen schwebt dann über allem noch das Damoklesschwert der möglichen Verfassungswidrigkeit der Besoldung.

(Beifall AfD – Zuruf Marius Weiß (SPD))

Meine Damen und Herren, selbstverständlich konkurriert das Land Hessen als Arbeitgeber mit der freien Wirtschaft um Arbeitskräfte. Mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sendet Innenminister Prof. Poseck jedoch eindeutig das Signal aus, dass man als Arbeitgeber unattraktiv ist und auch unattraktiv bleiben will. Wir von der AfD hätten dabei gerne Abhilfe geschaffen, dazu hätte man nur unserem Änderungsantrag zustimmen müssen. Der innenpolitische Sprecher der FDP weiß, dass wir mit unserem Änderungsantrag recht hatten, auch wenn er offensichtlich nicht versteht, wie die Besoldung der Beamten funktioniert.

(Beifall AfD)

Herr Staatsminister, Ihnen rufe ich zu: Sie hätten Ihren Entwurf nachbessern müssen. Sie sind in die grüne Versorgungsmentalität gefallen, indem Sie Ihren Staatssekretär von der B 9 in die B 10 heben werden.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Das haben Sie jetzt zum fünften Mal gesagt!)

Noch wichtiger: Sie haben Ihr Versprechen, zum Februar den Tarifvertrag 1 : 1 für alle Beamten zu übernehmen, nicht gehalten. Das wären Sie Ihren hessischen Beamten schuldig gewesen. Für Ihren Staatssekretär haben Sie das Geld, und auch für andere Bereiche, insbesondere für Klimaprojekte und Migration, hat die Landesregierung die nötigen Mittel. Sparen Sie dort ein, aber hören Sie auf, Ihre Beamten wie Stiefkinder zu behandeln. Die Chance hätten Sie jetzt gehabt, aber Sie hätten dementsprechend handeln müssen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Abgeordnete Moritz Promny, FDP-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zu Beginn der Debatte noch einmal die Wichtigkeit einer angemessenen Besoldung für die Beamten in unserem Land betonen. Ich denke, darin liegt auch die entscheidende Anerkennung und Wertschätzung der Polizeibeamten. Wir sehen einerseits eine unzureichende und nicht zufriedenstellende Berücksichtigung der unteren Besoldungsgruppen, andererseits eine Aufblähung der Ministerialverwaltung und finanzielle Erhöhungen für Regierungsmitglieder. Diese sehen wir sehr kritisch.

Meine Damen und Herren, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft muss gesichert werden. Wir sehen doch eines sehr deutlich: Wir sehen einen demografischen Wandel auf der einen Seite, und wir sehen den Fachkräftemangel auf der anderen Seite. Beides erfordert eine angemessene Besoldung. Das, worüber wir hier reden, ist das Minimum.