Ich lasse nun darüber abstimmen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu? – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Damit enthält sich niemand der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen.
§ 12 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Land tages sieht vor, dass Gesetzentwürfe in mindestens zwei Lesungen beraten werden. Nach § 15 Absatz 1 der Ge schäftsordnung findet die zweite Lesung frühestens am zweiten Werktag nach Schluss der ersten Lesung statt. Der Landtag kann nach § 22 der Geschäftsordnung auf die Einhaltung der Frist nach § 15 Absatz 1 verzichten, wenn nicht wenigstens ein Drittel der anwesenden Abgeordneten widerspricht. Ich frage daher, ob ein solcher Antrag nach § 22 gestellt wird.
Wer widerspricht diesem Antrag? – Das ist niemand. Ich stelle fest, damit können wir nun von der ersten in die zweite Lesung eintreten.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG in der Hessischen Bauordnung und im Hessischen Ingenieurgesetz sowie zur Regelung der Zuständigkeit für die Durchführung des Wohngeldgesetzes
Wir haben hierzu keine Aussprache vereinbart. Damit kämen wir üblicherweise zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Es wurde jedoch in den Vorgesprächen signalisiert, den Gesetzentwurf in dritter Lesung im Juli-Plenum zu beraten. Daher frage ich, ob ein Antrag auf dritte Lesung gestellt wird. – Auch hier hat sich Herr Schon gemeldet. Bitte schön.
Ich überweise daher den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Landesstatistikgesetzes – Drucks. 21/656 zu Drucks. 21/506 –
Berichterstatter ist Abgeordneter Frömmrich von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er steht schon bereit. Bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Landesstatistikgesetzes, Drucks. 21/506: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen. Die Abstimmung war einstimmig.
Vielen Dank, Herr Frömmrich. – Sie haben schon betont, wir stimmen über die Fassung der Beschlussempfehlung, Drucks. 21/656, ab. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Wer dem Beschlussvorschlag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten, die AfD und
der fraktionslose Abgeordnete Herr; damit das ganze Haus. Damit wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben. Herzlichen Dank.
Änderung der Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Absatz 2 der Verfas sung des Landes Hessen – Drucks. 21/643 –
Wer dieser Mitteilung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Das sind CDU und SPD. Wer ist dagegen?
Entschuldigung, das ist eine Mitteilung. Ich war schon so im Abstimmungsmodus, weil wir heute Abend die ganzen Beschlussempfehlungen haben.
(Zuruf AfD: Die CDU hat schon zugestimmt! – Ge- genruf Ingo Schon (CDU): Sicherheitshalber einmal mehr zugestimmt!)
Wir stimmen natürlich nicht über eine Mitteilung der Landesregierung ab. Wir hatten die Debatte schon in der letzten Plenarwoche. Herzlichen Dank für den Hinweis. – Damit haben wir Tagesordnungspunkt 18 zur Kenntnis genommen.
Die Landesregierung muss endlich den integrierten Bachelor für junge Juristinnen und Juristen auf den Weg bringen – Drucks. 21/642 –
Vereinbarte Redezeit sind fünf Minuten. Von den Antragstellern lag mir bis eben keine Wortmeldung vor. – Jetzt aber schon. Herr Al-Wazir, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Einführung eines in das Jurastudium integrierten Bachelorabschlusses ist überfällig.
Warum ist das so? – Die angehenden Juristinnen und Juristen beginnen ein Studium, das mindestens vier Jahre dauert. Sie lernen, sie schreiben anspruchsvolle Klausuren und Hausarbeiten. Sie haben Zwischenprüfungen und Gerichts- und Wahlpraktika. Sie wählen ein Schwerpunktthema und müssen erneut Prüfungen bestehen. All das müssen sie tun, nur um zur staatlichen Prüfung, also zum ersten Staatsexamen, zugelassen zu werden.
Jetzt komme ich auf das Problem zu sprechen. In den meisten Ländern liegt die Durchfallquote im ersten Staatsexamen zwischen 25 und 30 %. Ja, für die besonders Selbstbewussten gibt es den sogenannten Freischuss. Aber in der Regel gilt: Wer einmal durchfällt, hat nur noch einen Versuch. Wenn das, aus welchen Gründen auch immer, schiefgeht, bleibt bei diesen nicht mehr ganz so jungen Menschen nach mindestens vier Jahren Studium und vielen genommenen Hürden als Abschluss faktisch nur das Abitur und, falls vorhanden, der Führerschein. Das kann nicht richtig sein.
Das Wissen, dass am Ende alles umsonst gewesen sein kann, begleitet die Studierenden vom ersten Tag an. Fast alle bekommen sie am Anfang die dummen Sprüche zu hören. Ich zitiere aus Erfahrungsberichten:
Schauen Sie sich um, einmal nach links und einmal nach rechts. Merken Sie sich die Gesichter und Namen nicht. Es lohnt sich nicht. Nur ein Drittel von ihnen wird bis zum Examen durchhalten. Wenn Sie dazugehören wollen, dann können die neben Ihnen Sitzenden das nicht.