Während diese linksterroristischen Gruppen wirksam bekämpft werden konnten, gelang es tatsächlich den linken Studentenbewegungen, ihre Ideologien in Schulen, Behörden und Ämter zu tragen und sich dort zu etablieren.
Nach rund 55 Jahren – gerechnet von 1967 an, als im Rahmen der Studentenproteste Rudi Dutschke den „Marsch durch die Instanzen“ ausgerufen hatte, könnte die gesamte
Denn selbst da, wo keine bekennenden Linken persönlich in Amt und Würden sind, sind linke Ideologien wie ein süßes Gift, aber gleich einer realitätszerstörenden Droge in die Köpfe vieler eingedrungen.
Was bei SPD und GRÜNEN nicht verwundert, erstaunt zumindest bei CDU und FDP. Genderwahn und Klimahysterie, „Fridays for Future“ und Cancel-Culture-Bewegungen sowie diffamierende Rassismus- und Querdenker-Debatten in Deutschland sind nur einige Beispiele für die sich ausbreitende Verblendung aufgrund linker Ideologie und Agitation.
Eine Schlüsselstellung für diese demokratiegefährdende Entwicklung stellen unsere Bildungseinrichtungen dar. Sie müssen besonders vor extremistischen Ideologien und ihren Vertretern geschützt werden. Denn von den Schulen bis zu den Universitäten kann man immer mehr den Eindruck gewinnen, dass Gesinnung und Haltung mehr zählen als faktenbasiertes Wissen.
Bleibt festzustellen: Mit dem sogenannten Radikalenerlass ist es jedenfalls nicht gelungen, unseren Staat vor einer ideologischen Unterwanderung zu schützen. Das bedeutet aber nicht, dass es keinen Sinn macht, entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor staatsgefährdenden Einflüssen zu ergreifen – ganz im Gegenteil.
Allerdings muss man dazu nicht alle Bewerber, Mitarbeiter und Beamten unter Generalverdacht stellen, womit der Radikalenerlass aus heutiger Sicht sicherlich deutlich über das Ziel hinausgeschossen ist.
Berücksichtigen müssen wir aber auch, unter welchen Umständen der Radikalenerlass eingeführt wurde: linke Studentenbewegungen, Gründung kommunistischer Parteien und Gruppen, linker Terror. Es wäre ein Fehler, diese historischen Ereignisse und die damals herrschenden politischen Verhältnisse zu ignorieren. Ein differenzierteres Vorgehen erfolgte allerdings ab 1979, nachdem die Bundesregierung neue Richtlinien zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern erließ und in Hessen die Regelabfrage als unverhältnismäßig angesehen und beendet wurde.
Seitdem ist ein konkreter Anlass erforderlich, um den Verfassungsschutz mit der Überprüfung einer Person zu beauftragen. Das ist auch gut so.
Entsprechend kann ein solcher Erlass durchaus geeignet sein, aktive Radikale und Extremisten im Staatsdienst zu verhindern. Was man damit allerdings nicht verhindern kann, sind demokratieschädliche Ideologien in den Köpfen der Menschen.
Dafür gibt es mittlerweile viele Beispiele, auch bei Politikern. Im Jahr 2002 tätigte der jetzige SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz im Rahmen der Debatte über den staatlichen
Einfluss bei der Kindererziehung im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Krippensystems folgende Aussage:
Die Regierung will mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung eine „kulturelle Revolution“ erreichen. Wir wollen die Lufthoheit über unsere Kinderbetten erobern.
„Kulturelle Revolution“ und „Lufthoheit“: Diese Aussage dürfte sogar den letzten Linksextremisten in Entzückung versetzt haben.
Ja, für Revolutionen – auch gewalttätige und blutige – waren die linken Demokratieverächter schon immer zu haben. Geschichtliche Beispiele dafür gibt es auf der Welt genug. Wenn wir eine kulturelle Revolution brauchen, dann eine, die wieder echte Werte vermittelt.
2015 strebte Olaf Scholz als Erster Bürgermeister von Hamburg vor dem Bundesverfassungsgericht die Abschaffung des gerade eingeführten Betreuungsgeldes für Eltern an, die ihre Kinder nicht in die Krippe geben wollten. Die Richter gaben dem Kläger erstaunlicherweise recht und kippten das Betreuungsgeld. Dieses Urteil, das man durchaus als familienfeindlich empfinden kann, kann aber nicht wirklich überraschen, wenn man annimmt, dass den Linken der Marsch durch die Instanzen gelungen ist.
Auch wenn dieses Urteil noch keine kulturelle Revolution darstellte, entsprach es doch den Vorstellungen der Linken nach Ganztagsbetreuung zur Erreichung der Lufthoheit über die Kinderbetten.
Es gäbe noch viele weitere Beispiele, die belegen, dass nicht nur eine linksextremistische Einstellung, sondern auch eine linke Politik – wenn auch schleichender – eine ernsthafte Gefahr für unsere Freiheit darstellen.
Im Pflicht-Lockdown: „Ausgangsbeschränkungen“ und „Versammlungsverbote“ sind hier nur die aktuellsten Schlagworte, die diese Gefahr deutlich aufzeigen und für eine nicht akzeptable Bevormundung, Gängelung und Einschränkung der Bürger stehen.
Politiker, die mit solchen unverhältnismäßigen Maßnahmen unser Grundgesetz ad absurdum führen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv beschädigen, müssen sich fragen lassen, inwieweit sie nicht schon selbst in ihrem Denken und Handeln radikal geworden sind.
In einem Punkt sollten wir uns einig sein: Kein verantwortungsbewusster Politiker kann es dulden, dass Personen, die unseren Staat im Grunde ablehnen, bekämpfen und unsere Verfassungsordnung und unser Rechtssystem missachten, Repräsentanten desselben sein dürfen.
Meine Damen und Herren, keine Firma würde Personen einstellen, die sich zum Ziel gesetzt haben, der Firma zu schaden. Entsprechend sollte auch unser Staat niemanden einstellen, der diesen verachtet oder abschaffen möchte.
Das sage ich in aller Deutlichkeit: Wir brauchen keine Ideologen und Aktivisten in Behörden und Ämtern, die ihre staats- und gesellschaftsschädlichen Aktivitäten finanziell abgesichert und mit Pensionsanspruch versehen betreiben wollen.
Das gilt für jeden, egal ob er aus der extremen linken, rechten oder religiösen Ecke kommt. Ich verweise auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Februar 1975 und des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975.
Ich komme zum Schluss. Noch zwei Sätze, bitte. – Das sind zwei höchstrichterliche Entscheidungen, die die Verfassungskonformität des sogenannten Radikalenerlasses bestätigt haben. Dies jetzt zu konterkarieren, käme einer Verunglimpfung der Richter gleich. Entsprechend werden wir die Anträge mit ihren linkspopulistischen Forderungen, die reine linke Klientelpolitik darstellen, ablehnen. – Danke.
Danke, Herr Herrmann. – Nachdem das Pult gereinigt ist, spricht für die Landesregierung Herr Staatsminister Beuth.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Vorbemerkung zu Herrn Herrmann beginnen. Ich darf Ihnen, nach dem, was Sie hier vorgetragen haben, zusichern: Eine kulturelle Revolution, die Ihre Werte vermittelt, wollen wir im Hessischen Landtag ganz sicher gemeinschaftlich verhindern. Darauf können Sie Gift nehmen.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE und Oliver Stirböck (Freie Demokra- ten) – Zuruf AfD)
Sie dürfen sich auch darauf verlassen, dass wir Ihnen hier niemals die politische Lufthoheit kampflos überlassen werden. Auch das kann ich Ihnen sagen.
Wir diskutieren heute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE erneut – und zwar nach entsprechenden Anträgen in den Jahren 2012 und 2017, pünktlich alle fünf Jahre –, zum dritten Mal über den sogenannten Extremistenbeschluss vom 28. Januar 1972. Herr Kollege Hahn war bereits so freundlich, die gute Wiedervorlage der LINKEN hier entsprechend zu würdigen.