Protocol of the Session on February 3, 2022

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Der Radikalenerlass sollte nicht nur für eine bundesweit einheitliche Verwaltungspraxis sorgen, sondern es war auch eine politische Vorgabe. Herr May, wenn Sie sagen: „Na ja, es sind doch jetzt Petitionen anhängig, die Einzelfälle sollen aufgearbeitet werden, wir haben das Petitionsverfahren“, stelle ich fest, dass das eine billige Ausrede ist. Es geht hier um etwas anderes.

Das Petitionsverfahren ist das eine. Das Recht, eine Petition einzureichen, ist ein Grundrecht. Es ist gut, dass die eine Petition, die abgeschlossen worden ist – das will ich hier auch noch einmal sagen –, zu der heutigen Debatte geführt hat. Aber in einer Kommission nach niedersächsischem Vorbild, wie wir sie in unserem Antrag fordern, geht es darum, dass wir das umfassend, über die Einzelfälle hinaus und auch wissenschaftlich begleitet, aufarbeiten und zu den entsprechenden Konsequenzen kommen.

Die Frage der Rehabilitierung ist natürlich nicht gerade trivial. Aber ich kann mir vorstellen, dass wir z. B. die materielle Entschädigung über einen Fonds vornehmen könnten. Wir haben im Hessischen Landtag erst kürzlich einen Opferfonds beschlossen. Warum funktioniert eine Fondslösung im konkreten Fall nicht?

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Ich will noch eines für uns als SPD-Fraktion klarstellen: Es steht nicht infrage, dass sich Beamtinnen und Beamte auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen müssen, dass sie für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen müssen und dass es deshalb möglich und zulässig sein muss und es auch ist, dass eine Überprüfung vorgenommen wird, wenn ein konkreter Anlass besteht und es einen konkreten Bezug zum Amt oder zu der Person gibt. Aber das ist für uns fast eine Selbstverständlichkeit. Ich mache es hier noch einmal deutlich: Das, was damals im Zusammenhang mit dem Radikalenerlass passiert ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Deshalb adressiere ich das jetzt noch einmal in Richtung der GRÜNEN: Ich verstehe, dass Sie innerhalb der schwarz-grünen Koalition in einem politischen Dilemma sind. Aber, Herr May und die anderen verehrten Kollegin

nen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sich damit herausreden zu wollen, dass wir mehrere Petitionen hätten, über die erst einmal entschieden werden müsste, und dass es damals ein Bedauern gab, ist wirklich zu billig.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Ich bitte Sie deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Geben Sie sich einen Ruck; denn das ist der richtige Weg, den zu gehen längst überfällig ist. Ich schließe mit einem Zitat:

Die Zukunft kann besser werden, wenn wir mit den Erfahrungen der Vergangenheit und dem Mut der Gegenwart ans Werk gehen.

Geben Sie sich einen Ruck.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Danke, Frau Hofmann. – Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Heinz zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Herr May hier schon sehr viel Richtiges gesagt hat und dies, wie ich finde, auch sehr abgewogen war und, im Gegensatz zu den Vorrednerinnen und Vorrednern, mit weniger Schaum vor dem Mund vorgetragen wurde, möchte ich das Ganze zunächst einmal richtig einordnen.

(Zuruf René Rock (Freie Demokraten))

Der Radikalenerlass, der 1972 herausgegeben wurde, war, anders, als Herr Schalauske es hier dargestellt hat, keine Rechtsänderung. Vielleicht sollte man, wenn man sich dem Ganzen nähert, erst einmal herausarbeiten, was ein Erlass ist. Ein Erlass ist die Grundlage für die einheitliche Anwendung der bestehenden Rechtspraxis. Herr May hat es richtig dargestellt: Selbstverständlich erwarten wir von den Beamtinnen und Beamten, dass sie jederzeit treu zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und dafür eintreten.

(Ulrike Alex (SPD): Was immer das auch sei!)

Das galt 1949 mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, das galt 1972, als der Radikalenerlass kam, und das galt 1979, als er zumindest pauschal – gemeint ist die berühmte Regelanfrage – nicht mehr angewendet wurde. Das gilt auch im Jahr 2022.

Ich darf auch die Fraktion der SPD und die Fraktion DIE LINKE eine Sekunde lang daran erinnern, worüber wir gestern beim Setzpunkt der Fraktion der SPD diskutiert haben: Wir haben darüber gesprochen, wie schwierig es ist, jemanden im Landesdienst, bei dem es Zweifel an der Verfassungstreue gibt, dort wieder herauszubekommen; denn dafür reichen Zweifel nicht. Dann geht es darum – Herr Schalauske, so tief müssen Sie ins Beamtenrecht schon einsteigen –, dass er eine aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber diesem Staat an den Tag legt.

Daher ist es durchaus legitim und auch geboten, dass man erst einmal überprüft, wer Landesbeamter in Hessen – oder überhaupt Beamter in Deutschland – werden will. Das gilt insbesondere in der heutigen Zeit, da die Bedrohungen von verschiedenen Seiten kommen. Im Moment ist die Bedro

hung – die drohende Unterwanderung – durch Rechtsradikale besonders stark. Daher glaube ich, dass wir in Zeiten wie diesen noch genauer darauf schauen müssen, wer sich hier bewirbt und wen wir aufnehmen. Über Fälle in anderen Ländern, in denen die Betreffenden möglicherweise, wenn sie aus dem Parlament ausscheiden, plötzlich Rückkehrrechte haben, wurde hier auch schon hinlänglich gesprochen. Von daher lohnt es sich auf jeden Fall, hinzuschauen.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber das hat der Landtag, wie zutreffend dargestellt wurde, schon 2017 auf Initiative von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen. Der Hauptvorwurf gegen die Praxis, die 1972 eingeführt wurde, bezog sich auf die Regelanfrage beim Verfassungsschutz: dass man wirklich jeden Bewerber und jede Bewerberin vom Inlandsgeheimdienst durchscannen ließ. Das war, wie Herr May völlig korrekt dargestellt hat, ein Fehler; man hat über das Ziel hinausgeschossen.

Nicht nur aus heutiger Sicht ist das unverhältnismäßig; auch damals war es das schon. In vielen Fällen hat es auch menschliche Schicksale beeinflusst. Es gab berühmte Beispiele. Da war die Studentin, die einmal während ihres Studiums auf einer Veranstaltung des Kommunistischen Bundes Westdeutschland war, sich dann von diesen Positionen distanziert hat und drei Jahre später nicht in den Schuldienst eingestellt wurde. Dass dadurch menschliche Schicksale verändert wurden, ist doch völlig unumstritten.

Um es gleich zu sagen: Nicht durchgehen lasse ich Ihnen, dass Sie, indem Sie pauschal alles gleichgesetzt und vermengt haben, heute zu insinuieren versucht haben – das macht DIE LINKE ganz gern –, 1972 sei die Bundesrepublik Deutschland durch diesen Erlass, und nicht durch eine materielle Rechtsänderung, zu einer Art Unrechtsstaat geworden, und erst aufgrund des tapferen Kämpfens sei das Ganze zehn Jahre später wieder aufgehoben worden. Das stimmt nicht. Dem widerspreche ich hier ausdrücklich.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Axel Gerntke (DIE LINKE): Was sind das für Unterstellungen? Das ist eine Unverschämtheit! – Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Und das von der CDUBlockpartei!)

Herr Schalauske, Ihnen geht es um etwas ganz anderes. Sie wollen mit der These, es sei etwas Grundlegendes geändert worden, Grundrechte seien eingeschränkt worden, und die Bundesrepublik Deutschland sei auf eine ganz schiefe Bahn geraten, letztlich anderes Unrecht relativieren. Sie wollen immer wieder davon ablenken, dass der Unrechtsstaat auf deutschem Boden, den es damals gab, nämlich die sogenannte DDR, im Systemkampf mit der Bundesrepublik Deutschland auf einer ähnlichen Ebene gearbeitet hat. Darum geht es Ihnen im Kern.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten – Zurufe SPD und DIE LINKE)

Es gab nicht nur den Spion Guillaume, sondern gerade in den Siebzigerjahren gab es – auch das gehört zur Wahrheit – vielfältige Versuche, den westdeutschen Staat, insbesondere die Verwaltungen, zu unterwandern, nicht nur durch Spione, sondern auch durch andere Personen, die ausdrücklich nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung standen. Wie Herr May ganz zu

Recht gesagt hat, wurden auch damals schon viele Personen enttarnt, die wir ausdrücklich nicht im Staatsdienst haben wollten.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Dem Ganzen haben Sie die Krone aufgesetzt, indem Sie den Vorwurf hinterhergeschickt haben, der deutsche Staat sei in den Siebzigerjahren auf dem rechten Auge blind gewesen – das wiederholen Sie immer wieder –: unter der Führung des Bundeskanzlers Willy Brandt und in Hessen unter der Führung des Ministerpräsidenten Osswald. Beide waren Mitglieder der SPD. Ausgerechnet im Land Hessen: Die Hessen waren, angefangen mit Fritz Bauer, die Allerersten, die begonnen haben, das größte Unrecht der deutschen Geschichte konsequent aufzuarbeiten. Ich bitte Sie, sich noch einmal zu überlegen, ob Sie den Eindruck erwecken wollen, dass das gerade in Hessen so war.

(Axel Gerntke (DIE LINKE): Ihresgleichen hat doch versucht, das zu verhindern!)

Wir haben hier leider erst 1987 Verantwortung übernehmen dürfen. Man kann einmal etwas Positives sagen. Die SPD war in den ersten Jahren ihrer Regierungszeit ausgesprochen progressiv und hat auch, was die Aufarbeitung von NS-Unrecht angeht, sehr viel richtig gemacht.

(Zurufe SPD und DIE LINKE – Unruhe – Glocken- zeichen)

Fritz Bauer und andere habe ich genannt. – Jetzt tun Sie so, als ob in den Siebzigerjahren grobes Unrecht geschehen und man auf dem rechten Auge blind gewesen wäre. Herr May hat Ihnen die Zahlen genannt. In den damaligen Berichten war die Zahl der Personen im Landesdienst enthalten, die rechtsextreme Neigungen hatten. Das wurde auch damals schon aufgearbeitet, und gegen diese Personen ist man vorgegangen. Hören Sie also auf, zu insinuieren, Hessen sei damals ein rechtsradikaler Unrechtsstaat gewesen. Das Gegenteil ist richtig.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Wie viele von den Rechtsextremen wurden entlassen?)

Ich habe Ihnen eben gesagt, der Landtag hat jeden einzelnen Fall bedauert, in dem Unrecht getan wurde. Mir ist es aber auch wichtig, noch einmal klarzustellen, dass der Radikalenerlass, insbesondere in seiner kritikwürdigen Form mit der Regelanfrage, seit 1979 nicht mehr angewandt wurde. Es war also kein Zeitraum von 14 Jahren, wie unterstellt wurde, sondern es waren sieben Jahre. Schon 1979 wurde der schwerste Knüppel, nämlich, dass man jeden in einer Art und Weise, wie wir es heute nicht mehr machen würden, durchgescannt hat, wieder beiseitegelegt.

Wenn man es zusammenbindet: Ja, es ist richtig, in manchem ist man dort über das Ziel hinausgeschossen. In einzelnen, tragischen Fällen ist Menschen in ihrer beruflichen Vita Unrecht geschehen. Es ist aber nicht so, dass wir in den Siebzigerjahren durch einen Erlass – nicht durch eine Rechtsänderung – in einen Unrechtsstaat gerutscht wären, von dem sich das Land Hessen und der Landtag heute pauschal distanzieren müssten. Wir müssen uns nicht in den Staub werfen und brauchen nicht pauschal festzustellen, dass dort allgemeines Unrecht entstanden ist und man unrechtmäßig vorgegangen ist. So ist es nicht.

Das Gegenteil ist richtig. Die Erinnerung an die deutsche Geschichte hat uns 1946 beim Inkrafttreten der Hessischen Verfassung und 1949 beim Inkrafttreten des Grundgesetzes, in den Siebzigerjahren und bis heute dazu verpflichtet, ganz genau hinzuschauen, wer für diesen Staat tätig wird. Das galt damals, das gilt heute, und das galt auch in den Siebzigerjahren. Über die Mittel, wie wir das durchsetzen, werden wir immer wieder streiten. Ich appelliere an alle von uns, die gleichen Methoden anzuwenden und die gleichen Maßstäbe anzulegen, egal von wo die Bedrohungen für diesen Staat kommen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Danke sehr, Herr Heinz. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Dr. h.c. Hahn zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck – damit will ich einmal anfangen –, dass sich die Thematik des Radikalenerlasses mit der Regelanfrage auch im 50. Jahr des Inkrafttretens des Radikalenerlasses nicht für Parteipolitik nutzen lässt.

(Beifall Freie Demokraten)

Lieber Herr Schalauske, ich finde, das Thema ist viel zu wichtig, als es, wie Sie es gerade am Ende Ihrer Rede deutlich gemacht haben, mit der kleinen Münze zu bearbeiten. Sie haben wieder die Platte mit dem Verfassungsschutz abgespielt. Das ist einfach unwürdig und wird dem Thema der Aufarbeitung des Radikalenerlasses und der Regelanfrage 50 Jahre nach dem Inkrafttreten nicht gerecht. Sie sind damit dem Thema nicht gerecht geworden, und Sie wollten es auch nicht.

(Beifall Freie Demokraten)

Liebe Kollegin Hofmann, ich finde es schade, dass die Sozialdemokratie in diesem Hause ganz offensichtlich einen historischen Verdrängungswettbewerb veranstaltet.

(Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Ach Gott!)

Es ist darauf hingewiesen worden. Meine Partei war dabei, als im Jahr 1972 auf Vorschlag der rot-gelben Bundesregierung durch den damaligen von SPD und FDP unterstützten Bundeskanzler dieser Radikalenerlass erlassen worden ist. Ich finde, so schnell kann man sich nicht aus der Verantwortung herausstehlen, wie Sie es gerade getan haben,

(Zuruf SPD: Tun wir gar nicht!)