Protocol of the Session on June 16, 2021

Vielen Dank, Kollege Kummer. – Das Wort hat der Abg. Michael Müller, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber parlamentarischer Geschäftsfraktion meiner Fraktion, die Juristerei ist etwas, was Spaß machen kann, aber nicht jeder versteht.

(Beifall CDU und Freie Demokraten)

So, das ist der kleine Schlenker.

(Zurufe – Glockenzeichen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Kollege Kummer, alle Jahre wieder – das ist doch eigentlich schön – unterhalten wir uns über die gleichen Dinge. Sie sagen allerdings alle Jahre wieder auch genau das Gleiche. Ich wollte dieses Jahr eigentlich nicht genau das Gleiche sagen. Ich mache Ihnen jetzt einmal einen Vorschlag. Sie möchten evaluieren. Sie haben Fragen. Nach diesem Plenum geht dieser Gesetzentwurf in den Rechtspolitischen Ausschuss. Dann setzen Sie sich doch einmal hin, stellen Sie ganz viele Fragen, und fragen Sie auch genau das, was Sie fragen wollen. Bitten Sie den Staatssekretär oder die Staatsministerin – es schadet mir alles selbst, weil es nur Zeit kostet, aber das ist egal –, die Richter aus dem Sozialgericht oder wen auch immer herbeizuholen, und dann können Sie evaluieren. Die Staatsregierung hat evaluiert, deshalb macht sie den Gesetzentwurf. Das habe ich das letzte Mal schon erklärt. Andernfalls würde das gar keinen Sinn haben.

Die Sinnhaftigkeit der Befristung der Gesetze – das können wir gerne immer wieder diskutieren – hat nichts mit Angst zu tun, sondern mit der Kontrolle des Parlaments. Das ist eine der Urfunktionen des Parlamentarismus. Ich finde, das ist eine der tollen Errungenschaften, die wir in Hessen geschafft haben, dass wir viele Vorschriften befristen. Warum? Weil die Staatsregierung immer wieder dem Parlament gegenüber rechtfertigen muss, warum es diese Vorschrift gibt und was es möglicherweise an Änderungsbedarf gibt. Ich finde, das ist eine Grundlage von demokratischem Verhalten – ich bin völlig unjuristisch, das macht mir gar keinen Spaß –, die wir doch gut finden können. Ich weiß gar nicht, warum Sie immer so strukturkonservativ sind. Seien Sie doch einmal ein bisschen offener und freuen sich darüber, dass Sie noch an der Frage beteiligt werden, ob das Gesetz sinnvoll ist.

Lieber Herr Kollege Kummer, machen wir uns doch keinen Kummer. Nehmen wir es doch an. Sie können ja dagegen sein. Auch die Möglichkeit besteht. Sie können einfach wieder dagegen stimmen und sagen, dass Sie das nicht wollen. Wir jedenfalls sagen: Danke, liebe Staatsregierung, dass du dir diese Gedanken gemacht hast.

Jetzt zum Einzelnen, dem Gaststättengesetz. Es ist total sinnvoll, dass wir das Gaststättengesetz insgesamt befristen, weil wir Veränderungen haben – auch gesellschaftliche Veränderungen. Da macht es Sinn, immer mal wieder neben der grundlagenrechtlichen Regelung nachzudenken. Da gibt es ganz viele Dinge, wie sozialrechtliche Fragestellungen, genehmigungsrechtliche Fragestellungen. Das allein ist der Grund, dass man sich alle paar Jahre hinsetzt und prüft, ob es noch passt – ungeachtet von Einzeländerungen.

Bei dem Spezialgesetz, über das wir uns auch unterhalten, welches der Staatssekretär netterweise erläutert hat, geht es schlichtweg um die Praktikabilität. Auch diese Frage der IT-Versorgung respektive dieser Einrichtung hat den Sinn, dass wir uns immer wieder damit beschäftigen.

Ich will es abkürzen; denn zum Inhalt kann man unterschiedlich diskutieren. Wenn Sie es evaluieren wollen, tun Sie das, dafür ist Opposition da. Wir haben für uns entschieden – das kann ich schon vorwegnehmen –, dass das Gesetz in dieser Hinsicht gut ist. Wir werden es in dieser Hinsicht begleiten und ihm in der Folgelesung zustimmen. Im Übrigen freue ich mich, dass wir so demokratisch sind, dass die Regierung uns zutraut, dass wir ihr im Zweifel die Beine langziehen, wenn uns etwas nicht gefällt. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Das Wort hat jetzt der Kollege Dr. Wilken, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht diesmal wirklich um zwei wenig spektakuläre Gesetzesänderungen. Die Änderung beim Gaststättengesetz finden wir vollkommen unproblematisch, auch wenn – dessen müssen wir uns als Gesetzgeber schon bewusst bleiben – grundsätzliche Probleme, die wir in dem Bereich haben, nicht angegangen werden, wie z. B. der Nichtraucherschutz. Das bleibt weiter unsere Aufgabe als Gesetzgeber – Sammelgesetz und Evaluierung hin oder her.

Das zweite Gesetz – auch das ist ausgesprochen – betrifft die Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz. Diese IT-Stelle ist zuständig für die Informations- und Kommunikationstechnik der Gerichte, der Staatsanwaltschaften, des Justizvollzugs, insbesondere für die Entwicklung, Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Fachverfahren einschließlich des elektronischen Rechtsverkehrs, Anwenderbetreuung sowie die Ausstattung der Dienststellen mit Geräten und Software. Wir wissen alle, sie wurde 2011 eingeführt. Jetzt bereiten wir die zweite Verlängerung vor. Das sehen ich und meine Fraktion weitgehend unproblematisch. Aber auch hier muss uns bewusst bleiben, dass wir damit die Probleme in den einzelnen Gerichten – sowohl der ordentlichen als auch der Fachgerichtsbarkeit –

nicht gelöst haben. Darauf weist unter anderem das Landessozialgericht eindeutig hin.

Die Einführung der E-Akte macht eine verstärkte dezentrale Vorhaltung von IT-Kompetenzen in den Gerichten erforderlich. Das kann und soll nicht diese InformationstechnikStelle der hessischen Justiz leisten. Es bleibt also Aufgabe von uns als Gesetzgeber, dafür zu sorgen, dass wir den zusätzlichen IT-Bedarf in der dezentralen Verwaltung mit ITKompetenzen aufbauen. Wir wissen alle, dass nicht jeder Richter ein Digital Native ist. Mit der Einführung der EAkte steigen die Anforderungen an digitale Kompetenzen für die Richterschaft.

Ich habe im Vergleich zu meinen Vorrednern das Pferd von der anderen Seite aufgezäumt. Ich habe eingegrenzt, dass das, was wir mit diesem Sammelgesetz machen, relativ unproblematisch ist, dass wir damit aber die Probleme der Realität nicht aus der Welt geschafft haben. Es bleibt unsere Aufgabe, uns darum zu kümmern.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Staatssekretär, danke, dass auch Sie Ihren Beitrag damit begonnen haben, noch einmal zu erläutern, um was es bei den Sammelgesetzen geht. In Abgrenzung dessen, was wir damit eben nicht machen, aber Bestandteil Ihres Evaluierungsergebnisses ist, gibt uns das den Auftrag, weiter gehende reale Probleme in unserem Land als Gesetzgeber anzupacken.

Herr Müller, mich hat eben schon ein bisschen geärgert, wie Sie das lächerlich gemacht und gesagt haben: Ja, Opposition, evaluiert einmal schön. – a) Nein, die Kontrolle der Landesregierung ist nicht Aufgabe der Opposition, sondern des gesamten Parlaments.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

b) Evaluierung heißt nicht: Dann stellt einmal schön eure Fragen, dann werdet ihr auch Antworten bekommen.

(Beifall Gerald Kummer (SPD))

Evaluierung ist ein komplexer, komplizierter Prozess, und den sollten wir ernst nehmen und nicht lächerlich machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD und Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Wilken. – Das Wort hat der Abg. Gerhard Schenk, AfD-Fraktion.

Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! In den Stellungnahmen zur Evaluierung sind zwei Fragen aufgeworfen worden, denen ich mich hier auch näher widmen werde. Das ist zum einen die Gewaltenteilung und zum zweiten die Corona-Krise.

Die IT-Stelle des Justizministeriums als Exekutive ist ein zentraler Dienstleister im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und für Staatsanwaltschaften sowie Justizvollzug, aber auch für die Gerichte und damit für die Judikative zuständig. In § 3 Abs. 2 wird versucht, diese Problematik der Gewaltenteilung durch Einrichtung einer ITKontrollkommission zu lösen, wodurch er mit der Abordnung von Richtern in ein Spannungsfeld mit § 4 des Deut

schen Richtergesetzes gerät, wonach die gleichzeitige Wahrnehmung von Aufgaben der rechtsprechenden und vollziehenden Gewalt verboten ist.

Verehrte Damen und Herren, ein ausdrückliches Lob an die Juristen, die hier erkannt haben, dass die Gewaltenteilung ein konstitutioneller Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaates ist und dass mit der Kontrollkommission eine gangbare Lösung dieses Konfliktes gefunden worden ist.

(Beifall AfD)

Verfassungsanspruch und bundesdeutsche Wirklichkeit prallen allerdings an anderer Stelle aufeinander. Die Gewaltenteilung wird dort ignoriert, wo Abgeordnete des Bundestages oder in Länderparlamenten zugleich Staatssekretäre, Minister, Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler sind, wo Richter des Bundesverfassungsgerichts durch den Bundestag oder den Bundesrat berufen werden – wie zuletzt der CDU-Abgeordnete Herr Harbarth –, wo Staatsanwälte weisungsgebunden sind und der Verfassungsschutz als Inlandsgeheimdienst den Innenministerien unterstellt ist. Die Symbiose von Parteiinteressen und hoheitlichen Belangen ist offensichtlich gewollt und wird auch praktiziert.

Verehrte Damen und Herren, nun zum Gaststättengesetz. Während der Hessische Landkreistag die Fortschreibung der Geltungsdauer befürwortet, hält der Hessische Städtetag die heutige Rechtslage mit der bloßen Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung nicht für zielführend und hebt dagegen die Vorzüge des früheren Bundes-Gaststättengesetzes hervor. Mit der jetzigen Regelung würden die Probleme auf die Betriebsführung verlagert, da Fachkunde und Kenntnis der Vorschriften vielfach nicht vorhanden seien. Das Phänomen der ausufernden Shishabars in den Städten bedürfe dringend der Regulierung. Die Gefahren von Kohlenmonoxidvergiftungen und die Interessen der Anwohner würden nicht beachtet, der Wildwuchs stillschweigend geduldet.

(Beifall AfD)

Auch der Hessische Städte- und Gemeindebund übt starke Kritik und hält darüber hinaus Präzisierungen bei der Spielverordnung und hinsichtlich der Abgrenzung von Catering- und Gaststättenbetrieben für wünschenswert.

Weitsichtig zeigt sich auch die Schlussbemerkung in dieser Stellungnahme, die sich auf den Beginn der Corona-Maßnahmen im März 2020 und die Schließungen der Gaststätten bezieht. Herr Kummer hat darauf hingewiesen, dass diese Anfragen schon sehr früh beantwortet worden seien und erst jetzt hier zum Gegenstand der Diskussion würden. Zahlreiche Schwierigkeiten und Steuerschulden würden die Zuverlässigkeit infrage stellen, und eine Untersagungsverfügung wäre die Folge. Das ist also schon damals erkennbar gewesen, als die Gaststätten geschlossen wurden.

Verehrte Damen und Herren, der Dauer-Lockdown zeigt Wirkung. Das Ausmaß der wirtschaftlichen Verwerfungen im Handel, beim Mittelstand und bei den Arbeitsplätzen wird immer offensichtlicher. Konnte man zu Beginn noch Verständnis für die getroffenen Maßnahmen aufbringen, so geht es schon lange nicht mehr um die Besorgnis hinsichtlich der Überlastung des Gesundheitswesens oder den Schutz gefährdeter Gruppen. Elementare Grund- und Freiheitsrechte werden eingeschränkt. Ausgangsverbote und Maskenzwang werden mit Bußgeldandrohungen und Poli

zeigewalt durchgesetzt. Vormals unveräußerliche Grundund Freiheitsrechte werden heute als sogenannte Privilegien zurückgegeben. Man vermisst faktenbasiertes, wissenschaftlich begründetes politisches Handeln. Stattdessen beobachten wir einen Dressurakt und die Konditionierung einer mediengetriebenen Massenpsychose. Manipulation, Korruption und Abrechnungsbetrug, wohin man schaut: ob bei Intensivbetten, PCR-Tests oder Maskenbeschaffung. Eine Rechtsordnung hat sich in der Krise zu bewähren und kann nicht nach Belieben zur Disposition gestellt werden.

(Holger Bellino (CDU): Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

Das ist sehr gut; deshalb kann ich es auch hier vortragen.

Verehrte Damen und Herren, ich bin dankbar, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund im Zusammenhang mit der Verlängerung der Geltungsdauer des Gaststättengesetzes die Corona-Problematik thematisiert hat und ich somit die Gelegenheit nutzen konnte, auf die dadurch ausgelösten gravierenden gesellschaftlichen Verwerfungen etwas näher einzugehen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die FDP-Fraktion hat nun Frau Schardt-Sauer das Wort.

Werte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, was man alles zu einem Fünfzehnten Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften sagen kann, ist schon faszinierend – selbst für eine Juristin.

Ich möchte mich einmal auf einen Punkt fokussieren. Die Landesregierung will befristete Rechtsvorschriften unverändert oder allenfalls leicht verändert in ihrer Geltungsdauer verlängern. Ohne die Verlängerung der Geltungsdauer würden die Rechtsvorschriften am 31.12.2021 außer Kraft treten. Kollege Kummer, mit der Befristung – das sehen wir Freie Demokraten als eine rechtsstaatliche Errungenschaft, ja, sogar als ein Premiumsternchen – hat das Parlament die Möglichkeit, Gesetze anzuschauen und zu sagen: „Nein, das ist nicht gut gelaufen“, oder: „Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, gerade nach der Pandemie; hier muss nachgebessert werden“. Bei unbefristeten Gesetzen ist immer die Frage, wann und ob man sie wiedersieht. Deshalb steht es für uns völlig außer Frage, dass das eine Supererrungenschaft ist, die wir für das Parlament verteidigen.

(Beifall Freie Demokraten)

Die Befristung ermöglicht Bewertungen und Korrektur. Allerdings stellt sich schon die Frage: Nutzt man diese Chance?

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Ja, muss man nicht!)

Will man sie sehen? Oder ist man so ein bisschen – – Na ja, das kommt eben auf den Blickwinkel an.

Ich möchte mich hier auf die IT-Stelle der Justiz fokussieren. Hier kann man wunderbar von den Stellungnahmen dazu sprechen – wir haben ja ein schönes Paket bekommen; wir sind da nicht im luftleeren Raum –, und zwar von einer sehr deutlichen und prägnanten Stellungnahme. Man weiß ja, die Juristen sind meistens eher staatstragend. Aber die Stellungnahme des Landessozialgerichts ist schon sehr deutlich, liebe Kolleginnen und Kollegen. Da gibt es eine klare Stellungnahme, die Defizite in der Umsetzung der Digitalisierung der Justiz ausweist. Sie zeigt auch – unabhängig von der Frage der IT-Stelle der Justiz – Lösungswege im Hinblick auf die Frage auf: Was geht, was geht nicht?