Protocol of the Session on June 16, 2021

(Beifall AfD)

Jetzt möchte ich aber zum konkreten Problem des Gesetzentwurfs kommen. Mein Kollege Andreas Lichert hat damals im Plenum gesagt – ich zitiere –:

Die Rohdaten sind nämlich notwendig, aber sie sind nicht hinreichend.

Im Zeitalter der Digitalisierung erheben die Behörden zahlreiche Daten, die wirtschaftlich von großer Bedeutung sind. Der Bund und einige Bundesländer stellen diese erhobenen Daten den Unternehmen und Bürgern zur freien Verfügung, Stichwort: Open Government Data. Die Geodaten der Kataster- und Vermessungsbehörden stehen seit Jahren in elektronischer Form zur Verfügung. Da diese Daten aber kostenpflichtig sind, werden sie sehr selten abgerufen.

Eine nachhaltige Lösung dieses Problems ist demnach, die Daten unter Beachtung der Datenschutzrichtlinien den Bürgern und Unternehmen frei und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis wäre insgesamt eine Entlastung der Kommunen.

Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf, dass für den Abruf der Daten ein Protokoll anzufertigen sein soll mit dem Zweck der Datenschutzverfolgung. Der Eigentümer der betroffenen Grundstücke kann in das Protokoll schauen, wenn dadurch keine Strafverfolgung beeinträchtigt wird. Das Protokoll samt Inhalt wird nach Ablauf von zwei Kalenderjahren gelöscht.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Verband kommunaler Unternehmen Hessen und der Landesverband der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e. V. haben allesamt verlangt, dass die Zurverfügungstellung der Daten für kritische Infrastruktur wie Gasleitungen, Stromnetze und Wasserleitungen eingeschränkt wird, um die öffentliche Sicherheit nicht zu beeinträchtigen.

Die Landesregierung hat diese berechtigten Sorgen aber nicht berücksichtigt und verweist stattdessen einfach nur auf die EU-Richtlinie 2007/2/EG.

Jetzt sollten wir uns einmal diese Richtlinie genauer anschauen. Denn dort werden gar keine konkreten Maßnahmen vorgeschrieben. Gemäß dieser Verordnung können Nationalstaaten, um ihre Infrastruktur zu schützen, eigene Maßnahmen ergreifen. Das ist es nämlich, was dort eigentlich steht.

Der Verweis auf diese Richtlinie seitens der Landesregierung ist also wieder einmal nichts weiter als ein typischer Versuch, die Verantwortung auf anderen abzuladen und der Kritik aus der freien Wirtschaft zu entgehen. Dafür ist Ihnen die EU also gut genug.

(Beifall AfD)

Wir als AfD stimmen diesem konkreten Gesetzentwurf daher nicht zu, obwohl wir es begrüßen, dass die Landesregierung in Sachen Geobasisdaten nach so langer Zeit endlich tätig wird. – Ich danke Ihnen.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Kollege Schulz. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Dann überweisen wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Wirtschaftsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Fünfzehntes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 20/5891 –

Der Gesetzentwurf wird von Staatssekretär Thomas Metz eingebracht. Bitte sehr, du hast das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen den Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, den Entwurf des diesjährigen Sammelgesetzes, vor.

Mit dem Ziel der Reduzierung und Systematisierung von Vorschriften und Standards sowie der Schaffung größerer Transparenz und Verständlichkeit wurde 1991 durch Beschluss der Landesregierung die Normenprüfstelle eingerichtet und flankierend 2001 ein Befristungskonzept eingeführt. Es wurde auf der Grundlage der gewonnenen Erfahrungen zweimal modifiziert, und zuletzt im Jahr 2017 wurde der „Leitfaden für das Vorschriften-Controlling“ beschlossen. Danach ist zur Sicherung der effektiven Wirksamkeitskontrolle in den Gesetzentwürfen der Landesregierung für den überwiegenden Teil der Gesetze eine Geltungsdauer von sieben bzw. von zehn Jahren vorzusehen.

Die befristete Geltungsdauer von Gesetzen ist jedoch kein Selbstzweck. Vielmehr sind diese Gesetze für das fachlich zuständige Ressort zu evaluieren. Es überprüft die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit, die Kostenwirksamkeit, die Verständlichkeit und die Vollzugseignung eines Gesetzes. Solche Überprüfungen sind auch für die in diesem Jahr auslaufenden Gesetze erfolgt. Bei 16 von 18 Gesetzen hat die Evaluierung größeren inhaltlichen Änderungsbedarf ergeben.

Nach den Vorschriften des „Leitfadens für das Vorschriften-Controlling“ können solche inhaltlichen Änderungen gemeinsam mit der Verlängerung der Geltungsdauer nur im Rahmen gesonderter Gesetzgebungsverfahren als Einzelnovellen umgesetzt werden. Einige dieser Einzelnovellen sind vom Landtag schon beschlossen worden.

Nur bei zwei Gesetzen soll neben marginalen redaktionellen Anpassungen ausschließlich die Geltungsdauer verlängert werden. Eines dieser beiden Gesetze, das Gesetz zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle) und zur Regelung justizorganisatorischer Angelegenheiten, betrifft den Geschäftsbereich des HMdJ selbst. Ich kann sagen: Diese Regelungen haben sich bewährt, gerade in der derzeitigen Pandemiesituation. Die durch das Gesetz errichtete IT-Stelle der hessischen Justiz ist zentral für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Informationstechnik in der Justiz zuständig.

Dies hat sich gerade auch im Hinblick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Denn es war und ist ein großer Vorteil, dass in der Fachbehörde Kenntnisse über Strukturen und Arbeitsprozesse in der hessischen Justiz vorhanden sind, die zentral transportiert werden können. Umgekehrt haben andere Stellen der Landesverwaltung damit in den Belangen der Justiz-IT einen einheitlichen Ansprechpartner, was Abstimmungen erleichtert. Auf diese Weise wird eine Professionalisierung der Justiz-IT erreicht, sodass sich Gerichte und Staatsanwaltschaften auf ihre Kerntätigkeiten fokussieren können.

Auf detailliertere Ausführungen zum Hessischen Gaststättengesetz verzichte ich an dieser Stelle und verweise insoweit auf den Inhalt des Gesetzentwurfs und seine Begründung, welche gern im Rechtspolitischen Ausschuss einer vertieften Befassung unterliegen können. Natürlich werden, der gewohnten Praxis folgend, dem Rechtspolitischen Ausschuss die im Rahmen der Evaluierung entstandenen Anhörungsunterlagen der Ressorts umgehend zur Verfügung gestellt.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um wohlwollende Prüfung und Beratung des diesjährigen Sammelgesetzes.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Gerald Kummer, SPD-Fraktion. Gerald, bitte.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Same procedure as every year“ könnte man an den Anfang der kurzen Ausführungen stellen. Die Frage, wer in diesem Fall jetzt Miss Sophie ist, stelle ich bewusst nicht. Ich könnte es mir eigentlich leicht machen und auf die Debatten, die wir im letzten und vorletzten Jahr zu diesem Artikelgesetz geführt haben, verweisen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatssekretär, die Regierung suggeriert einerseits eine Evaluierung, und dann stellen wir fest, dass sich keine der Hinweise und Punkte aus den Anhörungen in den Verlängerungsgesetzen wiederfinden, um die es heute geht – das sind sage und schreibe zwei, Kollege Müller –, obwohl sich in den Anhörungsunterlagen – Herr Staatssekretär, wir kriegen sie nicht erst noch, sondern wir haben sie dankenswerterweise schon letzten Freitag erhalten – durchaus dienliche Hinweise finden, die man in diese beiden Gesetze hätte aufnehmen können. Es wird allerdings ignoriert.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Kritik bleibt die gleiche wie im letzten und im vorletzten Jahr. Wir als SPD sagen: Die Geltungsfristen erhöhen den gesetzgeberischen Aufwand für das Parlament unnötig. Das stiehlt uns auch heute nur die Zeit.

(Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, den zweiten Punkt müssen wir noch ernster nehmen. Herr Staatssekretär, die Informationspolitik des Justizministeriums in diesem konkreten Fall zeigt die eigene Überforderung mit dem Verfahren.

Ich mache das am folgenden Punkt fest. Am Dienstag der vergangenen Woche kam die Eilausfertigung dieses Artikelgesetzes – wohlgemerkt, es geht dabei um zwei Gesetze –, und am Freitag um 18 Uhr kamen die Anhörungsunterlagen, obwohl diese bereits seit spätestens Juni 2020 vorliegen. Sie brauchen also ein Jahr. Es stellt sich also die Frage, wenn diese Anhörungsunterlagen schon im Juni 2020 vorgelegen haben, was der Fall ist, ob das, was wir heute hier, dann im Ausschuss und dann wieder im Plenum beraten, überhaupt noch aktuell ist. Ich darf heute die Frage stellen: Warum dauert das so unendlich lange? Warum braucht man ein Jahr, um den Landtag mit diesen beiden Gesetzen zu befassen? – Ich finde, das muss besser werden.

(Beifall SPD)

Außerdem bleiben wir, die SPD-Fraktion, bei unserer grundsätzlichen Kritik, dass eine Befristung von Gesetzen schlicht unsinnig ist. Aber aufgepasst – insbesondere die Kollegen der Regierungskoalition –: Natürlich ist es richtig, immer wieder zu prüfen, ob eine Rechtsvorschrift noch ihren Zweck erfüllt, ob sie angepasst oder vielleicht sogar aufgehoben und gestrichen werden sollte. Was wir heute allerdings wieder erleben, ist, dass in dem Artikelgesetz an keiner Stelle die Frage beantwortet wird, weshalb die beiden Gesetze, um die es heute geht, überhaupt befristet werden und wieso Sie, Herr Staatssekretär, den Zeitraum von sieben Jahren wählen. Warum wählen Sie keinen Zeitraum von zehn oder zwei Jahren? Warum sollen die Gesetze nicht unbefristet gelten? Das ist an keiner Stelle ausgeführt. Ich glaube, wir sind uns beim Gaststättengesetz alle einig, dass es endlich entfristet gehört, weil wir es auch in sieben Jahren noch brauchen werden. Vielleicht werden wir es evaluieren müssen, aber brauchen werden wird es.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte fest und komme damit zum Ende: Die Landesregierung misstraut sich offensichtlich wieder einmal selbst. Sie fürchtet sich, dass sie sich nicht ohne den Zwang der Befristung inhaltlich mit der Frage befasst, ob Gesetze noch zeitgemäß sind.

(Tobias Eckert (SPD): Das macht sie aber mit Befristung auch nicht!)

Davor fürchtet sie sich. Deswegen schlägt sie, die Landesregierung – das muss man sich jetzt einmal aufmerksam auf der Zunge zergehen lassen –, uns, dem Parlament, vor, sie, die Landesregierung, durch die Befristung zu zwingen und ihr die Furcht zu nehmen, dass sie das nicht auch ohne Befristung könnte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Bellino, ich bezeichne das als absurd.

(Beifall SPD)

Fazit – wie schon letztes und vorletztes Jahr –:

(Zuruf Holger Bellino (CDU))

Sie dürfen gerne etwas anderes dazu ausführen, wenn Sie nach mir ans Rednerpult treten.

(Zuruf Holger Bellino (CDU))

Herr Bellino, Sie haben das Recht, Zwischenrufe zu machen. Das ist das Salz in der Suppe des Parlamentarismus, und darauf freue ich mich auch immer.

(Günter Rudolph (SPD): Er hat schlechte Laune!)

Die SPD sagt – dabei bleibe ich, und damit komme ich zum Anfang zurück –, wie auch schon im letzten und vorletztem Jahr:

(Holger Bellino (CDU): Sie wollten doch zum Schluss kommen!)

Wir sagen Ja zu einer wirklichen Evaluierung. Das heißt, eine Evaluierung durch die Legislative und nicht durch die Exekutive. Wir sagen auch ganz deutlich Nein zu dem Bürokratiemonster „Befristung“. Ich bleibe bei dem, was ich schon im letzten und im vorletzten Jahr ausgeführt habe. – Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Kollege Kummer. – Das Wort hat der Abg. Michael Müller, CDU-Fraktion.