Wir sollten z. B. auch darüber sprechen, wie die Geodaten bereitgestellt werden, damit der Abruf möglichst nutzerfreundlich ist. Vielleicht führt die intensive Beratung Ihres Gesetzentwurfs auch dazu, dass die Landesregierung ihre Position zu Open Data, zu offenen Daten insgesamt überdenkt. Wenn Daten das Gold der Digitalisierung sind, dann sollten wir dieses den Menschen auch in die Hände geben. Die Start-ups in unserem Lande, die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Datenjournalisten und auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen würden es begrüßen, wenn Sie die Vorbemerkung zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf ernst nehmen und die Goldminen für alle öffnen würden.
Herr Minister, dann brauchen wir uns auch nicht weiter darüber auszutauschen, wer von uns nun der Hase oder der Igel bei Open Data ist. Dann haben wir das gemeinsam gemacht für unser Land.
Vielen Dank, Kollege Stirböck. – Das Wort hat jetzt der Kollege Torsten Felstehausen, Fraktion DIE LINKE.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Menschen, die die Debatte im Livestream verfolgen! Ich kann der Hessischen Landesregierung nur zurufen: herzlich willkommen im Neuland. Seit Jahren fordern Datenaktivisten die Freigabe von Geobasisdaten. Bisher war das ein gut gehüteter Schatz der Vermessungs- und Katasterämter, der nur auf Antrag und gegen Gebühr weitergegeben worden ist.
Dass es die Hessische Landesregierung mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nun angehen möchte, diese Daten zu öffnen, das will ich ausdrücklich begrüßen; denn diese Daten können und müssen uns allen dienen. Sie sind vorhanden, und sie sind auch schon einmal bezahlt worden. Außerdem sind diese Daten die Grundlage für neue Softwareentwicklungen, für neue Erkenntnisse und für neue Projekte in den Bereichen Grundstücksverkehr, Immobilienbewertung, Wirtschaft, aber auch in den Bereichen Energie, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, demografischer Wandel, Wohnungswesen, Landnutzung und Straßenbewirtschaftung. All diese Punkte sind davon maßgeblich beeinflusst. Wir hoffen gemeinsam, dass wir mit der Bereitstellung dieser Daten viele Start-ups dahin bringen, mit diesen Daten neue kreative Prozesse anzustoßen.
Ich bin schon erstaunt – schauen wir uns einmal die Begründung für den Gesetzentwurf an –, wie wenig der Landesregierung an dieser Stelle einfällt. Der zuständige Minister hat soeben einen Teil daraus zitiert. Er sagte nämlich, aktuelle und verlässliche Immobilienmarktdaten seien nicht nur für steuerliche Zwecke, sondern auch für Geschäftsprozesse der Kredit-, Finanz- und Immobilienwirtschaft eine wichtige Grundlage. Dann folgt ein Satz, den er nicht vorgelesen hat:
Mit Blick auf international oder global agierende Investoren erweist sich eine einfache und schnelle Verfügbarkeit aktueller amtlicher Immobilienmarktinformationen zunehmend als Standortfaktor.
Schauen wir uns einmal die fachpolitische Diskussion um Open Data an. Es geht doch um viel mehr als nur darum, Daten den digitalen Multis zur Verfügung zu stellen. Natürlich gibt es ein großes Interesse an den Bodenrichtwertkarten, die kombiniert mit Bodenwertkarten, mit den Daten der Mietenspiegel oder mit den Daten der Gutachterausschüsse automatisiert erkennen können, wo noch ein Schnäppchen zu machen ist. Eine solche Intentionen leistet dem „Land Grabbing“ und dem Ausverkauf unserer Städte nur weiteren Vorschub und liefert den Immobiliengiganten das Werkzeug für ihre nächste Einkaufstour. Das ist das eine Szenario.
Es gibt aber auch eine andere Perspektive. Open Data kann auch eine Einladung sein. Es ist unsere Aufgabe, die Tür aufzustoßen und es allen Menschen zu ermöglichen, diese Daten für andere, nämlich für kreative, für soziale, für kulturelle oder für akademische Zwecke zu nutzen, sie zu verbessern oder sie zu teilen.
DIE LINKE ist mit dem Ziel einer neuen Kultur der Transparenz in den staatlichen Stellen angetreten. Wenn Entscheidungsprozesse nachvollzogen werden können, dann wächst auch das Vertrauen in den Staat, und Mitbestimmungsprozesse werden einfacher. Da kann das vorliegende Gesetz nur ein kleiner Baustein sein.
Es gibt viele andere Sachen, bei denen ich mir wünschen würde, dass Sie diese mit der gleichen Geschwindigkeit angehen würden. Bekanntlich hat Hessen eines der restriktivsten und schwächsten Informationsfreiheitsrechte.
Das Informationsfreiheitsgesetz, das die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen vor über zwei Jahren eingeführt hat, ist im Vergleich mit anderen Bundesländern ziemlich besonders. Es gilt nur für die Landesbehörden, aber nicht für die Kommunen, die in der Regel den größten Teil unseres Datenschatzes bei sich gesammelt haben. Natürlich sind wichtige Stellen wie die Polizei oder der Verfassungsschutz von diesem Gesetz ausgenommen.
Wenn ich mir einmal anschaue, wie diese Landesregierung im Ergebnis mit der Informationsfreiheit umgeht, dann stelle ich fest, dass das doch ziemlich beschämend ist. Von den knapp 2.000 Anfragen, die „FragDenStaat“ ab 2018 gestellt hat, sind gerade einmal 2 % beantwortet worden. Bei allen anderen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern fanden die hessischen Behörden Gründe für die Nichtbeantwortung. Ja, Wissen ist Macht, und das Teilen von Macht scheint nicht so Ihre Sache zu sein.
Transparenz darf aber nicht nur dann Handlungsmaxime sein, wenn es sich wirtschaftlich rentiert. Für DIE LINKE geht es um grundlegende Fragen von demokratischer Transparenz und Kontrolle. Wenn wir die Frage stellen, wem die Stadt gehört, dann braucht es zur Beantwortung dieser Frage auch Daten darüber, wem die Grundstücke gehören, wem die Immobilien gehören und wie hoch die Bodenpreise sind. Genau das ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, wir brauchen in vielen Bereichen sehr viel mehr Datenoffenheit. Wir könnten uns das vorstellen für Leerstandserhebungen, für Steuerdaten, für Umwelt- und Verkehrsdaten. Das ist mit dieser Landesregierung aber noch ein weiter Weg. Wir werden mit unseren Anträgen und unseren Initiativen aber weiter dafür sorgen, dass Sie auch dieses Projekt demnächst angehen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! So schnell befindet man sich in einer Generaldebatte zum Thema Open Data und bewegt sich damit in den Themenstellungen des Digitalisierungsausschusses. Aber das stellt uns nicht vor große Probleme, weil die Digitalisierung und die Bereitstellung von Daten Querschnittsthemen sind, die über alle Ressorts hinweggehen.
Der hier zur Beratung stehende Gesetzentwurf der Hessischen Landesregierung wurde von Herrn Minister Al-Wazir ausführlich vorgestellt. Außerdem ist Torsten Leveringhaus auf viele Aspekte eingegangen, sodass ich mich auf wenige Aspekte fokussieren möchte.
Auf den ersten Blick erscheint der Gesetzentwurf unspektakulär und scheint sich bestenfalls für eine Randnotiz zu eignen, wenn wir in unseren Wahlkreisen darüber berichten, was wir denn in dieser Woche im Hessischen Landtag beraten haben. Dennoch ist dieses Gesetz ein ganz wichtiger Schritt. Der Herr Minister hat es angesprochen. Das ist ein sehr wichtiger Schritt für zahlreiche private, öffentliche und kommerzielle Nutzerinnen und Nutzer. Mit diesem Gesetz erleichtern wir den Zugang zu wichtigen Geobasisdaten und Immobilienmarktdaten in erheblicher Weise, indem wir die gesetzlichen Nutzungsbeschränkungen und die Kostenpflicht herausnehmen.
Einer der wichtigsten Rohstoffe dieser Zeit sind Daten. Das wissen wir alle. Ihre Bedeutung, ihr Nutzen, aber auch die Abhängigkeit von Daten werden stetig weiter wachsen. Die Verfügbarkeit und Verarbeitung von Daten sind für viele hessische Unternehmen von essenzieller Bedeutung. Dies trifft auch auf die Nutzung von Geobasisdaten zu. Dies gilt natürlich auch für die Nutzung von Immobilienmarktdaten. Zahlreiche hilfreiche Apps, die auf Geobasisdaten oder Immobilienmarktdaten zugreifen, App- oder Webplattformen, die die Markttransparenz auf regionalen Immobilienmärkten deutlich verstärken werden – Herr Felstehausen, da haben wir tatsächlich eine Übereinstimmung –, Daten aus dem Geoinformationssystem, die der Katastrophenschutzhelfer oder die Feuerwehrfrau im Einsatz mal eben schnell abrufen kann, ohne auf eine lizenzierte Anwendung oder Ähnliches zurückgreifen zu müssen, welche ausgerechnet jetzt einmal nicht vor Ort zur Verfügung steht, und viele andere Anwendungen sind nun barriereärmer und damit schneller verfügbar.
Die Kritiker wenden mitunter ein, dass dieser Schritt vor allem nur den großen kommerziellen Nutzern dienlich sein
werde. Genau das sehe ich anders. Die Daten, die die großen Datenkonzerne dieser Welt hier nun kostenlos ziehen können, haben sie im Zweifelsfall ohnehin schon längst, und auch die bisher angefallenen Kosten stellen hierbei kein besonders großes Hindernis dar.
Im Wesentlichen profitieren diejenigen, die diese Daten aufgrund der Zugangskosten und Nutzungsrestriktionen eher selten oder gar nicht genutzt haben. Sei es die interessierte Bürgerin, die sich aus reinem Interesse mit Geobasisdaten auseinandersetzt – so etwas soll es geben –, oder der kreative ältere Herr, der das Liegenschaftskataster der Stadt Frankfurt im Maßstab 1 : 50.000 schlicht und ergreifend als Mandalamalvorlage nutzt – whatever, alle sollen gleichsam barrierearm und kostenfrei auf diese Daten zugreifen können. Selbst der bekannte regionalpolitische Podcast „Toast Hawaii und Dosenbier“ kommt mittlerweile nicht ohne Geobasisdaten aus. Ich kann Ihnen diesen Podcast nur ans Herz legen.
Im Vordergrund steht aber freilich – jetzt kommen wir wieder zum Ernst der Sache – die Hebung des bislang ungenutzten Potenzials dieses Datenmaterials. Im ökonomischen Beitrag offener Verwaltungsdaten, in der Begünstigung innovativer digitaler Entwicklungen, Produkte und Dienstleistungen wird für Hessinnen und Hessen ein erheblicher Nutzen liegen. Exemplarisch nenne ich die Bereitstellung möglichst detaillierter Geodaten. Diese ist für Forschende weltweit eine wichtige Voraussetzung, um die Folgen des Klimawandels zu untersuchen.
Meteorologische Messwerte, die Entwicklung von Grundwasserpegeln, Bodenveränderungen, Flächenverbrauch, Siedlungsdaten und Versiegelungsraten – all das wird mit geografischen Daten gleichsam übereinandergelegt. Das geht zwar bisher auch schon, ist nun aber wesentlich unkomplizierter, kostengünstiger und erschließt einen wesentlich größeren Nutzerkreis. Wir hörten eben das Argument der Schwarmintelligenz. Darüber hinaus sorgen natürlich offene Daten für mehr Transparenz in unserer Datenlandschaft – auch das ist gut so.
Herr Stirböck, auf Ihren Redebeitrag muss ich doch noch ein Stück weit eingehen. Sie haben unserer Digitalisierungsministerin sinngemäß vorgeworfen – wenn ich mich jetzt irre, korrigieren Sie mich bitte –, sich aus der OpenData-Bewegung verabschiedet zu haben. Diesen Vorwurf möchte ich in aller Entschlossenheit zurückweisen. Denn Sie haben sich auf die Äußerung unserer Ministerin bezogen, dass wir bei allen Bemühungen um offene Daten natürlich auch sensible und persönliche Daten schützen wollen. Dieser Schutz von persönlichen Daten darf bei all unseren Bemühungen um das sehr wichtige Thema Open Data nicht unter die Räder kommen. Das darf man nicht gedanklich miteinander vermischen. Ich möchte mit Blick auf Ihre Argumentation appellieren, zukünftig da etwas genauer vorzutragen.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den Open-Data-Government-Grundsätzen umfänglich Rechnung, ist ein erheblicher Beitrag zur Entbürokratisierung und entfaltet eine ökonomische Kraft. Aus diesen Gründen unterstützt die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf natürlich.
Verehrter Herr Präsident, verehrter Herr Minister Al-Wazir, liebe Kollegen! Wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue, dann stellt sich mir gleich eine wichtige Frage: Warum braucht die Landesregierung zweieinhalb Jahre Zeit für einen Gesetzentwurf, der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen war? Wir als AfD fordern vom Herrn Wirtschaftsminister als Vertreter der Landesregierung, dass sie sich gerade solchen Themen ernsthafter und mit angemessener Priorisierung widmen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, wie es zu diesem Gesetzentwurf kam. Dazu erlaube ich mir einen kurzen Rückblick:
Erstens ist festzuhalten: Wir als AfD haben im Wirtschaftsausschuss am 25. November 2020 für den Antrag der FDP auf die Zurverfügungstellung der Geodaten gestimmt.
Zweitens will ich rekapitulieren, was damals hier im Plenum passiert ist, als die FDP den Antrag auf kostenlose Zurverfügungstellung der Geodaten gestellt hat. Mein Kollege Oliver Stirböck, der den Antrag vorgestellt hat, sagte – ich zitiere –:
Geodaten entfalten mannigfaltigen Nutzen – für Bürger, Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt. Daher setzen wir uns für offene Geodaten ein. Das ist unser Auftrag als Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Umweltpartei,...
Die GRÜNEN – das steht schwarz auf weiß im Protokoll –, Herr Al-Wazir, Ihre Kollegen, haben damals gelacht. Und jetzt bringen Sie selbst einen Gesetzentwurf dazu ein. Da muss man sich doch fragen: Wie überheblich sind Sie eigentlich, dass Sie sich mit den Federn der Opposition schmücken, deren Ideen Sie dann als eigene verkaufen? Sie nehmen die Opposition nicht ernst.
Ihr Redner Torsten Leveringhaus hat damals nicht einmal davor zurückgeschreckt, die FDP zu kritisieren, weil diese sich mit ihrem Antrag fünf Monate Zeit gelassen hat. Aber die Landesregierung selbst hat nach eigener Aussage das