Protocol of the Session on June 16, 2021

Dementsprechend wird das Ziel einer wirksamen CO2-Reduzierung in der Erdatmosphäre nicht erreicht werden. Es wird zumindest bis zum Jahr 2050 nicht erreicht werden.

Vielleicht wird sich der Hessische Landtag im Jahr 2050 damit beschäftigen. So wahr ich hier stehe, sage ich Ihnen voraus: Der CO2-Gehalt wird dann in der Nähe von 500 ppm liegen. All das, was hier diskutiert wird, wird am Ende des Tages überhaupt nichts gebracht haben.

(Vereinzelter Beifall AfD)

Das muss ich noch einmal sagen, und zwar auch nach außen durch den Livestream: Die einzige Partei, deren Mitglieder den Unsinn hinsichtlich des Klimaschutzes nicht mitmachen, ist die AfD. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Herr Kollege Gagel, herzlichen Dank. – Das Wort erhält jetzt Frau Kollegin Feldmayer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Martina, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erst einmal möchte ich auf etwas hinweisen. Wir begrüßen es sehr, dass die Umweltministerin gerade erklärt hat, dass wir in Hessen – da gehen wir Hessen voran – das mit dem Jahr

2045 als Klimaziel übernehmen werden, noch bevor das neue Klimaschutzgesetz der Bundesregierung beschlossen ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Richtung der SPD-Fraktion und Gernot Grumbach – –

(Zuruf)

Das ist geschenkt. Ich glaube, dass du schon immer an dem Thema dran gewesen bist. Das sollte jetzt nicht persönlich genommen werden. – Aber gestatte mir die Bemerkung: Mir kam das Gesetz doch sehr improvisiert vor. Da wurde alles hineingeschmissen, was wir machen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf lange in der Schublade gelegen hat und lange vorbereitet wurde. Aber die Punkte sind nicht falsch. Das habe ich auch gesagt.

Jetzt möchte ich etwas in Richtung der FDP-Fraktion sagen. Die FDP-Fraktion verfolgt schon länger eine Art Doppelstrategie. Das ist aber total durchsichtig. Sie haben vorher immer alles bekämpft, was hinsichtlich des Klimaschutzes gemacht wurde. Ich erinnere mich noch an die Debatten zum Integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025. Da haben Sie alle Maßnahmen quasi durch den Kakao gezogen. Jetzt sagen Sie, das würde alles nicht wirken, und es gehe viel zu langsam voran. Was Sie da machen, ist total durchsichtig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie sagen jetzt, Sie wollten grünen Wasserstoff haben, und die Energiewende in Hessen müsse viel schneller geschehen. Beim Verkehr müsse man viel besser werden. Auch das ist total durchsichtig.

Ich will auch Ihnen nicht zu nahe treten. Wir haben in Frankfurt eine neue Koalition. Aber ich darf kurz darauf hinweisen, dass es mit dieser Koalition ganz knapp gewesen ist. Da ging es auch um ein Thema, das ein bisschen etwas mit der Verkehrswende und dem Klimaschutz zu tun hat. Es ging nämlich um das Thema Verkehrswende in Frankfurt. Wir mussten die Kollegen ein bisschen davon überzeugen, dass das wichtig ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So viel dazu. Wie gesagt: Wer grünen Wasserstoff haben will, muss Ja zur Nutzung der Windenergie in Hessen sagen. Da haben Sie sich von dem entfernt, was Sie noch während Ihrer Regierungszeit gesagt haben. Das wurde mit dem Hessischen Energiezukunftsgesetz beschlossen. 2 % der Landesfläche sollten als Vorranggebiete ausgewiesen werden.

Wie gesagt, die Doppelstrategie, die Sie hier fahren, ist komplett durchsichtig. Wir würden uns freuen, wenn es tatsächlich zu einer Unterstützung käme und nicht immer das eine gefordert wird, nämlich schneller und besser beim Klimaschutz und bei der Energiewende zu werden. Auf der anderen Seite, wenn etwas auch beim Verkehr geschehen soll – etwa die Citybahn in Wiesbaden –, dann sind Sie dagegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE)

Das ist eine durchsichtige Doppelstrategie. Ich glaube, das hat mittlerweile jeder verstanden.

Zu den Mitgliedern der AfD möchte ich sagen: Wir haben Ihnen schon einmal den Unterschied zwischen dem Klima

schutz und dem Wetter erklärt. Vielleicht sollten Sie einfach einmal den Kinderkanal abonnieren und sich das noch einmal ganz intensiv anschauen. Dann werden Sie das verstehen. – Meine Damen und Herren, vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Feldmayer, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Umweltausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz über die Bereitstellung offener Geobasisdaten, die Kosten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte und zur Änderung weiterer Vorschriften auf dem Gebiet der Immobilienwertermittlung und des Vermessungswesens – Drucks. 20/5810 –

Der Gesetzentwurf wird vom Wirtschaftsminister eingebracht. Tarek, bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für einen Gesetzentwurf ist das ein etwas sperriger Titel. Der Inhalt ist aber sehr wichtig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, es gibt kaum ein anderes digitalpolitisches Thema, bei dem sich die Expertinnen und Experten so einig sind wie beim Thema Open Data. Ich glaube, auch im Landtag haben wir da grundsätzlich große Übereinstimmung. Fast allen ist klar, dass Daten der Rohstoff der Informationsgesellschaft sind. Damit sind sie natürlich ein bedeutender Wirtschaftsfaktor.

Wir haben es uns als Landesregierung zur Aufgabe gemacht – deswegen bringe ich den Gesetzentwurf heute hier ein –, die Verfügbarkeit und die Nutzungsmöglichkeit der Daten dauerhaft zu fördern. Das gilt für hochwertige Verwaltungsdaten in besonderem Maß.

Die öffentliche Verwaltung erhebt eine Vielzahl an Daten, die nicht nur für die Erfüllung der eigenen Aufgaben genutzt werden, sondern für unterschiedlichste Zwecke weiterverwendet werden können. Wir verfügen damit über eine Ressource, die großen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen generieren kann. Dieses Potenzial besser auszuschöpfen, es in, wie man so schön sagt, maschinenlesbarer Form offen zur freien Weiterverwendung bereitzustellen, das ist der Inhalt dieses Gesetzentwurfs. Es geht dabei um Geobasisdaten, die wir in Hessen flächendeckend haben.

Wir reden über die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsbehörden. Wir reden über die Daten der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte. Die Geobasisdaten aus der Landesvermessung und dem Liegenschaftskataster enthalten den flächendeckenden Nachweis der Landschaftsobjekte, der Flurstücke und der Gebäude. Sie werden perma

nent aktualisiert. Sie bilden damit eine ideale Basis für raumbezogene Fachdaten.

Für eine große Zahl der Planungs- und Entscheidungsprozesse in der Wirtschaft, der Verwaltung und der Gesellschaft sind Geobasisdaten inzwischen unverzichtbar. Aktuelle und verlässliche Immobilienmarktdaten sind nicht nur für steuerliche Zwecke, sondern auch für Geschäftsprozesse der Kredit-, Finanz- und Immobilienwirtschaft eine wichtige Grundlage. Das heißt, dass eine einfache und schnelle Verfügbarkeit aktueller amtlicher Immobilienmarktinformationen zunehmend auch ein Standortfaktor ist. Für die Bürgerinnen und Bürger sind amtliche Feststellungen über die Entwicklung des Immobilienmarktes übrigens auch eine wertvolle Ressource.

Deswegen sieht dieser Gesetzentwurf vor, dass diese hochwertigen Verwaltungsdaten künftig in maschinenlesbarem Format über öffentlich zugängliche Netze ohne Registrierung kostenfrei abgerufen und ohne Einschränkungen oder Bedingungen verwendet, nachgenutzt oder verbreitet werden können. Das ist eine gute Nachricht für alle, die diese Daten in Zukunft nutzen werden.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich kann das nur so weit gelten, wie datenschutzrechtliche Bestimmungen, vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen. Das ist sichergestellt.

Wichtig ist insbesondere, dass die Daten nicht nur einigen wenigen großen Konzernen zur Verfügung stehen – das ist mir ein besonderes Anliegen –, sondern gerade dem Mittelstand als Triebfeder der Wirtschaft zugutekommen. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups ist die offene Datenbereitstellung ein großes Potenzial für innovative Geschäftsmodelle, auf die ich dann auch in Zukunft setze. Für Wissenschaft und Forschung können offene Verwaltungsdaten gleichfalls einen großen Mehrwert erbringen.

Ich bin sicher, dass auch interessierte Bürgerinnen und Bürger dies nutzen und den Mehrwert am Ende für sich entdecken werden. Sie sollen die aktuellen Daten über das Geoportal des Landes einsehen können, sie sollen einfache digitale Präsentationsausgaben kostenlos abrufen können und Webanwendungen wie den Immobilienpreiskalkulator ebenfalls kostenlos nutzen können.

Wir sollten nicht vergessen, dass diese Daten schon in der Vergangenheit genutzt worden sind. Dadurch, dass wir sie jetzt kostenlos und offen bereitstellen, verzichtet das Land Hessen in Zukunft auf über 7 Millionen € an Gebühreneinnahmen. Nebenbei will ich auch einmal erwähnen, dass wir damit auch die hessischen Kommunen um einen Betrag von ca. 2,5 Millionen € entlasten, weil auch die bisher für die Nutzung dieser Daten beim Land Gebühren zahlen mussten. Also: über 7 Millionen € Entlastung für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen in Hessen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der vorliegende Gesetzentwurf wird dazu beitragen, dass wir die wirtschaftliche Entwicklung anregen, dass wir Innovationen, neue Produkte und Dienste ermöglichen und die Teilhabe der Zivilgesellschaft am Verwaltungshandeln stärken. Es ist auch ein Ansatz, die Digitalisierung in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung zu beschleunigen und in neue Anwendungsbereiche auszuweiten.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit – zeitlich habe ich eine Punktlandung hingelegt – und freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Torsten Leveringhaus, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Eben noch am Arbeitsplatz, jetzt schon auf unserer Show-Bühne“ – die meisten hier im Rund werden sich an diesen Spruch erinnern. Er stammt aus „Die Rudi Carrell Show – Laß Dich überraschen“, die bis 1992 lief. An diesen Kernsatz der Sendung musste ich denken, als ich den Punkt auf der Einladung und der Tagesordnung zur heutigen Plenarsitzung gelesen habe; denn schon im April haben wir zum FDP-Gesetzentwurf für ein Open-Data-Gesetz darüber geredet, und ich hatte gesagt, dass das Gesetz in Vorbereitung sei und ich die Hoffnung hätte, dass es noch vor der Sommerpause eingebracht würde. Jetzt haben wir es hier. Damals war es noch in Arbeit, jetzt ist es im Landtag. Wir können im Ausschuss darüber beraten und im Plenum darüber abstimmen. Darüber freue ich mich.

Offene Daten sind ein tolles Thema; denn Daten sind die Grundlage unserer digitalen Wirtschaft, erst recht und noch viel besser, wenn sie offen zur Verfügung stehen. Wie stark diese Daten schon jetzt genutzt werden, kann man an den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs sehen. Der Herr Staatsminister hat die Summen eben erwähnt: Auf der einen Seite Kosten von ca. 7 Millionen € für das Land, auf der anderen Seite aber auch ca. 2,5 Millionen € Entlastung für die Kommunen. Man sieht, dass die Daten, die jetzt schon da sind, genutzt werden. Ich habe die Hoffnung, dass es noch mehr wird, wenn wir diese Daten offen bereitstellen und noch viele weitere Anwendungsfälle dazukommen, die jetzt noch nicht genutzt werden, weil die Hürden eben zu hoch sind.

Einen Punkt möchte ich an dieser Stelle besonders erwähnen, da er bei mir als kommunalpolitisch Aktivem – da bin ich hier nicht der einzige – große Hoffnungen weckt, weil ich ihn aus der Praxis sehr gut kenne: Das ist die Möglichkeit, Bauvorhaben viel einfacher in 3-D-Plänen darzustellen und zu visualisieren. Was wurde in der Vergangenheit nicht alles unternommen, um bei einem Bauvorhaben zu schauen, wie es sich in die Umgebung einpasst: Gebäudehöhe per Luftballons, ein Grundriss aus Bambusstäben usw. Aber gerade bei Bauten in der Hanglage – in meiner Gemeinde haben wir das Problem öfter – war es so, dass die Traufhöhe eben doch eine andere war und man sich nach dem Bau gedacht hat: „Mensch, das sah auf dem Plan doch anders aus, wie konnte das denn genehmigt werden?“ – Wenn wir diese Daten nun offener zur Verfügung haben, habe ich die Hoffnung, dass diese 3-D-Pläne öfter genutzt werden, dass man die Bürger vor Ort mehr integrieren kann und dass wir weniger Protest und vielleicht auch viel schnellere Verfahren haben.

Auch wenn der Haupt- und Finanzausschuss der einzige durch die HGO vorgeschriebene Ausschuss ist, so empfinde ich persönlich doch den Bauausschuss als König der