Wir werden natürlich nicht an diesem Punkt stehen bleiben wollen. Deswegen werden wir nach der Sommerpause über die Novelle des Hessischen Bibliotheksgesetzes hier im
Haus diskutieren. Insofern darf ich jetzt schon einmal zu ein paar von Ihren Ideen Ausführungen machen.
Über die Bedeutung der Bibliotheken als kultureller Raum haben jetzt mehrere Abgeordnete verschiedener Fraktionen sehr wichtige und wertschätzende Worte zum Ausdruck gebracht. Bei diesen Gedanken bin ich ganz bei Ihnen. Auch das wird ein Thema der Novelle sein, nämlich wie wir die Bedeutung der Bibliotheken als kultureller Raum stärker zum Ausdruck bringen können.
Jetzt zu den zwei wesentlichen Forderungen in Ihrem Gesetzentwurf, zunächst zum Thema der Gebührenfreiheit. Bibliotheken kosten Geld, Bücher und Medien müssen angeschafft werden, die Räume attraktiv gestaltet werden, Fachkräfte angeworben und gehalten werden. Einen Teil dieser Ausgaben können die Kommunen über die Gebühren bei der Ausleihe – hier wurde die wichtige Unterscheidung getroffen: hineingehen kann man unentgeltlich, das ist auch wichtig – an die Nutzerinnen und Nutzer weitergeben. Es besteht in Hessen selbstverständlich keine Pflicht zur Gebührenerhebung. Kommunen können also schon heute einen anderen Weg gehen, wenn sie das wollen. Meistens tun sie das nicht. Die Frage lautet: Wieso? – Eine Wertschätzung für gute Bücher erzeugt man nicht dadurch, dass man sie kostenlos zur Verfügung stellt. Ich bin da nicht bei der AfD, die sozusagen den Umkehrschluss zieht und sagt: Wenn das nicht mehr kostenlos ist, dann gibt es eine geringere Wertschätzung für Bücher.
Aber woher kommt die Wertschätzung für gute Bücher? – Indem man eine attraktive Auswahl an Büchern, an neuen Medien hat. Denn das schönste Wohnzimmer, um bei Ihrem Bild zu bleiben, Herr Kollege Dr. Naas, ist ohne Möbel auch nichts wert. Insofern müssen wir in der Gesellschaft tatsächlich eine gute Balance schaffen, sodass wir es hinbekommen, immer mit neuesten Medien ein gutes Angebot zu haben.
Dann ist natürlich die Frage des Zugangs ganz entscheidend. Wie schaffen wir den Zugang für alle zu diesen Bildungsangeboten oder – wie in diesem Falle – zu den Bibliotheken? Warum fordert eigentlich der Deutsche Bibliotheksverband nicht, dass Bibliotheken kostenfrei sein sollen? Warum fordert der Deutsche Bibliotheksverband selbst, dass es eine soziale Staffelung der Gebühren geben soll? Er macht das genau vor dem Hintergrund, weil die Situation der Bibliotheken in den Kommunen immer wieder schwierig ist. Insofern sollten dann doch die Leute priorisiert werden, die ein größeres Problem haben. Das Thema Kinder und Jugendliche und deren Bindung an Bibliotheken ist da ein ganz wesentlicher Punkt. Deswegen haben die hessischen Bibliotheken darauf einen Schwerpunkt gelegt. Wenn Sie sich anschauen, wie viele Bibliotheken in Hessen die soziale Staffelung umgesetzt haben, dann muss ich sagen, dass bei den meisten Kommunen, bei den meisten Bibliotheken auch die richtigen Prioritäten gesetzt wurden. Das ist auch sehr gut so.
Ansonsten wird schon deutlich, dass es bei Ihnen auch um viele schöne Worte geht. Sie wollen die Gebühren jetzt in Höhe von 3,3 Millionen € jährlich übernehmen. Sie haben sich in der Frage der Sonntagsöffnung einen Gesetzentwurf aus NRW zum Vorbild genommen. Ich frage Sie einmal: Warum wird es denn von den Regierungen, wo die FDP mit in der Verantwortung ist, wie in NRW, nicht auch so
Es ist immer wieder das gleiche Lied: An den Stellen, wo Sie Verantwortung übernehmen, machen Sie es doch auch nicht.
Das muss ich auch die Linkspartei fragen: Gibt es bei den Regierungen, an denen die LINKEN beteiligt sind – wir nehmen Thüringen –, denn die Pflichtaufgabe der Kommunen, Bibliotheken vorzuhalten? Warum gehen wir immer wieder dazu über, uns gegenseitig vorzuwerfen, was eigentlich ganz schön wäre? Aber wenn man selbst in Regierungsverantwortung ist, merkt man, dass es darum geht, Prioritäten zu setzen und nicht den Menschen Sand in die Augen zu streuen, was man alles Schönes tun könnte. Das tun wir nicht.
Noch ein Wort zu der Debatte über die Sonntagsöffnung. Die Forderung ist etwas älter. Sie bringt einiges an Gepäck mit sich. Das hat eine längere Vorgeschichte in Hessen. Nach dem Bundes-Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Das Gesetz sieht Ausnahmen vor: bei der Polizei, bei der Feuerwehr, bei Krankenschwestern oder Notdiensten. Länder können Ausnahmen ermöglichen. Die Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen erlaubte es daher unter anderem, öffentlichen Bibliotheken an Sonnund Feiertagen zu öffnen. Das war damals.
Dann kam das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 26.11.2014 und hat entschieden, dass öffentliche Bibliotheken an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Wissenschaftliche Bibliotheken waren davon ausgenommen. Deswegen sind die meisten wissenschaftlichen Bibliotheken – Gott sei Dank – an Sonntagen offen. Insofern haben wir eine durchaus schwierige Rechtslage. Wahrscheinlich kann man diese Rechtslage nur über eine verbindliche Regelung in einem Bundesgesetz eindeutig klären. Das ist unsere Rechtsauffassung.
Ansonsten muss ich an einer Stelle noch einmal sagen: Das Thema Bibliotheken und Sonntagsöffnung gibt es ja durchaus. Es gibt manche Bibliotheken, die ehrenamtlich geführt sind, z. B. ist das bei Kirchen der Fall. Das heißt, es gibt auch manche Bibliotheken, die sonntags geöffnet haben. Aber ich bin nicht sicher, ob es wirklich das größte Ziel, das größte Bildungsziel für Bibliotheken ist, dass sie alle sonntags aufmachen. Ich weiß nicht, ob diese Prioritätensetzung richtig ist.
Denn ich glaube, das Wesentliche ist, dass wir unsere Bibliotheken gut ausstatten. Wir haben einige Visionen, wie die Bibliotheken der Zukunft ausschauen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob tatsächlich immer wieder am Ende die Frage stehen sollte, ob die Menschen dort auch sonntags arbeiten sollen. Ich bin mir nicht sicher, ob das die richtige Prioritätensetzung ist. Nein, ich würde sagen, es sind ganz andere Punkte, die tatsächlich dazu beitragen, dass die Menschen in Bibliotheken gehen, sich dort wohlfühlen und ein Angebot vorfinden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir arbeiten an der nachhaltigen Stärkung der Bibliotheken. Wir werden das Gesetz in der zweiten Jahreshälfte novellieren. Wir sind mit den Akteuren jetzt gerade dazu in der Diskussion. Ich freue mich durchaus, die Ideen konstruktiv weiter beraten zu können. Ich glaube, dass bei allen inhaltlichen Differenzen darüber, welche Prioritäten man setzt, am Ende auch über alle Fraktionen hinweg deutlich wurde, dass es das gemeinsame Ziel ist, die Bibliotheken langfristig zu stärken. Hier gilt es, die besten Ideen auszutauschen. Ich freue mich auf den weiteren Austausch, auf den wir uns sicherlich in den nächsten Monaten noch intensiv vorbereiten werden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der nächste Redner ist Abg. Dr. Naas für die Fraktion der Freien Demokraten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer gut, sich noch etwas Zeit übrig zu lassen. Frau Ministerin, ich finde es schade, dass Sie hinter den Ausführungen Ihrer Kollegin Mirjam Schmidt zurückgeblieben sind. Ich glaube, dass wir in der Diskussion schon ein bisschen weiter sind.
Es geht heute nicht darum, das Hohelied der Bibliothek zu singen, sondern es geht um die Frage, ob wir die Bibliothek zu einem kulturellen Ort weiterentwickeln können.
Da will ich hier einmal mit dem einen oder anderen Missverständnis aufräumen. Das fängt an mit der Kollegin Alex. Selbstverständlich haben wissenschaftliche Bibliotheken von montags bis sonntags auf. Darum geht es in unserem Gesetzentwurf aber nicht. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie ihn gelesen haben. Auch Kollegen Steinraths kann ich nicht ganz verstehen. Es geht nicht darum, dass man Strafgebühren zahlen muss, wenn man ein Buch nicht zurückbringt. Das ist selbstverständlich, das ist völlig okay.
Natürlich geht es auch nicht darum, hier Kommunen zu bevormunden. Selbstverständlich ist das eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Wenn eine Kommune sagt: „Wir halten uns nicht daran“, dann ist das in Ordnung. Das ist kommunale Selbstverwaltung. Aber wenn Landesmittel mit im Spiel sind, dann sind wir der Auffassung, dass man auch Vorgaben machen kann.
Frau Kollegin, dann gilt es eben auch, Bildungsfreiheit an dieser Stelle zu gewährleisten. Sie wissen doch genau, dass die Hauptkosten einer Bibliothek nicht die Anschaffung der Bücher sind, sondern natürlich die Ausstattung mit Personal und des Gebäudes. Was Sie an Büchergeld mit 1,2 Millionen € im Jahr bezuschussen – die Kollegin hat es gesagt –, das ist doch eine Marginalie. Deswegen kann man auf diese geringfügige Gebühr dann am Ende auch noch verzichten, und man kann einen wirklichen weiteren Fortschritt an dieser Stelle gewährleisten. Darum geht es, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie wissen genau, dass wir die Legaldefinition der Bibliothek ändern wollen, damit wir auch die Bedarfsgewerbeverordnung verändern können. Wir wollen das, weil wir
die Rechtsprechung kennen. Denn es geht nicht darum, nur von montags bis freitags ausleihen zu können. Die Bibliothek soll ein gesellschaftlicher Ort werden, ein Schaufenster, auch der Wohnraum – Sie haben es selbst gesagt – einer Kommune.
Bestehende soziale, finanzielle oder bauliche Hürden müssen dafür abgebaut werden, etwa durch kostenlosen Eintritt … in staatlichen Museen oder durch die Sonntagsöffnung von öffentlichen Bibliotheken.
Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann bauen wir doch auf dem auf, was uns gemeinsam verbindet: Wir glauben, dass Bibliotheken das Zukunftsthema sind. Wenn wir eine Gesellschaft stärken wollen, wenn wir ihren Zusammenhalt stärken wollen und wenn wir die Rathäuser digital haben, dann müssen wir die Gesellschaft mit ihrer Bibliothek in den Mittelpunkt rücken. Die Bibliotheken gehören in den Mittelpunkt der Innenstädte; da geht es auch um die Belebung der Innenstädte. Das sind doch große Themen, die wir im Moment diskutieren. Ich vertraue da ein bisschen auf die Kollegin Schmidt, dass sie uns an dieser Stelle hilft. Selbstverständlich soll das Bibliotheksgesetz dann auch länger als ein Jahr gelten. – Vielen Dank.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der weiteren Lesung an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten Hessisches Wasserstoffzukunftsgesetz – Drucks. 20/5904 –
Ich darf dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten, René Rock, das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteilen. Bitte schön, Herr Rock.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag schon einmal über das Warum und das Was beim Klimaschutz gesprochen. Jetzt wollen wir einmal über das Wie sprechen. Das Wie ist nämlich eine ganz entscheidende Frage, wenn wir unserem CO2-Ziel näher kommen wollen. Da spielt das Thema Wasserstoff – wir haben schon einmal versucht, das hier im Plenum zu adressieren – eine entscheidende Rolle.
Warum Wasserstoff? Weil er natürlich klimaneutral sein kann, weil er technologieoffen ist, weil er wirtschaftlich ist und weil die Anwendung in fast allen möglichen Bereichen denkbar ist und zum Teil auch schon in der Industrie durchgeführt wird. Er kann in vorhandenen Gasleitungen
transportiert werden. 90 % der Gasleitungen in Deutschland – wir haben ein sehr dichtes Netz – sind zu ertüchtigen. Wir kennen die Debatte um die Stromnetze – und was das für ein Problem bei uns ist. Wir können den Wasserstoff speichern. Es ist ein Industriegas, mit dem wir über 100 Jahre beste Erfahrungen haben und das wir kennen. Da ist alles TÜV-geprüft. Das können wir direkt anwenden, und wir müssen auch nicht irgendwelche grundsätzlich neuen Dinge erfinden, sondern wir müssen eine Transformation erreichen. Vor allem ist es technikoffen bei der Frage: Wie kann ich den Wasserstoff kostengünstig erzeugen? Von daher ist Wasserstoff ein wichtiger Teil der energiepolitischen Zukunft und des Klimaschutzes in unserem Land.
Dann kommen wir noch zu der Frage, warum gerade jetzt das Thema Wasserstoff eine solche Brisanz bekommt. Seit über zehn Jahren bereits wird in Asien das Thema vorangetrieben. Japan ist auf dem Weg zur Wasserstoffgesellschaft und hat schon letztes Jahr angekündigt, zu den Olympischen Spielen seine Vorstellungen hierzu zu veröffentlichen. Das Land ist bei der technischen Entwicklung deutlich voran. Das gilt nicht nur für Japan, sondern z. B. auch für Südkorea.
Auch die Europäische Union und die Bundesregierung sind mittlerweile auf dieses Thema aufmerksam geworden und haben eigene Wasserstoffstrategien entwickelt, weil sie erkannt haben, dass wir nicht nur auf das – sehr teure – Elektron setzen können, sondern dass wir auch auf das Molekül, den Wasserstoff, setzen müssen. Wir sagen ganz klar: Das ist für uns nicht automatisch ein Widerspruch, sondern eine wichtige Ergänzung.
Warum brauchen wir gerade in Hessen dieses Thema Wasserstoff? In Hessen ist der Erfolg unserer Klimaschutzpolitik deutlich verbesserungsfähig. Wir haben das heute Morgen schon mit der Energiebilanz bzw. der CO2-Bilanz des Landes Hessen mehr als diskutiert. Seit fünf oder sechs Jahren gibt es keine signifikanten Einsparungen, obwohl wir 2,4 Millionen t im Jahr einsparen müssten. Laut den letzten uns vorliegenden Zahlen von 2019 haben wir sogar 200.000 t CO2 mehr emittiert. Hier ist ein Neustart der Energiepolitik notwendig.
Warum gerade hier in Hessen? Hessen ist ein Industrieland, und es ist ein Transitland. Deshalb kommen wir ohne das Thema Wasserstoff gar nicht wirklich weiter. Ich denke an den Frankfurter Flughafen, an den Flugverkehr, an das synthetische Kerosin, das wir brauchen, an den Verkehrssektor, bei dem wir so gut wie keine Erfolge im Klimaschutz verbuchen können, indem der Ausstoß noch steigt. Auch hierbei müssen wir dringend die Frage lösen: Wie kommen wir an dieser Stelle tatsächlich zu Einsparungen? – Auch hier: Wasserstoff.