Protocol of the Session on June 16, 2021

(Zuruf)

In Hessen gefilmt. Ich fand ihn trotzdem ziemlich langweilig, und er trägt auch zu meiner Entscheidungsfindung bei diesem Gesetzentwurf nicht bei.

(Vereinzelte Heiterkeit und Beifall SPD)

Ich will zwei Punkte dazu sagen, außer der Anmerkung, dass nach meiner Kenntnis die Hochschule Darmstadt übrigens eine Öffnung von 24/7 hat.

Lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Lambrou zu?

Auf keinen Fall.

(Heiterkeit und Beifall SPD)

Jetzt haben Sie mich unterbrochen. – Die Hochschule Darmstadt hat eine Öffnung von 24/7. Wenn Sie darüber nachdenken, dass niemand mehr für irgendetwas in der Bücherei bezahlen muss, dann ist das eine gute Nachricht für die Studierenden; denn das bedeutet, dass wir die Semesterbeiträge senken müssen und die Hochschulen natürlich dafür kompensieren. Das ist doch klar; denn die Studierenden zahlen mit ihrem Semesterbeitrag auch die Bibliothek. Das sollten Sie sich also überlegen. Aber das werden wir noch im Einzelnen diskutieren.

Problematischer finde ich den zweiten Punkt, die Sonntagsöffnung. Da habe ich gedacht: Na ja, das ist ein bisschen hinterhältig. – Ich sage es ungern, aber es ist so. Nun ist es Ihnen die ganze Zeit nicht gelungen, irgendwie eine Sonntagsöffnung hinzukriegen, und jetzt nehmen Sie die Bibliotheken, um unter deren Mäntelchen bei der Entgrenzung von Arbeit und der Änderung der Sonntagsruhe einen Fuß in die Tür zu bekommen.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Das ist aber aufgefallen!)

Das finde ich keinen feinen Zug, und das werden wir als Sozialdemokraten bestimmt nicht mittragen – und, wie ich gehört habe, andere auch nicht.

(Beifall SPD)

Insofern läuft Ihr Punkt da ins Leere. Ich freue mich aber auf die Diskussion darüber, damit wir endlich einmal alle erfahren, wie es heutzutage in der Bibliothek ist, und nicht nur, wie es dort gerochen hat, als wir Kinder waren. Es gibt eine lebendige und moderne Bibliothek, und die kann man nutzen. Die ist nicht nur dazu da, sie zu besichtigen.

Insofern warten wir auf eine interessante Anhörung zum Bibliotheksgesetz. Ich freue mich darauf.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Alex. – Die nächste Rednerin ist die Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Kollegin Wissler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bibliotheken sind wichtige Kultur- und Bildungseinrichtungen. Sie dienen der Lehre, Förderung und Stärkung der Medienkompetenz und ermöglichen einen Zugang zu Informationen. Bibliotheken sind Orte der Begegnung: Hier werden Lesefreude und Lesebegeisterung geweckt, gerade bei Kindern und Jugendlichen. Deswegen haben Bibliotheken eine wichtige Rolle, und sie sind wichtige Bildungseinrichtungen, die gestärkt und erhalten werden müssen.

(Vereinzelter Beifall DIE LINKE und Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Bibliotheken zählen zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Deshalb sind ihre Existenz und ihr Entwicklungsstand abhängig von der finanziellen Lage der

Kommunen. Angesichts der Krise der öffentlichen Finanzen in den letzten Jahren und angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage litten viele Bibliotheken in den letzten Jahren unter Sparzwängen, es sind auch Bibliotheken geschlossen worden.

Der Deutsche Bibliotheksverband hat immer wieder darauf hingewiesen, dass die Lage ernst sei. Eine bundesweite Befragung im letzten Jahr hat ergeben, dass 20 % der Bibliotheken von Kürzungen betroffen sind, und in den großen Städten ist es fast jede zweite. In einem Viertel der Bibliotheken gibt es jetzt schon Wiederbesetzungssperren. Die Folge ist natürlich, dass in vielen Bibliotheken die Öffnungszeiten wie auch die Angebote reduziert werden.

An dieser Stelle muss ich sagen, dass das Bibliotheksgesetz dieses Jahr ausläuft und wir es sowieso werden novellieren müssen.

Hessen schneidet bei der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken besonders schlecht ab. Hessen lag bei den Ausgaben für Bibliotheken pro Einwohner in den letzten Jahren immer auf dem drittletzten Platz aller Bundesländer und auch bei den Entleihungen pro Einwohner unter dem Durchschnitt.

Das ist auch kein Wunder, weil die Ausgaben des Landes für die Bibliotheken in Hessen gerade einmal 1,25 Millionen € betragen – ich habe eben noch einmal auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums nachgeschaut, das hat sich nicht geändert. Das sind Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Ich will nur sagen, dass sich diese Summe seit dem Jahr 2002 nicht erhöht hat. Gut, da kommen noch diese 15.000 € Lesepreis dazu. Aber es sind 1,25 Millionen €, die seit 2002 nicht erhöht wurden, wobei wir hier über mehr als 400 Bibliotheken in kommunaler Trägerschaft reden.

Seit dem Jahr 1999 sind über 50 Bibliotheken in Hessen geschlossen worden. Hinzu kommen Zusammenlegungen von Bibliotheken sowie Schließungen von Zweigstellen oder Ortsteilbibliotheken – wir erinnern uns noch an die Debatte damals in Kassel, als Stadtteilbibliotheken geschlossen wurden.

Hessen hat sich im Jahr 2010 entschieden, ein Bibliotheksgesetz zu machen. Dass es damals geschaffen wurde, begründete man damit, dass die Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages es empfohlen hatte. Das wurde dann auch umgesetzt. Aber in dem Gesetz hat man leider nichts von dem seitens der Enquetekommission geforderten Inhalt umgesetzt. Die Grundanforderungen an ein sinnvolles Bibliotheksgesetz waren – so hat es die Enquetekommission gesehen – Mindeststandards an die Einrichtungen und vor allem Regelungen für eine verbindliche Finanzierung.

Dieses hessische Gesetz aber regelt eigentlich nichts – gar nichts. Ich erinnere mich z. B. an den schönen Satz, der in dem Gesetz stand: „Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.“ – Ja, super. Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert, und das Land kann darüber hinaus im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel fördern. Wie viele das sind, wissen wir seit 2002, nämlich 1,25 Millionen €, und die sind seitdem auch nicht angewachsen.

Ich meine, dafür brauchen wir auch kein Gesetz. Deswegen finde ich es wichtig, wenn wir über die Novelle des

Bibliotheksgesetzes reden, dass wir darüber sprechen, dass es Mindeststandards braucht.

(Vereinzelter Beifall DIE LINKE)

Natürlich muss man auch darüber reden, dass die Bibliotheken Pflichtaufgabe für die Kommunen sein müssten; denn dann müssten sie auch finanziert werden. Solange sie freiwillige Leistungen sind, sind sie natürlich bei Haushaltskürzungen mit an erster Stelle dran, sobald Mittel gekürzt werden müssen. Deswegen gilt: Bibliotheken sind wichtige Bildungseinrichtungen, weswegen wir Mindeststandards und eine vernünftige Finanzierung brauchen.

(Beifall DIE LINKE)

Das gilt umso mehr, weil Bibliotheken vor größeren Herausforderungen stehen. Ich will jetzt nicht über die ganze Frage der Digitalisierung und den Umbau zu Mediatheken sprechen, aber das sind besondere Herausforderungen.

Kommen wir jetzt zu dem, was die FDP hier vorschlägt, das Starke-Bibliotheken-Gesetz – ein interessanter Titel. Nach dem Gute-Kita-Gesetz gibt es jetzt ein Starke-Bibliotheken-Gesetz.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Ich würde sagen, die Trefferquote liegt bei 50 %. Das eine ist gut, das andere nicht. Bei dem Vorschlag, Nutzungsentgelte wegfallen zu lassen, gehen wir mit, das ist eine gute Idee. Bildung muss kostenlos sein, und Bildungsangebote müssen für alle erschwinglich und möglich sein. Deswegen ist es gerade für die Einkommensschwachen sinnvoll, Nutzungsentgelte wegfallen zu lassen. Das ist ein sinnvoller Vorschlag der FDP für mehr soziale Gerechtigkeit, herzlichen Glückwunsch.

Aber an der anderen Stelle – da hat die Kollegin Alex recht – geht es um das Thema Sonntagsöffnung. Ich erinnere mich, wie noch vor ein paar Jahren Jörg-Uwe Hahn den Kampf für die Sonntagsöffnung der Videotheken geführt hat. Herrn Hahn lagen damals die Videotheken noch ein bisschen mehr am Herzen als die Bibliotheken.

(Zuruf)

Und die Waschanlagen, richtig. – Ich erinnere mich, dass es auf jeden Fall auch um Videotheken ging. Ich weiß, dass Herr Hahn sehr leidenschaftlich dafür argumentiert hat. Aber gut, das Thema hat sich jetzt auch aus anderen Gründen erledigt.

Jetzt geht es um die Sonntagsöffnung der Bibliotheken, und da gilt weiterhin unsere Position, dass Sonntagsarbeit auf ein notwendiges Maß zu begrenzen ist.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Man muss auch einmal überlegen, was das an zusätzlichen Kosten, an zusätzlichem Personalaufwand und alldem bedeutet. Da habe ich ein bisschen den Eindruck, wie es auch schon die Kollegin Alex gesagt hat, dass Sie da vielleicht nicht nur die Liebe zum Buch treibt, Herr Kollege Dr. Naas, sondern dass Sie wirklich auch beim Thema Sonntagsöffnungen schauen, wo Sie ein gutes Einfallstor finden, um sie durchzusetzen; und da ist Ihnen jetzt die Bibliothek eingefallen. An diesem Punkt gehen wir nicht mit.

Ich gönne Ihnen gute Zeiten zum Lesen, Sie sollen auch am Sonntag und an Feiertagen lesen können – aber Sie können einen Tag vorher in die Bibliothek gehen, um sich das Buch auszuleihen.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

In diesem Sinne: Wir werden das Bibliotheksgesetz dieses Jahr novellieren, und wir sind dafür, die öffentlichen Bibliotheken zu stärken, zu erhalten und sie finanziell vernünftig auszustatten. Kostenfreie Nutzungsentgelte ja, Ausweitung der Sonntagsarbeit aber halten wir nicht für sinnvoll. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und Torsten Warnecke (SPD))

Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Für die Landesregierung spricht Frau Staatsministerin Dorn.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Naas, Sie haben zu Recht davon gesprochen, dass Bibliotheken wie Wohnzimmer unseres Landes sind – ein Bild, das immer häufiger dafür genutzt wird, dass Bibliotheken heutzutage weit mehr sind als ein Ort, um Bücher auszuleihen. Vielmehr gibt es Cafés in den Bibliotheken, es gibt Leseinseln, es gibt Rückzugsecken, es gibt Spieleecken. Insofern bin ich Ihnen, was den Beginn Ihrer Rede anbelangt, und auch der Beschreibung der vielen, die hier im Haus ihre Wertschätzung für die Bibliotheken zum Ausdruck gebracht haben, ganz nahe. Denn tatsächlich spielen Bibliotheken eine unverzichtbare Rolle im gesellschaftlichen Leben von uns allen. Sie sind Bildungsorte, sie sind Orte des wissenschaftlichen Arbeitens, sie sind Orte des gesellschaftlichen Austausches, wo tatsächlich verschiedene Generationen und Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen zusammenkommen und über Themen diskutieren.

Auch in der Bibliotheksstatistik, die wir in Hessen haben, zeigt sich, wie beliebt – Gott sei Dank – unsere Bibliotheken sind. Allein im Jahr 2019 gab es 20 Millionen Ausleihen in hessischen Bibliotheken. Das bedeutet, jeder Hesse, jede Hessin hat sich im Schnitt drei Bücher pro Jahr in Bibliotheken in seiner, in ihrer Kommune ausgeliehen. Selbst in Corona-Zeiten bei pandemiebedingten Schließungen, wo man in Sorge sein musste, dass es weniger Ausleihen gab, waren es immer noch – statt der 20 – 15 Millionen Ausleihen.

Daran sieht man auch, wie stark wir mittlerweile im Bereich Digitalisierung sind und was für einen Schritt wir vorangekommen sind. Das liegt daran, dass wir lange vor der COVID-19-Pandemie genau auf diese Bereiche gesetzt haben: auf den Onleihe-Verbund – 136 öffentliche Bibliotheken sind dort angeschlossen, knapp 70.000 Nutzerinnen und Nutzer. Gerade in der Corona-Pandemie haben wir noch einmal das bibliothekarische Onlineangebot ausgeweitet, weil uns allen klar war, dass sonst Wartezeiten entstehen würden. Wir haben zusätzlich 400.000 € für das digitale Medienangebot zur Verfügung gestellt. Insofern bin ich wirklich froh, dass auch in Corona-Zeiten unsere Bibliotheken ein Ort waren, an denen man Bildung und auch das gesellschaftliche Leben erfahren konnte.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)