Protocol of the Session on May 18, 2021

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Wenn man sich dieses neue Konstrukt anschaut, dann fragt man sich, warum das hochschulischer sein soll als das alte. Sie müssen sich einmal anschauen, wer da kontrolliert und mitwirkt: Das ist die Abteilung Z des Innenministeriums, die Zentralabteilung, das ist das Landespolizeipräsidium, und das ist das Kuratorium. Wenn Sie das mit dem Hochschulbereich vergleichen, dann ist das ohnegleichen. Jedenfalls ist das eine ganz andere Konstruktion, die Sie hier auf den Weg gebracht haben.

Gleichzeitig haben Sie sich natürlich neue Stellen bewilligt: vier hoch dotierte Stellen – eine B-4-Stelle, eine B-2Stelle, zwei A-16-Stellen –, die Sie im Haushalt 2021 eingestellt haben, obwohl die Hochschule erst 2022 auf den Weg gebracht werden soll.

Meine Damen und Herren, was ganz besonders nett und appetitlich ist: Der im Koalitionsvertrag angekündigte Dialog mit den Betroffenen ist ohnehin eine typisch schwarzgrüne Plattitüde. Das darf man schon vom Grundsatz her nicht ernst nehmen. Aber das Projekt wird auch vom Senat und der Vollversammlung der Hochschule geschlossen abgelehnt. Der Fachbereich Verwaltung verlangt, bei der Realisierung an eine andere Hochschule ausgegliedert zu werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, heute haben wir – wahrscheinlich andere auch – eine Stellungnahme von fast 50 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern bekommen, die klar gesagt haben: Ein Dialog fand nicht statt. Wir haben Vorschläge gemacht, die überhaupt nicht berücksichtigt worden sind. – Diese 50 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sind ein wichtiger Teil des Lehrkörpers. Wie sollen sie denn mit Engagement etwas vertreten, von dem sie inhaltlich in gar keiner Weise überzeugt sind? Ich würde gerne wissen, was für ein Dialog das war. Wahrscheinlich war das ein schwarz-grüner Dialog im Koalitionsausschuss; aber das ersetzt natürlich keine fachliche Beratung.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Die Gewerkschaft der Polizei droht mit einer Klage, weil die Studierenden keine ordentlichen Personalvertretungsrechte haben. Und ob das Konstrukt der künstlichen Organleihe einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, ist zumindest auch in Juristenkreisen nicht unumstritten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf zeigt: Auch ein jahrelanger Prozess macht einen Gesetzentwurf nicht allein schon dadurch besser, dass man so lange dafür braucht. Ganz im Gegenteil: Das ist ein Gesetzentwurf, der dem Ansatz, die Ausbildung der Polizeianwärter wissenschaftlicher zu gestalten, in keiner Weise gerecht wird. Deswegen werden wir das in der Anhörung thematisieren. Nach über fünf Jahren einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, der so umstritten ist, zeugt davon, dass der Innenminister wieder einmal mit dem Kopf durch die Wand will. Das ist falsch, das ist insbesondere auch im Interesse der Studierenden falsch. Deswegen ist die Anhörung dringend notwendig. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Abg. Rudolph. – Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Abg. Schaus das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende umfangreiche Gesetzentwurf befasst sich mit einer grundlegenden Neustrukturierung der bisherigen vier Verwaltungsfachhochschulen in Hessen.

Dies ist sicherlich nach mehr als 40 Jahren Verwaltungsfachhochschule und insbesondere nach der vor 20 Jahren eingeführten zweistufigen Polizeiausbildung, wonach in Hessen keine Polizeibeamtinnen und -beamten des mittleren Dienstes mehr ausgebildet werden, sinnvoll und überfällig.

Wie im Vorblatt zum Gesetzentwurf dargestellt, wird damit einer Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und GRÜNEN, die schon in der letzten Legislaturperiode bestanden hat, Rechnung getragen. In den Koalitionsverträgen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 19. und 20. Legislaturperiode sind folgende Aufträge formuliert – ich zitiere:

Darüber hinaus wollen wir die Einbindung der Verwaltungsfachhochschulen des Landes in das Wissenschaftssystem stärken.

Wir wollen im Dialog mit den Betroffenen und unter Beachtung der Wissenschaftsfreiheit eine gemeinsame Fachkräfteausbildung für die Verwaltung in einer Verwaltungsfachhochschule schaffen, in der auch HfPV, HPA und die Zentrale Fortbildung aufgehen.

So weit in diesen Vorbemerkungen die hehren Ziele. Meine Vorredner haben schon darauf hingewiesen: Ob diese hohen Ziele mit diesem Gesetzentwurf tatsächlich erreicht werden, daran gibt es – nicht nur bei uns – erhebliche Zweifel.

Es ist sicherlich sinnvoll, die bisherigen Strukturen für Aus- und Fortbildung innerhalb der Landesverwaltung zu bündeln und weiterzuentwickeln.

Ob dabei aber die Freiheit der Wissenschaft tatsächlich gewährleistet werden kann – so wie Sie, Herr Minister, das vorhin dargestellt haben –, darf doch stark bezweifelt werden; denn es gibt zu viele Ausnahmen vom Hochschulrahmengesetz und auch zu viele direkte Eingriffsmöglichkeiten von Ihnen als Innenminister auf diese besondere Hochschule, deren Autonomie dadurch stark eingeschränkt wird. Dadurch wird die Freiheit von Forschung und Lehre an dieser Hochschule aus meiner Sicht sogar behindert, Herr Minister.

Dass zudem dort auch polizeiliche Auftragsangelegenheiten wahrgenommen werden, verstärkt unsere Bedenken am gewählten Mischkonstrukt. Originäre Polizeiaufgaben haben an einer Hochschule nichts zu suchen.

(Beifall DIE LINKE)

Wir teilen die erheblichen Bedenken von 47 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der derzeitigen Verwaltungsfachhochschule, die sich erst vor wenigen Tagen in einer gemeinsamen Stellungnahme sehr kritisch zu diesem

Gesetzesvorhaben geäußert haben. In ihrer Stellungnahme, die gestern bei uns eintraf, heißt es – ich zitiere –:

Als Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) befürworten wir vollumfänglich die Ziele, eine leistungsstarke Hochschule für die öffentliche Verwaltung zu schaffen, die in das Wissenschaftssystem stärker eingebunden ist. Da wir künftig an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) lehren und forschen sollen, haben wir unsere Expertise in deren Gründungsprozess eingebracht.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf zur Gründung der HöMS zeigt jedoch, dass unsere Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden und die vorgesehene Ausgestaltung der neuen Hochschule dem oben genannten Ziel in großen Teilen entgegensteht.

Die zahlreichen Ausnahmeregelungen gegenüber dem HHG, gerade hinsichtlich der Hochschulautonomie, schwächen die hochschulische Selbstverwaltung, die zur Erhaltung und Verbesserung wissenschaftlicher Standards im Hochschulstudium unverzichtbar ist. Zudem soll die HöMS als Polizeibehörde polizeiliche Auftragsangelegenheiten wahrnehmen und deshalb vollständig in die Behördenstruktur der Landespolizei eingegliedert werden.

Herr Kollege Rudolph hat darauf hingewiesen.

Hierdurch wird sich diese Einrichtung weiter vom allgemeinen Wissenschaftssystem des Landes entfernen, was den notwendigen fachwissenschaftlichen und organisatorischen Austausch über die Grenzen der Hochschule hinweg massiv erschweren wird.

Als kritisch betrachten wir darüber hinaus, dass die bisherige Polizeiakademie Hessen (HPA), eine nichthochschulische Polizeibehörde, die größte Organisationseinheit der HöMS bilden wird, welche auch künftig nicht-hochschulisch geleitet werden soll. Damit wird auch der Großteil des Personals der HöMS nicht-hochschulisch sein.

Die im Gesetzesentwurf vorgestellte Hochschule widerspricht mithin dem Ziel, eine leistungsstarke Hochschule für die öffentliche Verwaltung zu schaffen. Daher lehnen wir ihn ab.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wenn 47 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sich in dieser Art und Weise an uns wenden, dann ist sozusagen Gefahr im Verzug, wie das im Polizeijargon heißt, Herr Minister. Dann muss in der Tat noch darüber diskutiert werden. Neben diesen Fragen sind die Fragen der Mitbestimmung und der Personalvertretung – die von Günter Rudolph angesprochen wurden – wesentliche Punkte. Diese Mischkonstruktion stellt im Grundsatz ein Konglomerat dar, das eher einer Polizeieinrichtung als einer Hochschule gleicht, in die Sie nach Belieben eingreifen können. Dieser Kritik müssen wir uns im Anhörungsverfahren intensiv widmen.

Es gibt also noch sehr viele offene Fragen zu der Gründung der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Meine Damen und Herren, um eine neue, echte Hochschule zu schaffen, darf es eine Verquickung von Hoch

schulaufgaben mit originären Polizeiaufgaben auf keinen Fall geben.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abg. Schaus. – Als Nächste hat sich Abg. Goldbach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die neu per Gesetz zu gründende Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit. Die Besonderheit – das haben wir jetzt schon gehört – besteht darin, dass wir einerseits eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Hochschulautonomie haben, diese aber eingeschränkt ist in den Bereichen, in denen staatliche Aufgaben erfüllt werden, nämlich Aufgaben aus dem Polizeibereich.

Ich möchte betonen, dass es hier eine klare Trennung gibt. Die Aufgaben aus dem Polizeibereich umfassen das Zentrum für polizeipsychologische Dienste und Services, das Zentrum für Nachwuchsmanagement, die Einstellung der Polizeianwärterinnen und -anwärter und die Fachfortbildung der Polizei. Weisungsbefugt ist in diesem Bereich einer der Vizepräsidenten. Es gibt aber drei weitere. Sie alle bilden das eigentliche Präsidium zusammen mit dem Präsidenten oder der Präsidentin – ich hoffe natürlich, dass wir da auch Frauen sehen werden. Das heißt, wir haben schon in der Organisation, auch schon im Präsidium, eine Trennung dieser Bereiche.

Ich muss sagen, ich setze große Hoffnungen in diese neu zu gründende Hochschule. Denn, was wir dort ermöglichen werden, ist ganz klar: mehr Forschung und mehr Wissenschaft. Das kann dem ganzen Bereich – ob es jetzt die Ausbildung in der Verwaltung, ob es das Studium für die Polizei oder ob es die Fortbildung ist – nur nützen.

Wir haben in Hessen durch unsere Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Angela Dorn, schon länger den Weg eingeschlagen, dass auch an den Fachhochschulen Promotionen zulässig sind. Auch hier kann ein Promotionsrecht eingeräumt werden, sofern ein Fachbereich sich als ausreichend forschungsstark erweist. Das bietet doch die eigentlichen Möglichkeiten.

Wir sagen doch immer: Wir brauchen in der Polizeiausbildung, aber auch im Bereich der Verwaltung mehr Forschung. Wir müssen wissenschaftsbasierter arbeiten, um die Ausbildung und Fortbildung stetig anzupassen und zu verbessern. Wir reden sehr oft über die Ausbildung der Polizei und darüber, wie wir sie in Zukunft verbessern wollen – und genau da liegen auch Chancen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Ich möchte einmal ein Beispiel aus der Verwaltung nennen, wo wir auch ein bisschen mehr Forschung brauchen. Ich selbst habe Betriebswirtschaft studiert und lange in Unternehmen und in der Steuerberatung gearbeitet, und irgendwann bin ich in die öffentliche Verwaltung gekommen. Was haben wir da gemacht? Wir haben versucht, die Instrumente der Unternehmenssteuerung aus der Wirtschaft

auf die Verwaltung anzuwenden. Das heißt z. B. ganz konkret: Wenn Sie da Investitionsentscheidungen zu treffen haben, dann können Sie die Investitionsrechenverfahren aus der Wirtschaft nicht gebrauchen. Denn Sie müssen die zukünftig erwarteten Erträge irgendwie berechnen.

Wenn Sie aber Infrastruktur in einer Gemeinde herstellen wollen, frage ich: Was ist denn der Ertrag, wenn die Leute schwimmen gehen wollen, wenn es Radwege oder einen Park gibt? Das alles sind Benefits, also Verbesserungen für die Bevölkerung und für die Gemeinde. Dabei handelt es sich etwa um eine Verbesserung der Standortausstattung einer Gemeinde. Aber man kann das überhaupt nicht in Zahlen ausdrücken, sondern man muss das beschreiben. Dafür brauchen wir ganz neue Ansätze. Das ist immens wichtig und ganz zentral für all unsere Kommunen für die Planung der Zukunft und für die Strategie: Was machen wir eigentlich in der Gemeinde? Welche Investitionen tätigen wir? – Dafür brauchen wir neue Ansätze. Für solche Dinge brauchen wir mehr wissenschaftliche Forschung. Das kann eine solche Hochschule dann auch bieten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Ich finde ganz wichtig, dass Innenminister Beuth eng mit Wissenschaftsministerin Dorn zusammengearbeitet hat; er selbst hat das schon erwähnt. Deswegen sind einige Anregungen aus dem Bereich der Wissenschaft hier eingeflossen. So gibt es eine Einvernehmensregelung bei der Genehmigung der Berufsordnung und der Lehrverpflichtungsverordnung. Der Senat hat einen deutlichen Einfluss bei der Besetzung des Amtes der Präsidentin bzw. des Präsidenten der Hochschule, und er gibt Stellungnahmen zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums ab. Dann haben wir die Möglichkeit, dass eine verfasste Studierendenschaft entstehen kann. Ich finde, das ist ein wirklich großer Erfolg. Mich freut sehr, dass das in Zukunft möglich sein wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Das Konzept bleibt offen. Das ist etwas ganz Neues. Die jetzige Art der Konstruktion halte ich für gut. Sie bietet viele Möglichkeiten. Aber gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf auch eine Evaluation vor. Deswegen ist heute schon vorgesehen, dass in fünf Jahren eine Evaluation der neuen Regelungen vorgenommen wird. Dann wird man sehen, ob Anpassungen notwendig sind. Das halte ich für genau richtig; denn man ist in Zukunft offen für eine Verbesserung und Weiterentwicklung dieser neu zu schaffenden Hochschule.

Ich bin sehr zuversichtlich und freue mich auf die weiteren Beratungen mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)