Protocol of the Session on May 18, 2021

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Beuth. – Ich eröffne die Debatte. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Als Erster hat sich Herr Dr. Grobe von der AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Innenminister Beuth, ich fasse es schon jetzt zusammen: Sie sind mit diesem Gesetzentwurf an Ihrem eigenen Anspruch gescheitert – aber möglicherweise haben Sie ja auch keinen.

(Zuruf CDU)

Zudem erinnert mich die Konzeption Ihrer Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit an das Ende des 19. Jahrhunderts. Dort gründeten sich technische Fachschulen auf mittlerem Niveau für Volksschüler mit abgeschlossener Lehre. Damit wurde eine Art semiprofessioneller Techniker ausgebildet, der sich ohne höhere Schulbildung technisch weiterbilden konnte. Diese Fachschulen gaben sich anfänglich als Akademien aus, obwohl sie nicht wissenschaftlich ausbildeten. Verständlicherweise wurde ihnen der Akademiestatus untersagt; denn diesen Fachschulen fehlten die grundlagen- bzw. die anwendungsorientierte Forschung und Lehre.

Ferner hatte man die nicht unberechtigte Sorge, dass dadurch die akademische Bildung nivelliert würde. Ein weiteres Argument war, dass diese Fachschulen auch nicht den damaligen Kultusministerien unterstanden, sondern den Handelsministerien. – Sehr geehrter Herr Minister Beuth, kommt Ihnen das nicht irgendwie bekannt vor? Denn Sie möchten aus der bestehenden Hochschule für Polizei und Verwaltung, der Polizeiakademie Hessen sowie einer Organisationseinheit des Innenministeriums – hier die Zentrale Fortbildung Hessen – eine besondere Hochschule für angewandte Wissenschaften machen.

Diese als HöMS abgekürzte fusionierte Hochschule untersteht aber nicht dem Wissenschaftsministerium, sondern Ihrem Innenministerium. Das zeigt sich dadurch, dass – um nur ein paar Bestimmungen zu nennen – die Dienstund Fachaufsicht sowie die Genehmigung der Satzung und Organisationsstruktur, die Genehmigung der Prüfungs- und Studienordnungen, die Einführung oder Aufhebung von Studiengängen sowie die Einstellung des wissenschaftlichen Personals dem Innenministerium obliegen. Zudem kann dieses den Präsidenten und Vizepräsidenten für polizeiliche Aufgaben bestellen und jenen abberufen. Sie werden also nicht wie an einer herkömmlichen Hochschule vom Senat gewählt. Darüber hinaus kann das Kuratorium als externes Vertretungsorgan die Geschäftsführung des Präsidiums überwachen. – Im Bildungsstaat Preußen – aus dem Hessen zum Teil hervorgegangen ist – hätten Ihnen spätestens jetzt renommierte Bildungspolitiker wie Friedrich Althoff oder Konrad von Studt den Stecker gezogen.

(Beifall AfD)

Zumal nicht wenige Vorbehalte bereits geäußert wurden: So hatte sich die gemeinsame Vollversammlung der Fachbereiche Polizei und Verwaltung mehrheitlich gegen die Fusionspläne ausgesprochen; denn die Überfrachtung der Organisation mit hochschulfremden Aufgaben führt nicht zu wissenschaftsförderlichen Strukturen. Sie führt vielmehr zu einer Vervielfältigung der Schnittstellen. Darunter aber wird die Entwicklungsfähigkeit der Fachbereiche Polizei und Verwaltung leiden. Zudem blieben die Vorbehalte und alternativen Vorschläge der Fachbereichsvertreter unberücksichtigt. Die Vollversammlung kommt zu dem Ergebnis, dass die Integration der drei Institutionen für die weitere hochschulische Entwicklung abträglich sei. Daher

lehnt sie die Zusammenlegung ab. Ähnlich sieht es der Hochschullehrerbund.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch fünf Jahre nach Beginn des Prozesses konnte das Innenministerium keine stichhaltige Begründung für die Erforderlichkeit der Fusion liefern. Vielmehr beruht diese auf einer Vision von Innenminister Beuth, der einen übergreifenden Bildungsträger in seinem Geschäftsbereich platzieren und wohl in die hessische Bildungsgeschichte eingehen möchte.

Wir von der AfD halten es mit dem früheren Bundeskanzler Helmut Schmidt. Dieser sagte Folgendes – und vielleicht sollten Sie als Innenminister genau zuhören –: „Wer Visionen hat, sollte zum Arzt gehen.“

(Beifall AfD – Zurufe)

Die Gründe hierfür werden wir Ihnen nun nennen. Die Fusion dreier, nach Struktur und Zielsetzung höchst unterschiedlicher Institutionen ist weder wünschenswert noch zielführend, zumal der Begriff Hochschule überdehnt wird; denn hiermit werden der Kern wissenschaftlicher Lehre und Forschung, ihr verfassungsrechtlich normiertes Freiheitsrecht sowie die hochschulische Autonomie ausgehöhlt. Vielmehr betreiben Sie, Herr Innenminister, mit dem Versuch, die HöMS in das HHG zu integrieren, einen Etikettenschwindel;

(Beifall AfD)

denn einerseits heben Sie die Geltung von Teilen des HHG auf, um andererseits die Regelungen für die sogenannte besondere Hochschule durch die Folgeparagrafen des § 90 HHG in veränderter Form einführen zu können. – „Tarnen und Täuschen“ könnte man Ihren Versuch nennen, innerhalb des HHG die Fassade einer Hochschule zu simulieren.

Das Fusionsgesetz ist zugleich ein neuerlicher Beleg für den um sich greifenden Akademisierungswahn. Hierdurch wird jedoch nicht etwa der Status des Verwaltungs- bzw. Polizeibeamten aufgewertet, sondern vielmehr derjenige des Akademikers abgewertet.

Besser wäre es, den hierfür geeigneten Polizei- und Verwaltungskräften eine vollumfängliche akademische Qualifikation zuteilwerden zu lassen. Dafür gibt es an den hessischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften ausreichend Gelegenheit.

Es wäre unseres Erachtens zielführender, eine nicht akademisch organisierte Hessische Berufsakademie für Polizei und Verwaltung zu gründen. Diese könnte dann auch die verbleibende hessische Verwaltungsfachhochschule für Finanzen und Rechtspflege integrieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Zusammenschluss der Aus- und Fortbildungsanstalten für die hessischen Polizei- und Verwaltungskräfte unter einem Dach ist im Grundsatz begrüßenswert, weil hierdurch Synergieeffekte zu erwarten sind. Ein hochschulischer Rahmen ist aufgrund des starken Praxisbezugs der Lehrinhalte und der Einbindung der Lehrgangsteilnehmer in Laufbahnschemata des öffentlichen Dienstes nach unserem Dafürhalten nicht angemessen.

(Beifall AfD)

Zudem ist die HöMS primär eine Berufsausbildungsstätte, jedoch keine Hochschule im herkömmlichen Sinne, da dort

weder eine akademische Selbstverwaltung existiert noch Freiheit von Forschung und Lehre, wie Sie es gerade vollmundig erklärt haben, gewährleistet ist. Vielmehr entkernt sie die traditionellen grundlagen- und anwendungsorientierten Hochschulen in Gänze. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf daher ab und beantragen hiermit eine Anhörung. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Grobe. – Als Nächster hat sich der Abg. Rudolph für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Prozess zur Fusion der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung mit der Polizeiakademie läuft seit nunmehr über fünf Jahren. Was der Innenminister eben so vorgestellt hat, erweckte fast den Eindruck, dass es ein ganz toller Prozess gewesen sei, klar strukturiert und sortiert, alles bestens abgelaufen.

(Zuruf Holger Bellino (CDU))

Ja, Kollege Bellino, den Eindruck könnte man haben. Dass es nicht so ist, wenn ich es so vortrage, ist klar.

(Zuruf Holger Bellino (CDU))

Das war kein Lob, noch nicht einmal ein verstecktes.

(Heiterkeit SPD)

Dieser Prozess hat den Steuerzahler viel Geld gekostet und die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten. Das werden wir dann auch noch einmal kritisch nachfragen, was das eigentlich alles gekostet hat, Herr Innenminister.

Im Übrigen hatten Sie schon im ersten schwarz-grünen Koalitionsvertrag so etwas drin. Sie brauchten schon arg lange, um uns dieses Konstrukt mit diesem Gesetz heute vorzulegen. Das war alles andere als eine Ruhmestat – um das zu Beginn einmal sehr deutlich zu sagen.

(Beifall SPD und Stefan Müller (Heidenrod) (Freie Demokraten))

Sie haben eben selbst noch einmal gesagt, es hätten unzählige Arbeitskreise und Projektgruppen getagt. Das macht immer hellhörig und verdächtig. Es wurden teure externe Gutachten und Beratungen eingekauft. Das Ergebnis ist nun dieser uns vorliegende Gesetzentwurf – der ist jedenfalls alles andere als der große Wurf.

Die Polizeiakademie Hessen ist eine Polizeibehörde mit rund 330 Mitarbeitern. Diese soll in die bestehende Hochschule, die rund 200 Mitarbeiter hat, geschoben werden, um sie im selben Moment wieder vom Land im Rahmen der sogenannten Organleihe als Polizeibehörde auszuleihen. Das ist jetzt etwas für Feinschmecker, ich sage es trotzdem: Organleihe, so der klassische Fall, ist eine Konstruktion für den Fall, dass das Land in einem Bereich keine eigene Behörde hat. Das Land hat jedoch eine Polizeibehörde.

Herr Innenminister, wenn Sie die Polizeiakademie Hessen als Polizeibehörde brauchen, warum verschieben Sie sie

dann in eine Hochschule? Das sei an dieser Stelle auch noch einmal klar und deutlich gesagt, und das wird in der Anhörung auch noch einmal thematisiert.

(Beifall SPD, Stefan Müller (Heidenrod) (Freie De- mokraten) und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Völlig unklar ist uns auch, was an der neuen Hochschule hochschulischer sein soll als an der Hochschule für Polizei und Verwaltung. Hunderte von Polizeivollzugsbeamten in der Ausbildung auf Widerruf sind weiterhin in die polizeiliche Hierarchie eingebunden. Den Bezug zum Wissenschaftssystem können wir hier ebenfalls nicht erkennen.

Die neue Hochschule soll Dienstvorgesetzte der Studierenden des Fachbereichs Polizei sein. Sie sollen nicht mehr wie bisher ihren Stammdienststellen zugewiesen werden und haben somit auch kein Wahlrecht mehr für den örtlichen Personalrat, stattdessen zum Hauptpersonalrat. Jeder, der sich in der Praxis ein bisschen auskennt, weiß, der örtliche Personalrat ist die richtige Anlaufstelle für die Probleme des täglichen Lebens, und die haben Studierende en masse. Deswegen ist das Wahlrecht für den örtlichen Personalrat das Entscheidende, und das lehnen Sie ab. Dabei tun Sie so, als ob das eine Selbstverständlichkeit sei, aber das ist ein Eingriff in elementare Mitbestimmungsrechte im öffentlichen Dienst.

(Beifall SPD, Stefan Müller (Heidenrod) (Freie De- mokraten) und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Aber großzügig, wie Sie sind, bieten Sie eine Alternative: Stattdessen können die rund 3.000 Studierenden im Polizeibereich für die vier Standorte jeweils eine Vertrauensperson wählen – für vier Standorte vier Vertrauensleute. An die können sich die Anwärter dann wenden, wenn sie ein Problem haben. Das nenne ich eine praxisorientierte Auslegung und Änderung des Gesetzes. Wer auf so etwas kommt, hat jeglichen Bezug zur Realität und zur Praxis in den Dienststellen verloren.

(Beifall SPD, Stefan Müller (Heidenrod) (Freie De- mokraten) und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Dass die Vermengung zwischen dem polizeilichen Bereich und dem Hochschulbereich nicht funktioniert, zeigt sich auch daran, dass es einen Präsidenten gibt; der ist polizeilicher Vorgesetzter. Statt in der normalen W-Besoldung, wie an Hochschulen üblich, ist er in der B-Besoldung eingruppiert bzw. besoldet, um ihn dann mit dem Polizeipräsidenten gleichzusetzen.

Auch an der Auswahl des Präsidenten sind die Hochschulgremien nur scheinbar beteiligt, weil sich der Innenminister darüber hinwegsetzen und stattdessen selbst jemanden vorschlagen kann. Meine Damen und Herren, dass das nicht nur Theorie ist, haben wir ja gesehen.

(Heiterkeit Hermann Schaus (DIE LINKE))

Sie haben versucht, Ihren Parteifreund aus Frankfurt, Herrn Seubert, im Schnellverfahren als Rektor an der Hochschule für Polizei durchzusetzen. Das ist Ihnen misslungen; Sie haben schon öfter mit Pleiten und Niederlagen vor Verwaltungsgerichten zu tun gehabt. So einfach funktioniert das eben nicht. Sie mussten jetzt vor dem Verwaltungsgericht einen Vergleich schließen, der vorsieht, dass der von Ihnen protegierte Bewerber ein ordentliches Berufungsverfahren durchlaufen muss. Sie müssen also erst Gerichtsentscheidungen bekommen, weil Sie nicht bereit sind, sich in dem Fall an Recht und Gesetz zu halten. Herr Innenminister,

auch das ist fatal – um das auch an dieser Stelle deutlich zu benennen.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)