Der zweite Aspekt der Rahmenbedingungen betrifft die Verlässlichkeit der Arbeitsbedingungen an den Hochschulen. Sie wissen alle: Ein großes Problem ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Das Problem können wir in Hessen nicht lösen.
Das Wissenschaftssystem in Deutschland ging deshalb in den letzten Jahren in die falsche Richtung. Die Befristungsquote ist gestiegen. Unsicherheit und Kurzzeitarbeitsverträge verhindern Forschungsleistungen. Sie machen es unnötig schwer, eine Betreuung für die Abschlussarbeiten zu finden.
Es ist Zeit für eine Trendwende in der Wissenschaft. Es gibt bereits drittmittelstarke Fachbereiche, die zeigen, dass durch eine Stellenpoollösung unbefristete Beschäftigung trotz Drittmitteln möglich ist. Wir wollen mit Hessen an der Spitze dieses umgekehrten Trends stehen. Deshalb haben die Verhandlungen zum „Kodex für gute Arbeit“ bereits begonnen. Damit wollen wir die Grundlagen dafür legen.
Das Ergebnis wollen wir nicht vorwegnehmen. Vielmehr werden wir die Verhandlungen abwarten. Deshalb werden wir auch dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zustimmen. Die Koalition aus CDU und GRÜNEN mit der grünen Wissenschaftsministerin Angela Dorn investiert in und stärkt den Wissenschaftsstandort Hessen verlässlich und erfolgreich. – Vielen Dank.
Bevor ich jetzt dem fraktionslosen Abg. Kahnt für zwei Minuten das Wort erteile, weise ich Sie alle noch einmal darauf hin, dass seit 17 Uhr bis 20 Uhr unten im Foyer nochmals die Möglichkeit der Testung besteht. – Herr Kahnt, Sie haben für zwei Minuten das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und gut, dass unsere Hochschulen gestärkt und mit finanziellen Mitteln ausgestattet werden, wie das Ministerium es vorsieht. Es ist auch wohltuend, dass offenbar die Erkenntnis gereift ist: Gute Bildung darf auch etwas kosten.
Der Zeitpunkt ist richtig gewählt. Gerade die Corona-Krise hat uns auf vielen Ebenen gezeigt, dass wir uns den großen Herausforderungen auch und gerade an den Hochschulen stellen müssen, wollen wir den Anschluss nicht verlieren. Unsere Hochschulen müssen deshalb Orte der Exzellenz bleiben. Das hat die Ministerin ausdrücklich und zu Recht betont.
Die Förderung unserer Hochschulen verfolgt neben Forschung und Lehre weitere Zielsetzungen. Die Ausbildung an den Hochschulen dient jungen Menschen als Ausgangspunkt für wissenschaftliches Denken und Arbeiten. Gleichzeitig dient das der Allgemeinheit, weil wissenschaftlich Ausgebildete für Leistung und Fortschritt in vielen Bereichen des menschlichen Daseins sorgen.
Alles Wichtige wurde bereits vorgetragen. Vielleicht darf ich noch eines sagen: Frau Staatsministerin Dorn sprach metaphorisch von einem Segelboot. Mag das Boot aber noch so gut ausgestattet sein, ohne einen gescheiten Skipper geht nichts. Eine Mannschaft, die nicht hört, was der Rudergänger sagt, taugt auch nichts. Segler wissen: Hart am Wind zu segeln heißt, trotz Gegenwind Höhe zu gewinnen, auch wenn man, liebe Frau Dr. Sommer, bei halbem Wind am schnellsten vorankommt. Hier macht es die Kunst dicht geholter Segel. Macht man etwas falsch, gibt es eine Abdrift, und das Ziel geht aus den Augen verloren.
Um dennoch das Ziel zu erreichen, muss man deshalb mehrfach kreuzen, den Kurs halten und darf vor starker Krängung und Gischt, die bei jeder Welle über den Bug auf die Besatzung trifft, keine Angst haben. Bekanntlich ist man auf hoher See in Gottes Hand.
Wie gut, dass wir uns an Land befinden. Um dennoch beim Segeln zu bleiben, möchte ich abschließend einen Wunsch nennen, den Nichtsegler vielleicht missverstehen könnten.
Mast- und Schotbruch für die Landesregierung und immer unterm Kiel eine Handbreit Wasser. – Vielen Dank.
Herr Kahnt, danke. – Wir sind am Ende der Debatte angelangt. Die Regierungserklärung der Hessischen Ministerin für Wissenschaft und Kunst wurde abgehalten und besprochen.
Den mit aufgerufenen Antrag der Fraktion der SPD überweisen wir dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. – Genau so machen wir das.
Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Gründung der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit – Drucks. 20/5722 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf eines Gesetzes vor, mit dem die Ausbildung der Beschäftigten des Landes Hessen in der Verwaltung und in der Polizei gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden soll. Wir werden drei Institutionen unter einem Dach zusammenführen: die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, die Polizeiakademie Hessen und die Zentrale Fortbildung Hessen. Wir werden dabei erhebliche Synergieeffekte generieren.
Wir werden die Ausbildung an der Hochschule verbessern. Wir werden damit die Wissenschaft und das Wissenschaftssystem in Hessen insgesamt stärken.
Die Anforderungen an die Kolleginnen und Kollegen in Polizei und Verwaltung sind in den vergangenen Jahrzehnten stetig gestiegen. Das führte zu einer Akademisierung der Ausbildung. Zuletzt geschah das in entscheidender Weise im Rahmen des Bologna-Prozesses. Diese Entwicklung wird durch den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf konsequent fortgeführt werden, indem die neue Hochschule in das Hessische Hochschulgesetz integriert wird.
Mit der Überführung in das Hochschulgesetz wird eine Stärkung der Wissenschaft verbunden sein, und zwar für die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie für die Studierenden. Die Hochschuldozentinnen und -dozenten werden mit den Professorinnen und Professoren gleichgestellt und werden Wissenschaftsfreiheit genießen. Die Freiheit der Forschung wird im Vergleich zum bisherigen Recht insgesamt erweitert werden. Das Hochschulgesetz wird insoweit uneingeschränkt anwendbar sein. Forschungs- und Lehrzulagen werden möglich sein. Es wird einen Vizepräsidenten extra für die Forschung geben.
Auch für die Studierenden wird es eine wesentliche Neuerung geben. Zukünftig wird es ein Promotionsrecht geben, wenn bestimmte Voraussetzungen von der Hochschule erfüllt werden.
Mit der Integration in das Hochschulgesetz werden aber noch weitere Veränderungen einhergehen. Es werden die typischen Hochschulgremien eingeführt werden. Es wird eine kollegiale Hochschulleitung geben: das Präsidium, einen Senat, Fachbereichsräte und Dekanate.
Eine Besonderheit wird wie bisher das Kuratorium sein. Es ersetzt den Hochschulrat. Ein Kuratorium besteht schon jetzt an der bisherigen Hochschule für Polizei und Verwaltung. Es wird weiterhin bestehen. Es wird die Besonderheit der Hochschule als Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätte für den öffentlichen Dienst widerspiegeln.
Diese Besonderheit verlangt einerseits, dass die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in der Studienordnung berücksichtigt werden. Andererseits sollen aber auch die Anforderungen der täglichen Praxis bereits in der Ausbildung berücksichtigt werden und sich wie ein roter Faden durch die Fortbildung und die Weiterbildung ziehen. Das werden wir durch das Kuratorium erreichen, in dem die Ausbildungsbehörden im öffentlichen Dienst, wie etwa die Regierungspräsidien, die Polizeipräsidien und die Kommunalverwaltung, als Bedarfsträger diese Anforderungen der Praxis kommunizieren können.
Hier wagen wir einen Spagat. Das ist mir und uns bewusst. Einerseits müssen die Anforderungen der Ausbildungsbe
hörden durch ein Gremium gewahrt werden, andererseits ist die Freiheit der Wissenschaft uneingeschränkt zu gewährleisten.
Ähnlich herausfordernd stellt sich das Nebeneinander der Hochschule und der Polizeibehörde dar. Auch da ist ein ausgeglichenes Verhältnis des hochschulischen und des polizeibehördlichen Bereichs das ausdrückliche Ziel, das durch die vorgesehene Regelung gewährleistet wird. Auch wenn sich die Hochschule und die Behörde unter einem Dach befinden werden, so werden die Bereiche inhaltlich doch getrennt werden. Es wird keine Beeinflussung des einen Bereichs durch den anderen geben.
Eine Überschneidung wird es an einer Stelle geben. Der Präsident wird nicht nur Dienstvorgesetzter, sondern er wird auch polizeilicher Vorgesetzter gemäß dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Auswirkungen auf die Leitung des hochschulischen Bereichs wird das nicht haben. Das Gegenteil wird der Fall sein. Die Trennung dieser beiden Bereiche ist vorgesehen. Der Präsident wird in polizeibehördlichen Angelegenheiten von einem Vizepräsidenten für polizeiliche Aufgaben vertreten werden.
Auch wenn man im ersten Moment Bedenken bezüglich der Verbindung der Hochschule auf der einen Seite und der Polizeibehörde auf der anderen Seite hat, sehen Sie, dass die Bedenken unbegründet sind. Das Konzept ist durchdacht.
Wir waren bei der Schaffung polizeibehördlicher Sonderregelungen vorsichtig. Der Vizepräsident wird einer von mindestens vier Vizepräsidenten sein. Bis auf den einen werden die drei anderen aus dem Kreis der Professoren und Hochschuldozenten gewählt werden. So wird die Freiheit der Forschung und Lehre durchweg gewahrt werden.
Gleiches wird auch für die Mitwirkungsrechte des Kuratoriums gelten. Das wird z. B. hinsichtlich des Vorschlags oder der Abwahl des Präsidenten gelten. Es wird ein Mitspracherecht der Ausbildungsbehörden geben, in deren Interesse die Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen wird.
Die neue Hochschule wird insgesamt in ihrer Selbstverwaltung gestärkt werden. Sie erhält für alle wesentlichen Bereiche der Hochschule ein Satzungsrecht. Das ist eine direkte Folge der Überführung in das Hochschulgesetz.
Lassen Sie mich nun zum zweiten Punkt kommen. Das betrifft die Zusammenführung der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, der Polizeiakademie Hessen und der Zentralen Fortbildung Hessen. Ein zentraler Aspekt ist natürlich die Erzielung von Synergieeffekten. Das wird zum einen dadurch erreicht werden, dass wir trotz der Beibehaltung der vier Standorte in Gießen, Kassel, Mühlheim und Wiesbaden eine gemeinsame Verwaltungsstruktur am Standort Wiesbaden schaffen werden.
Wir werden das aber vor allem durch den gemeinsamen Lehrkörper schaffen. Es wird in Zukunft möglich sein, die im Land Hessen vorhandene Expertise ohne großen Aufwand in allen Bereichen einzusetzen. Das betrifft das Studium, die Fort- und die Weiterbildung, aber auch die Unterstützung bei den Aufgaben der Behörden, wie z. B. den
polizeipsychologischen Dienst. Der Transfer zwischen Wissenschaft und Praxis wird erheblich gestärkt.
Meine Damen und Herren, das führt mich zu einem der wichtigsten Punkte. Wir befinden uns in einem zunehmend konkurrierenden Markt für Arbeitskräfte. Es muss deshalb ein Fokus auf die Stärkung der Nachwuchsgewinnung gelegt werden.
Ich habe schon dargelegt, dass mit dem Promotionsrecht ein unmittelbarer Anreiz für potenzielle Nachwuchskräfte geschaffen wird. Dazu kommt die Stärkung der Wissenschaftsfreiheit bei den Hochschullehrern. Hierdurch wird die Hochschule auch für die Lehrenden attraktiver, was natürlich am Ende auch die Attraktivität für die Studierenden noch einmal erhöht.
Ganz entscheidend ist, dass wir eine Hochschule aus einem Guss schaffen. Wir können den Studierenden die Aussicht geben, vom Anfang ihres Studiums bis zum Ruhestand eine abgestimmte und höchst praxisorientierte Aus-, Fortund Weiterbildung zu genießen, vielleicht sogar irgendwann einmal auf der anderen Seite des Lehrerpults. Das ist eine Besonderheit, die es an kaum einer anderen Hochschule und in kaum einem anderen Beruf gibt.
Meine Damen und Herren, Sie können sich vorstellen, dass ein solches Projekt zahlreiche Aspekte betrifft, die die Grundinteressen aller Beteiligten berühren. Wir haben deshalb von Anfang an den intensiven und ständigen Dialog mit allen Beteiligten gesucht. Im Sommer/Herbst 2018 begann sozusagen die erste Phase. Seitdem sind ca. 50 Tagungen durchgeführt worden, Klausurtagungen, ein Steuerungskreis mit sechs Kommissionen, wir hatten eine zweistellige Zahl von Mitarbeiterbriefen; Dienstversammlungen, die Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Fortbildungsbeauftragte der Ressorts, die Hochschulgremien, das Kuratorium, die Personalversammlung – sie haben alle getagt und sich mit der Zusammenführung der drei Bereiche auseinandergesetzt.
Ich möchte mich sehr herzlich für die Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium und der Ministerin bedanken, die das Vorhaben „Aufnahme in das Hochschulgesetz“ mit unterstützt haben. Der nun vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten, aber auch die Besonderheiten der zukünftigen Hochschule als gemeinsame Einrichtung, als Hochschule, als Einrichtung der Fort- und Weiterbildung und als Polizeibehörde.
Wir schaffen eine moderne, zukunftsfähige Hochschule, die attraktiv ist für Lehrende, Studierende, Fachfortbilder, bereits Berufstätige und für die Bedarfsträger. In einer solchen Hochschule ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung unserer jetzigen und künftigen Kollegen auf dem hohen Niveau möglich, das die Zeiten verlangen und das wir uns wünschen. – Vielen Dank.