Protocol of the Session on May 18, 2021

Im Rahmen der Kampagne „Bienenfreundliches Hessen“ ist eine Broschüre in Zusammenarbeit mit den Imker- und Landwirtschaftsverbänden entstanden, die vielfältige Tipps zur aktiven Unterstützung von bestäubenden Insekten im privaten Bereich gibt. Begrünte Grundstücksflächen gehören dazu.

Mit Blick auf die Anpassung an den Klimawandel, den Erhalt der Biodiversität und die sich häufenden Extremwetterereignisse kommt jedem Quadratmeter unversiegelter begrünter Fläche Bedeutung zu.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Zwei Zusatzfragen liegen schon vor. Die erste stellt Herr Dr. Naas, und dann kommt Frau Feldmayer dran.

Frau Ministerin, wäre es nicht klug, vielleicht die Reihe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium fortzusetzen zu dem Thema „Grünes Glück vor der Tür“? Das haben wir hier schon einmal thematisiert. Das gibt es doch reichlich Synergieeffekte, und Sie könnten damit auch gemeinsam der „Landlust“, der „Landliebe“ – und wie die Zeitungen sonst noch alle heißen – Konkurrenz machen.

Frau Staatsministerin.

„Grünes Glück vor der Tür“ hört sich super an. Ich werde mit meinem Kollegen darüber reden.

Frau Feldmayer.

Frau Ministerin, vielen Dank für die Beantwortung der Frage. – Was kann man denn über das hinaus, was Sie genannt haben, noch tun, um die Schottergärten zu reduzieren?

Frau Ministerin.

Es gibt, wie gesagt, die Möglichkeit über die kommunalen Satzungen, so wie Hanau und Fulda das bereits gemacht haben. Auch Frankfurt hat das jetzt vor. Dort hat die Dezernentin Heilig bereits mit ihrem Kollegen einen entsprechenden Satzungsvorschlag gemacht. Es besteht auch die Möglichkeit, das ausdrücklich noch einmal als Hinweis in

ein Landesnaturschutzgesetz zu übernehmen, so wie das in Baden-Württemberg der Fall ist, nämlich durch Hinweis auf die entsprechende Landesbauordnung, um auch im Naturschutz noch einmal besonders deutlich zu machen, wie wichtig das ist.

Vielen Dank. – Frau Löber, ich hatte hier noch eine Anmeldung von Ihnen; aber das war, so glaube ich, Ihre ursprüngliche Frage. Oder haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Ach, Sie haben erneut gedrückt; dann haben Sie auch die Möglichkeit, eine Zusatzfrage zu stellen.

Frau Staatsministerin, Sie hatten ausgeführt, dass die Kommunen derzeit viele Möglichkeiten haben, Dinge in Bebauungsplänen oder Satzungen zu regeln. Nur spricht der Trend, der sich in Neubaugebieten zeigt, aber vollkommen dagegen. Es gibt da teilweise Baugebiete, in denen es nur noch Schottergärten gibt. Halten Sie das, was Sie ausgeführt haben, für ausreichend? Oder müsste man hier nicht doch über eine stärkere Kontrolle nachdenken, da das, was Sie jetzt seit zwei Jahren mit Information und Aufklärung machen, keine wirklichen Erfolge gezeigt hat?

Frau Ministerin.

Ich bin sehr dafür, dass die Kommunen nicht nur Satzungen erlassen, sondern auch im Hinblick auf § 8 Abs. 1 Hessische Bauordnung ihre Kontrollaufsicht wahrnehmen und bei Neubaugebieten überwachen, ob der Hessischen Bauordnung Rechnung getragen wird. Auch bei versiegelten Flächen im Bestandsbau, d. h. da, wo Wohnviertel bereits existieren, kann die Kommune ausdrücklich darauf hinweisen und hinwirken, dass diese Flächen wieder entsiegelt werden. Das ist eine klassische Aufgabe der Bauaufsicht und der Kommunen, hier der Hessischen Bauordnung nachzukommen.

Vielen Dank. – Die letzte mögliche Zusatzfrage stellt Frau Löber.

Müsste man hier vonseiten der Landesregierung nicht viel stärker auf Kontrollmöglichkeiten hinweisen und auch verstärkt zu Kontrollen auffordern, da es sehr schwer wird, ohne eine andere Gestaltung der Vorgärten Klimaschutzziele und das, was im Rahmen der Biodiversitätsstrategie gewünscht ist, zu erreichen?

(Zuruf: Bitte in einem zusammenhängenden Satz!)

Das ist schon noch ein zusammenhängender Satz, werter Herr Kollege. Der Herr Präsident würde mich im Zweifel sofort unterbrechen.

Frau Staatsministerin.

Sehr geehrte Frau Abg. Löber, ich kann Ihnen eine Passage aus dem Brief vom 30. Juni 2019 an den Hessischen Städte- und Gemeindebund vorlesen. Da habe ich geschrieben:

Daher bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Mitglieder auf § 8 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung aufmerksam machen. Dort ist für Grundstücksfreiflächen vorgegeben:

„(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und

2. zu begrünen oder zu bepflanzen,

soweit sie nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen.“

Damit haben Kommunen konkrete Möglichkeiten, gegen versiegelte bzw. nicht begrünte Vorgärten vorzugehen sowie konkrete Vorgaben in ihren Bebauungsplänen und betreffenden Satzungen zu treffen. Ich würde mich freuen, wenn nach Hanau und Fulda weitere – und möglichst alle – hessische Kommunen entsprechende Satzungen erlassen würden.

Ich glaube, das lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Ich rufe Frage 501 auf. Das ist eine Frage der Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen ergreift sie, um Journalisten vor den steigenden Angriffen auf Reporter bei Demonstrationen und anderen Einsätzen besser zu schützen, wie dies von den Redakteuren der öffentlich-rechtlichen Sender mit einem Schreiben an die Innen- und Justizministerien gefordert wird?

Herr Minister Beuth.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Abgeordnete, Angriffe auf die Pressefreiheit sind Angriffe auf eine pluralistische Gesellschaft und die Demokratie in un

serem Land. Diese gilt es abzuwehren bzw. eine freie Berichterstattung zu gewährleisten. Das wird in Hessen bestmöglich, gerade auch bei polizeilichen Einsatzlagen, sichergestellt.

Auftrag und Aufgabe der Medien ist es unter anderem, die Allgemeinheit über Ereignisse von öffentlichem Interesse, unter anderem Großveranstaltungen, Demonstrationen, gewalttätige Aktionen, Unglücksfälle und herausragende Kriminalfälle, aus unmittelbarer Nähe und durch Beobachtung der Geschehnisse zu unterrichten. Aufgabe der Polizei ist es, Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verfolgen bzw. aufzuklären. Hierbei kann es im Spannungsfeld zwischen journalistischer und polizeilicher Tätigkeit zu Situationen kommen, in denen sich jede Seite durch die jeweilige andere missverstanden oder gar behindert fühlt.

Vor diesem Hintergrund wurden bereits im Jahr 1993 im Rahmen der Gremienbefassung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder unter anderem zur Zusammenarbeit mit dem Deutschen Presserat bundesweit gültige Verhaltensgrundsätze zwischen der Presse und der Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung formuliert, die aktuell fortgeschrieben werden.

Zur Herbstsitzung der Innenministerkonferenz in diesem Jahr sind die Befassung mit diesem Thema und eine Weiterentwicklung der Verhaltensgrundsätze vorgesehen.

Auszugsweise möchte ich Ihnen einige dieser Verhaltensgrundsätze der Medien und der Polizei darstellen, die angewendet werden, um die ungehinderte Ausübung der beiderseitigen Aufgaben nach Möglichkeit sicherzustellen.

Zur Vermeidung unnötiger Konfliktsituationen sind regelmäßige Kontakte zwischen Medien und der Polizei die beste Voraussetzung. Die Polizei soll für die einsatzbezogene Pressearbeit möglichst ereignisnah eine besonders deutlich kenntliche mobile Pressestelle einrichten. Bei vorhersehbaren Einsätzen sollen die Medien frühzeitig durch die Polizei unterrichtet werden. Die Polizei unterstützt bei ihren Einsätzen, wie z. B. Demonstrationen, die Medien bei ihrer Informationsgewinnung.

Anderseits sollen Medienvertreter polizeiliche Einsätze nicht behindern. Auch für sie gelten die polizeilichen Verfügungen, wie z. B. Absperrmaßnahmen und Räumaufforderungen; es sei denn, es werden Ausnahmen zugelassen. Das verfassungsmäßige Recht auf Pressefreiheit ist stets zu gewährleisten, soweit nicht rechtliche oder einsatztaktische Belange dem entgegenstehen. Dieses wird im Rahmen der täglichen bzw. der allgemeinen Pressearbeit als auch bei besonderen Einsatzlagen durch die hessische Polizei sichergestellt.

Wie dem Schreiben an die Innen- und Justizminister zu entnehmen ist, sehen die Medienvertreter insbesondere Angriffe von Demonstrationsteilnehmern auf ihre Kolleginnen und Kollegen mit großer Sorge. Daher fordern sie ein Konzept, welches Schutzmaßnahmen von journalistisch tätigen Personen umfasst. Hierbei werden gerade die ungehinderte Arbeit der Reporterinnen und Reporter, das umgehende Eingreifen von Sicherheitskräften bei Anzeichen von Angriffen als auch die Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung der Angreiferinnen und Angreifer betont. Darüber hinaus wird aufgeführt, dass Sicherheitskräfte alle Handlungen unterlassen sollen, die bei aggressiven De

monstranten ein Gefühl der Rechtmäßigkeit ihrer Aktion bewirken könnten.

Im Zusammenhang mit besonderen Einsatzlagen, wie z. B. größeren Demonstrationen oder Lagen wie dem Dannenröder Forst, kommt der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der polizeilichen Einsatzbewältigung eine besondere Bedeutung zu. Hierzu erfolgt regelmäßig die Einrichtung eines separaten Einsatzabschnitts, in dem besonders geschulte und ausgebildete Polizeikräfte, z. B. Pressesprecher, zum Einsatz kommen. Zudem fungieren mobile Presseteams der Polizei als Ansprechpartner für die Pressevertreterinnen und Pressevertreter im Einsatzraum. Ein konsequentes Einschreiten bei Erkennen von körperlichen Übergriffen auf Journalisten bzw. Medienvertreter, unbeteiligte Dritte bzw. sonstige Personen ist Maßgabe für alle Einsatzkräfte. Auch die Identifizierung und die anschließende strafrechtliche Verfolgung von Tatverdächtigen werden durch die gesetzliche Verpflichtung zur Strafverfolgung durch die Polizei gewährleistet.

Der Schutz der Medienvertreter kann nur dann bestmöglich gewährleistet werden, wenn den eingesetzten Polizeibeamten auch bekannt ist, in welchen Bereichen beispielsweise einer Versammlung sich die Medienvertreter aufhalten und bewegen. Der hessischen Polizei sind in der jüngsten Vergangenheit nur in Einzelfällen anlässlich der Demonstration am 20. März in Kassel Angriffe auf Pressevertreter bekannt geworden. Hierzu wurden unverzüglich Ermittlungen eingeleitet. Der Schutz der Pressefreiheit ist fortwährender Auftrag der Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Bei gefahrenträchtigen Einsatzlagen bzw. Gefahrenlagen sind jedoch einsatztaktische und rechtliche Belange zwingend zu berücksichtigen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die erste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Löber.

Wie stehen Sie zu der Behauptung von Reportern, dass eine strafrechtliche Verfolgung oft aufgrund mangelnder Identifikation des Angreifers nicht möglich ist, da die Unterstützung der Polizei, diesen zu identifizieren, gänzlich fehlen würde?

Herr Minister.

Dies entspricht nicht den Handlungsempfehlungen der Polizei. Selbstverständlich – das habe ich hier dargelegt – hat die Polizei den entsprechenden Auftrag, auf der einen Seite den Schutz und auf der anderen Seite die strafrechtliche Verfolgung zu gewährleisten.

Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Dr. Wilken.