Protocol of the Session on December 10, 2020

Die Änderung des KFA, die uns heute vorliegt und an der es im Grundsatz wenig Kritik gibt, ist erst einmal der Versuch, ein Finanzausgleichsgesetz, das für die Krise nicht gewappnet ist, zu reparieren und dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der Kommunen verfassungsgemäß bleibt.

Jetzt schauen wir uns das noch einmal genauer an. Es ist mit markigen Worten gesagt worden, dass die Mittel im KFA in den nächsten Jahren um knapp 5 % gegenüber der aktuellen Rechtslage aufgestockt werden. Das ist schön, aber es ist auch nicht der ganz große Wurf, wie es uns die Vertreter der Koalitionsfraktionen sagen wollen. Im Übrigen sind es auch finanzielle Mittel, mit denen die Kommunen eigentlich auch für die nächsten Jahre geplant hatten. Auch das gehört dazu. Wenn sie diese Mittel jetzt nicht bekämen, dann hätten sie ein ganz großes Problem.

Die Kommunen haben im Übrigen bei den Haushaltsberatungen deutlich gemacht, wo ihnen überall der Schuh drückt, wo all die Probleme liegen; Kinderbetreuung war da ein Thema. Da wünschen sie sich mehr Unterstützung

vom Land. Über Krankenhausinvestitionen haben wir gesprochen, über Unterstützung im Schulbereich, wo einiges liegen geblieben ist. Denken Sie an die Diskussion, die wir über den Sanierungsstau im Schulbereich führen. Zu den Fragen digitale Lernmittel und vielem mehr haben die Kommunen in der Anhörung – neben der grundsätzlichen Begrüßung einer Verstetigung des KFA – eine Menge Aufgaben an das Land gestellt und aufgezeigt, wo sie finanzielle Unterstützung brauchen.

Also, wenn der KFA jetzt stabilisiert wird, dann wird damit der Absturz der Kommunen verhindert. Es wird aber noch lange nicht dafür gesorgt, dass die Kommunen auch dauerhaft die Mittel haben, um ihre Arbeit vor Ort erledigen und ein gutes Gemeinwesen organisieren zu können. Da müssen wir sie besser unterstützen.

(Beifall Torsten Warnecke (SPD))

Ja, ich finde, das ist einen Applaus wert. Das ist eine andauernde Aufgabe, auch zu später Stunde.

(Marius Weiß (SPD): Auf die SPD ist Verlass!)

Es sind auch immer sperrige Themen, nichtsdestotrotz ist die Finanzierung unserer Kommunen eine wichtige Aufgabe. Es gibt keinen Grund, sich selbst zu feiern und zu sagen: Jetzt geben wir ganz viel Geld, und alles ist prima. – Es ist eine Notvereinbarung. Sie ist im Prinzip richtig, um die Finanzlage der Kommunen nicht weiter zu verschärfen.

(Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber sie löst die grundsätzlichen Probleme nicht. Herr Kollege Wagner, am Ende ist es auch interessant, was passiert.

(Zuruf Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Ihr Kollege Martin hat sich mit kraftstrotzenden Worten hingestellt und gesagt, was Sie auf jeden Fall nicht wollen. Sie wollen auf jeden Fall nicht, dass in der Krise gekürzt wird, dass die Kommunen kürzen müssen, usw. usf. Ja, dann schauen wir einmal, was in den nächsten Jahren passiert. Schauen wir einmal, was in den vergangenen Jahren passiert ist. Immer dann, wenn das Geld klamm war, hat man die Kommunen in eine Spar- und Kürzungsrunde nach der anderen gezwungen. Es waren die Daumenschrauben, die von der Kommunalaufsicht immer und immer wieder angezogen wurden.

Wenn Sie jetzt mit der Tilgung Ihres Sondervermögens beginnen und wenn sich die Einnahmesituation nicht so darstellt, dann wollen wir einmal schauen, ob nicht auch diese Landesregierung die Kommunen wieder zum Kürzen zwingt. Dagegen werden wir von der Opposition zu Felde ziehen.

(Beifall DIE LINKE)

Die Spielräume, die die Landesregierung mit dem Sondervermögen hat, haben die Kommunen nicht. Die Neuregelung des KFA in der Krise zeigt, dass sie für eine Krise nicht gewappnet ist. Die Kommunen sind über das große Ausmaß der Gewerbesteuerfinanzierung extrem konjunkturabhängig. Man müsste noch einmal über eine andere Finanzierung der Kommunen nachdenken.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Herr Schalauske, für diese Überlegungen haben Sie aber keine Zeit mehr.

Dann will ich diese Überlegungen hier nicht weiter ausführen. – Was wir brauchen, ist eine krisenfeste Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs, und die ist noch immer zu erledigen.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Schalauske. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatsminister Boddenberg das Wort.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es wirklich sehr kurz machen. Ich bin erst einmal den beiden Kollegen Herrn Martin und Herrn Reul dankbar für die Einbringung des Gesetzentwurfs. Ich weiß gar nicht, wie man kritisieren kann, dass das auch nach 22 Uhr in einer engagierten Form stattfindet. Also, danke für die Redebeiträge.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass die Opposition aufgrund ihrer Grundaufstellung nicht applaudieren kann, das versteht auch die Regierungsseite.

(Demonstrativer Beifall Torsten Warnecke (SPD))

Dass man am Ende dann doch verklausuliert zu dem Ergebnis kommt, dass das alles eigentlich in Ordnung ist, finde ich bemerkenswert.

Herr Kollege Hahn hat sich so überschwänglich bei den Kommunen dafür bedankt, dass sie diesen Betrag angenommen haben, dass es mir teilweise schon ein bisschen skurril vorkam, Herr Kollege Hahn. Aber das ist Ihre Art, zum Ausdruck zu bringen, dass Sie unter dem Strich alles in Ordnung und richtig finden.

Korrigieren möchte ich bei der Gelegenheit den immer wieder gleichen Versuch der Opposition, die Kommunalfinanzen so zu besprechen, wie Sie das tun. Eben ist von Herrn Schalauske erklärt worden: nicht auskömmlich, es ist gekürzt worden, Geld ist weggenommen worden. – Schauen Sie sich einmal den Verlauf des KFA an. Von 2010 bis 2020 hat er sich verdoppelt von unter 3 Milliarden € auf exakt 6 Milliarden € im Jahr 2020. Ich will es nur noch einmal festgehalten haben.

Ich glaube, wir haben oft genug darüber gesprochen, dass wir bundesweit Beachtung gefunden haben bei der Hessenkasse. Was die Liquidität bzw. die Kassenkredite anbelangt, hat es nirgendwo sonst in Deutschland eine solche Unterstützung des Landes für die Kommunen gegeben. Den Schutzschirm nehme ich in einem Atemzug dazu.

Ich glaube, es gehört zur Wahrheit auch hinzu, dass wir am Ende das Ergebnis haben, dass nach all diesen Maßnahmen im Jahr 2019 bei der Aufstellung des Haushalts 2020 nahezu 100 % der Kommunen ausgeglichene Haushalte hatten. Am Ende 2019 hatten wir eine Liquidität von 4 Milliarden € bei den Kommunen.

Wer mit Blick auf diese Zahlen davon spricht, dass das alles desolat sei, der macht von Berufs wegen Opposition, aber er blendet die Realität völlig aus.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen noch einmal herzlichen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs und auch die Darlegung der Inhalte des Gesetzentwurfs. Das war notwendig, weil gar nicht alle wissen, dass so viel in diesem Gesetz aufgeführt ist. Danke dafür, gute Beratungen im Haushaltsausschuss, schönen Abend.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Wir sind damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs angelangt und überweisen ihn zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesetz zur Abmilderung der Folgen der SARS-CoV-2Pandemie im Bereich der hessischen berufsständischen Selbstverwaltungsorganisationen – Drucks. 20/4205 –

Für die Einbringung erteile ich Frau Heitland von der CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute Abend den Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der SARS-CoV-2-Pandemie im Bereich der hessischen berufsständischen Selbstverwaltungsorganisationen ein. Dies betrifft die Ingenieurkammer, die Architekten- und Stadtplanerkammer sowie die Heilberufskammern.

Die Problematik besteht darin, dass diese Organisationen derzeit aufgrund ihrer Bestimmungen keine digitalen Gremiensitzungen durchführen können. Das Gesetz soll Erleichterungen bringen und dazu führen, dass die Sitzungen der Gremien digital stattfinden können und insbesondere eine virtuelle Stimmabgabe sowie eine Briefwahl ermöglicht werden. Das ist Sinn und Zweck des Gesetzes. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Heitland. – Wir haben uns darauf verständigt, auf eine Aussprache zu verzichten.

Es besteht ebenfalls Einigkeit, von der ersten Lesung direkt in die zweite Lesung ohne Ausschussüberweisung überzugehen und den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzustimmen. Das bedarf einer Reihe von Abstimmungen, die wir vereinbarungsgemäß am Ende des heutigen Tages – ich hoffe, dass es nicht der morgige Vormittag ist – durchführen werden.

(Tobias Eckert (SPD): Es muss eine tolle Opposition sein, die so locker damit umgeht!)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 71 auf:

Erste Lesung Dringlicher Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz über die Musikschulen im Lande Hessen (Hessi- sches Musikschulgesetz – HMusikSchulG) – Drucks. 20/4221 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Zur Einbringung hat sich Herr Degen von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte sehr, Herr Degen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! 2018 wurde zusammen mit der Landtagswahl das Staatsziel zum Schutz und zur Förderung der Kultur in der Verfassung des Landes Hessen verankert, mit großer Mehrheit. Das halten wir ausdrücklich für richtig.

(Beifall SPD)

Aber die Realität der Kulturfinanzierung in Hessen wird diesem Staatsziel bisher nicht gerecht. Kultur in Hessen ist unterfinanziert, nicht nur im Bereich der Musik oder der Musikschulen, auch in zahlreichen anderen Bereichen. Aber bei den Musikschulen sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Deswegen bringen wir unter anderem diesen Gesetzentwurf ein.