Protocol of the Session on December 10, 2020

Dabei nimmt der Kommunale Finanzausgleich als ganz zentraler Punkt eine Rolle ein, die ganz wichtig ist für die Zukunft der Kommunen, für die Verstetigung der Einnahmen; denn, wenn man sich die mittelfristige Finanzplanung anschaut, erkennt man das enorme Defizit im Vergleich zu den bisherigen Planungen. Vor allem im Jahr 2022 hätte es aufgrund der Spitzabrechnung große Ausfälle im Kommunalen Finanzausgleich gegeben. Dort sind es mittlerweile 622 Millionen €, von denen die Hälfte durch das Sondervermögen und die andere Hälfte durch den Haushalt ausgeglichen werden. Dies trägt zur Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs bei. Die Zahlen können Sie dem Gesetzentwurf entnehmen.

Es wären enorme Auswirkungen auf die zukünftigen Haushalte gewesen. Vielleicht wären auch gravierende Einschnitte oder Steuererhöhungen unumgänglich gewesen.

Im Sondervermögen sind aber ursprünglich 2,5 Milliarden € für die Kommunen vorgesehen, und zwar für die Jahre 2020 bis 2023, also überjährig und stetig, transparent und auch planbar. Dies hat bei der Anhörung – das wissen Sie – zu einem sehr großen Lob der Kommunalen Spitzenverbände geführt. So kann beispielsweise durch diese Neuregelung das Jahr 2022 abgesichert und der Kommunale Finanzausgleich stabilisiert werden. Es gibt eine Planungssicherheit für die Kommunen bis zum Ende des Jahres 2023. Der KFA steigt in der mittelfristigen Finanzplanung bis auf 6,5 Milliarden € an.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich zum Ende kommen. Abschließend: Das Gesetz hat es durchaus in sich. Es ebnet den Weg zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen in den nächsten Jahren. Es sichert die Erfolge aus der Hessenkasse und dem Schutzschirm wirksam ab. Es ist damit der wesentliche Baustein für die Finanzierung der Kommunen bis in das Jahr 2023. Die Kommunalen Spitzenverbände jedenfalls haben uns für die Vereinbarung und die Stabilisierung sehr gelobt. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Reul. – Der nächste Redner ist der Abg. Bernd-Erich Vohl für die Fraktion der AfD.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Aufgrund der Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbände werden nun wohl insgesamt

3,1 Milliarden € vom Land an die Kommunen gehen. Die Zuweisungen gliedern sich wie folgt: 2,5 Milliarden € sind den sogenannten Maßnahmen zur Stärkung der Partnerschaft mit den hessischen Kommunen zuzurechnen, weitere 250 Millionen € der Stärkung des ÖPNV, und aus dem Kernhaushalt kommen noch einmal 311 Millionen €.

Solche Transfers von der Landes- auf die kommunale Ebene untergraben langfristig die finanzielle Eigenständigkeit der Kommunen. Es werden Abhängigkeiten geschaffen, die so schnell – das werden Sie sehen – nicht mehr überwunden werden können.

(Lachen Jan Schalauske (DIE LINKE) – Marius Weiß (SPD): Was?)

Wie Sie wissen, würde die AfD anstelle des Transfer- und Reparaturkarussells lieber Anteile der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern erhöhen und somit die kommunale Fiskalautonomie stärken.

(Beifall AfD)

Bereits im September wurde vereinbart, aus den 2,5 Milliarden € für die Kommunen zunächst den Landesanteil an der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle zu leisten.

Allgemein ist zu sagen, dass von den Steuern viel zu wenig dort ankommt, wo sie erhoben und erwirtschaftet werden. Die Kommunen hängen im jetzigen System am Tropf des Landes. Kompensationszahlungen sind deshalb in der jetzigen Situation richtig, wenngleich es dafür nicht eines Sondervermögens bedarf, wie wir schon des Öfteren gesagt haben.

(Beifall AfD)

Ländliche Gemeinden sind in der Regel nicht so gewerbesteuerstark wie Gemeinden in den urbanen Regionen. Hier hat die Einkommensteuer oftmals anteilig ein größeres Gewicht. Folglich bedarf es jetzt auch der Kompensation von Ausfällen der Einkommensteuer, bestenfalls mittels eines gesonderten Instruments mit Einmalcharakter.

Nun zum Kommunalen Finanzausgleich. Da die Steuereinnahmen des Landes die Finanzausgleichsmasse direkt beeinflussen, führt ein Einbruch der Steuereinnahmen des Landes ebenfalls zu einer Verringerung der KFA-Mittel. Grundsätzlich ist dies ein gutes System, da es sich automatisch stabilisiert bzw. dafür sorgt, dass nur verteilt wird, was auch wirklich da ist.

In Fortschreibung der guten konjunkturellen Entwicklung der Vorjahre wurde unterstellt, dass die Finanzausgleichsmasse des KFA von heute knapp 6 Milliarden € auf 6,7 Milliarden € im Jahr 2023 anwachsen würde. Durch die verordneten wirtschaftlichen Beschränkungen – denken Sie nur an den Lockdown – sinkt jedoch nun das Steueraufkommen und folglich auch das Volumen der zu erwartenden Finanzausgleichsmasse.

Da im KFA für das Jahr 2020 noch ein höheres Steueraufkommen zugrunde gelegt wurde, als sich nun abzeichnet, würden sich die Mittelzuweisungen an die Kommunen im Jahr 2022 entsprechend reduzieren. Mit dem Sondervermögen im Rücken sieht sich die Landesregierung nun berufen, den Kommunalen Finanzausgleich zu stützen. Sie möchte die Finanzausgleichsmasse des KFA aber nicht auf dem aktuellen Volumen von 6 Milliarden € stabilisieren, sondern diese bis 2024 auf ca. 6,5 Milliarden € erhöhen.

Richtig ist, dass die Kommunen auf diese Weise Planungssicherheit gewinnen. Die Landesregierung entkoppelt damit aber den KFA von der tatsächlichen Einnahmeentwicklung. Es ist das gleiche Schema, das auch für den Haushalt gewählt wurde. Es wird an rosige Steuerentwicklungsprognosen angeknüpft und weitergemacht wie zuvor, selbst wenn sich die Rahmenbedingungen massiv ändern. Man könnte das unseriös nennen. Solide ist es nun einmal auf gar keinen Fall.

(Beifall AfD)

Als kommunaler Vertreter ist es natürlich schwer, sich der vermeintlichen Logik von Floskeln wie „Wir dürfen der Krise nicht hinterhersparen“ zu verwehren. Auch für uns ist es nicht leicht, wissen wir doch, dass die vollen und weit offenen Taschen des Finanzministers Begehrlichkeiten wecken, denen selbst mit den besten Argumenten nicht beizukommen ist.

(Beifall AfD)

Wer will schon Zuweisungen ausschlagen und dann dafür verantwortlich sein, dass die lokale Infrastruktur nicht mehr aufrechterhalten werden kann? Dass die Kommunalen Spitzenverbände die Planbarkeit der kommunalen Haushalte als oberste Priorität eingestuft haben, ist aus der Perspektive der Kommunen, die von Bund und Land ohnehin mit Aufgaben überfrachtet werden, nur allzu verständlich. Jedoch müssen auch die kommunalen Haushalte irgendwann an die aktuelle Finanzlage angepasst werden. Eine stete Steigerung der Finanzausgleichsmasse schafft für das Land auf Dauer untragbare Belastungen.

(Beifall AfD)

Mit dieser Regelung leistet die Landesregierung einer Erwartungshaltung Vorschub, der das Land nach dem Sondervermögen einfach nicht mehr gerecht werden kann. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die Konsequenzen vorzustellen. Die Kämmerer werden sich mehr als je zuvor darauf verlassen, dass das Land im Notfall einspringen wird. Die Haushalte werden voraussichtlich nicht an die dauerhaft niedrige Einnahmebasis angepasst werden. Später werden dann neue Reparatur- und Entschuldungsprogramme notwendig sein. Wenn die Landesregierung heute auf die Spitzabrechnung verzichtet, wird sie nicht darum herumkommen, dies auch in Zukunft zu tun. Die Festschreibung des Wachstums der Finanzausgleichsmasse bis zum Jahr 2024 erhöht die Fallhöhe im Jahr 2025 und verhindert, dass die Kommunen ihre Haushalte frühzeitig an die neuen Gegebenheiten anpassen. Eine Befristung dieses Systems auf den Zeitraum bis zum Jahr 2024 wird kaum durchzuhalten sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Vohl. – Für die SPD-Fraktion hat sich Herr Weiß zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Einigung der Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung im Herbst war der wichtigste Punkt für die Kommunen die Verstetigung des KFA. Diese Verstetigung

des KFA, die erreicht wurde, wird jetzt in Gesetzesform gegossen. Hierum geht es. Die Verstetigung des KFA war das Hauptziel der Kommunen, weil sie wissen, dass die Spitzabrechnung, die nach der bisherigen Gesetzeslage 2022 erfolgt, dazu führen wird, dass der KFA enorm einbrechen wird und die Kommunen 2021/22 ein enormes Problem haben werden. Dieses Problem liegt in der Systematik des KFA. Das FAG ist ein Landesgesetz; deswegen war das Land in der Pflicht, etwas zu tun; und deswegen war es folgerichtig, diesen Gesetzentwurf der Fraktionen hier vorzulegen.

(Beifall SPD)

Das Land war auch deswegen in der Pflicht, weil die Haushaltsvorschriften, die das Land anwendet, für die Kommunen nicht gelten. Die Kommunen können sich keinen schuldenfinanzierten Schattenhaushalt bauen, sondern müssen ihre Gebühren dementsprechend erhöhen oder Leistungen einschränken; und dies wollen wir nicht. Deswegen ist die Verstetigung des KFA natürlich richtig. Eine Verpflichtung des Landes, so zu handeln, ergibt sich auch aus dem Alsfeld-Urteil, womit die Landesregierung zu einer angemessenen Finanzausstattung für die Kommunen verpflichtet wurde. Es ist also keine freiwillige Leistung, wenn es darum geht, den KFA zu verstetigen, sondern es ist schlicht und einfach eine Verfassungsvorgabe, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall SPD)

Dies wird jetzt in ein Gesetz gegossen, und darüber hinaus werden noch andere Punkte in das Gesetz mit hineingeschrieben, die Teil und Ergebnis der Verhandlungen mit den Kommunen waren – Herr Reul hat sie eben alle vorgelesen –, nur gehören diese eigentlich gar nicht zum Gesetz. Diese könnte man locker alle weglassen; dann wäre der Gesetzentwurf vier Seiten kürzer. Ich weiß nicht, was dies soll. Vielleicht ist es Selbstbeweihräucherung, mit dem Gesetz hat es jedenfalls nichts zu tun. Es gibt außer der KFAStabilisierung nur noch zwei materielle Punkte, die beim FAG neu dazugekommen sind. Beide sind – Herr Boddenberg, jetzt komme ich darauf zurück, was ich Ihnen gerade gesagt habe – gute Punkte. Es ist schon nach 22 Uhr; da kriegen es nicht mehr so viele mit, wenn man über einen schwarz-grünen Gesetzentwurf einmal etwas Gutes sagt, aber diese beiden Punkte sind in der Tat gut.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erstens wird die Evaluation des KFA – dies ist jetzt gesetzlich festgeschrieben – bis 2024 verlängert. Dies ist insoweit gut, weil die Evaluation eigentlich schon im nächsten Jahr laufen sollte. Angesichts der Situation, die wir jetzt haben, angesichts des Sondervermögens und dieser neuen gesetzlichen Stabilisierung des KFA, macht es natürlich Sinn, diese Evaluierung bis 2024 zu strecken. Das können wir nachvollziehen. Wir erwarten allerdings – ich denke, dass dies kein großes Problem sein sollte –, dass im Haushaltsausschuss regelmäßig über die Arbeitsgruppe zur Evaluierung des KFA berichtet wird, dass mitgeteilt wird, was jeweils Stand der Dinge ist. Das würden wir erwarten; dann macht eine Verlängerung der Evaluierung aus unserer Sicht Sinn.

Der zweite neue materielle Punkt im FAG ist die nunmehr gesetzlich normierte Beobachtungspflicht. Herr Kollege Reul hat dies en passant in seine Rede aufgenommen, doch ist dies nicht ganz unerheblich, denn auch dies ist eine Vorgabe aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs, aus dem Als

feld-Urteil, dass die Landesregierung nämlich die Entwicklung des KFA und der Kommunalfinanzen permanent beobachten und als Ausfluss dieser Dokumentation jährlich – das ist auch neu – einen Gemeindefinanzbericht erstellen muss. Das finden wir gut. Wir finden gut, dass diese Vorgabe des Alsfeld-Urteils gesetzlich normiert wird und dies jetzt im Gesetz steht. Ich weiß allerdings nicht, ob sich die schwarz-grüne Landesregierung tatsächlich einen Gefallen getan hat, dies in den Gesetzentwurf zu schreiben. Jedenfalls freuen wir uns darauf, dass wir jetzt jedes Jahr schwarz auf weiß bestätigt bekommen werden, wie es den hessischen Kommunen unter Schwarz-Grün geht, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Weiß. – Für die Freien Demokraten hat sich Herr Hahn zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich die Einbringungsrede des Kollegen Reul gehört habe, dachte ich mir: Der wird uns doch jetzt nicht erzählen, dass dies etwas Neues sei? Aber mit der Verve, mit der er dies vorgetragen hat, könnte der eine oder andere Kollege vielleicht meinen, dies sei etwas Neues. Nein, hierüber haben wir in diesem Haus schon zweimal diskutiert, weil sich die Regierungsfraktionen und Minister Michael Boddenberg, der zuständige Minister, dafür loben wollten, dass sie eine solche Vereinbarung mit den Kommunen abgeschlossen haben. Es ist also überhaupt nichts Neues; das ist vollkommen richtig. Es ist das Umsetzen des Beschlusses vom 6. November 2020; und das ist auch okay. Die FDP hat nichts dagegen, dass dies so ist. Dies aber hier so aufzublasen und so zu tun, dass dies eine neue Idee sei, um den Kommunen zu helfen, stimmt nicht.

Lieber Herr Kollege Reul, der Gesetzentwurf macht nicht, was Sie gesagt haben. Es gibt keine zusätzliche Förderung, z. B. für den Kita-Bau, den ÖPNV, die Krankenhausfinanzierung; und es gibt keine zusätzliche Förderung für Digitalisierungsprojekte der Kommunen. Nein, es ist das Abarbeiten der Einnahmeverluste bzw. der Ausgabenerhöhungen der hessischen Kommunen im Rahmen der Pandemie; und es ist richtig, dass dies gemacht wird – damit Sie die Freien Demokraten nicht falsch verstehen.

Dem Kollegen der AfD muss ich zurufen: Man sollte bitte zur Kenntnis nehmen, dass die Kommunen Teil des Landes Hessen sind. Ich habe das Gefühl, dass Sie ein bisschen die Föderalismusidee haben, dass wir in Deutschland drei Staatsebenen hätten. Nein, das haben wir nicht. Wir haben die Länder; und die Länder haben sich irgendwann zusammengetan und den Bund gegründet. Das war es. Die Kommunen sind Teil der Länder. Deshalb ist das Land verpflichtet – in diesem Fall ist es das Land Hessen –, die Einnahmeausfälle bzw. zusätzlichen Kosten der Pandemie zu ersetzen. Das hat aber nichts mit generösem Handeln zu tun; denn ich habe das Gefühl – hiervon abgesehen, will ich jetzt nicht in weitere Polemik verfallen –, dass man sich jetzt dahin gehend verkaufen will, dass man mit der Brieftasche herumgehe. Es ist aber kein eigenes Geld, es ist noch nicht einmal Geld aus irgendwelchen Rücklagen,

sondern es ist gepumptes Geld. Dies kommt erschwerend hinzu.

Wir sind dafür, dass das Land Hessen seinen Verpflichtungen nachkommt. Das habe ich schon in der Aktuellen Stunde gesagt, die Sie für die Fraktion der Freien Demokraten durchgeführt haben. Wenn die Kommunen damit einverstanden sind, wenn alle drei Kommunalen Spitzenverbände gegengezeichnet haben, stimmen wir natürlich zu. Wer wären wir denn als Freie Demokraten, wenn wir dann sagen würden: „Das ist schlecht“? – Doch sind wir auch sehr selbstbewusst und sagen: Jetzt kommt einmal in die Puschen und macht in den vier Fällen, die ich eben aufgezählt habe, etwas Kommunalfreundliches.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir hatten in der Fragestunde am Dienstagmittag das Thema „Investitionsförderung im Kita-Bereich“. Jetzt können Sie sagen: Hahn, weil du Sozialdezernent bist, ist dies dein Lieblingsthema geworden. – Nein, das ist es nicht. Aber ich kann Ihnen nun einmal sagen, dass sich die Kommunen vom Land sehr alleingelassen fühlen, übrigens auch vom Bund, weil der Bund schon viel mehr zugesagt hatte, als er dann gegeben hat, sodass für Hessen 79 oder 81 Millionen € – jedenfalls in dieser Größenordnung – übrig geblieben sind. Dies ist natürlich eine sehr traurige Veranstaltung.

(Günter Rudolph (SPD): Obwohl der Bund nicht zuständig ist, aber okay!)

Also, Freunde, regt euch doch ab. Dass der Bund hierfür eigentlich nicht zuständig ist, weiß ich, aber der Bund meint ja, dass er eine Allzuständigkeit habe. – An dieser Stelle könnte man einmal das Thema der Finanzströme diskutieren. Ich kann mich an die Föderalismuskommission I erinnern. Damals war unser ehemaliger Ministerpräsident Hans Eichel Bundesfinanzminister und sagte: „Dann sollen die Aufgaben halt auf die Länder runtergehen“, was insbesondere Roland Koch und andere geschafft haben; auch ich durfte damals ein wenig mitarbeiten. Auf meine Aussage: „Dann muss aber auch das Geld den Kommunen folgen“, meinte Hans Eichel, ich liege da irgendwie ein bisschen falsch.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder zurück zum Thema. Es ist natürlich die Aufgabe des Landes, die Kita-Finanzierung vorzunehmen. Schauen Sie doch bitte einmal in das Alsfeld-Urteil. Wie sollen es die Kommunen ansonsten machen? Es ist natürlich die Aufgabe des Landes, den ÖPNV mitzufinanzieren. Auch das besagt das Alsfeld-Urteil. Wenn es einen Bedarf gibt, dann muss dieser Bedarf gedeckt werden. Die Krankenhausfinanzierung habe ich schon erwähnt sowie zusätzliche Bedarfe aufgrund der Digitalisierung.