Protocol of the Session on December 10, 2020

Mit der Rute, danke. – Damit Sie merken, dass wir uns dem Thema sachlich nähern – der Kollege Promny hat das heute Morgen so schön formuliert –, will auch ich jetzt mit „sachzwangreduzierter Ehrlichkeit“ an das Thema herangehen. Diese Formulierung hat mir echt gefallen, die er heute in einem anderen Zusammenhang gewählt hat.

(Beifall SPD)

Ist der FDP-Gesetzentwurf zur befristeten Flexibilisierung der Sonntagsöffnungen ein probates Mittel, um der angeschlagenen Branche wirklich zu helfen? – Bei näherer Betrachtung der Faktenlage kommt man schnell zu der Erkenntnis: Nein, das ist er nicht. Er ist aus unserer Sicht kein probates Mittel, um zu helfen.

Dazu ganz einfach einen Rückblick auf den Lockdown in der ersten Jahreshälfte. Damals haben wir das Gesetz geändert, um dem Einzelhandel zu helfen und um vor allem die Kundenströme zu entzerren. Wir sind dann aber sehr rasch zu der Erkenntnis gekommen, dass das gut gemeint war, im Grunde genommen aber nicht allzu viel gebracht hat. Es haben nämlich erstens nur relativ wenige Geschäfte davon überhaupt Gebrauch gemacht, und die, die davon Gebrauch gemacht haben, konnten zweitens nur feststellen, dass sie von der verehrten Kundschaft nicht gerade überrannt worden sind. Deren Reaktion war eher zurückhaltend.

(Beifall SPD)

Es waren im Übrigen in erster Linie die Möbelhäuser, die geöffnet hatten. Dort waren aber mehr Seh-Leute als KaufLeute anzutreffen. Ich bin übrigens nicht dort gewesen, aber andere haben mir das erzählt.

Herr Minister, richtigerweise haben wir im Frühsommer die Lockerung im Ladenöffnungsgesetz wieder zurückgenommen. Das war und bleibt an der Stelle richtig. Das will ich sagen, damit gleich die richtige Tendenz zu erkennen ist.

(Beifall SPD)

Ich teile da im Übrigen die Auffassung von ver.di. Die haben nämlich völlig recht, wenn sie feststellen, dass es im Moment keine großen Kundenströme gibt, die besser zu verteilen wären. Die bleiben leider schon an normalen Werktagen aus – leider, füge ich hinzu, aber es ist so.

Aus unserer Sicht liegt es in der Tat nicht an den CoronaRegelungen mit der Quadratmeterzahl, sondern in erster Linie an einem ganz anderen Faktor. Es liegt ganz einfach an fehlender oder auch zurückgehaltener Kaufkraft, dass im Moment nicht so viele Kunden unterwegs sind. Das ist der erste Grund. Zweitens liegt es daran, dass viele Leute – das wird uns noch viele Monate lang begleiten, ob wir das Ladenöffnungsgesetz ändern oder nicht – einfach Angst haben, in die Innenstädte zu fahren, weil sie Sorge haben, dass sie sich dort infizieren könnten. Das ist eine ganz normale Reaktion der Menschen vor Ort, die das entscheiden.

(Beifall SPD)

By the way, das Wort „Mitarbeiter“ hat Herr Kollege Schaus vorhin schon einmal erwähnt. Ich will hinzufügen: Wir denken natürlich an die Beschäftigten im Einzelhandel. Wir haben sie zu Recht als systemrelevant anerkannt, und wir haben sie neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Branchen zu Recht als „Helden des Alltags“ bezeichnet. Zumindest wir haben auch immer gefordert, dass es nicht bei lobenden Worten bleiben darf, sondern wir müssen auch für die Heldinnen und Helden bessere Löhne haben. Das ist für uns wichtig.

(Beifall SPD)

Aber dabei, dass man, bevor das geschafft ist, um die Ecke kommt und denen sagt: „Als Dankeschön müsst ihr nun noch öfter als jetzt schon an Sonntagen arbeiten“, machen wir als SPD-Fraktion nicht mit. Das dürfte eigentlich jedem im Saal klar sein, ohne dass ich es betonen muss.

(Beifall SPD)

Eine weitere sachliche Feststellung: Ich glaube, wir können davon ausgehen, dass eine solche Gesetzesänderung rechtlich keine Woche überleben würde; denn die Hürden sind bei dem geschützten Sonntag zu Recht so hoch, dass uns, wie ich glaube, jedes Gericht diese Änderung schon in der ersten Instanz abschmettern würde, bis in die höchstrichterliche Rechtsprechung. Das ist nichts, was wir gemacht haben, das ist einfach Fakt. Ich glaube, auch aus dieser Sicht ergibt es einfach keinen Sinn, einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen.

Ja, Herr Dr. Naas, ich bin ganz bei Ihnen und bei Ihrer Fraktion, wenn es darum geht, dass wir uns wirklich Sorgen machen müssen, dass der Onlinehandel den Einzelhandel immer weiter an die Wand drückt. Das ist richtig. Wir müssen uns überlegen, wie wir diesen beängstigenden Anstieg des Onlinehandels – in der Pandemie ist diese Tendenz beschleunigt worden – in den Griff bekommen können.

Aber, Herr Dr. Naas, wir haben hier bei anderer Gelegenheit schon mehr als ein Dutzend Mal darüber diskutiert, dass mehr Ladenöffnungen an Sonntagen den Onlinehandel nicht zurückdrängen werden. Diese vier oder fünf zusätzlichen Sonntage schaffen es einfach nicht. Das muss man so sehen. Da braucht es andere Werkzeuge. Sie haben vorhin ein Werkzeug genannt: vom hessischen Wirtschaftsminister, von der Landesregierung. Das ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, aber er muss dann auch gemacht werden.

Ich will jetzt auch gar nicht weiter von attraktiven Innenstädten reden, sondern einmal ganz konkret etwas sagen: Lassen Sie uns doch gemeinsam vor Ort bei der Bevölkerung dafür werben, dass sie nicht online bestellt, sondern in ihre Einzelhandelsgeschäfte vor Ort geht und dort die Weihnachtsgeschenke, im neuen Jahr die Ostergeschenke und zwischendurch alles, was sie braucht, kauft. Ich glaube, das wäre ein wichtiges Signal, das wir vom Plenum ausgehen lassen könnten.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass wir in diesem Hause im kommenden Plenum eine gemeinsame Resolution verabschieden, in der wir die Bevölkerung gezielt darum bitten, ihren örtlichen Einzelhandel zu stärken, damit wir am Ende, wenn die Pandemie vorbei ist, auch noch Geschäfte haben, in denen wir einkaufen können und in denen wir an der einen oder anderen Stelle bei einer Tasse Kaffee oder einem Glas Bier verweilen dürfen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns also nicht das Ladenöffnungsgesetz ändern, sondern lassen Sie uns – jeder in seinem Wirkungsbereich – aktiv dafür werben, dass der Einzelhandel gestärkt wird, indem wir dort einkaufen gehen. Wir werden das machen. Machen Sie einfach mit. – Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Kollege Decker. – Nächster Redner ist der Abg. Lichert für die Fraktion der AfD.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich hoffe, es wird niemanden hier allzu sehr enttäuschen, wenn ich auch versuche, es kurz und knackig zu machen. Ob ich allerdings den naasschen Quickie schlagen kann: Wir werden sehen. Die Kurzfassung lautet: Wir unterstützen den Gesetzentwurf.

(Zurufe)

Ein bisschen länger muss ich doch ausführen. – Warum tun wir das? Sie werden sich sicherlich daran erinnern, dass wir letztes Jahr an dieser Stelle auch schon einmal über das Thema Sonntagsöffnungen beraten haben. Damals haben wir uns ausdrücklich zur Begrenzung der Sonntagsöffnungen bekannt. Damals hat auch noch die FDP dieser Begrenzung pro forma zugestimmt, aber sie trug quasi schon das Herz auf der Zunge und sagte: „erst einmal“. Insofern sind wir uns der Tatsache bewusst, dass es hier ein Stück weit ein salamitaktisches Vorgehen der FDP ist. Jawohl, das sehen wir ein. Das ist auch ein probates Mittel. Warum denn nicht? Trotzdem tragen wir das mit.

Dennoch bekennen wir uns zur besonderen Rolle des Sonntags. Es ist sogar egal, ob Sie ihn als Schutzraum für Familien sehen oder das dritte Gebot heranziehen. Dennoch tragen wir das Ganze mit.

(Beifall AfD)

Wir unterstützen den Gesetzentwurf, weil wir den stationären Einzelhandel unterstützen wollen. Ich glaube, jedem hier ist klar, dass das nicht die einzige Maßnahme sein kann, die den stationären Einzelhandel rettet. Das ist doch völlig klar. Aber es verbreitert die Klaviatur derer, die vor allen Dingen lokal die Entscheidungen treffen können. Wenn es sich in einer Kommune nicht gelohnt hat, werden

es die Einzelhändler dem Bürgermeister bzw. dem Magistrat schon mitteilen. Dann wird es eben nicht gemacht. Aber dort, wo es sich lohnt, wollen wir den Kommunen und auch den Einzelhändlern die Möglichkeit dazu geben. Darum geht es.

(Beifall AfD)

Wir werden sicherlich noch einige Technikalitäten hören, warum das alles nicht funktioniert. Das überlasse ich gern anderen. Aber jetzt komme ich noch zu einer kleinen Schlusspointe. Wenn sogar schon Herr Schaus Luther bemüht und den armen Dr. Hahn nötigt, gleich nach dem lieben Gott zu rufen, müssen wir natürlich mit einem Bibelzitat schließen. Das ist ja klar.

(Zuruf Janine Wissler (DIE LINKE))

Ich kann Ihnen die Stelle gern noch sagen. – Matthäus Kapitel 12 Verse 11 und 12:

Wo wäre jemand unter euch, der ein einziges Schaf besitzt und, wenn dieses ihm am Sabbat in eine Grube fällt, es nicht ergriffe und herauszöge? Wie viel wertvoller ist nun aber ein Mensch als ein Schaf!

Also darf man an Sabbat Gutes tun. Ich gebe zu, Shopping ist in der Hitliste der guten Taten nicht ganz weit oben. Aber es geht uns hier nicht um die Shopper, sondern um die Einzelhändler und ihre Mitarbeiter. Denen zu helfen ist ganz sicher eine gute Tat. – Danke sehr.

(Beifall AfD)

Danke, Kollege Lichert. – Nächster Redner ist der Abg. Markus Hofmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Alle Jahre wieder“, könnte man jetzt singen, versucht die FDP, sich am Hessischen Ladenöffnungsgesetz abzuarbeiten. Die Argumente sind immer die gleichen, diesmal ergänzt durch den Pandemieaspekt. Keine Frage, der Handel leidet. Genauer: Der Handel in den Städten und Gemeinden – sprich: der stationäre Handel – leidet.

Die Konsumenten allerdings sparen auch im Jahr 2020 nicht bei den Geschenken. Durchschnittlich wollen sie 330 € für Weihnachtsgeschenke ausgeben. Das liegt auf ungefähr dem gleichen Niveau wie im Vor-Corona-Jahr. 2019 waren es deutschlandweit 543 Milliarden €, die im Handel umgesetzt wurden; 2020 werden es 551 Milliarden € sein, trotz des Lockdowns im Frühjahr und der schwierigen Bedingungen derzeit. Wir müssen erkennen, der Handel macht sogar mehr Umsatz als 2019.

Aber es ist keine Krise des Handels aufgrund zu knapper zeitlicher Einkaufsmöglichkeiten, sondern es ist eine Krise des stationären Einzelhandels aufgrund des Corona-Virus und eines Kundenverhaltens, das sich am digitalen Shopping im zu Corona-Zeiten sicheren Zuhause orientiert. Die Pandemie verstärkt diesen Trend des Onlineshoppings durch die Unsicherheit, dass jeder Kontakt einer zu viel sein könnte.

Der deutsche Handelsverband rechnet damit, dass die Weihnachtsumsätze im Netz in den Monaten November und Dezember insgesamt um 19 % zulegen werden. Die Menschen kaufen tatsächlich vermehrt online. Herr Dr. Naas, eine Sonntagsöffnung – da kann ich aus gut 30 Jahren Erfahrung im Einzelhandel sprechen – ist immer ein Event, das mit zusätzlichen Aktionen zur Frequenzerhöhung gekoppelt sein muss, um wirtschaftlich überhaupt tragfähig zu sein. Die alleinige Öffnung der Geschäfte reicht da leider nicht aus. Derzeit entspricht es aber auch nicht den Pandemiemaßnahmen, Menschenaufläufe zu produzieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Naas, Sie haben auch gesagt, die Gewerbevereine wollen mehr geschäftsoffene Sonntage. Ich war zehn Jahre lang im Vorstand eines Gewerbevereins, den ich sogar mitgegründet habe. Ich habe da sogar ein halbes Jahr hauptamtlich gearbeitet. Ich kann Ihnen sagen: Die Gewerbevereine wollen nicht mehr verkaufsoffene Sonntage, sondern sie wollen sichere Sonntage. Das haben wir mit der Gesetzesverbesserung letztes Jahr geschafft. Das ist Fakt. Sie wollen nicht mehr verkaufsoffene Sonntage. Das bringt auch nicht mehr Umsatz; denn der Umsatz fehlt am Montag. Herr Dr. Naas, das sind die Erfahrungswerte aus dem Handel.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich fasse ganz kurz den Gesetzentwurf zusammen: Die Strategie der FDP, um den stationären Einzelhandel zu unterstützen, ist: Sonntagsöffnungen, noch mehr Sonntagsöffnungen, und das am besten auch noch im Advent – super. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu wenig Zeit zum Einkaufen gibt es beim Hessischen Ladenöffnungsgesetz nicht.

Ich empfehle, das HLöG noch einmal zu lesen. Da geht es nämlich um die komplette Freigabe der Öffnungszeiten zwischen Montag und Samstag. Sie haben also an sechs Tagen Tag und Nacht die Möglichkeit, einzukaufen. An vier Sonntagen im Jahr haben Sie die Möglichkeit, sechs Stunden lang einzukaufen, wenn es sehr gute Gründe dafür gibt. Dazu gehört z. B. ein Anlassbezug, der diese Sonntagsöffnung rechtfertigen muss. Die Hürden bis zum verkaufsoffenen Sonntag sind zu Recht sehr hoch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der verfassungsmäßige Schutz des Sonntags steht dem reinen Gewinnstreben entgegen. Er dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel, und nicht zuletzt – das wird oft vergessen – dient er dem Schutz der KMUs.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Hören Sie doch einfach einmal zu. – Er dient also dem Schutz der Unternehmen, in denen der Ladenbesitzer oder die Ladenbesitzerin an sechs Tagen in der Woche hinter der Ladentheke steht. Die wollen nämlich auch einmal einen Sonntag freihaben.

Der Schutz des Sonntags ist rechtssicher und hat Verfassungsrang. Wie gesagt, das HLöG lässt es zu: Sie können Abendshoppings durchführen, z. B. jetzt in Fulda. Das ist zwar in der Corona-Zeit zeitlich ein bisschen unglücklich gewählt, aber solche Events, die in der Regel von einem Quartier, also einer Einkaufsstraße oder einem Einkaufsverband, durchgeführt werden, sind durchaus sinnvoll, weil