Wir kämpfen mit der Regierungsmehrheit darum, sie endlich besiegen zu können oder zumindest mithilfe des Impfstoffs eine deutlich positive Tendenz zu bekommen.
Unsere Hilfen – das wissen Sie so gut wie wir – wirken in vielen Bereichen und haben bislang Schlimmeres verhindern können.
Wir hoffen, dass wir das am Ende gut überwinden. Also, die Behauptung, dass sich die Zweidrittelmehrheit bewährt habe, ist völlig falsch.
Jetzt will die AfD, die gemerkt hat, dass wir es aus dem einfachen Gesetz herausnehmen konnten, zumal es die Verfassung nicht deckt, es in die Verfassung hineinschreiben.
Das ist ein völlig zulässiges Verfahren. Völlig unstrittig ist, dass man das machen kann. Indes: Ihnen fehlt, glaube ich, die politische Mehrheit dafür, dass Sie das im Landtag mit der Mehrheit der Mitglieder beschließen können, was Sie ja müssten.
Deswegen darf man das natürlich beantragen – natürlich, Herr Lambrou. Aber man muss sich auch anhören, was dagegenspricht. Dagegen spricht leider massiv die Empirie. Dagegen spricht auch – das wurde schon erwähnt – aus
meiner Sicht, dass das Grundgesetz, das sozusagen das Oberdach für die Schuldenbremsenformulierung ist, genau das nicht vorsieht, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder.
Damit es hier keine Irrtümer gibt: Die Mehrheit der Mitglieder dieses Landtags hat genau das beschlossen, was wir im Juli hier hatten. Das war die Mehrheit der Mitglieder; schauen Sie im Protokoll nach.
Daher ist das exakt dieselbe Rechtssituation, die wir auch im Deutschen Bundestag haben und die Bundestag und Bundesrat bei der Verfassungsänderung im Grundgesetz entsprechend verankert haben.
Jetzt finde ich eigentlich nur noch eines spannend: Wir haben eine Klage – das ist schon mehrfach erwähnt worden – vor dem Staatsgerichtshof, die sich unter anderem mit dem Verfahren der Änderung von Art. 141 befasst, das heute schon mehrfach angesprochen war. Ich finde es spannend, wie da argumentiert wird: sozusagen aus dem Privatrecht heraus, das sei eine Art Vereinbarung, die man nicht einseitig kündigen könne. Das wundert mich ein bisschen, weil Gesetzgebung schon etwas anders als Vertragsgestaltung ist.
Die richtige Spannung liegt jetzt eigentlich im Verhalten der beiden klagenden Fraktionen zum Gesetzentwurf der AfD. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder stimmen Sie jetzt dem AfD-Gesetzentwurf zu – dann wird man das entsprechend kommentieren können –, oder Sie lehnen ihn ab. Aber dann fallen Sie bereits Ihrem eigenen Bevollmächtigten beim Staatsgerichtshof in den Rücken.
So kommt es, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, wenn man so vollmundig etwas behauptet und andere sozusagen dazu veranlasst, sich entsprechend zu äußern.
Im Übrigen darf ich noch auf eines hinweisen: In einem Land, in dem eine sehr bewährte Verfassung wie in Hessen existiert, die z. B. selbst für die Auflösung des Landtags keine Zweidrittelmehrheit vorgibt, ist es vielleicht doch ein bisschen abwegig – – Sie wissen, Herr Lambrou: Es gibt zwei Fälle, in denen die Hessische Verfassung eine Zweidrittelmehrheit vorschreibt: Das ist zum einen die Ministeranklage vor dem Staatsgerichtshof und zum anderen die Ausrufung des verfassungsrechtlichen Notstands. Damit die Feststellung zu vergleichen, dass eine Notsituation da ist, in der der Staat zusätzliches Geld braucht? Ich halte es für mindestens eine Stufe unangemessen, wenn man das genau so haben wollte.
Sie wollen das so. Sie dürfen das wollen. Aber Sie werden es, glaube ich, nicht erreichen. Denn die Mehrheit im Landtag wird Ihnen fehlen. Das finde ich richtig so.
Vielen Dank, Herr Kollege Kaufmann. – Zu einer Kurzintervention hat sich der Abg. Marius Weiß, Fraktion der SPD, gemeldet.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann das mit einem völlig überflüssigen AfD-Gesetzentwurf klugerweise so machen, wie es eben der CDU-Kollege gemacht hat, oder man macht es so wie der Kollege Kaufmann.
Herr Kaufmann, es ist Ihre Sache, sieben Minuten zu einem Gesetzentwurf zu reden, der es nicht wert ist.
ist das auch Ihre Sache. Aber eines kann ich nicht akzeptieren. Wenn wir von der CDU vorgehalten bekommen, dass das Erpressungspotenzial gewesen sei, dass wir also offensichtlich als Oppositionsfraktion versucht hätten,
Aber wenn Sie sich hierhin stellen – das haben Sie eben implizit gemacht – und sagen, dass unser Verhalten niederträchtig gewesen sei – das haben Sie mit dem Zitat vom Kollegen Noll gemacht –, ist das unterirdisch, unsäglich und bar jeden Niveaus. Das geht gar nicht.
Wenn es darum geht, dass wir der Feststellung der Notlage widersprochen hätten, entgegne ich: Das haben wir nicht.
Wir haben der Notlage im Frühjahr nicht widersprochen. Wir hätten für den Nachtrag, den FDP und SPD hier gemacht haben, selbstverständlich auch die Ausnahme von der Schuldenbremse beschließen müssen. Damit hätten wir auch die Notlage beschlossen.
Es ist schlicht nicht wahr, wie Sie gesagt haben, wir hätten uns im Herbst geweigert, die Notlage auszusprechen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Weiß, vielen Dank für Ihren Beitrag. Jetzt haben wir es im Landtagsprotokoll,
dass Sie zugestehen, dass Sie der Notlage im Sommer auch zugestimmt hätten, wenn wir ein anderes Verfahren für die Beschaffung der Kredite gewählt hätten.