Bleiben Sie noch einen kurzen Moment bei uns, Herr Prof. Ronellenfitsch, ich komme nämlich noch auf Ihren Namen zu sprechen. Die Daten sind genannt worden: Am 18. September 2003 sind Sie erstmals in das Amt eingeführt, gewählt worden. Am 28. August 2008 und erneut am 31. August 2009 hat der Landtag Sie im Amt bestätigt. Ein viertes Mal sind Sie am 12. März 2014 in das Amt berufen worden. Die Redner haben darauf hingewiesen: Das ist eine außergewöhnliche Amtszeit, die Sie absolviert haben. Sie haben ein Amt übernommen, das seit der Verabschiedung des weltweit ersten Datenschutzgesetzes 1970 und der Wahl des ersten Beauftragten 1971 – ja, man kann das schon so sagen – zu den anerkanntesten und respektiertesten Einrichtungen unseres Landes zählt.
Auch Sie haben immer wieder darauf hingewiesen: Die Notwendigkeit präziser Regelungen und die ständige Überprüfung ihrer Einhaltung sind glücklicherweise ein fester Bestandteil im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes geworden. Das gilt – auch das ist deutlich geworden – natürlich auch vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Entwicklung. Und nicht nur nach meiner Überzeugung – das haben Sie, so glaube ich, auch gespürt, und das wissen Sie auch – üben Sie dieses Amt seit der Übernahme im Jahr 2003 in wirklich beeindruckender Art und Weise aus. Sie haben sich in den 17 Jahren – im Februar werden es 18 Jahre sein – ein wirklich großes Maß an Respekt und Anerkennung weit über die Grenzen des Landtages und des Landes hinaus erworben.
Auch das muss immer wieder gesagt werden: Ihre Berichte und Ihre damit verbundenen Auftritte gehören zu den Höhepunkten des Parlamentsjahres. Sie genießen eine enorme Wertschätzung als Persönlichkeit, aber im Besonderen natürlich als Autorität auf Ihrem Gebiet. Sie sind das, was man eine Instanz nennen kann – eine echte Instanz für Datenschutz und Informationsfreiheit. Wenn wir nicht wussten, wie es geht, wenn wir nicht wussten, wie es funktioniert, dann haben wir Sie einfach gefragt, und dann wussten wir es, und dann hat es auch funktioniert. Ich glaube, wir haben sehr schnell gemerkt, dass der Mann aus Mannheim gut zu uns hier in Hessen passt, und wir und der Datenschutz haben sich bei Ihnen sehr gut aufgehoben gefühlt.
Wenn man jetzt einmal in die Forschung hineinschaut, dann ist das im Übrigen auch gar keine große Überraschung, wenn man die Bedeutung Ihres Familiennamens kennt. Ich weiß nicht, ob Sie das in diesem Hohen Hause wissen – auch ich habe es mir angelesen, das gebe ich zu –: In Deutschland gibt es einen einzigen Lehrstuhl für Onomastik. Onomastik, das ist die Lehre der Namensforschung. Noch 1999 hat der Inhaber des Lehrstuhls, also ein
Kollege von Ihnen, Herr Prof. Jürgen Udolph aus Leipzig, auf die Frage nach der Bedeutung des Namens Ronellenfitsch geantwortet: Ich habe nicht den blassesten Schimmer.
Dann hat das stattgefunden, wofür wir Forscher und Forscherinnen so sehr schätzen. Es hat seinen Ehrgeiz geweckt, und er hat geforscht und geforscht, und aus dem blassen Schimmer, der anfangs nicht vorhanden war, wurde dann eine gefestigte Erkenntnis. Der Familienname Ronellenfitsch geht auf Serbisch „Ranilovic“ zurück. Dem liegt ein Personenname zugrunde, dessen Basis in Altkirchenslawisch „beschützen, bewahren“ bedeutet. – Sie, lieber Herr Prof. Ronellenfitsch, sind wirklich zu einem der wichtigsten Datenschützer geworden. Die Onomastik hat das belegt und Ihnen sozusagen diese Funktion schon sehr früh, nämlich durch Ihren Familiennamen, in die Wiege gelegt.
Ich darf Ihnen noch einmal meinen herzlichen Dank für eine sehr vertrauensvolle, eine sehr konstruktive und auch eine fröhliche Zusammenarbeit aussprechen, weil es immer Spaß gemacht hat, mit Ihnen zusammen zu sein, mit Ihnen zu sprechen. Es hat uns immer bereichert. Ich danke Ihnen natürlich auch dafür, dass Sie heute wieder bei uns waren. Ich wünsche Ihnen und Ihren Lieben ein besinnliches Weihnachtsfest, und dass Sie gut ins neue Jahr kommen. Das Wichtigste ist: Bleiben Sie gesund, lieber Herr Prof. Ronellenfitsch. – Bis bald.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2021 (Haushalts- gesetz 2021) – Drucks. 20/4214 zu Drucks. 20/3978 –
Die Gesamtredezeit für die heutigen Einzelpläne beträgt 80 Minuten je Fraktion. Die Fraktionen haben für die Einzelpläne 01 und 03 bis 15 eine Redezeit angemeldet. Die Gesamtredezeitenliste liegt mir vor. Entsprechend dürfen meine Kolleginnen und Kollegen Vizepräsidenten und ich Sie darauf aufmerksam machen, wenn die Redezeiten erreicht sind. Es ist immer unerfreulich für den wunderschönen und für unser Land so wichtigen Einzelplan 15, wenn am Ende keine Redezeit mehr dafür übrig ist. Das ist eigentlich der wichtigste Einzelplan – aber ich will mir jetzt jeden Kommentar dazu ersparen.
Jedem fraktionslosen Abgeordneten stehen insgesamt vier Minuten Redezeit für alle Einzelpläne zu. Im Ältestenrat haben wir vereinbart, dass Kurzinterventionen auf die Redezeit angerechnet werden. Wir haben eine Rednerreihenfolge vereinbart, die ich Ihnen noch bekannt geben will. Wird das Ministerium, wie beim Einzelplan 03, von der CDU geführt, dann beginnt die SPD. Dann kommt das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dann die AfD, dann die CDU, dann die Freien Demokraten, dann DIE LINKE, dann die fraktionslosen Abgeordneten, dann die Landesregierung. Wird das Ministerium von einem grünen Minister geführt, dann beginnt die SPD, dann kommt die CDU, dann die AfD, dann die GRÜNEN, dann die Freien Demo
aufrufen und dem ersten Redner, dem Kollegen Günter Rudolph, für die Fraktion der Sozialdemokraten das Wort erteilen.
Vielleicht darf ich informationshalber noch mitteilen: Zum Einzelplan 03 hat die CDU neun Minuten angemeldet, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten, die SPD zehn, die AfD zehn, die Freien Demokraten 7,5, und DIE LINKE hat die neun Minuten gesplittet, nämlich in fünf und vier Minuten. – Herr Kollege Rudolph, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Rechtsterrorismus und Rassismus müssen konsequent bekämpft werden. Das gilt auch gerade in unserem Bundesland Hessen, wo wir uns in diesem Jahr mit dieser Thematik, mit dieser Problematik mehr als einmal auseinandersetzen mussten.
Ich will daran erinnern: Drohbriefe und Drohmails gegen Frau Basay-Yildiz seit mehr als zweieinviertel Jahren, gegen unsere Kollegin Janine Wissler und andere beschäftigen unser Bundesland, beschäftigen uns im Parlament. Wir haben Chatgruppen, in denen Polizisten unterwegs sind. Wir haben illegale Datenabfragen aus mindestens drei hessischen Polizeirevieren. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das alles sind Vorkommnisse, die in gar keiner Weise akzeptabel sind. Herr Innenminister, wir erwarten endlich Aufklärungserfolge zu diesen skandalösen Vorgängen.
Nein, aber nach zweieinviertel Jahren ist das nicht zu viel verlangt. – Es reicht nicht, nur darauf zu verweisen: Wir haben einen Sonderermittler eingesetzt, der aus den eigenen hessischen Polizeibehörden kommt; wir haben eine Expertenkommission eingesetzt, in der übrigens GRÜNEN und CDU nahestehende Personen drin sind, aber keine Vertreter der Opposition. Da kann man schon Ergebnisse erwarten, wenn man das Problem erkannt hat – und offensichtlich ist es eines. Da braucht man auch keine Scharmützel mit dem LKA und dem Landespolizeipräsidenten, und man muss auch nicht die gesamte hessische Polizei damit diskreditieren. Vielmehr wollen wir, dass der rechte Sumpf trockengelegt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass muss die politische Botschaft sein.
Wir müssen uns als Staat wehrhaft zeigen. Das, was wir teilweise mit Extremisten erleben, insbesondere aus dem rechten Bereich – den sogenannten Querdenkern –, muss uns Sorgen machen. Ich begrüße es ausdrücklich, wenn der baden-württembergische Verfassungsschutz die Querdenker beobachten will. Ein solches Signal hätte auch Hessen gut angestanden, um endlich konsequent gegen diese Rechtsverdreher und Extremisten vorzugehen.
Herr Innenminister, auch das Interview in der „FR“ vom 3. Dezember, wo Kollegin Wissler und andere noch einmal zu den Vorkommnissen befragt wurden, macht uns betroffen; denn es gibt noch viele offene Fragen, die wir an Sie zu richten haben, auch bezüglich der Art und Weise, wie man mit Betroffenen und wie man mit Vorkommnissen umgeht. Wir haben das im Sommer hier erlebt. Wenn angeblich wegen Corona monatelang Polizeibeamte nicht vernommen werden können, Handys und Tablets nicht sichergestellt werden können, dann ist das ein Skandal und keine ordentliche Aufklärungsarbeit – um das an dieser Stelle einmal sehr deutlich zu sagen.
Wir erwarten auch, dass der Verfassungsschutz in diesen Bereichen entsprechend tätig wird. Ich will hinzufügen: Wir als SPD-Fraktion werden zu den Haushaltsberatungen wieder einen Antrag einbringen, mit dem wir Personalund Sachmittel für die Errichtung einer Geschäftsstelle Verfassungsschutz hier im Hessischen Landtag beantragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann nicht sein, dass drei Abgeordnete der Opposition – Kollege Müller, Kollegin Faeser und ich – Hunderte von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes kontrollieren sollen, ohne jegliche Zuarbeit. Das ist ein Unding, das muss dringend geändert werden. Der Verfassungsschutz muss von der parlamentarischen Kontrollkommission so kontrolliert werden, dass das auch möglich ist. Zurzeit ist das jedenfalls in dieser Art und Weise nicht möglich. Deswegen sind wir sehr gespannt, ob Sie sich trauen, diesen Antrag erneut abzulehnen.
Wir werden auch in der Fraktion beraten, und wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es wichtig ist, eine Landesstiftung einzurichten – wir haben das im letzten Jahr schon diskutiert –, wo es darum geht, Gelder bereitzustellen, und um die Frage: Wie können wir uns den Gefahren für die Demokratie entgegenstellen? Wir hatten im vergangenen Jahr Hanau und solche Ereignisse zu beklagen. Die Frage ist, ob man das im Bereich des Innenministers ansiedelt oder – das ist eine andere Idee – möglicherweise beim Landtag. Das hätte auch den Vorteil, dass wir als Landtag ein Signal aussenden: Ja, wir wollen gegen die Feinde der Demokratie vorgehen. – Wir wollen ein dauerhaftes Signal senden. Auch das würde dem Hessischen Landtag gut zu Gesicht stehen, um nicht nur in Sonntagsreden, sondern als dauerhafte Aufgabe unsere Demokratie zu schützen.
Ich will zu einem zweiten Schwerpunkt kommen. Ich will ausdrücklich im Namen der SPD-Fraktion allen hessischen Polizeibeamtinnen und -beamten danken. Übrigens: All diejenigen, die nicht mit dem Ziel der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, der Verfassung des Landes Hes
sen und dem Grundgesetz konform gehen, haben im Staatsdienst nichts, aber auch gar nichts zu suchen. Das will ich an der Stelle sehr deutlich sagen. Umso mehr gilt unser Dank denjenigen Polizeibeamtinnen und -beamten, die gewissenhaft ihren Dienst versehen.
Herr Innenminister, ich habe Ihren Auftritt gestern zwar nicht ganz verstanden – inhaltlich teile ich ihn aber ausdrücklich, und die SPD-Fraktion hat auch dazu geklatscht. Das haben die meisten GRÜNEN an der Stelle nicht getan. Deswegen ein herzliches Dankeschön an die Polizeibeamtinnen und -beamten für ihren Einsatz, nicht nur rund um die A 49, sondern für 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Ein herzliches Dankeschön für den Einsatz der Kolleginnen und Kollegen.
Wenn der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Andreas Grün, vor wenigen Tagen sagt: „Hohe Krankheitsstände, volle Überstundenkonten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist fast nicht mehr herzustellen, wir können über Monate kein freies Wochenende mehr einplanen“, dann zeigt das – und so zeigt es auch eine Umfrage, die Sie, Herr Innenminister, sogar Anfang des Jahres in Auftrag gegeben haben –, dass die nicht ausreichende Personalausstattung das größte Problem ist. Das führt zu großer Unzufriedenheit bei der hessischen Polizei. Herr Innenminister, das haben Sie zu verantworten, weil in den letzten Jahren zu wenige Polizeibeamtinnen und -beamte ausgebildet wurden. Das ist Ihr Versäumnis und das Ihrer Regierung, Herr Innenminister.
Wir hätten uns gestern auch gewünscht – Kollegin Faeser hat es angesprochen –, dass der Ministerpräsident auch einmal etwas zu dem Thema A 49 gesagt hätte. Dazu hat der Ministerpräsident beharrlich geschwiegen.
Angriffe auf Polizeibeamte: Wenn die Zahlen der hr-Umfrage vom heutigen Morgen stimmen – und das ist auch unser Eindruck aus den Gesprächen und Erfahrungen der letzten Wochen und Monate –, dann werden der Polizeieinsatz und auch die Mittel als angemessen angesehen.
Ich weiß nicht, Herr Frömmrich, was Sie wieder dazwischengebrummelt haben. Selbst die Anhänger der GRÜNEN sehen die Widersprüchlichkeit, dass die GRÜNEN vor der Wahl etwas anderes versprechen, als was sie nach der Wahl machen – aber das ist eine andere Geschichte.
Aber vielleicht kann man das empirisch nicht aufarbeiten; deswegen sage ich das an der Stelle. Jedenfalls wird das als angemessen angesehen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das zeigt: Es war richtig. Rechtsstaatlich getroffene Entscheidungen müssen auch rechtsstaatlich umgesetzt werden. Das muss auch akzeptiert werden. Das tun nicht alle. Wir als SPD-Fraktion tun es.