Protocol of the Session on February 6, 2019

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich darf den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einbringen. Hintergrund, Anlass und Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet zukunftsfähig zu machen und den Telemedienauftrag zeitgemäß fortzuentwickeln.

Als Beispiele will ich nur Folgende nennen: Die Angebote können in den Mediatheken derzeit nur sieben Tage eingestellt werden. In Zukunft werden sie länger eingestellt werden können. Sie werden damit für den Verbraucher auch über den Fernseher nutzbar gemacht werden können. Damit ergibt sich auch die Möglichkeit, dass Netflix, Amazon und YouTube etwas Entsprechendes entgegengesetzt werden kann.

Zweitens. Den Öffentlich-Rechtlichen wird mehr interaktive Kommunikation ermöglicht werden. Sie können dann in den Social Media entsprechend präsent sein. Sie können die jungen Menschen dann da ansprechen, wo sie unterwegs sind. Die meisten jungen Menschen schauen kein lineares Fernsehen mehr, obwohl sie länger fernsehen, als es früher der Fall gewesen ist. Sie nutzen die mobilen Endgeräte. Sie lassen sich auch nicht vorschreiben, wann sie fernsehen. Vielmehr schauen sie es sich an, wenn sie gerade Lust und Laune darauf haben. Es ist deshalb ganz wichtig, dass die Mediatheken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur länger genutzt werden können, sondern dass sie auch überall, nämlich auch auf mobilen Endgeräten, erreichbar sind.

Etwa 24 Millionen Menschen unter 40 Jahren nutzen diese mobilen Endgeräte entweder ständig oder gelegentlich. Sie sehen damit Fernsehsendungen, Filme und Ähnliches.

Weiterhin wird mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Ausbau der barrierefreien Angebote in Internetportalen vorgeschrieben werden. Ich glaube, dass das eine sinnvolle und gute Lösung ist.

Zuletzt will ich auf etwas hinweisen. Es hat sehr lange gedauert, bis die 16 Länder diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag zusammenbekommen haben. Es gab zwei Konflikte, die aber beide mit den Beteiligten ausgeräumt werden konnten.

Erstens wurde im Sinne der Zeitungsverleger das Thema Presseähnlichkeit genauer definiert. Da gab es einen Streit mit den Zeitungsverlegern wegen der Platzierungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet. Dieser Streit ist ausgeräumt worden.

Zweitens können angekaufte Spielfilme, die keine Auftragsproduktionen sind, nun 30 Tage in den Mediatheken vorgehalten werden. Das kommt den Produzenten entsprechend entgegen.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu dem Zustimmungsgesetz zum Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir die öffentlichrechtlichen Medien weiterhin als Medien des Qualitätsjournalismus stärken, dass wir sie im Internet festigen und dass die Validität der dortigen Informationen stärker online geht. Die Ratifikationsurkunden müssen bis spätestens Ende April vorliegen, sodass ich Ihnen anbiete, auch weitere Informationen im entsprechenden Ausschuss, dem Hauptausschuss, zu geben.

Dieser Zweiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag bringt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dorthin, wo die Menschen mit ihrem Medienkonsumverhalten sind. Damit trägt er zu einer weiteren Akzeptanzstärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank für die Einbringung, Herr Staatsminister Wintermeyer. – Ich eröffne die Debatte. Als Erste spricht Frau Wallmann von der CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist die rechtliche Form, mit der die 16 Bundesländer in Deutschland ein einheitliches Rundfunkrecht schaffen. Seit Bestehen des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, seit gut drei Jahrzehnten, hat es immer wieder Bedarf an Veränderungen gegeben, weil die Zeit voranschreitet. Ich nenne etwa die Regelungen zum Bereich der Werbung, Anpassungen beim Daten- und Jugendschutz oder auch die Grundlage der Rundfunkfinanzierung, die auf neue Füße gestellt wurde.

Heute diskutieren wir über den Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, in dem nun der Telemedienauftrag behandelt wird. Dort geht es darum, die Rahmenbedingungen – Herr Staatsminister Wintermeyer hat dazu schon ausgeführt – für das Internetangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszugestalten und vor allem auch neu zu gestalten. Die Betonung liegt auf „neu“; denn es war schon Gegenstand des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags aus dem Jahr 2009.

Wenn man sich die Zeit seit 2009 anschaut, muss man feststellen, dass die Kritik seitdem nie wirklich abgebrochen ist. Es gab immer wieder kritische Töne, was das Internetangebot angeht, und das, obwohl bereits seinerzeit die Unzulässigkeit von presseähnlichen Angeboten der öffentlichrechtlichen Sender erklärt worden ist und auch sogenannte Bereitstellungsfristen – auch hierzu hat der Herr Staatsminister ausgeführt – schon damals festgelegt worden sind.

Natürlich stellen wir fest, dass Nutzer ihr Verhalten ändern – eben ist beispielsweise das Stichwort Netflix genannt worden – und man auch dem technologischen und inhaltlichen Wandel des Internets am Ende Rechnung tragen muss.

Nach zähem Ringen – naturgemäß ist es so, wenn sich 16 Bundesländer auf einen Vertrag einigen sollen – ist es aber gelungen, eine Einigung hinsichtlich der Ausgestaltung der Internetaktivitäten zwischen den unterschiedlichen Protagonisten herbeizuführen. Das sind zum einen natürlich Vertreter deutscher Verlagshäuser, das sind die Ministerpräsidenten unter Federführung des Landes Sachsen-Anhalt und natürlich auch Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Im Ergebnis soll der Textanteil in öffentlich-rechtlichen Beiträgen reduziert werden und der Schwerpunkt, was ich auch sehr nachvollziehbar finde, auf den Bild- und Tonbeiträgen liegen. Gleichwohl wird das Onlineangebot bei ARD, ZFD und Deutschlandradio erweitert. Das hat am Ende natürlich auch damit zu tun, dass sich das Verhalten der Beitragszahler bzw. der Nutzer einfach verändert hat

und man einer immer stärker digitalisierten Welt Rechnung tragen will.

So können fortan – ich finde, das ist eine der ganz wesentlichen Neuerungen – audiovisuelle Inhalte bereitgestellt werden, die vorher noch nicht im Radio oder im Fernsehen gezeigt worden sind. Das ist eine wichtige Neuerung und stärkt aus meiner Sicht auch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ich will es kurz machen, weil der Minister schon dazu ausgeführt hat: Die Sieben-Tage-Regel entfällt, stattdessen können Beiträge bis zu 30 Tage lang gezeigt werden. Bei Großereignissen wie beispielsweise Bundesligaspielen gab es bisher eine 24-Stunden-Regelung, nun wird es möglich sein, diese bis zu sieben Tage lang abzurufen.

Im Bereich von Wissenschaft und Kultur wird es möglich sein, sich Verlinkungen anderer Einrichtungen anzuschauen. Dazu gehören Museen, Bibliotheken oder auch Hochschulen. Das ist eine ganz klare Stärkung des Markenkerns des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und eine wichtige Neuerung in diesem Vertrag.

Außerdem, das will ich nur stichpunktmäßig benennen, wird der barrierefreie Zugang thematisiert, sowohl was die Inhalte als auch den Zugang angeht. Ich glaube, auch das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Nach mehreren Jahren des Ringens um diesen Vertrag – wie gesagt, das ist nachvollziehbar, wenn sich 16 Bundesländer und unterschiedliche Akteure wie Verlagshäuser und Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf einen Text einigen müssen – ist es im Juni 2018 gelungen, eine Einigung zu erreichen. Im Oktober 2018 haben die Ministerpräsidenten diesen Staatsvertrag unterschrieben, er soll am 1. Mai 2019 in Kraft treten. Deswegen ist es auch gut und richtig, dass wir ihn heute hier beraten. Ich glaube, er stellt einen guten Kompromiss aller Beteiligten und der unterschiedlichen Interessen dar. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir bedanken uns bei Frau Wallmann. – Als Nächsten darf ich den Kollegen Enners von der AfD aufrufen.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den hier vorgelegten Gesetzentwurf kann man eigentlich nur als Friedensangebot an die Zeitungsverleger allein um des lieben Friedens willen bezeichnen. Man hätte durchaus mehr erwarten können als diese problematische, möglicherweise sogar verfassungswidrige Gesetzesvorlage.

Erinnern wir uns: Diesem Änderungsgesetz ging ein jahrelanger Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger voraus. Die Pressevertreter bemängelten, dass die sogenannten Telemedienangebote der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu sehr Presseartikeln ähnelten und sich nicht genügend von ihnen unterschieden. Dass in dem Streit zwischen dem Chef des BDZV, Mathias Döpfner vom Springer-Verlag, und der früheren ARD-Vorsitzenden Karola Wille vom MDR auch an Worten wie „Staatsfunk“ und „Verhältnisse wie in Nordkorea“ nicht gespart wurde, zeigt das Niveau der Auseinandersetzung.

(Beifall AfD)

Der unter anderem von der Ministerpräsidentin und Vorsitzenden der Rundfunkkommission Maria Luise Dreyer vorgestellte und vorher unter Führung von Ministerpräsident Haseloff auf der einen und den Zeitungsverlegern auf der anderen Seite erarbeitete vermeintliche Kompromiss liegt uns nun heute als Gesetzentwurf vor. Dabei ist eine der größten Änderungen, die Einzug halten wird, der neu formulierte Abs. 7 des § 11d. Schon der erste Satz „Die Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein“ birgt unseres Erachtens verfassungsrechtlichen Sprengstoff; denn in einem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in Zusammenarbeit mit Prof. Meinhard Schröder erläutern diese beiden, dass sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der im Internet üblichen Mittel bedienen dürfen, also auch Text- und Bilderseiten verwenden können, um den gesetzten Grundauftrag zu erfüllen.

Natürlich konkurrieren die privaten Medien mit den öffentlich-rechtlichen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst einmal gibt es eine verfassungsrechtlich definierte Internetpresse nicht, und andererseits sind die Öffentlich-Rechtlichen an ihren Grundversorgungsauftrag gebunden. Das bedeutet, auch die Onlineangebote müssen somit eine objektive und binnenplurale Informationsquelle darstellen. Es gibt also durchaus gewichtige Bedenken, die die Formulierung „Telemedienangebote dürfen nicht presseähnlich sein“ mit sich bringt.

Ein weiterer Punkt ist die neu eingeführte Schlichtungsstelle. Diese soll nach Medienberichten paritätisch besetzt werden mit einem Vorsitzenden an der Spitze, der bei einer Pattsituation ausschlaggebende Stimme haben soll. So können die privaten Pressevertreter einen erheblichen Einfluss auf den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen ausüben, und genau dies ist verfassungsrechtlich und wohl auch unionsrechtlich äußerst bedenklich.

(Beifall AfD)

Wir verstehen, dass der Rundfunkänderungsstaatsvertrag an die Gegebenheiten der heutigen Zeit und gerade auch in Bezug auf das Internet angepasst werden muss. Dieser Gesetzentwurf ist jedoch ein Schritt zurück, und er ist ein Einknicken vor den privaten Medien.

Kann den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirklich zur Last gelegt werden, dass sie für den Auflagenrückgang der Zeitungen und Zeitschriften mitverantwortlich sind? – Nein, das haben die Zeitungsverlage selbst zu verantworten, nämlich ab dem Zeitpunkt, als sie die Strategie des kostenlosen Lesens ihrer Artikel im Netz anwandten. Dass sie nun heute auf der Suche nach Refinanzierungsmöglichkeiten ihre Artikel hinter Bezahlschranken anbieten, ist ihr gutes Recht. Ein Einmischen in die Darstellungsform der Telemedienangebote der Öffentlich-Rechtlichen, wie es jetzt hier im Gesetzentwurf festgezurrt werden soll, ist jedoch nicht akzeptabel.

Ich komme zum Ende. Mit meiner hier vorgetragenen Ausführung bin ich nicht weit weg von der Argumentationslinie der grünen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner. Somit sind wir von der AfD-Fraktion sehr gespannt, ob die hessischen GRÜNEN ihrer Kollegin aus dem Bundestag folgen oder vielmehr dem Koalitionszwang unterliegen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Als Nächsten darf ich den parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktion der GRÜNEN, Jürgen Frömmrich, aufrufen. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich brauche wohl keine Erinnerungen an die Auffassung der grünen Bundestagsfraktion. Von Ihnen unterscheidet uns grundlegend Folgendes, nämlich dass wir meinen, dass eine freie, gute, offene, journalistisch qualitativ hochwertig arbeitende Presse sowohl im freien als auch im öffentlichrechtlichen Bereich die Grundlage unserer Demokratie bildet. Das unterscheidet uns ganz deutlich von Ihnen. Deswegen unterscheide ich mich da von meiner Kollegin im Deutschen Bundestag überhaupt nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der Konflikt mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag beseitigt werden soll – der Staatsminister hat es gesagt –, begrüßen wir ausdrücklich. Ein Kompromiss ist gefunden worden. Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden die rundfunkvertraglichen Vorschriften zum Telemedienauftrag des öffentlichen Rundfunks an den technischen Fortschritt im Internet und an das geänderte Nutzerverhalten angepasst.

Zur Frage der Presseähnlichkeit von öffentlich-rechtlichen Telemedien wird auf der Grundlage eines zwischen den Ländern, zwischen den Rundfunkanstalten und den Zeitungsverlegern gefundenen Kompromisses eine neue Regelung getroffen. Diese Regelung löst den jahrelang schwelenden Konflikt zwischen den öffentlich-rechtlichen Anstalten und den Verlegern – so, wie ich meine – hoffentlich auf.

Während die privatrechtliche Presse die Hoheit über das Textformat behält, werden die Öffentlich-Rechtlichen den Schwerpunkt auf Audio- und Videoinhalte legen. Was bei dem Kompromiss im Auge behalten werden muss, ist die Tatsache, dass heute die meisten Menschen Medien über mobile Endgeräte konsumieren, z. B. in der Bahn und auf dem Weg zur Arbeit. Dabei werden Nachrichten von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Textformat präferiert. Es stellt sich also die Frage, inwieweit dieser Kompromiss mit dem Nutzerverhalten und auch mit dem Nutzerbedarf der Konsumenten in Einklang zu bringen ist.

Auch gilt es, dass eigentlich der Inhalt die Form bestimmen sollte. Das heißt, manchmal bietet sich ein Fernsehinterview an, manchmal eher ein redaktioneller Text. Mit dem Kompromiss wird die Wahl des Formats an den Produzenten des Inhalts geknüpft, was nicht immer unbedingt sinnvoll erscheint.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Da hast du recht!)

Hier, so meine ich, ist der Weisheit letzter Schluss noch nicht gefunden. Eventuell muss man das im Auge behalten. Deshalb werden wir sehr genau zu beobachten haben, ob der gefundene Kompromiss auch in der Praxis trägt.

Auch muss darauf geachtet werden, dass die audiovisuelle Kultur- und Kreativwirtschaft nicht zum Leidtragenden wird. Wenn z. B. die Verkaufschancen ihrer Produkte an private Streaminganbieter durch längere Verweildauern in Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen sinken, ist an dieser Stelle auf eine faire Anpassung der Vergütung und der

Rechteverwertung für Kultur- und Medienschaffende zu achten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verweise da ausdrücklich auf die Protokollnotiz der Ministerpräsidenten. Dieses Thema ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Protokollnotiz hinterlegt.

Natürlich soll der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk den privaten Verlegern nicht das Leben schwer machen. Die Situation der Verlage und der Überlebenskampf vieler Printmedien sind uns hinreichend bekannt. Aber neben den fairen Wettbewerbsbedingungen für die Verlage muss auch sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Versorgungsauftrag, auch in den Telemedienangeboten, umfassend nachkommen kann.