Wir finden auch den Gesetzentwurf der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten recht gut. Wir waren ein bisschen irritiert: Sowohl im Ausschuss als auch soeben klang schon an, dass es da ein paar Eitelkeiten, einen Wettbewerb der Eitelkeiten zwischen SPD und CDU gab.
Aber eigentlich finde ich den Wettbewerb um die besten Ideen beim Mobilfunk sehr wichtig für unser Land. Und warum finde ich diesen Wettbewerb wichtig? – Hessen liegt weiter im Funkloch, und das müssen wir gemeinsam ändern.
Es ist nämlich so: Bei den sogenannten grauen Flecken, wo also nicht alle Betreiber dabei sind, hat nur BadenWürttemberg einen größeren Anteil als Hessen. Wir in Hessen sind da also unterdurchschnittlich gut. Bei den sogenannten weißen Flecken – das sind diejenigen, bei denen man zwar telefonieren kann, wo es aber kein Hochgeschwindigkeitsinternet gibt – liegt Hessen bei beachtlichen 3,92 %. Das ist auch im bundesweiten Vergleich unterdurchschnittlich gut. Bei allen Technologien von 2G bis 5G ist Hessen unterdurchschnittlich gut. Vielleicht liegt es doch ein wenig daran, dass unsere Landesregierung und unsere schwarz-grüne Koalition, die hier seit fast zehn Jahren regiert, doch nicht so gut ist, wie sie sich immer nach außen gibt.
Aber wir finden richtig, was Sie jetzt vorschlagen, etwa die Abstandsregeln oder die genehmigungsfreie Ermöglichung höherer Mobilfunkmasten. Wir setzen mit unserem Änderungsantrag einen Booster obendrauf, nämlich die Genehmigungsfiktion, nach der ein Mast als genehmigt gilt, wenn nach drei Monaten von der Behörde kein Einspruch kommt, und eine Vollständigkeitsfiktion, der zufolge die Unterlagen als vollständig abgegeben gelten, wenn nach drei Wochen kein Einspruch erfolgt. Das halten wir für wichtig. Sie haben heute nicht den Mut, so weit zu gehen. Aber ich bin sicher, dass das als Material für künftige Gesetzentwürfe berücksichtigt wird. Dann werden wir sicherlich noch einen Schritt weiterkommen.
Wir entbürokratisieren mit den heutigen Gesetzentwürfen ein Stück weit das Aufstellen von Mobilfunkanlagen. Das ist ein wichtiger Schritt. Wir könnten uns noch einen weiteren Schritt vorstellen, glauben aber, dass der jetzige Weg schon mal gut ist. – In diesem Sinne: Glück auf für den Mobilfunk in Hessen.
Wertes Präsidium, werte Kollegen! Ich möchte zunächst Sabrina Henne, Chefin des Gasthauses „Zum Lindenwirt“ in Wesertal, zitieren: Mobilfunk ist ein echtes Problem hier. Wenn wir Geschäftsreisende haben, die davon abhängig sind, erreichbar zu sein, gab es schon einige Gäste, die frühzeitig abgereist sind, weil sie nicht erreichbar waren. Da hilft auch kein WLAN. Die brauchen guten Mobilfunkempfang.
Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Gesetzentwurf schon erwähnt, dass es immer noch Ortschaften in Hessen gibt, die ohne jeglichen Mobilfunkempfang sind. Die Aussage von Frau Henne zeigt erneut klar und deutlich, wo das eigentliche Problem liegt. Dieses Problem ist im Fall von Frau Henne sogar geschäftsschädigend.
Die Landesregierung hat den ländlichen Raum in den letzten Jahren deutlich vernachlässigt und es nicht geschafft, eine flächendeckende Mobilfunkgrundversorgung zu schaffen. Die Anhörung des Ausschusses für Digitales und Datenschutz im März hat deutlich gemacht, dass sich die Vertreter der Institutionen einig sind: 5G-Masten in Hessen sollen bald schneller, höher und in geringeren Abständen aufgestellt werden.
Bei all der Schwärmerei über die 5G-Technologie wird die Gesundheit der hessischen Bürger völlig vernachlässigt. Die AfD fordert, dass die Gesundheit der Bevölkerung in Hessen stärker als der Ausbau mit 5G-Masten in den Mittelpunkt gerückt wird. Die Bevölkerung in Hessen muss darüber informiert und aufgeklärt werden, welche Langzeitfolgen durch die Strahlung des 5G-Standards entstehen können.
Die Anzuhörende Anke Vetter von der Bürgerinitiative „Stopp 5G – Für ein strahlungsarmes Darmstadt“ hat mit ihrem Beitrag deutlich gemacht, dass das Thema ernster genommen werden sollte, als viele denken. Als Betroffene wird Frau Vetter seit 25 Jahren von Kopfschmerzen geplagt. Laborwerten zufolge liegt bei ihr eine Schwermetallbelastung vor,
die dazu führt, dass das Nervensystem durch elektromagnetische Wellen stark und unmittelbar gereizt wird.
(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wirtschaftswachstum oder Aluhut? – Hartmut Honka (CDU): Ausbau oder nicht Ausbau? – Weitere Zurufe)
Es ist für mich einfach nicht mehr möglich, an der Gesellschaft teilzuhaben. Aufgrund meiner Symptomatik habe ich einen Behinderungsgrad von 50; … Das entspricht einer Schwerbehinderung.
Damit Sie das nicht gleich als Geschwurbel von besorgten Bürgern abtun, zitiere ich auch noch den Professor für Biophysik, Dietmar Hildebrand. Auch er sieht die Gefahr massiver Gesundheitsschädlichkeit und betont, dass Ihr Gesetzentwurf führen wird zu einer – Zitat – „Strahlenbelastung der Bevölkerung mit Mikrowellen, deren biologische Wirkung auf Mensch und Natur schädlich ist“.
Nicht nur von der neuen 5G-Technologie gehen Gefahren für Mensch und Natur aus, eine noch stärkere Bestrahlung von Mensch und Natur ist insbesondere im GigahertzBereich schädlich für beide. Wie Sie sehen, können Sie das nicht als Hirngespinste von vermeintlichen Verschwörungstheoretikern abtun, sondern sogar Fachleute warnen vor 5G.
Zum gesamten Komplex der völlig unklaren gesundheitlichen Folgen Ihrer sogenannten Mobilfunkausbaubeschleunigung kommt noch etwas anderes hinzu. Dazu zitiere ich nochmals Frau Vetter: Der Gesetzentwurf sei zutiefst undemokratisch. Hinzu kommt, dass die Politik dringend infrage stellen muss, ob wir einen flächendeckenden 5G-Mobilfunkausbau benötigen. 5G ist für Kommunikations- und Streamingbedürfnisse der Bevölkerung nicht erforderlich, für autonomes Fahren zu unsicher und zum Schließen von Funklöchern ungeeignet. Keine Notwendigkeit – warum sucht die Industrie krampfhaft nach 5G-Anwendungen, die sie den Bürgern schmackhaft machen kann?
Warum macht die Landesregierung das? Warum forciert sie zur Schließung von Mobilfunklöchern eine Technologie, die Masten in viel geringeren Abständen als bei LTE benötigt? Gerade eine solche Technologie ist dafür völlig ungeeignet. Aber daran sieht man wieder einmal, dass die an der Regierung beteiligten GRÜNEN nicht das Geringste mit Naturschutz zu tun haben; denn, wer von Naturschutz spricht, der darf von der massiven Zerstörung von Biotopen nicht schweigen. Mit dem jetzigen völlig irrationalen Ausbau von 5G sind Masten in so geringem Abstand nötig, dass der Weg für ungebremste Waldrodung, Flächenversiegelung und Artensterben frei ist.
Wie ich bereits gesagt habe, braucht Hessen zuerst eine flächendeckende Mobilfunkgrundversorgung. Erst dann kann man weiter darüber sprechen, welche Änderungen an der Hessischen Bauordnung vorgenommen und wie viele Millionen Euro in den 5G-Ausbau investiert werden sollen.
Wir als AfD sind weiterhin davon überzeugt, dass die aktuell gültigen Regelungen in der Bauordnung reichen würden, um die weißen Flecken der Mobilfunkversorgung zu beseitigen
noch zwei Sätze –, sofern natürlich das Land Hessen eine Regierung hat, die wirklich an der Beseitigung dieser weißen Flecken interessiert ist, was leider nicht zutrifft.
Deshalb lehnen wir sowohl den Gesetzentwurf der die Regierung tragenden Fraktionen als auch den Gesetzentwurf der SPD ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ersten Fragen für mich lauteten: Was war das denn jetzt? Und: Wer bin ich, und wenn ja, wie viele?
Ist man jetzt für den Ausbau, weil man eine Gastwirtin anführt, die dringend Mobilfunk braucht, oder ist man gegen den Ausbau, weil das alles total schädlich ist, wie es auch in der Anhörung herüberkam? Ich weiß es einfach nicht. Darüber muss sich die AfD vielleicht selbst klar werden.
(Dr. Frank Grobe (AfD): LTE ist etwas anderes als 5G! 5G und LTE sind zwei verschiedene Sachen! Kapiert? Nein!)
Wir nähern uns dem Ende der Plenardebatte, und ich will es kurz machen. Viele werden nach der Plenarsitzung nach Hause fahren. Dann hört die Arbeit für uns nicht auf, sondern sie geht für viele, die z. B. mit dem Zug fahren, nahtlos weiter. Ob nur am Telefon oder in Videokonferenzen – fast überall ist das mobile Arbeiten heute möglich und nicht nur aus unserem Leben als Parlamentarier und Parlamentarierinnen nicht mehr wegzudenken.
Damit ich bei zukünftigen Reden das Wort „fast“, das ich gerade genannt habe, weglassen kann, reden wir heute in zweiter Lesung über unseren Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung des Mobilfunkausbaus in Hessen. Unser Ziel ist dabei klar: Wir wollen in Hessen ein lückenloses, unterbrechungsfreies und schnelles Mobilfunknetz. Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir einen weiteren Schritt hin zur Erreichung dieses Ziels.
Wie Sie alle wissen, hat sich in den letzten Jahren unter dieser Regierung schon viel getan. Oder, um es ausformulierter zu sagen:
Das Land Hessen hat in den vergangenen Jahren Fortschritte beim Breitband- und Mobilfunkausbau erzielt und hierbei großes Engagement gezeigt.
Genau, da kann man klatschen. – Diese Formulierung stammt vom Branchenverband Bitkom und ist in den Anhörungsunterlagen zu den beiden hier diskutierten Gesetzentwürfen zu finden.
Ich lese zu den Gesetzentwürfen auch viele weitere Stellungnahmen, die sich sehr positiv zu unserem Gesetzentwurf äußern. Ich gebe zu, dass es auch Forderungen gab, die keinen Niederschlag im Gesetzentwurf gefunden haben. Im Ausschuss haben wir darüber diskutiert.
Der Ausschuss wäre vielleicht auch für die FDP der bessere Ort gewesen, um den Änderungsantrag zu stellen. Wenn ich in der FDP wäre, würde ich wohl zum Änderungsantrag sagen: Dazu habe ich noch 101 oder 113 Fragen; mal schauen, wann ich sie zuschicke.
Wir haben uns intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt – anders als vor dem Änderungsantrag –, weil es die Stel
lungnahmen gab. Aber Herr Honka hat schon Folgendes angeführt, nachdem der Änderungsantrag auf dem Tisch lag: Im Ergebnis ist es für uns sinnvoller, diese Ansätze aktuell nicht in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Das mag in der Zukunft anders sein, aktuell können wir dem Änderungsantrag nicht zustimmen.
Ich möchte aber positiv enden, und zwar noch einmal mit einem Zitat aus den Anhörungsanlagen. Die Änderungen sind „Bestandteile auf dem Weg zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus“.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen also mit der weiteren Änderung der Bauordnung – die zweite in der Legislaturperiode – und nun auch des Hessischen Straßengesetzes den nächsten, gleichzeitig maßvollen und sinnvollen Schritt, den Mobilfunkausbau in Hessen weiter voranzubringen. Davon profitieren die Betreiber, die Anlagen schneller bauen oder mobile Anlagen auch länger betreiben können. Es profitieren die Verwaltungen, die mehr Ressourcen haben, die sie anderweitig einsetzen können. Davon profitieren vor allem am Ende die Menschen in ganz Hessen beim Mobilfunkausbau.