Protocol of the Session on March 23, 2023

Es ist aber wahrscheinlich den Umfrageergebnissen geschuldet, dass wir hier solche Auftritte erleben müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Einen Punkt finde ich wichtig. Das betrifft das Verhältnis zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zwischen Personalräten und Arbeitgebern. Das sind wir als Land. Das sind aber auch die Kommunen, vertreten durch die Kommunalen Spitzenverbände. Als solche waren sie auch bei den Anhörungen vertreten.

Wir haben eine interessante Anhörung gehabt. Ich habe das schon in der zweiten Lesung gesagt. Da sind unterschiedliche Auffassungen aufeinandergetroffen. Es ist auch Sinn und Zweck einer Anhörung, dass unterschiedliche Interessenverbände ihre Interessen vor dem Landtag in einer Anhörung kundtun.

Wir haben natürlich die Wünsche der Gewerkschaften und der Interessenvertreter wahrgenommen. Das haben wir sehr deutlich gesehen. Wir haben aber auch die andere Seite gehört, nämlich die Spitzenverbände, die als Vertreter der Arbeitgeber aufgetreten sind.

Auftrag und Sinn und Zweck von Gesetzgebung ist es, aufgrund dieser beiden Vorträge den Versuch zu unternehmen, einen Ausgleich herzustellen. Ich finde, das haben wir getan. Das, was wir hier vorgelegt haben, ist ein guter Gesetzentwurf, den wir zur Zustimmung vorschlagen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Trotz aller Aufregung und zum Teil auch gespielten Aufregung möchte ich sagen: Liebe Frau Kollegin Hofmann, geht es auch eine Nummer kleiner?

(Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Warum?)

Wenn Sie sagen, das sei Mitbestimmungsrecht aus dem Mittelalter, dann frage ich Sie, ob es nicht eine Nummer kleiner geht. Dieses Personalvertretungsrecht ist in großen Teilen identisch mit dem Personalvertretungsrecht des Bundes. Wenn ich es richtig im Kopf habe, stellen Sie die Bundesinnenministerin. Meines Wissens wird dort zurzeit auch nicht vorbereitet, dieses Gesetz zu ändern. Ich würde mich nie hierhin stellen und sagen, dass die Kollegin Faeser ein Personalvertretungsrecht verantwortet, das aus dem Mittelalter ist. Ich finde, Sie sollten Ihre Wortwahl vielleicht ein wenig zurücknehmen, liebe Frau Kollegin Hofmann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Das sagt der Richtige!)

Das geht aber wahrscheinlich nicht. Sie müssen ja gewissen Dingen nacheifern.

Aus dieser Anhörung haben wir verschiedene Änderungswünsche und Änderungsvorschläge der Anzuhörenden aufgenommen. Das betrifft die Verbesserung für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Einstellung. Wir haben eine Regelung analog dem Bundesrecht geschaffen; das ist ein Vorschlag, den wir gern übernommen haben.

Wir haben die Interessenvertretung für studentische Hilfskräfte aufgenommen analog den Regelungen, die es in Thüringen gibt. Das war ein Vorschlag der ASten, der in dieser Anhörung vorgelegt worden ist. Wir haben dies übernommen, weil wir glauben, dass das ein guter Vorschlag ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Aber nur einer von vielen!)

Wir haben auch zur Einigungsstelle Vorschläge übernommen, aber nicht so, wie sie vorgetragen worden sind.

(Zuruf Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD))

Das Wort hat der Abg. Frömmrich.

Ich kann durchaus damit umgehen, aber die Frau Kollegin ist etwas übermotiviert.

(Zuruf Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Wir haben auch bei der Frage der Einigungsstelle etwas übernommen. Wenn sich der Dienstherr über den Vorschlag der Einigungsstelle hinwegsetzt, dann hat er auch die Pflicht, zu begründen, warum er darüber hinweggeht. Ich finde, das ist ein guter Vorschlag, den wir übernommen haben. Im Übrigen hat der Innenminister erklärt, wie das, was Sie zur Einigungsstelle vorschlagen, vom Bundesver

fassungsgericht gesehen wird. Vielleicht sollte man das als Juristin einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

Auch die Debatte um Hessen Mobil haben wir aufgenommen. Wir haben im Begründungsteil eine Klarstellung übernommen. Auch sollte man wissen, dass der Begründungsteil bei Streitverfahren zugrunde gelegt wird, um zu schauen, was der Wille des Gesetzgebers ist. Der Wille des Gesetzgebers ist hier sehr deutlich formuliert worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, unter dem Strich ist das ein guter Vorschlag, den wir Ihnen hier vorlegen. Es ist nicht Arbeitgeberseite, es ist aber auch nicht Arbeitnehmerseite in Reinkultur. Es ist ein Abwägungsprozess, den wir vorgenommen haben. Wir glauben, dass wir Ihnen ein gutes Gesetz vorgelegt haben. Ich bitte Sie um Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank. – Als Nächster hat Herr Dr. h.c. Hahn von den Freien Demokraten das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten uns die dritte Lesung eigentlich sparen können.

(Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD): Genau! Keine Einsicht!)

Nachdem der Tagesordnungspunkt im Innenausschuss aufgerufen worden ist, konnte Kollege Heinz feststellen, dass es keine inhaltlichen Wortmeldungen gibt. Gleiches zeigt sich hier. Jeder zitiert nur sich selbst auf mehr oder weniger emotionale Art und Weise. Jeder wiederholt das, was er in der zweiten Lesung am Dienstag schon einmal gesagt hat.

Ich will das nicht tun. Sie wissen, die Auffassung der FDP war, dass man hier noch Dinge hätte einarbeiten können im Bereich der studentischen Hilfskräfte, im Bereich der Dienstvereinbarungen und im Bereich der Mitwirkung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, insbesondere Digitalisierung.

All das hat die Mehrheit nicht aufnehmen wollen, nicht aufnehmen können – was weiß ich auch immer –, jedenfalls nicht aufgenommen. Das sind für uns so zentrale Punkte, dass wir sagen: Dann ist es halt Ihr Gesetz. Das Gesetz wird mit der Mehrheit der Koalition beschlossen, und die FDP stimmt dagegen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Innenminister Peter Beuth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles ist zum Gesetzentwurf vorgetragen worden. Es ist sicherlich nicht alles zutreffend. Außerdem blieb völlig außer Acht, was das Bundesverfassungsgericht zum Umfang zulässiger Beteiligung im öffentlichen Dienst so schreibt.

Das gilt insbesondere für die Forderung nach der Einführung einer unbegrenzten Mitbestimmung wie in der Wirtschaft. Das betrifft diejenigen, die nach einer Demokratisierung des Personalvertretungsrechts gerufen haben.

(Zuruf Torsten Felstehausen (DIE LINKE))

Diese Forderungen sind verfehlt, und deswegen wurden sie auch nicht weiter aufgegriffen. Der öffentliche Dienst ist in puncto Mitarbeiterbeteiligung eben nicht mit der Wirtschaft vergleichbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Herr Kollege Frömmrich, wenn Sie mich schon dazu auffordern, will ich es auch vortragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung im Jahr 1995 zum Mitbestimmungsgesetz SchleswigHolstein ganz klar und sehr nachvollziehbar dargestellt.

Im öffentlichen Dienst geht es in erster Linie um die Erfüllung des Amtsauftrags und die Verantwortung des demokratisch legitimierten Amtsträgers. Dadurch sind der Mitbestimmung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Grenzen gesetzt. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Das haben wir am Ende im Hessischen Personalvertretungsgesetz auch so umgesetzt.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl von Verbesserungen wie beispielsweise die des aktiven und passiven Wahlrechts, der Rechtsstellung und der Beteiligung des Personalrats. Es greift des Weiteren aktuelle Entwicklungen auf durch Regelungen zum Datenschutz, zur elektronischen Kommunikation sowie ein vereinfachtes Wahlverfahren bei Jugendlichen und Auszubildenden.

Schließlich hat nicht nur die Landesregierung im Vorfeld der Einbringung Anregungen aus der Regierungsanhörung aufgegriffen. Dies haben auch die Regierungsfraktionen infolge der Anhörung im Landtag getan. Dass dabei nicht alle Forderungen erfüllt wurden, liegt in der Natur der Sache. Dem Gesetzgeber obliegt es, einen angemessenen Ausgleich der Interessen aller vom Gesetzentwurf Betroffenen herzustellen. Das sind beim HPVG die Personalräte auf der einen Seite und die Dienststellen auf der anderen Seite.

Ich komme zu dem Ergebnis, dass wir durch die Anhörung ein Stückchen schlauer geworden sind. Anregungen haben wir dankbar aufgenommen. Es ist ein gelungener Kompromiss, ein modernes und anwenderfreundliches Hessisches Personalvertretungsgesetz, das wir nunmehr beschließen können. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Wir sind nun am Ende der Beratung angekommen.

Ich lasse zunächst in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen und darf fragen, wer zustimmt. – Das sind die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der SPD, die Fraktion der Freien Demokraten, die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf in dritter Lesung angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Wir stimmen jetzt noch über die Beschlussempfehlung zu dem Antrag der Fraktion der SPD ab. Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Fraktion der CDU, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion der SPD, die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der Freien Demokraten. Wer enthält sich? – Die Fraktion der AfD. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Ich frage am Ende der Tagesordnung die parlamentarischen Geschäftsführer, wie wir mit den weiteren Punkten auf der Tagesordnung verfahren.

Frau Dr. Sommer, ich darf kurz erwähnen, dass mir mitgeteilt wurde, dass die Fraktion der SPD den Antrag betreffend Ortsgerichte stärken, Tagesordnungspunkt 69, zur abschließenden Beratung an den Rechtspolitischen Ausschuss überweisen möchte. – So verfahren wir.

Frau Dr. Sommer, Sie haben weitere Punkte. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, um die Tagesordnung ein bisschen zu bereinigen, schlagen wir vor, Tagesordnungspunkt 61, unseren Antrag betreffend „Sozialticket in Hessen – aber richtig!“, Drucks. 20/10680, zur abschließenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu überweisen.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Alle sind also mit dem Verfahren einverstanden. Dann machen wir das so.

Damit sind wir am Ende der Sitzung angekommen. Es naht die Osterpause. Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest und schöne Feiertage. Die Sitzung ist geschlossen.