Zudem könnten eine Vollständigkeitsfiktion den Beginn von Genehmigungsverfahren und eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf behördlicher Fristen den Beginn von Bauvorhaben beschleunigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Genehmigungsprozess durch Nachforderungen seitens der Behörden verzögert wird, wodurch die Genehmigungsfiktion ausgehebelt würde. Die Genehmigungsfiktion sollte sich außerdem nicht nur auf den Ausbau von Dachgeschossen beschränken.
Die Landesregierung muss dringend neue und stärkere Anreize für Kommunen schaffen, damit die Kommunen neues Bauland ausweisen. Um den Wohnungsmarkt in Hessen insbesondere in den Ballungszentren wirklich grundlegend zu entlasten, kommt man am Ausschreiben von Neubaugebieten nicht vorbei. Beim Lieblingsprojekt des Wirtschaftsministers, dem Frankfurter Bogen, wurde ordentlich die Marketingtrommel gerührt.
denn Nachverdichtung ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Baugebiete gibt es genug; diese müssen nur endlich ausgeschrieben und erschlossen werden. Außerdem führen die Vorschriften auf Landes- und Bundesebene dazu, dass potenziellen Investoren die Anreize fehlen. Die Eingriffe der Politik in den Wohnungsmarkt beweisen Jahr für Jahr, dass sie nicht in der Lage ist, ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen. Es ist doch ganz einfach: Erst wenn das Angebot höher als die Nachfrage ist, werden sich die Mietpreise in Hessen verändern.
Herr Minister Al-Wazir gibt stolz bekannt, dass bei uns 2022 im Vergleich zum Vorjahr 1.600 neue Sozialwohnungen mehr geschaffen wurden. Eigentlich brauchte Hessen aber 50.000 Wohnungen, so der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Robert Feiger.
Wie die FDP in ihrem Antrag richtig feststellt, sind auch die fehlenden Deponiekapazitäten mit verantwortlich dafür, dass die Baupreise in Hessen immer neue Höhen erreichen. Die Kosten für die Entsorgung von Erdaushub haben sich gegenüber 2015 um 80 % gesteigert. In Zahlen ausgedrückt waren es damals noch rund 28.000 € Entsorgungskosten bei einem Einfamilienhaus. Jetzt liegen die durchschnittlichen Kosten bei 50.000 €. Es braucht daher dringend eine Novellierung der hessischen Verfüllrichtlinie.
Es müssen ausreichend dezentrale Aufnahmefähigkeiten geschaffen werden sowie ortsnahe, regionale Entsorgungskapazitäten. Genau dasselbe fordert auch der BDB Hessen Frankfurt zusammen mit anderen Verbänden. Würde die Landesregierung das umsetzen, was die hessischen Unternehmerverbände und wir als AfD fordern, dann würde der Wohnungsbau in Hessen schneller und unbürokratischer ablaufen. Stattdessen verfolgt die Landesregierung klimaideologische Ziele, die das Bauen verteuern, verlangsamen und für Investoren völlig unattraktiv machen.
So weit die Positivseiten des FDP-Antrages, denen wir vollumfänglich zustimmen. Liebe Kollegen von der FDP, in Ihrem Antrag heißt es aber immer wieder, dass Sie die Landesregierung auffordern, neue Regelungen zu schaffen, die den Abbau von Sand und Kies im Bannwald ermöglichen. Konkret kommt jedoch nichts von Ihnen. Das zeigt, dass Sie selbst keine Maßnahmen in petto haben.
Werfen wir einen Blick darauf, was die Wirtschaft dazu sagt. Ich zitiere VhU-Vizepräsident Thomas Reimann:
„Die wirtschaftliche Versorgung der Bauwirtschaft mit regionalen mineralischen Rohstoffen ist ein Beitrag, die steigenden Kosten beim Wohnungsbau zu dämpfen“ … In Hessen würden rund 50 Millionen t mineralischer Rohstoffe pro Jahr nachgefragt. Nur 35 Millionen t würden im Bundesland selbst gewonnen.
stehender Abbauflächen. Das Land müsse ausreichend und vorrangig Flächen für die Rohstoffgewinnung sichern. „Bodenschätze sind nun mal standortgebunden“.
Deshalb müssen die Bannwaldgebiete, die um den Frankfurter Flughafen am Langener Waldsee sowie nördlich von Wiesbaden und südlich von Darmstadt liegen, auch in Zukunft dauerhaft in Betrieb bleiben. Das brauchen wir, damit die heimische Rohstoffgewinnung erhalten bleibt und die Bauwirtschaft auch in Zukunft noch von heimischen Rohstoffen zehren kann. Die im Oktober letzten Jahres vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückgewiesene Klage gegen den BUND Hessen gibt uns da absolut recht.
Es gibt nämlich neben der Angebotsseite und dem Kostenproblem noch das Problem eines Nachfrageüberhangs.
(Beifall AfD – René Rock (Freie Demokraten): Die Ausländer sind schuld! – Turgut Yüksel (SPD): Jedes Mal der gleiche Mist! – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Immer die gleiche Leier!)
Solange die Landesregierung dieses Problem nicht aktiv angeht, werden alle Maßnahmen auf der Angebotsseite verpuffen. Hier liegt das Grundübel, welches es zu bekämpfen gilt. Außer der AfD sind dabei alle anderen Parteien Teil des Problems und nicht Teil der Lösung. – Vielen Dank.
(Beifall AfD – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Es wandern auch Menschen aus! – Turgut Yüksel (SPD): Was glauben Sie, wer Sie sind?)
Vielen Dank, Herr Scholz. – Es liegen keine Wortmeldungen aus dem Plenum vor, sodass nunmehr Sie, Herr Staatssekretär, das Wort haben.
(Stephan Grüger (SPD): Die Reichen müssen noch reicher werden! – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Ja, und die Ausländer sind das Problem!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist Ziel der Hessischen Landesregierung, dass jede Hessin, jeder Hesse eine angemessene Wohnung zu einem bezahlbaren Preis finden kann. Dazu braucht es eine breit aufgestellte, engagierte und aktive Wohnungspolitik, die alle geeigneten Instrumente bestmöglich nutzt. Genau das leistet die Hessische Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wir fördern mit Rekordsummen. 2,7 Milliarden € bis 2024 stehen hier für die Förderung im Wohnungsbau zur Verfügung. Wir nutzen die hilfreichen, wirksamen, sinnvollen und geeigneten regulatorischen Maßnahmen, um den Anstieg der Mieten zu bremsen. Wir unterstützen die Kommunen bei der Schaffung von Bauland. Wir verfolgen mit der Nassauischen Heimstätte eine Wachstumsstrategie. Es gelingt der Nassauischen Heimstätte mit ihrer Politik, bezahlbare Mieten in Hessen zu stabilisieren. Sie ist damit erfolgreich stabilisierend auf dem hessischen Wohnungsmarkt aktiv.
Wir erzielen mit dieser Politik durchaus messbare Erfolge, meine Damen und Herren. Es ist mit Blick auf den Bauboom in den vergangenen Jahren hier durchaus von mehreren Rednerinnen und Rednern gewürdigt worden. Herr Dr. Naas, auch Sie haben damit angefangen. Ja, wir hatten eine hohe Dynamik im Bausektor in den vergangenen Jahren. Wir sehen und haben beispielsweise gesehen, wenn man die Jahre 2021 und 2022 ansieht, dass es durchaus auch gelungen ist, den starken Anstieg der Angebotsmieten in Hessen deutlich zu bremsen.
Darüber hinaus sehen wir eine hohe Inanspruchnahme unserer Förderangebote. Was heute auch schon angesprochen worden ist: Natürlich ist es ein Erfolg, dass uns die Trendwende bei der Zahl der geförderten Wohnungen in Hessen gelungen ist. Das ist eine große Leistung, ein großer Erfolg. In Deutschland geht diese Zahl nach wie vor zurück. In Hessen ist das anders. Nur wenige Bundesländer schaffen das in ähnlicher Weise. Insofern haben wir diesen Rückgang gestoppt. Wir haben jetzt zwei Jahre in Folge eine starke Zunahme festgestellt. Das ist ein wichtiges und gutes Signal in diesem wichtigen Segment für den Wohnungsmarkt.
Unser Ziel ist es durchaus, dafür zu sorgen, dass sich diese positive Entwicklung fortsetzt, und das, meine Damen und Herren, zugebenermaßen – auch das ist angeklungen – unter deutlich schwieriger gewordenen Rahmenbedingungen. Die haben sich in den vergangenen zwölf Monaten enorm verändert.
Ein wichtiges Instrument, mit dem wir reagieren, ist die Anpassung der Förderbedingungen. Die haben wir überarbeitet. Das tritt in Kürze in Kraft. Hier werden wir die Förderbeträge um 30 % erhöhen. Sie werden weiter zinsfrei sein. Meine Damen und Herren, das ist besonders relevant, wie man feststellt, wenn man auf die sonst steigenden Zinsen an den Kreditmärkten schaut. Damit werden unsere Programme deutlich attraktiver. Sie werden auch rückwirkend nutzbar sein.
Dann vielleicht noch ein Hinweis, was die Förderbedingungen und den Vorwurf steigender Bürokratie angeht: Wir haben die Förderbedingungen in der Runde vor diesen Änderungen in engem Austausch mit der Wohnungswirtschaft, die das sehr begrüßt hat, deutlich entschlackt und vereinfacht.
(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elke Barth (SPD): Was macht denn die neue Förderrichtlinie?)
Ein weiterer Punkt, den wir mit dieser Änderung der Förderbedingungen, die jetzt ansteht, mit einbauen, ist auch die Eigentumsförderung, die wir attraktiver machen werden. Hier gehen wir in der Darlehenshöhe von 125.000 € hoch auf 200.000 €, um damit die Menschen in Hessen bei der Eigentumsbildung zu unterstützen.
Nein, danke. – Meine Damen und Herren, der Schlüssel ist und bleibt aber natürlich – das ist von großer Bedeutung –, dass es uns in Hessen gelingt, mehr Bauland zu schaffen. Hier liegt die Planungshoheit bei den Kommunen. Deshalb unterstützen wir die Kommunen, die sich intensiv auf den Weg machen, wenn sie das wollen und daran arbeiten, mehr Flächen zur Verfügung zu stellen. Wir fördern Konzepte, Beteiligungs- und Dialogprozesse vor Ort, und das natürlich in ganz Hessen. Besondere Schwerpunkte haben wir hier mit dem Frankfurter Bogen im Ballungsraum gelegt, da noch einmal einen qualitativen Ansatz und auch eine besondere Unterstützung hingelenkt; aber diese Instrumente sind auch in ganz Hessen nutzbar. Wir haben zusätzlich noch die Initialberatung für Kommunen als weiteres Element auf den Weg gebracht, um hier in der Planungsphase oder in der frühen Phase zu unterstützen, wenn es darum geht, Projekte auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, bis sich die Situation auf den Wohnungsmärkten spürbar ändert, solange wir es mit angespannten Wohnungsmärkten zu tun haben, werden wir auch weiterhin regulatorische Instrumente brauchen. Die haben wir in Hessen mit den Mieterschutzverordnungen umgesetzt. Das sind die Mietpreisbremse, die abgesenkte Kappungsgrenze, die Verlängerung der Kündigungssperrfrist und der Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Eigentums- in Mietwohnungen. Diesen haben wir in Hessen wirksam Geltung verschafft.
Wir haben die genutzt, die sinnvoll und geeignet sind. – Frau Barth möchte ich an dieser Stelle recht geben. Auch ich sehe es so, dass die Mietpreisbremse keinen privaten Investitionen im Wege steht; denn sie gilt gerade nicht für Neuvermietungen.
Ich gehe noch einmal kurz auf die Hessische Bauordnung ein. Diese haben wir in den vergangenen Jahren beständig weiterentwickelt und immer wieder an die Musterbauordnung angepasst. Bei der Genehmigungsfiktion liegen wir deutschlandweit ganz weit vorne; denn viele Gebäude in Hessen können nach § 65 Abs. 2 HBO genehmigt werden. Das gilt in der Regel auch für den hier angesprochenen Dachgeschossausbau. Dort gibt es die Genehmigungsfiktion bereits. Die Bereiche, in denen wir sie nicht haben, betreffen in der Regel Sonderbauten. Da geht es um Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser usw. Da ist durchaus besondere Sorgfalt geboten. Hier mit einer Genehmigungs