Nachdem wir in den letzten zwei Wochen ein paar Berichte über den Wert dieser Zertifikate gelesen haben, ist es ziemlich offensichtlich, dass man es besser früher anders macht, statt sich auf Projekte zu verlassen, bei denen man zu zwei Dritteln nicht so ganz genau weiß, was sie wirklich tun.
Wir wollen auch nicht alle fünf Jahre einen Monitoringbericht. Wir wollen nicht erst eine Umsetzung an Gebäuden ab dem Jahr 2026. Wir wollen das schneller, weil die Zeit drängt. Mit Verlaub, wir bekommen sowieso jährlich Klimadaten. Wenn wir alle zwei Jahre einen Monitoringbericht bekommen, ist das, glaube ich, eine bessere Idee.
Alles in allem: Ich weiß nicht, welcher Zahnarzt bei Ihnen die rechtsförmliche Prüfung macht, aber er hat dem Gesetz zu viele Zähne gezogen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir reden in der zweiten Lesung über unseren Entwurf zum Klimaschutzgesetz. Wenn man über Klimaschutz spricht, geht damit immer der Begriff Verantwortung einher: Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung, beispielsweise wenn wir den Klimaschutz aus der Perspektive der christlichen Ethik betrachten. Oder Verantwortung nachfolgenden Generationen gegenüber, wenn es um den Aspekt der Generationengerechtigkeit geht. Aus der großen Weitsicht auch die Verantwortung gegenüber Schwellen- und Entwicklungsländern, wenn man es aus einer historischen Perspektive und der Sicht einer entwickelten Volkswirtschaft betrachtet.
Gleichzeitig hat uns das vergangene Jahr gezeigt, und zuvor haben uns auch die Corona-Jahre noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, dass die Politik auch in anderen Bereichen eine sehr große Verantwortung hat. Mit schnellen Entscheidungen und großem Einsatz an Finanzmitteln mussten in den letzten Jahren zum Schutz von Leben oder zur Abwendung von Energie- und Wirtschaftskrisen kurzfristige Entscheidungen getroffen und Rettungspakete geschnürt werden. Der Klimaschutz ist dabei von der Spitze der politischen Agenda und der medialen Aufmerksamkeit etwas verdrängt worden. Das bedeutet aber nicht, dass wir in unseren Bestrebungen zum Schutz des Klimas nachgelassen hätten oder das dieses Thema für uns an Bedeutung verloren hätte.
Der vorliegende Gesetzentwurf unterstreicht dies, indem er erstmals einen rechtlichen Rahmen und damit ein festes Fundament bietet für die umfassenden Maßnahmen, die wir in Hessen bereits ergriffen haben, bzw. die Ziele, die wir darüber hinaus noch anstreben.
Zugleich bekennen wir uns mit diesem Klimaschutzgesetz zu den ambitionierten Zielen bei der Senkung der Treibhausgasemissionen und dem eingeschlagenen Pfad zu einem klimaneutralen Hessen spätestens im Jahr 2045.
Die Notwendigkeit des Klimaschutzes wurde bei verschiedenen Gelegenheiten in diesem Haus von fast allen Parteien erkannt und betont. Gestatten Sie mir daher, dass ich die grundlegenden Fragen danach, ob und warum wir Klimaschutz brauchen, an dieser Stelle nicht erneut aufwerfe.
Als ein starkes Bundesland im Herzen Deutschlands und Europas bekennen wir uns zu unserer klimapolitischen
Verantwortung. Wir leisten als Bundesland unseren Beitrag, um die nationalen und auch die europäischen Ziele bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen zu erreichen. Das steht außer Frage als Grundlage für unser Handeln.
Wichtiger ist hier tatsächlich die Frage, wie wir den Klimaschutz ausgestalten. Auf der einen Seite haben wir die rechtlichen Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen, und auf der anderen Seite haben wir die Maßnahmen in der Praxis. Auf der Seite der rechtlichen Rahmenbedingungen haben wir mit dem Klimaschutzgesetz eine gute Grundlage geschaffen, Ziele und Erwartungen definiert und den Weg für die auf diesem Gesetz aufbauenden Maßnahmen und Prozesse beschrieben.
Dass wir erst jetzt, im Jahr 2023, dieses Klimaschutzgesetz zur Abstimmung vorlegen, soll keineswegs bedeuten, dass es nicht bereits seit Langem eine engagierte Klimaschutzpolitik in unserem Bundesland gibt. Die praktischen Maßnahmen zum Klimaschutz, welche von der Landesregierung initiiert, selbst durchgeführt oder gefördert werden, gab und gibt es bereits lange vor diesem rechtlichen Rahmen mit den Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzplans.
Das bringt uns zu der anderen Seite der Klimaschutzpolitik, den Maßnahmen in der Praxis, die sich aus dem IKSP und jetzt auch aus dem Klimaschutzgesetz ergeben. Dabei muss man betonen, dass der Klimawandel eine Herausforderung ist, der wir uns nur als gesamte Gesellschaft stellen können. Entsprechend dankbar sind wir alle unseren Partnerinnen und Partnern in Hessen, welche diesen Weg des Klimaschutzes mit uns gehen. Angefangen bei den KlimaKommunen über die Verbände, die Land- und Forstwirte,
engagierte Unternehmen bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern ist eine Vielzahl von Akteuren in die Maßnahmen eingebunden und beteiligt sich an der Zielerreichung beim Klimaschutz, nicht nur im eigenen Interesse, sondern zugleich auch für die gesamte Gesellschaft.
Zugleich sind genau diese Partnerinnen und Partner unverzichtbar, wenn es um die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel geht. Klimaschutz und Klimaanpassung sind zwei Seiten einer Medaille, die wir einzeln betrachten, aber nicht wirklich voneinander trennen können.
Dürren, Hitzesommer, Extremwetterereignisse: Ohne diese Anpassungsmaßnahmen an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels sind Menschen, die Infrastruktur, unsere Kulturlandschaft und viele Sachwerte und einiges mehr tatsächlich gefährdet.
Als Land Hessen haben wir mit unserem umfangreichen Maßnahmenkatalog des Integrierten Klimaschutzplans einen guten Weg für den Klimaschutz und die Klimaanpassung eingeschlagen, welchen wir erfolgreich fortführen werden, technologieoffen und marktwirtschaftlich, mit einem Schwerpunkt auf Anreizen statt Verboten, und unterstützt durch einen wissenschaftlichen Klimabeirat.
Dazu gehört auch, dass wir als Land eine Vorbildfunktion einnehmen und unseren Teil der Verantwortung genauso tragen. Diese Rolle wird nun ebenfalls gesetzlich in einem eigenen Paragrafen festgeschrieben und ist als eine Querschnittsaufgabe zu verstehen, welche sich nicht nur auf das Umweltministerium bezieht, sondern die gesamte Landesverwaltung umfasst.
Gemeinsam mit allen muss es unser Ziel sein, dem Klimawandel effektiv und effizient zu begegnen, sowohl bei seiner Begrenzung wie auch bei der Begrenzung seiner Auswirkungen. Dafür steht nicht nur der Integrierte Klimaschutzplan, sondern auch dieses Klimaschutzgesetz.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nach langem Drängen der Klimaschutzbewegung sowie von Teilen der Opposition im Hessischen Landtag hat die schwarz-grüne Landesregierung im Herbst ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Dass CDU und GRÜNE dieses Gesetz eigentlich nicht wollten, ist ihm in jedem Paragrafen anzumerken. Dabei ist es doch unbestreitbar, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen unserer Zeit ist.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Umso enttäuschender ist, dass das Gesetz, das uns helfen sollte, dieser Herausforderung zu begegnen, so unzureichend ist.
Das schwarz-grüne Klimaschutzgesetz ist in keiner Weise geeignet, die Klimaschutzziele des Pariser Abkommens von 2015 einzuhalten. Es ignoriert jegliche Vorgaben des Abkommens und nennt keine einzige konkrete Maßnahme, um die Einhaltung der Ziele zu gewährleisten. Dies ist im Übrigen auch das Ergebnis vieler kritischer Stellungnahmen aus der Anhörung zum Klimaschutzgesetz im Hessischen Landtag.
Das, was Schwarz-Grün hier vorlegt, ist Pfusch. Dieses Gesetz ignoriert das hessische CO2-Budget, berücksichtigt nicht alle Treibhausgasemissionen in Hessen und legt drittens keine klaren Zahlen für die einzelnen Sektoren vor, und das, obwohl verbindliche Sektorenziele das Herz des Bundes-Klimaschutzgesetzes von 2019 sind und jedes Bundesland den Sektoren Verkehr, Energie, Mobilität, Landwirtschaft, Bauen usw. Jahreshöchstmengen an CO2Emissionen zuordnen muss.
Doch diesem Gesetz fehlt jegliche Ambition. Es ist so unkonkret und unverbindlich wie nur möglich gehalten. Nicht nur, dass das Gesetz den Gesetzen aus anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nein, der Entwurf steht auch eindeutig im Widerspruch zur Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 und ist daher nicht einmal verfassungskonform.
Auch im Hinblick auf die Finanzierung der Maßnahmen ist das Gesetz völlig ungenügend. Es gibt keine konkreten Vorschläge, wie die notwendigen Mittel aufgebracht werden sollen, um die Maßnahmen umzusetzen. Die Regierungen hatten seinerzeit genug Geld für die Bankenrettung und für Firmenrettungen in der Corona-Krise. Wo aber bleiben die Mittel für die Rettung unserer Lebensgrundlagen?
Für uns als LINKE ist sehr schmerzhaft: Das Gesetz lässt den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit völlig außer Acht. Wir müssen alle Menschen bedenken, wenn wir einen gerechten sozial-ökologischen Umbau vorantreiben möchten. Nur so bekommen wir den gesellschaftlichen Rückhalt.
Wir haben sehr viele Hauptkritikpunkte aus den Stellungnahmen zusammengetragen, die zeigen, warum dieses Gesetz seinen Titel nicht verdient hat. Denn wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn es darum geht, den Klimawandel zu bekämpfen. Wir haben erst recht kein Recht darauf, hohe Klimaschutzlasten und ‑risiken auf die zukünftigen Generationen abzuwälzen.
Ich fordere daher die Regierungsfraktionen auf, das Gesetz umgehend zurückzuziehen und ein neues Gesetz vorzulegen, das konkrete und ambitionierte Ziele hat, konkrete und wirksame Maßnahmen enthält und ausreichend finanziert ist. Besser gar kein Gesetz als ein schlechtes.
Anderenfalls machen Sie genau da weiter, wo Sie zuletzt aufgehört haben: bei der reinen Simulation von Klimaschutz. Seien es die Ablehnung des Volksbegehrens zur Verkehrswende, die Werra-Versalzung oder das Verteidigen der Kurzstreckenflüge, seien es der Dannenröder Forst, Lützerath oder der Fechenheimer Wald – mit dieser Politik nicht nur in Hessen haben die GRÜNEN ihre Glaubwürdigkeit im Grünschnitt entsorgt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ökonomische, ökologische und soziale Folgen des Klimawandels sind für Bevölkerung, Wirtschaft, Natur und Tierwelt verhängnisvoll. Die Förderung des Klimaschutzes muss zeitlich und inhaltlich vorangetrieben werden. Dramatische klimatische Bedrohungen zwingen zum Handeln.
Der Gesetzentwurf liefert für die Zielsetzung „klimaneutrales Hessen 2045“ einen bedeutenden, mit bundesrechtlichen Vorschriften verknüpften Rahmen. Der Status des Klimaschutzes als Querschnittsaufgabe und ein kontinuierliches Monitoring helfen, Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme auf ihre klimapolitischen Auswirkungen zu überprüfen und steuerungspolitisch einzugreifen.