Wir wollen mit dem Grünen Band keine neuen Grenzen ziehen und die Menschen aus den Bereichen aussperren. Im Gegenteil, erst mit einer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung sowie mit der Erschließung der touristischen Potenziale dieser Gebiete können wir die Chancen nutzen, die sich hier bieten, und das Grüne Band zu einem langfristigen Erfolgsprojekt entwickeln. Denn, dass diese Chancen und Potenziale vorhanden sind, war ebenfalls in den Anhörungen ersichtlich. Diese Chancen wollen wir nutzen mit guten und fairen Angeboten an die Eigentümer und die Nutzer. Entsprechend ist dieser Gesetzentwurf für uns eine sehr gute Grundlage für die Entwicklung in dieser Region. – Ich danke Ihnen
für den Applaus. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und werbe auch weiterhin für die Unterstützung dieses Gesetzesentwurfs. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Arnoldt. – Als Nächste hat sich Frau Scheuch-Paschkewitz für die Fraktion der LINKEN gemeldet. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir als LINKE freuen uns immer, wenn neue Flächen als Naturschutzflächen ausgewiesen werden, ein Nationalpark erweitert wird oder andere Unterstützungen von Umweltprojekten erfolgen. Doch leider reicht das nicht aus, um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Denn sosehr wir uns auch über die kleinen Erfolge für Umwelt und Klima freuen, so schlecht steht es insgesamt um den Naturschutz in Hessen.
An dieser Stelle möchte ich unsere Große Anfrage zur Bilanz der Biodiversitätsstrategie in Hessen erwähnen. Sie offenbarte den mangelhaften Erhaltungszustand vieler Naturschutzflächen.
Lassen Sie uns einen Blick auf den Naturschutz werfen. Der Artenschwund auf Hessens Wiesen, Feldern und Äckern ist nicht zu bremsen – schon gar nicht mit dieser schwarz-grünen Landesregierung. Insektensterben, Vogelsterben, Fischsterben – der Erhaltungszustand fast aller Naturschutzflächen in Hessen hat sich dramatisch verschlechtert. Durch den Klimawandel kommen ganze Lebensraumtypen abhanden. Feuchtgebiete und Flüsse wie die Nidda fallen teilweise im Sommer trocken. Hessen verfehlt ausgerechnet unter einer grünen Umweltministerin alle selbst gesetzten Ziele im Arten- und Biotopschutz.
Allerdings wissen wir um die historisch wichtige Bedeutung des sogenannten Grünen Bandes innerhalb des europäischen Biotopverbundes und unterstützen das ausdrücklich. Aber wenn wir in allen anderen Bereichen einfach weitermachen wie gewohnt, ist die Unterschutzstellung von Flächen, um die „Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts“ zu sichern, wie es im Gesetz heißt, abwegig.
Seit vielen Jahren diskutieren wir diese überlebenswichtigen Themen auch hier im Hessischen Landtag. Aber welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung gemacht? Was ist aus der angekündigten Pestizidstrategie geworden? Was ist aus dem Ziel geworden, die Versiegelung von Äckern, Grünflächen und Wäldern auf 2,5 ha pro Tag zu reduzieren? Welcher Fortschritt ist bei der energetischen Gebäudesanierung oder beim Gewässerschutz zu verzeichnen? Denn noch immer ist die Werra der salzigste Fluss in Deutschland.
Mit keinem Naturschutzprojekt der Welt lassen sich die negativen Folgen von Intensivlandwirtschaft, Flächenversiegelung, CO2-Freisetzung, Ressourcenverbrauch und Flussversalzung ausgleichen. Ohne einen sozial-ökologischen Umbau all dieser Bereiche bleiben Naturschutzprojekte wie das Grüne Band lediglich Symbolpolitik.
So wundert es auch nicht, dass die im Grünen Band versammelten Flächen nicht wirklich dem Natur-, Umweltund Ressourcenschutz dienen. In allen Schutzzonen außer in Schutzzone I dürfen auf den Ackerflächen und in den Wäldern Düngemittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel jeglicher Art verwendet werden; das ist kaum zu glauben. Pflanzenschutzmittel aus der Intensivlandwirtschaft haben auf Naturschutzflächen nichts verloren.
In Sachsen-Anhalt feiern es die GRÜNEN als Erfolg, dass im Grünen Band keine Pestizide eingesetzt werden dürfen. In Hessen und Thüringen schafft es diese wichtige Forderung nicht einmal ins Gesetz. Das ist ein trauriges Armutszeugnis für den Klima- und Umweltschutz in Hessen, der mehr schwarz als grün ist.
Die Anhörung zum Grünen Band hat außerdem gezeigt, dass große Informations- und Kommunikationsdefizite vorliegen; denn die betroffene Bevölkerung wurde im Vorfeld nicht einbezogen. Außerdem wurde die fehlende Transparenz von sehr vielen Gliederungen und Akteuren bei der Anhörung bemängelt. Handwerkliche Fehler wurden also gemacht, die durchaus hätten vermieden werden können, um diesen wichtigen Baustein zur Implementierung des Grünen Bandes – auch in den westlichen Bundesländern – auf breitere Schultern zu stellen. So wird nun ohne Not die Durchsetzung gegen viele Betroffene durchgeführt.
Es wird Zeit, dass die Landesregierung den Schutz unserer Lebensgrundlagen endlich an die erste Stelle setzt, und dafür braucht es mehr als das Grüne Band. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abg. Scheuch-Paschkewitz. – Für die Fraktion der Freien Demokraten hat jetzt Frau Abg. Knell das Wort.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir in der ersten Lesung schon über das Grüne Band diskutiert haben, nach der Expertenanhörung im Ausschuss und nach vielen Gesprächen mit Betroffenen und Verbänden kann ich Ihnen aus Sicht der FDP-Fraktion zusammenfassend sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf ist beispiellos schlecht.
Der Gesetzentwurf ist nicht mehr zu retten. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ändert daran leider nur sehr wenig. Deswegen wäre das einzig Sinnvolle gewesen, Sie hätten den Gesetzentwurf zurückgezogen.
Zehn Minuten Redezeit reichen gar nicht aus, um alle Fehler und Probleme dieses Gesetzentwurfs zu beleuchten. Aber zehn Minuten reichen aus, um Ihnen zu erklären, was Sie hätten tun können, um aus der guten Idee ein gutes Gesetz zu machen: Parteiübergreifend sind sich alle einig, dass es eine gute Idee ist, ein Nationales Naturmonument
das erste gesamtdeutsche Naturschutzprojekt, ein grünes Band quer durch Europa, als Teil der Erinnerungskultur, ein besonders geschütztes Gebiet. Das ist eine tolle Idee; das ist ein einzigartiges Projekt. Und für die Idee an sich gibt es auch breite Unterstützung.
Was ist aber jetzt das Problem? Das Problem ist nicht die Idee, sondern das Problem ist die Umsetzung. Frau Ministerin Hinz, Sie haben aus breiter gesellschaftlicher Unterstützung eine regelrechte Protestwelle gemacht – das ist wirklich einmalig.
Das muss man erst einmal hinbekommen. Das Problem dabei ist auch: Sie schaden damit dem Projekt. Sie schaden der Idee, weil Sie den gesellschaftlichen Rückhalt in der Region schon verloren haben, bevor das Gesetz überhaupt in Kraft getreten ist.
Erstens. In Hessen werden 8.200 ha land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Naturmonument erklärt – bei 260 km Grenze. Das Nachbarland Thüringen hat zwar fast dreimal so viele Kilometer der ehemaligen Grenze, weist aber wesentlich weniger Flächen als Hessen aus. In dieser Rechnung stimmt irgendetwas nicht. Weder in der Anhörung noch im Ausschuss konnte irgendjemand erklären, warum das so sein sollte. Wie wurden diese Flächen ausgewählt? Gibt es eine naturschutzfachliche Begründung für diese Flächenauswahl? Warum ist es so drastisch viel mehr Fläche als in den benachbarten Bundesländern? Antworten auf diese Fragen: Fehlanzeige.
Zweites Problem: Sie wählen einen hessischen Sonderweg mit drei Schutzzonen. Anders als in anderen Bundesländern gelten dann mitunter strenge Beschränkungen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd. So wie es die Nachbarländer Thüringen und Sachsen-Anhalt machen, reicht es Ihnen anscheinend nicht aus. Sie wollen unbedingt noch einen draufsetzen; das macht Hessen ganz häufig so.
In der „Welt am Sonntag“ stand ein großer Artikel zum Grünen Band. Die Überschrift lautete: Der grüne Bandwurm Nimmersatt. – Da steht auch: „Die hessische Umweltministerin plant ein opulentes Naturschutzgebiet … Waldbesitzer … und Bauern rebellieren.“ Die Stadt versteht das Land nicht mehr – und umgekehrt. So ist es. Besonders bedauerlich ist, dass offensichtlich noch nicht einmal die Abgeordneten vom Land die Landbevölkerung verstehen. Da sind wir Freie Demokraten wohl die Einzigen.
Der Bürgermeister von Herleshausen beschreibt da, dass er das Gefühl hat, der ländliche Raum werde zu einem Museum. Ich kann dieses Gefühl sehr gut nachvollziehen. Kulturdenkmäler, Natura-2000-Gebiete und jetzt das Grüne Band – es gibt immer mehr Schutzgebiete. Dabei vergessen Sie, dass es auch Menschen gibt, die mit diesen, mit ihren eigenen Flächen Geld verdienen müssen.
Diese Menschen schränken Sie über Gebühr in ihren Möglichkeiten ein. Ihr Gesetzentwurf geht an den Bedürfnissen der Menschen im ländlichen Raum einmal wieder völlig vorbei.
Nächstes Problem: Jagd. Es ist nicht so, als wäre das alles mit Ihren sehr geringfügigen Anpassungen über den Änderungsantrag erledigt – ist es nicht. Sie haben mit dem Änderungsantrag das Verbot von Jagdhunden in Zone II gestrichen. Das ist richtig so. Aber mit dem Gesetz werden trotzdem weitgehende Einschränkungen der Jagd geschaffen. In Zone I – das sind immerhin 2.400 ha – ist verboten: der Einsatz von Jagdhunden, das Anlegen von Kirrungen, von Wildäckern, Luderplätzen und Ähnlichem mehr. In Zone II – über 4.400 ha – sind trotz des Änderungsantrags immer noch verboten: Kirrungen und Wildäcker.
Ich habe dann im Ausschuss nachgefragt, was es denn überhaupt mit dem Schutzzweck zu tun hat, wenn hier Kirrungen und Wildäcker verboten werden. Man hätte ja erwarten können, wenn es schon einen Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN zu diesem Paragrafen gibt, dass dann auch irgendjemand von Ihnen begründen kann, warum da z. B. Kirrungen verboten werden sollen, oder warum man für Ansitzeinrichtungen dann eine Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde benötigt und warum das nur in wenigen Monaten des Jahres erlaubt sein darf. Aber ich hatte im Ausschuss das Gefühl, dass ich einen Monolog führe. Antworten konnte mir nämlich niemand von Ihnen dazu geben. Zu diesen Fragen gab es keine Antwort von Ihnen.
Im Gegenteil konnte ich mir dann noch eine freche Bemerkung anhören: Es sei ja kein Berichtsantrag – so als ob das jetzt eine Majestätsbeleidigung wäre, wenn man die Regelung infrage stellt. Das war wirklich unmöglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Problem mit der Jagd. Jagdhunde und auch Kirrungen sind für die Jagd auf Schalenwild dringend notwendig. Die Jagd auf Schalenwild ist für den Waldumbau, den Sie doch alle wollen, und für Aufforstungen unerlässlich. Deswegen ist Ihr Gesetz im Kern waldfeindlich.
Nächstes Problem, ein ganz wichtiges: die Kommunikation im Vorfeld, und zwar die Kommunikation mit den betroffenen Kommunen und auch den Eigentümern. Es wäre wichtig für den Rückhalt zu diesem Projekt gewesen, dass man die Flächeneigentümer da frühzeitig mit einbezieht. Das steht übrigens auch im Rahmenvertrag Naturschutz im Wald. Ich zitiere: