Protocol of the Session on December 21, 2022

Mir sieht das jedenfalls nicht nach einer abgestimmten Digitalstrategie des Landes aus, sondern nach erneuter PR.

Aber zurück zur Bundesebene. Ich habe es eben angesprochen: Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur jetzt die Daumenschrauben bei den Mobilfunknetzbetreibern anzieht und spürbare Konsequenzen fordert, wenn die Versorgungsauflage nicht eingehalten wird.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Man hört aktuell von einem Bußgeld von 50.000 € pro nicht errichtetem Mast, wenn die Versorgungsauflage nicht erfüllt wird. Ich finde, das ist gut so.

Der Bund liefert also, aber auch die Bundesländer können natürlich dabei helfen, die Mobilfunknetzqualität zu verbessern. Brandenburg hat beispielsweise kürzlich eine Analyse der Versorgung durchgeführt. Sie haben eigene Messfahrzeuge auf alle Landesstraßen geschickt, getreu dem Motto, das ich bei dem Thema schon immer vertreten habe: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

(Beifall SPD)

Wir haben zum Haushalt einen Änderungsantrag gestellt, in dem wir das auch von der Landesregierung hier fordern: 500.000 € einzustellen, um nachzumessen, wie die tatsächliche Versorgung ist. Aber, oh Wunder: Schwarz-Grün lehnt es ab.

Es bleibt dabei, die SPD hat noch mehr Ideen, wie wir als Land den Ausbau des Mobilfunknetzes fördern können. Wir haben die Möglichkeit, den Ausbau, die Errichtung von Masten über die Hessische Bauordnung zu vereinfachen.

Kürzlich habe ich auf „Golem“ gelesen – ich weiß nicht, wer das kennt, es ist ein IT-Onlinemagazin –, dass der Bitkom-Vorsitzende Bernhard Rohleder sagt: Bis so ein Bauantrag in Deutschland genehmigt ist, können gerne einmal 14 Monate vergehen. – Er forderte, die Bürokratie zu entschlacken und die Verfahren massiv zu beschleunigen,

(Stephan Grüger (SPD): Windkraftbetreiber kennen das auch!)

um den Mobilfunkausbau nach vorne zu bringen. Er meinte auch – ich zitiere es; er meint zwar die Bundesebene, aber ich lese es trotzdem gerne vor –:

Bitkom begrüßt, dass die SPD nun Vorschläge für einen deutlich schnelleren Ausbau der Infrastruktur macht.

Was der Bund machen kann, das können wir hier in Hessen auch umsetzen.

(Beifall SPD)

Unser Mobilfunk-für-alle-Gesetz vereinfacht und beschleunigt den Netzausbau und schafft so bessere Voraussetzungen für digitale Teilhabe und gleichwertige Lebensverhältnisse. Wir wollen eine Genehmigungsfreistellung in der Hessischen Bauordnung künftig auch für höhere Masten. Die bisherige Regelung erlaubt nur Masten bis zu einer Höhe von 15 m auf Gebäuden. Künftig sollen frei stehende Mobilfunkmasten im Außenbereich mit bis zu 20 m Höhe ohne Genehmigung errichtet werden dürfen.

Das ist gerade in kleinen Städten und Gemeinden wichtig; denn da gibt es nicht so viele Häuser in passender Lage und mit der entsprechenden Statik, als dass man eine 15 m hohe Antenne aufs Dach stellen könnte. Gerade im Außenbereich liegen natürlich auch viele Straßen und viele Zugstrecken. Da diese zügig versorgt werden müssen, ist diese gesetzliche Änderung, die wir durchführen wollen, die richtige.

(Beifall SPD)

Zusätzlich sollen zeitlich befristet errichtete Mobilfunkmasten statt wie bisher nur für drei Monate nach unserem Mobilfunk-für-alle-Gesetz bis zu 48 Monate genehmigungsfrei stehen bleiben können. Eigentlich war das einmal für Festivals, Sportereignisse und vielleicht den Hessentag gedacht. Aber temporäre Standorte werden immer wichtiger. Das gilt auch im Katastrophenfall wie beispielsweise nach einem Hochwasser.

Wir wollen diese temporären Masten aber auch zur Überbrückung nutzen, bis alle Funklöcher geschlossen und dauerhafte Masten gebaut worden sind.

Warum es bisher auch einmal 48 Monate dauern kann, dazu kann ich Ihnen ein kleines Beispiel geben. Bei mir im Wahlkreis, in Mühltal, Ortsteil Waschenbach, soll seit Längerem ein neuer Mobilfunkmast gebaut werden. Mein erstes Gespräch dazu hatte ich mit einem sehr engagierten Ortsbeirat im Jahr 2019. Der Kollege war dabei. Es folgten Gespräche mit dem Bürgermeister und dem Staatssekretär. Es gab Schriftwechsel und Abstimmungen mit den Mobilfunknetzbetreibern. Der Prozess läuft jetzt schon seit etwa drei Jahren. Wir sind uns eigentlich alle einig, aber der Mast steht noch nicht, und das ist leider kein Einzelfall.

Weil solche Verfahren auch einmal drei Jahre dauern können, können wir den Menschen vor Ort nicht erzählen, wenn sie einen temporären Mast haben, dass wir ihn dann wieder wegnehmen. Das bedeutet, dass wir eine genehmigungsfreie Möglichkeit brauchen, um solche Zeiträume zu überbrücken. Das soll unser Mobilfunk-für-alle-Gesetz möglich machen.

(Beifall SPD)

Ein letzter Satz. Für uns ist flächendeckender Mobilfunkempfang digitale Daseinsvorsorge. Daher muss das Netz überall schnell und stabil funktionieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit unserem Mobilfunk-für-alle-Gesetz ermöglichen wir den dafür nötigen einfacheren und schnelleren Mobilfunknetzausbau. Wir freuen uns auf die Anhörung, und ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaffenberger. – Der nächste Redner ist der Kollege Honka für die Fraktion der CDU. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin der SPD-Fraktion sehr dankbar, dass sie bereits heute die Möglichkeit gibt, ein klein wenig Werbung für unseren Gesetzentwurf zu machen, der in der Tagesordnung für morgen vorgesehen ist.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Ihr kommt oft zu spät! – Zuruf Tobias Eckert (SPD))

Dieser Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben, war uns so wichtig, dass wir ihn zu unserem eigenen Setzpunkt erhoben haben. Er ist deswegen auf morgen gesetzt worden. Es wäre auch eine Möglichkeit für Sie gewesen, sich dem Ganzen anzuschließen und das zusammen zu beraten. Aber insofern nutzen wir die Redezeit heute einfach nur als kurzen Werbeblock. Vielen herzlichen Dank, dass Sie für morgen früh die Aufmerksamkeit schon sichergestellt haben.

(Zurufe SPD)

Meine Damen und Herren, als ich mir die Rede des Kollegen Kaffenberger und sein letztes Beispiel angehört habe, hatte ich fast das Gefühl: Sehr viele Köche helfen nicht immer, dass es am Ende gut schmeckt. – Das Land ist vor allem nicht für die Genehmigung jedes einzelnen Mobilfunkmastes, von dem er gesprochen hat, in seinem Landkreis zuständig. Das macht immer noch die Behörde vor Ort, aber sei es drum.

Ganz konkret hat der Gesetzentwurf der SPD zwei Vorschläge im Angebot. Das ist einmal, dass die Genehmigungsfreiheit im Außenbereich auf 20 m Höhe hochgesetzt werden soll. Er hat darauf hingewiesen, dass wir im Moment bei 15 m liegen. Aber er hat vergessen – wahrscheinlich rein freundschaftlich vergessen –, dass es eine Initiative unserer Regierungsfraktionen, dieser Landesregierung schon zu Beginn dieser Wahlperiode war, diesen Wert von 10 m auf 15 m hochzusetzen. Ich glaube, wir können sagen, wir haben das Thema bereits fest im Blick.

Das zweite Thema, das dort angesprochen ist: die Baugenehmigungsfreiheit auf vier Jahre zu verlängern. Auch wir haben dazu morgen – jetzt kommt wieder der Werbeblock – einen entsprechenden Passus in unserem eigenen Gesetzentwurf mit 24 Monaten im Angebot.

(Zuruf Tobias Eckert (SPD))

Mit Verlaub, bei aller Schelte der kommunalen Bauaufsichtsbehörden, die indirekt mitgeschwungen ist, wie lange sie brauchen: 48 Monate – früher hätte man gesagt, eine ganze Wahlperiode – soll man einen Mobilfunkmast stehen lassen können, bis man dafür eine Genehmigung braucht? Das ist in unseren Augen definitiv zu viel. Ich glaube, da sind unsere 24 Monate der bessere Wert.

Die SPD-Fraktion hat anscheinend vergessen, ihren eigenen Antrag, den sie mit dem eigenen Gesetzentwurf eingebracht hat, zusammen mit diesem Gesetzentwurf aufzurufen. Den will sie erst morgen beraten.

(Tobias Eckert (SPD): Das ist Absicht!)

Ich möchte auf einen Punkt darin eingehen, der ein wenig Licht auf die Haltung der SPD wirft oder auf die Rolle, die sie sich manchmal selbst zuschreibt. In Punkt 3 steht – ich zitiere aus der Drucks. 20/9760 –:

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Beirat der Bundesnetzagentur für härtere Sanktionen bei Nichterfüllung von Versorgungsauflagen einzusetzen.

Ich habe ein bisschen das Gefühl, die SPD hat noch immer nicht gemerkt, dass sie seit vielen Jahren in der Bundesregierung beteiligt ist. Anscheinend schmerzt es sie so sehr, dass für die Bundesnetzagentur ein anderer Minister – einer der FDP – zuständig ist, dass sie hier wieder versucht, den Ball an uns zu spielen, und sagt, diese Landesregierung, diese schwarz-grüne Koalition muss dafür sorgen,

(Zuruf Bijan Kaffenberger (SPD))

dass über den Beirat das, was sie selbst nicht geregelt bekommt, auf direktem Weg, über die Bande gespielt ein Thema werden kann. Mit Verlaub, Herr Kollege Kaffenberger: Kümmern Sie sich selbst darum. Wenn Sie in Berlin bei Ihren eigenen digitalpolitischen Freunden so im Funkloch landen, können wir Ihnen hier nicht helfen und wollen es an der Stelle auch nicht.

Vielen herzlichen Dank, und ansonsten schalten Sie morgen früh wieder ein, wenn es zu unserem Setzpunkt kommt. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Honka. – Herr Gerntke ist jetzt schon eingeschaltet oder schaltet sich jetzt ein. Wie auch immer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion schlägt vor, die Bauordnung zu ändern, um die Hürden für die Errichtung der Mobilfunkmasten zu senken. Morgen werden wir einen Entwurf von SchwarzGrün beraten, der in der Tat wohl eine ähnliche Intention hat. Zusätzlich soll noch das Straßenrecht geändert werden, um solche Hochbauten direkt an den Straßen zu erlauben.

Ein Anschluss an das schnelle Internet gehört heute unserer Ansicht nach zur Daseinsvorsorge. Wir teilen auch das Ziel eines flächendeckenden Aufbaus des Mobilfunknetzes. Wenn es dafür erforderlich ist, von den bisherigen Abstandsregeln zu den Nachbargrundstücken über die Straße abzuweichen, dann sollte dies auch tatsächlich möglich sein. Wenn das aber möglich ist, dann sollte man auch weiterhin versuchen, die Mobilfunkanlage so sicher und umfeldverträglich wie möglich zu errichten.

Dazu kann der hier vorgelegte Gesetzentwurf unserer Ansicht nach möglicherweise einen Beitrag leisten. Aber die Frage ist doch eigentlich eine andere. Die beantwortet weder der heute zu beratende Gesetzentwurf noch der morgen zu beratende. Die Frage ist doch: Lässt sich das Problem der Funklöcher wirklich über das Baurecht erschöpfend lösen? Die Fragen sind doch: Warum entstehen diese Funklöcher? Warum gibt es diese Funklöcher?

In der Vergangenheit wurden die Funknetze von den privaten Unternehmen dort ausgebaut, wo viele Menschen leben und es sich deshalb lohnt, weil der Profit entsprechend winkt. In der Vergangenheit hat der Markt dieses Problem nicht gelöst. Lange Zeit hatten wir auf dem Land riesige Gebiete, die unterversorgt waren.

(Zuruf: Das ist immer noch so!)

Das ist in der Tat immer noch der Fall. – Das wurde hier hoch gelobt: Aufgrund dieser Erfahrung wurde auf Bundesebene die Vergabe der Frequenzen jetzt an Ausbauverpflichtungen geknüpft. Demnach müssen 98 % der Haushalte über einen LTE-Anschluss mit mindestens 100 MBit/s verfügen. Dieses Ziel wird in Hessen heute schon nach deren eigenen Angaben von zwei der drei Anbieter nicht erreicht. Diese sind Telefónica und Vodafone. Ich begrüße den Vorschlag außerordentlich, das tatsächlich einmal zu kontrollieren und sich nicht nur auf die Angaben der jeweiligen Konzerne zu verlassen.

Aber selbst wenn das Ziel erreicht wäre, würde das bedeuten, dass heute immer noch 2 % der Hessinnen und Hessen, also über 100.000 Menschen, zu Hause nicht mit schnellem Mobilfunk versorgt wären, von unterwegs ganz zu schweigen. Es gibt keine Anreize, dort auszubauen, wo keiner wohnt. Das ist nicht nur tief im Wald, sondern z. B. in Gewerbegebieten, auf einigen Verkehrswegen und an Bahnhöfen der Fall. Dass da nichts geschieht, ist ein Versagen des Marktes.