Protocol of the Session on December 21, 2022

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Die Evaluierung und die Novellierung des PsychKHG in Hessen sind nämlich nicht von heute auf morgen erfolgt, sondern das war ein langwieriger Prozess. Sie waren an diesem Prozess beteiligt, soweit ich mich erinnern kann. Wir haben letztes Jahr in einer stundenlangen Anhörung über unseren Gesetzentwurf beraten, und es sind viele Änderungsanträge, auch von den regierungstragenden Fraktionen, dazu eingegangen. Dieses Gesetz ist letztes Jahr in Kraft getreten.

Daher finde ich es einigermaßen befremdlich, dass heute über einen neuen Gesetzentwurf beraten werden soll. Ich glaube zudem nicht, dass es für die Akteure vor Ort besonders hilfreich ist, wenn wir gerade in Zeiten großer Veränderungen auch in der Psychiatrie, die wir mit unserem Gesetz in Gang gesetzt haben, zusätzliche Unsicherheiten hineinbringen.

Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt mit vielen Veränderungen und vielen Verbesserungen in der Versorgung von Betroffenen, und wir haben einen klaren Rahmen gesetzt für Patientinnen- und Patientenrechte, die nämlich in den Mittelpunkt gestellt wurden, um den Fokus auf eine sehr gute Versorgung zu legen.

Wir haben die Krisendienste vor Ort ausgeweitet – Herr Bartelt hat es angesprochen –, und die sind auch außerhalb der Sprechzeiten erreichbar. Das war ein wichtiger Bestandteil für ein niedrigschwelliges Angebot und stärkt das Motto „ambulant vor stationär“; und die Landkarte in Hessen zeigt auch, dass es peu à peu weitergeht, wir dieses Angebot mittlerweile in 17 Landkreisen anbieten können.

Auch die Beteiligung von Psychiatrieerfahrenen – auch das haben Sie eben in Ihrer Rede bemängelt: das gäbe es hier nicht – haben wir in dem Gesetzentwurf festgeschrieben. Wir haben die Genesungsbegleiterinnen und -begleiter im Hilfssystem verankert. Der bekannte Drehtüreffekt soll gerade dadurch vermieden werden. Das zeigt ein Weiteres: Das bestehende Gesetz stärkt Patientinnen- und Patientenrechte und nimmt die Sorgen und die Nöte der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Sie bemängeln, es gäbe keine Dokumentation und kein Berichtswesen. Mit dem neuen PsychKHG, das letztes Jahr in Kraft getreten ist, haben wir ein einheitliches Berichtswesen eingeführt. Es sollen sogar die Berichte der Besuchskommissionen regelmäßig in diesem Landtag vorgelegt werden. Also: Sie haben an vielen Stellen neue Kontrollmöglichkeiten. Es ist gerade in einem geschlossenen System wie der Psychiatrie wichtig, dass es eine Kontrolle von außen gibt, die sicherstellt, dass Patientinnen- und Patientenrechte auch ernst genommen werden.

Die Besuchskommission kann jetzt auch unangekündigt vor Ort sein. Auch das ist eine Verbesserung zu dem vorherigen PsychKHG. Und ein wichtiger Punkt, den ich auch noch deutlich machen möchte – auch in Ihrem Gesetzentwurf drin, aber eben auch in dem hessischen PsychischKranken-Hilfe-Gesetz –: dass es eben eine 1:1-Betreuung bei freiheitsentziehenden Maßnahmen wie einer Fixierung gibt. Das ist, glaube ich, eine wichtige Patientenstärkung – und auch die Dokumentation und das Berichtswesen in diesem Bereich, was deutlich macht, dass das eben keine Blackbox ist, in der Betroffene dann alleine sind.

Das, was wir mit diesem Gesetz deutlich gemacht haben, ist, dass es Patientinnen- und Patientenrechte stärkt. Was es sicherlich nicht kann – – Das kann auch Ihr Gesetzentwurf nicht; das haben Sie hier gerade versucht, zu vermitteln. Ihr Gesetzentwurf kann weder das Problem fehlender Psychiaterinnen und Psychiater lösen, noch löst er das Problem, dass sich Medizinerinnen und Mediziner nach ihrem Studium eben nicht diesem Fachbereich widmen. Es ist eben nicht so, dass man das so nebenbei studiert, sondern, ob Medizinerinnen und Mediziner dann in diese Facharztausbildung reingehen, ist ihnen selbst überlassen. Wenn

Sie das anders regeln wollen, wenn Sie da eine Quote haben wollen, dann müssten Sie es sagen, dann müssten Sie es auch gesetzlich regeln. Aber Ihr Gesetzentwurf regelt dieses Problem schon einmal nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Ihr Gesetzentwurf regelt auch nicht das Problem der fehlenden Pflegekräfte – ganz sicher nicht. Ich glaube auch nicht, dass eine Festlegung im Gesetz „Wir wenden keinen Zwang mehr an“, dass alleine diese Maßgabe dazu führt, dass es keinen Zwang in der Psychiatrie mehr gibt. Ich glaube, wir haben gerade in der Anhörung im letzten Jahr ein breites Feld von Meinungen zu diesem Thema gehört. Wir haben es sehr differenziert wahrnehmen können, wie zu diesem Thema in der Fachwelt gesprochen wird. Da finde ich es einigermaßen vermessen, zu glauben, dass, wenn das in einem Gesetz steht, es dann auch Realität ist. Dafür braucht es noch viele andere begleitende Maßnahmen, und das wird das Problem vor Ort auf jeden Fall nicht lösen.

Es wird immer wieder bemängelt – gerade von Ihnen –, dass unsere Gesetze befristet sind. Ich glaube, es ist gut, gerade in diesen Feldern, dass unsere Gesetze befristet sind. Das erweist sich als wichtig, weil eben dann wieder eine Evaluierung des Gesetzes ansteht und dann eine Novellierung. Dann zu schauen, was sich bewährt hat, was sich verändern muss, macht aus meiner Sicht Sinn.

Ich glaube nicht, dass zu dem jetzigen Zeitpunkt Ihr Gesetzentwurf die richtige Maßnahme ist. Das, was wir im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz festgeschrieben haben, muss erst einmal Wirkung entfalten. Wir hätten durchaus schon letztes Jahr das schleswig-holsteinische Gesetz dahaben können. Da gab es das schon. Da hätte es als Gegenentwurf durchaus schon eingebracht werden können. Jetzt einmal so zwischendurch, und die Betroffenen, die Akteure in diesem Bereich zu verunsichern, hilft, glaube ich, niemandem. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Rolf Kahnt (fraktionslos))

Vielen Dank. – Als Nächstem darf ich Herrn Abg. Pürsün von den Freien Demokraten das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Landesregierung eine völlig unzureichende Novellierung des PsychKHG vorgenommen.

(René Rock (Freie Demokraten): So ist es!)

Ich erinnere mich noch gut an die zahlreichen Stellungnahmen der Anzuhörenden. Alleine die schriftlichen Stellungnahmen waren damals knapp 200 Seiten lang – von rund 30 Anzuhörenden. Auf diesen 200 Seiten wurde der damalige Gesetzentwurf der Landesregierung zerrissen, und das völlig zu Recht.

(Beifall Freie Demokraten)

Ich will nur einmal ein paar Kritikpunkte ins Gedächtnis rufen: ein zu halbherziger und unterfinanzierter Ausbau von ambulanten und präventiven Angeboten; ein zu halb

herziger und unterfinanzierter Ausbau von Kontrollinstanzen und drittens – das war in der Anhörung der Punkt mit der meisten Sprengkraft – bis heute keine eindeutige und vernünftige gesetzliche Regelung zum Thema Fixierung.

Für uns Liberale ist es absolut unverständlich, warum die Landesregierung in diesem Bereich der intensivsten körperlichen Freiheitsbeschränkung so desinteressiert auftritt. Dass Schwarz-Grün in Sachen Freiheit mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun auch noch von links überholt wird, sollte eigentlich ein deutlicher Weckruf sein. Es freut uns Freie Demokraten, dass DIE LINKE in ihrem Entwurf, ebenso wie die Anzuhörenden, immer wieder nach Schleswig-Holstein verweist, wo damals ein liberal geführtes Sozialministerium mit Heiner Garg an der Spitze vorgeführt hat, wie ein gutes Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen auszusehen hat.

(Beifall Freie Demokraten)

In Schleswig-Holstein wurde der Mensch als Individuum mit seinem Selbstbestimmungsrecht in das Zentrum des Gesetzes gestellt. Das hätten wir uns für Hessen auch gewünscht, auch wenn das grün geführte Haus hier in den vergangenen Jahren regelmäßig an die Freiheitsrechte des Einzelnen erinnert werden musste.

Akteure der Medizin, der Justiz, die Verbände psychisch erkrankter Menschen und deren Angehöriger und viele weitere direkt und indirekt Betroffene stellen der Landesregierung ein schlechtes Zeugnis für dieses PsychKHG aus. Daher zeigt Ihnen DIE LINKE hier einen wichtigen und weitestgehend auch richtigen Hinweis: Nehmen Sie sich Schleswig-Holstein als Vorbild, und überarbeiten Sie Ihren unzureichenden Gesetzentwurf. Sorgen Sie für einen Rechtszustand, der vor Gericht verfassungskonform Bestand hat und der UN-Behindertenrechtskonvention nahekommt. Nehmen Sie sich „ambulant vor stationär“ endlich zu Herzen, und sorgen Sie dafür, dass Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Versorgung deutlich reduziert werden.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank. – Als Nächster darf ich Frau Dr. Sommer von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal ein herzliches Dankeschön an die Fraktion DIE LINKE für die Einbringung des Gesetzentwurfs. Wir haben hier schon oft über die Rahmenbedingungen der Versorgung von psychisch Erkrankten gestritten. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass sich die Rahmenbedingungen auch in Hessen verbessern können.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir haben schon gehört, die Novellierung war 2021, und all das, was wir in der Anhörung gehört haben, ist eben nicht in das Gesetz eingeflossen – und das zum Bedauern der Betroffenen. Frau Anders, deswegen schafft der Gesetzentwurf keine Verunsicherung. Da haben Menschen zugehört und wollen eine verbesserte Versorgung für die Betroffenen auch in Hessen.

(Beifall SPD)

Hessen war und ist weiterhin Schlusslicht in der Versorgung; das ist bitter – nicht nur, dass das Ministerium so wenig bewegt, sondern auch, dass die betroffenen Menschen länger auf diese Verbesserung warten müssen. Deswegen noch einmal: Es braucht mehr Unterstützungs-, mehr Behandlungs- und mehr Hilfsangebote, weniger Zwang, flächendeckende Krisendienste, eine flächendeckende gemeindepsychiatische Versorgung, mehr Teilhabe und Resozialisierung, ein besseres Schnittstellenmanagement zwischen ambulant und stationär.

All diese Aspekte sind nicht neu; das wissen Sie. Prämisse ist dabei natürlich immer die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber natürlich auch das Patientinnenund Patientenwohl. Deswegen sollte immer der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gelten, und die Interessen müssen immer gut abgewägt werden.

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz soll mit diesem Gesetzentwurf nun das Postulat Hilfe stärker in den Fokus rücken. Das zeigen, so wie das Gesetz in Schleswig-Holstein, viele andere Landesgesetze. Deswegen noch einmal eine Bitte an die Landesregierung: Schauen Sie da genau hin, schauen Sie sich noch einmal die Anhörungsunterlagen an. Der Gesetzentwurf liegt genau richtig. Wir brauchen mehr Hilfsangebote für die Menschen, die psychisch erkrankt sind, in Hessen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Denn Psychiatrie darf keine Verwahrung sein, sondern sollte Beziehungsarbeit sein. Wir wissen alle, dass die ersten Therapieangebote meistens erst nach Wochen erhalten werden. Deswegen braucht es unbedingt eine Intensivierung der Therapieangebote, auch der Soziotherapie, und die Umsetzung der S3-Leitlinie. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Behandlungs- und Reha-Angebote können dazu beitragen, erstens Menschen präventiv zu helfen, damit sie eben nicht in dieses System müssen, und zweitens sie wiedereinzugliedern, zurück in die Umgebung, zurück in das Leben. Ich finde, darauf sollten wir uns fokussieren, damit wir Chronifizierung und auch die Überlastung des Systems vermeiden.

Herr Dr. Bartelt, Sie haben eben von den Krisendiensten gesprochen, und Sie haben gesagt, es gibt fünf Kriseninterventionen. Meine Damen und Herren, Hessen ist ein bisschen zu groß, als dass wir nur fünf Kriseninterventionen in unserem Bundesland haben sollten.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Deswegen kommt es zu diesen Drehtüreffekten. In der Anhörung wurde ganz deutlich, dass wir flächendeckende Krisendienste brauchen. Das jetzige PsychKHG schafft es eben nicht, diese Lücke zu schließen. Wir brauchen unbedingt flächendeckende Krisendienste. Die Frage ist hier einfach: Wollen Sie Prävention, oder wollen Sie die schon jetzt angespannte Situation noch verschärfen? Darüber sollten Sie sich im Klaren sein oder noch werden, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)

Wichtig ist, dass die flächendeckenden Krisendienste mit der Vor- und Nachsorge in Verbindung gesetzt werden. Deswegen kann ich nur sagen, natürlich sind Gemeindepsychiatrische Verbünde ganz wichtig. Im Netzwerk kann man es schaffen, dass Betroffene in einem Case-Manage

ment die bestmögliche individuelle und bedarfsorientierte Versorgung bekommen, also eine ganzheitliche Versorgung. Wenn Sie hier davon reden, alles sei gut, das PsychKHG gehe den richtigen Weg: Das ist nicht der Fall. Ich denke, Sie wissen ganz genau, wir müssen da nachbessern. Wir brauchen weniger Chronifizierung, wir brauchen weniger Zwang, wir brauchen mehr Personal, mehr Therapien, keine Verwahrungspsychiatrie, sondern Beziehungsarbeit. Ich glaube, das wird dem Personal sowie den Patientinnen und Patienten besser gerecht.

Deswegen möchte ich noch zwei Aspekte in den Fokus rücken, zum einen das Home Treatment, das in Hanau in hervorragender Weise erfolgreich umgesetzt worden ist, zum anderen die StäB, die stationsäquivalente Versorgung, die unter anderem von Vitos in Haina umgesetzt wird. Da wird Menschen tatsächlich in der eigenen Häuslichkeit geholfen. Das hilft, das System wirklich zu entlasten. Wir haben es gerade gehört: Arbeitskräftemangel, höhere Fallzahlen, Drehtüreffekte, massive Arbeitsverdichtung. Ich glaube, das kann das System einfach entlasten. Da ist Hessen noch nicht so gut aufgestellt. Da braucht es, so wie der Gesetzentwurf es aufzeigt, Verbesserungen und neue Wege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Menschen mit psychischen Erkrankungen haben individuellen Hilfebedarf und benötigen neue gestufte, bedarfsgerechte und personenzentrierte, sektoren- und settingübergreifende Versorgungsmodelle. Die gibt es in Hessen noch nicht, daran müssen wir noch arbeiten.

Deswegen finde ich es gut, dass wir noch einmal die Debatte führen. Ich freue mich schon jetzt auf die Anhörung und auf den weiteren Austausch. Ich hoffe, wir können hier gemeinsam für diejenigen, die es betrifft, etwas bewegen. – Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Sommer. – Weitere Wortmeldungen von den Fraktionen und den fraktionslosen Kollegen liegen mir nicht vor, sodass der Minister das Wort hat. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal feststellen, dass der heute vorgelegte Gesetzentwurf der LINKEN in weiten Teilen an das schon bestehende Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz anschließt, auch wenn er bestimmte Regelungssachverhalte in eine andere Reihenfolge bringt. Denn schon in unserem Gesetz ist festgeschrieben, dass es den Vorrang von Hilfen geben soll, dass Erfahrene einbezogen werden sollen, dass die Angehörigen- und Genesungsbegleitung gestärkt werden soll, dass das Prinzip „ambulant vor stationär“ gilt, dass Zwangsmaßnahmen reduziert und vermieden werden sollen, aber auch dass die wohnortnahe Versorgung weiter gestärkt werden muss. All diese Forderungen sind bereits Teil des existierenden und vor zwei Jahren novellierten PsychKHG. Das ist eine schlichte Feststellung der Fakten.

Ich will auch sagen: Alle Gesetzentwürfe der Landesregierung werden darauf geprüft, ob sie mit der UN-Behindertenrechtskonvention konform gehen. Deshalb ist auch die